Kündigungsschreiben Arbeitnehmer: Vorlagen, Tipps und Fristen im Überblick
Kündigung Arbeitsvertrag: Alles, was Arbeitnehmer über Fristen, Form und Inhalt des Kündigungsschreibens wissen müssen.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein wichtiger Schritt, der gut überlegt und korrekt durchgeführt werden sollte. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten müssen. Dazu gehören vor allem die Einhaltung von Fristen und die richtige Form des Kündigungsschreibens. Dieser Artikel erklärt Ihnen ausführlich, wie Sie Ihre Kündigung formal korrekt einreichen, welche Fehler Sie vermeiden sollten und stellt Ihnen verschiedene Muster zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Kündigung und warum ist sie wichtig?
- Planung vor der Kündigung: Worüber Sie sich Gedanken machen sollten
- Wann sollte das Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer vorbereitet sein?
- Kündigung erst, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist
- Wann gilt ein Kündigungsschreiben Arbeitnehmer als fristgerecht?
- Für Arbeitgeber: Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
- Kurz zusammengefasst: Das ist beim Kündigungsschreiben Arbeitnehmer wichtig
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kündigungsschreiben
- Wie lasse ich meinem Arbeitgeber das Kündigungsschreiben zukommen?
- Kostenlose Kündigungsmuster und Vorlagen für Arbeitnehmer
- Kann eine Kündigung zurückgenommen werden?
- Schlechte Gründe für eine Kündigung
- Kündigungsschreiben Arbeitnehmer eingereicht: Was passiert mit dem Resturlaub?
- Kann ich einen Job kündigen, den ich noch nicht begonnen habe?
- Droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Was ist eine Kündigung und warum ist sie wichtig?
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit der der Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag, der im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen wird, liegt die Entscheidung über die Kündigung allein beim Kündigenden.
Damit die Kündigung rechtswirksam ist, muss sie einige wichtige Kriterien erfüllen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Die wichtigsten Punkte sind die Schriftform, die Einhaltung der Kündigungsfrist und die ordnungsgemäße Übermittlung des Kündigungsschreibens.
Planung vor der Kündigung: Worüber Sie sich Gedanken machen sollten
Eine Kündigung sollte keine spontane Handlung sein. Planen Sie den Schritt mit Weitsicht:
- Bewerbungsunterlagen aktualisieren: Falls Sie noch keinen neuen Job in Aussicht haben: Bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf Stand – lange vor der eigentlichen Kündigung. Sich aus einem Job heraus neu zu bewerben, versetzt Sie in aller Regel in eine weitaus bessere Position, auch was Gehaltsverhandlungen angeht. Sie brauchen Hilfe beim Aktualisieren Ihrer Bewerbungsunterlagen? Hier gibt es alle Infos zum Thema sowie kostenlose Muster
- Planen Sie das Gespräch mit den Vorgesetzten: Gehen Sie nicht unvorbereitet in das Kündigungsgespräch mit ihrem Chef oder Ihrer Chefin. Wichtig: Seien Sie professionell, sachlich, höflich. Falls es in der Vergangenheit zu Konflikten gekommen sein sollte: Das Gespräch ist kein Anlass für Abrechnungen. Das gilt auch für die verbleibende Zeit im Unternehmen. Gehen Sie Ihrer Arbeit bis zum letzten Tag engagiert nach.
Wann sollte das Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer vorbereitet sein?
Eine Kündigung sollte ein Arbeitnehmer nicht bereits als fertiges Schreiben auf seinem Computer gespeichert haben. Denn die psychologische Wirkung ist nicht zu unterschätzen. Wer bereits „innerlich gekündigt“ hat und das sogar schriftlich zum Ausdruck bringt, wird seinen Aufgaben höchstwahrscheinlich nicht mehr in angemessener Weise nachkommen.
Eine der wichtigsten Regeln bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses lautet jedoch: Geben Sie Ihr Bestes bis zum letzten Tag. Gerade unter Fachkräften spricht sich unkorrektes Verhalten schnell herum. Zudem ist es ratsam, dafür zu sorgen, dass Sie bei Kollegen, Kolleginnen und Vorgesetzten in guter Erinnerung bleiben, da Ihnen diese nach einem Jobwechsel womöglich wieder begegnen. An dem Spruch: „Man sieht sich immer zweimal im Leben“ ist etwas dran.
Kündigung erst, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist
Das Kündigungsmuster sollte ein Arbeitnehmer erst aufsetzen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist und er vor der Aufgabe steht, den bisherigen Arbeitgeber über den Wechsel zu informieren. Im Idealfall wird das Kündigungsschreiben Arbeitnehmer so früh wie möglich eingereicht, also direkt bei Vorlage des neuen Arbeitsvertrages. Dadurch hat der aktuelle Arbeitgeber unter Umständen etwas mehr Zeit, sich nach einem passenden Ersatz umzuschauen.
Als Arbeitnehmer signalisieren Sie mit solch einem frühen Kündigungsschreiben Fairness und Respekt gegenüber dem Arbeitgeber. Zudem vermeiden Sie, dass Sie den Stichtag versäumen, weil Sie sich zum Beispiel bei Ihrer Kündigungsfrist verrechnet haben. Es gibt leider immer wieder Ingenieure und Ingenieurinnen, die Ihr Kündigungsschreiben am vermeintlich letzten Tag einreichen wollen – der jedoch bereits vorbei ist.
Wann gilt ein Kündigungsschreiben Arbeitnehmer als fristgerecht?
Für eine fristgerechte Kündigung müssen Sie als Arbeitnehmer selbstverständlich Ihre Kündigungsfristen kennen. Werfen Sie dafür als Erstes einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. In den meisten Verträgen sind die Fristen festgelegt, zum Beispiel drei Monate zum Monatsende. Für Sie als Arbeitnehmer gilt grundsätzlich nur dieser Zeitraum. Ihre Kündigungsfrist verlängert sich nicht mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das gilt nur für den Arbeitgeber. Die einzige diesbezügliche Ausnahme, die Sie berücksichtigen müssten, wäre eine Klausel, die eine Verlängerung der Kündigungsfrist vorsieht – abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dann können Sie natürlich nur fristgerecht kündigen, wenn Sie diesen Zeitraum korrekt berechnen.
Alternativ ist es möglich, dass für Sie ein Tarifvertrag gültig ist, der Kündigungsfristen festlegt. Ist beides vorhanden, gilt in der Regel die Vereinbarung, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. Im Zweifel sollten Sie sich mit einem Anwalt beraten, bevor Sie als Arbeitnehmer Ihre Kündigung aufsetzen.
Gibt es keinerlei schriftliche Vereinbarung zu einer fristgerechten Kündigung, gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt während der Probezeit zwei Wochen und kann jederzeit eingereicht werden. Die Probezeit dauert maximal ein halbes Jahr. Im Anschluss müssen Sie als Arbeitnehmer für ein fristgerechtes Kündigungsschreiben einen Zeitraum von vier Wochen berücksichtigen. Sie können jeweils zum 15. und zum Ende eines Monats kündigen (§ 622 BGB Abs. 1 ).
Für Arbeitgeber: Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers
Dauer der Beschäftigung | Kündigungsfrist |
0-6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, täglich |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen, zum Ende des Monats, zum 15. des Monats |
2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Selbstverständlich müssen Sie Ihre Kündigung auch fristgerecht einreichen. Das sollte auf dem Postweg oder persönlich geschehen – lassen Sie es sich bei einer persönlichen Abgabe quittieren. Bedenken Sie dabei, dass das Kündigungsschreiben eines Arbeitnehmers erst als abgegeben gilt, wenn der Arbeitgeber die Chance hat, davon Kenntnis zu nehmen. Geht der Brief zum Beispiel am Samstag in der Firma ein, wäre der offizielle Abgabetag erst der Montag. Die Frist startet einen Werktag später. Für ein fristgerechtes Kündigungsschreiben sollten Sie also entsprechend viele Tage einplanen.
Noch ein Tipp: Reichen Sie Ihre Kündigung nicht ein, wenn Ihr Chef in Urlaub ist. Es ist zwar seine Aufgabe, für eine Vertretung zu sorgen, das Dokument würde also rechtlich als zugestellt gelten, doch unter Umständen müssten Sie mit unnötigen Diskussionen im Betrieb rechnen. Die feine englische Art ist das nicht.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
„Sie sind fristlos gekündigt.“ Diesen Satz sprechen eher Arbeitgeber aus. Doch auch der Angestellte kann fristlos kündigen. In erster Linie geht man diesen Schritt, um schnell aus einem bestehenden Vertrag zu kommen. Die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist im § 626 BGB geregelt und nur aus „wichtigem Grund“ möglich. Wenn es für Arbeitnehmer zum Beispiel nicht zumutbar ist, die Arbeit weiter auszuführen. Diese Gründe können sein:
- Mobbing im Job
- Gehalt wird über längere Zeit nicht oder zu spät bezahlt
- Beleidigungen oder Drohungen seitens des Arbeitgebers
- Gefährdung der Gesundheit des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber verlangt vom Angestellten strafbare Handlungen wie Betrug
Nachdem sich der Auslöser ereignet hat, kündigen Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen schriftlich. Sie müssen dem Arbeitgeber auch die Chance geben den Missstand zu beheben.
Hören Sie zum Thema Mobbing im Job unsere Podcast-Folge von „Prototyp“.
Hier wird Ihnen ein externer Inhalt von Podigee angezeigt.
Mit der Nutzung des Inhalts stimmen Sie der Datenschutzerklärung
von youtube.com zu.
Kurz zusammengefasst: Das ist beim Kündigungsschreiben Arbeitnehmer wichtig
Die Frist
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. In manchen Verträgen sind aber auch Fristen zum Quartalsende vorgesehen. Eine Ausnahme stellt die Probezeit dar. Hier können Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen beenden.
Aufsetzen des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben sollte ein Arbeitnehmer aufsetzen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Alternativen zur Kündigung als Arbeitnehmer
Alternativ können sich Arbeitnehmer mit ihrem Vorgesetzten und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn oftmals entstehen Nachteile für Arbeitnehmer, zum Beispiel Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kündigungsschreiben
Damit Ihr Kündigungsschreiben rechtlich gültig ist und vom Arbeitgeber ohne Probleme akzeptiert wird, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Folgende Elemente sollten in Ihrem Kündigungsschreiben nicht fehlen:
1. Persönliche Angaben und Adresse
Im Briefkopf des Schreibens sollten Ihre vollständigen persönlichen Daten stehen. Dazu gehören:
- Ihr vollständiger Name
- Ihre aktuelle Adresse
2. Empfängeradresse
Die korrekte Adresse des Unternehmens muss ebenfalls vollständig angegeben werden. Achten Sie darauf, dass das Schreiben an die Personalabteilung oder direkt an Ihre/n Vorgesetzte/n adressiert wird. Beispielsweise könnte dies so aussehen:
- Name des Unternehmens
- Abteilung (Personalabteilung oder direkt an den/die Vorgesetzte/n)
- Anschrift des Unternehmens
3. Datum
Das Erstellungsdatum des Kündigungsschreibens sollte rechts oben eingefügt werden. Dieses Datum dokumentiert, wann das Schreiben erstellt wurde und ist wichtig, um die Kündigungsfristen nachzuvollziehen.
4. Betreffzeile
Eine klare Betreffzeile erleichtert dem Empfänger die Einordnung Ihres Schreibens. Empfehlenswerte Formulierungen sind z.B.:
- „Kündigung meines Arbeitsvertrags zum TT.MM.JJJJ“
- „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin“
5. Anrede
Die Anrede sollte immer persönlich sein. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie „Sehr geehrte Damen und Herren“. Erkundigen Sie sich nach der zuständigen Person, falls dies nicht klar ist. In der Regel sollten Arbeitnehmer die Kündigung an den Chef oder die Personalabteilung richten.
6. Kündigungserklärung
Der Kern des Schreibens ist die klare und unmissverständliche Erklärung Ihrer Kündigung. Verwenden Sie eindeutige Formulierungen, wie:
- „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“
- „Unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin.“
7. Danksagung (optional)
Eine freundliche Danksagung kann das Arbeitsverhältnis positiv abschließen und hinterlässt einen guten Eindruck:
- „Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und die gewonnenen Erfahrungen.“
8. Bitte um ein Arbeitszeugnis
Vergessen Sie nicht, um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu bitten:
- „Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus und senden Sie dieses an meine oben genannte Adresse.“
9. Unterschrift
Das Schreiben muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Eine Unterschrift in digitaler Form ist nicht ausreichend.
Wie lasse ich meinem Arbeitgeber das Kündigungsschreiben zukommen?
Ein Arbeitnehmer darf seine Kündigung nicht mailen oder faxen. Sie können das Dokument also zum einen auf dem Postweg einreichen. Damit es fristgerecht ankommt, müssen Sie die Dauer der Postzustellung einberechnen. Sicherheitshalber ist es für Arbeitnehmer empfehlenswert, das Kündigungsschreiben zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken. So erhalten Sie einen Nachweis über die fristgerechte Zustellung.
Die 2. Möglichkeit wäre, wenn Sie als Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben persönlich abgeben. Ihr Chef ist übrigens nicht verpflichtet, den Erhalt zu quittieren. Im Idealfall sollten Sie das Schreiben daher vor Zeugen überreichen. Eleganter ist es oftmals, das Kündigungsschreiben eines Arbeitnehmers der Sekretärin zu übergeben, die den Empfang vermutlich gerne bestätigen wird.
Kostenlose Kündigungsmuster und Vorlagen für Arbeitnehmer
Das Kündigungsschreiben ist für einen Arbeitnehmer also keine Hexerei. Zur Sicherheit haben wir Ihnen verschiedene Kündigungsschreiben Arbeitnehmer Muster zusammengestellt, die Sie als kostenfreie Vorlage nutzen können. Welches Beispiel Sie nutzen, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Vorlieben ab.
Kann eine Kündigung zurückgenommen werden?
Eine Kündigung ist endgültig und beendet das Arbeitsverhältnis zur definierten Frist. Sobald Ingenieure formell korrekt und schriftlich gekündigt haben, kann die Kündigung nicht mehr zurückgenommen werden. Bei einer mündlichen Kündigung sieht das anders aus und ein Umkehren ist möglich. Oft wird auch bei Gehaltsverhandlungen mit einer angesprochenen Kündigung gepokert. Arbeitnehmer lassen sich den Empfang der Kündigung am besten bestätigen – zum Beispiel von der Personalabteilung.
Schlechte Gründe für eine Kündigung
Wer im Job Frust schiebt, sollte nicht aus dem Impuls heraus kündigen, sondern sich diesen Schritt gut überlegen. Ein paar Nächte darüber zu schlafen, kann helfen. Diese drei Kündigungsgründe sollten Sie nochmal überdenken.
- Kündigung aus Frust: Einen Job ohne Frust gibt es nicht. Immer wieder treten Momente auf, die unangenehm oder stressig sind. Nicht jede Idee, wird zum Erfolg. Aus diesem Grund sollten Sie nicht kündigen. Wandeln Sie den Frust lieber in Energie um oder finden Wege damit umzugehen.
- Kündigung nach Kritik durch den Chef: Kritikfähig zu sein, ist eine der wichtigsten Eigenschaften im Leben und im Job. Natürlich brauchen wir auch alle Lob. Wenn sich beides nicht die Waage hält, sollten Sie über einen Jobwechsel nachdenken. Aber davor nicht.
- Kündigung wegen des Vorgesetzten: Mitarbeiter mögen ihren Job, kommen aber mit dem Chef nicht klar und gehen dann. Doch denken Sie daran, dass kein Chef perfekt ist und jeder Ecken und Kanten hat. Auch in anderen Jobs können schwierige Vorgesetzte warten.
Kündigungsschreiben Arbeitnehmer eingereicht: Was passiert mit dem Resturlaub?
Der Urlaubsanspruch bleibt auch nach einer Kündigung bestehen. Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch steht Arbeitnehmern zu, wenn die Kündigung frühestens am 1. Juli wirksam wird. Die Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate bestehen. Bei einem kürzeren Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber den Urlaub anteilig gewähren.
Kann ich einen Job kündigen, den ich noch nicht begonnen habe?
Eine „Kündigung vor Arbeitsantritt“ ist möglich, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht ausschließt. Sollte eine solche Klausel im Vertrag stehen, müssen Sie den Job zunächst antreten und dann während der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Alternativ können Sie eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber suchen.
Droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Wenn Sie selbst kündigen, droht eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Dies gilt auch, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Ausnahmen bestehen, wenn Sie beispielsweise gemobbt wurden oder Ihre Gesundheit gefährdet war und die Kündigung zum Selbstschutz erfolgte. In solchen Fällen müssen Sie dies jedoch (ärztlich) nachweisen.
Mehr Informationen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnis:
Wann der richtige Zeitpunkt für eine Eigenkündigung ist und wie man das im Kollegenkreis verkündet, lesen Sie im Artikel „Wie Sie Ihren Job richtig kündigen“
Sie streben einen Aufhebungsvertrag an?
Informationen zum Arbeitszeugnis
Ein Beitrag von: