Bildungsurlaub: Lernend die Karriere fördern
Wer sich beruflich oder politisch weiterbilden will, hat per Gesetz Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um zu verhindern, dass der Eindruck von Faulenzen und Erholung besteht. Auch Ingenieure und Informatiker können Bildungsurlaub beantragen.
- Was ist Bildungsurlaub?
- Welche Angebote kommen für Bildungsurlaub infrage?
- Wie ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?
- Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?
- Worin unterscheidet sich der Bildungsurlaub von einem Sabbatjahr?
Was ist Bildungsurlaub?
Bereits 1976 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, bezahlten Bildungsurlaub einzuführen. Dieser dient entweder der Berufsbildung oder der Weiterbildung im gewerkschaftlichen oder politischen Rahmen. In Deutschland gilt die Kulturhoheit der Länder. Das bedeutet, der Bund hat keine Bildungshoheit und kann keine bundesweite, einheitliche Regelung diesbezüglich treffen. Entsprechend verabschiedeten die Bundesländer eigene Landesgesetze, die den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Bildungsurlaub gewähren.
Bildungsurlaub kann jeder Arbeitnehmer beantragen. Und zwar für jede Veranstaltung, die den oben genannten Weiterbildungszwecken dient. Je nach Landesgesetz ist auch die Teilnahme an Schulungen zulässig, die für die Ausführung eines Ehrenamtes notwendig ist. Allgemeinbildende Themen sind nicht per Gesetz für den Bildungsurlaub zulässig, sondern nur durch Ausnahmeregelungen in einzelnen Bundesländern. Bildungsurlaub kommt grundsätzlich nur für solche Veranstaltungen infrage, die von einem
- offiziell anerkannten Weiterbildungsträger durchgeführt werden oder aber
- vom Staat als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt werden.
Weiterbildungsveranstaltungen müssen für jedermann zugänglich sein. Ob die gewünschte Maßnahme die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, kann bei Behörden erfragt werden. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland. In den meisten Fällen sind die Bildungs- und Sozialministerien zuständig.
Viele Arbeitgeber stehen Bildungsurlaub heute positiv gegenüber. Denn in einer sich immer rasanter verändernden Arbeitswelt gilt das alte Sprichwort „gelernt ist gelernt“ längst nicht mehr. Wer sich auf das einmal Gelernte verlässt, stößt im heutigen Arbeitsalltag schnell an seine Grenzen. Immer neue technische Veränderungen verlangen immer neues technisches Wissen. Gleiches gilt für Kommunikationsstrategien und organisatorische Kompetenzen. Ingenieure und Informatiker müssen immer up to date sein, um den Anforderungen des Arbeitslebens gewachsen zu sein. Auch Arbeitgeber haben deshalb ein Interesse daran, ihren Mitarbeitern Bildungsurlaub zu gewähren, um vom neuen Wissen ihrer Angestellten zu profitieren.
Welche Angebote kommen für Bildungsurlaub infrage?
Anders als bei anderen Weiterbildungsmaßnahmen können Angestellte beim Bildungsurlaub selbst die inhaltlichen Schwerpunkte festlegen. Es gibt nichts, was nicht angeboten wird. Von der Sprachreise bis hin zum Yogakurs. Wer sich für ein Angebot entscheidet, sollte jedoch darauf achten, dass diese zum eigenen Tätigkeitsbereich passt. Ansonsten dürfte es zu Schwierigkeiten bei der Genehmigung kommen. Wer im Betrieb beispielsweise für Mitarbeitermotivation zuständig ist oder für betriebliches Gesundheitsmanagement, kann unter Umständen sogar den Yogakurs genehmigt bekommen. Wer in der technischen Produktion arbeitet, eher nicht. Denn letztlich liegt es in der Hand des Arbeitgebers, über einen Mindestnutzen der Weiterbildung zu entscheiden.
Daher ist es immer sinnvoll, wenn sich Ingenieure oder Informatiker für Kurse entscheiden, die letztlich den Beruf erleichtern und die Karriere fördern. Das können Kurse für die Handhabung einer bestimmten Software sein oder aber auch Sprachkurse, wenn zum Beispiel das Unternehmen ins Ausland expandiert. Aber Vorsicht: Eine klassische Sprachreise mit vier Stunden Vormittagsunterricht und Nachmittagen zur freien Verfügung wird sehr sicher nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Bei den anerkannten Kursen handelt es sich in den allermeisten Fällen um Intensivkurse mit mindestens sechs bis acht Stunden Unterricht täglich.
Schulungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind ausschließlich in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen erlaubt.
Wie ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?
In 14 von 16 Bundesländern ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt. Nur Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet, was bedeutet, dass Arbeitnehmern in diesen beiden Bundesländern auch kein Bildungsurlaub zusteht. Nach aktuellem Stand der Planungen sind in diesen beiden Bundesländern auch weiterhin keine derartigen Gesetze vorgesehen. Allerdings: Wer in einem Bundesland wohnt, aber in einem anderen arbeitet, unterliegt den Regelungen im Land seiner Arbeitsstätte. Wer also beispielsweise in Hessen lebt, aber zur Arbeit nach Bayern pendelt, hat Pech gehabt und keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wer dagegen in Sachsen lebt und nach Thüringen zur Arbeit pendelt, hat sehr wohl einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Auch für die Inhalte der Weiterbildungsmaßnahmen gilt das Gesetz des Bundeslandes, in dem sich das Unternehmen befindet. Entscheidet sich ein Ingenieur oder Informatiker aus einem Betrieb in Schleswig-Holstein für eine Weiterbildung in Niedersachsen, so ist nicht relevant, ob das Seminar in Niedersachsen anerkannt ist, sondern in Schleswig-Holstein. Erst dann besteht auch ein Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bezeichnungen unterscheiden sich nach Bundesland
Je nach Bundesland hat der Bildungsurlaub bei der Gesetzgebung unterschiedliche Bezeichnungen bekommen.
- Bildungsurlaub heißt es in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
- Bildungsfreistellung wird in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Thüringen gewährt.
- Bildungsfreistellung-Bildungsurlaub wird in Schleswig-Holstein vergeben.
- Bildungszeit erhalten Arbeitnehmer in Bremen-
Dauer und Kosten von Bildungsurlaub
Maximal können Arbeitnehmer 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr beantragen, mit Abweichungen in einigen Bundesländern, in denen die Regelung gilt, dass auch 10 Tage verteilt auf zwei Jahre genommen werden dürfen – also beispielsweise 8 Tage im ersten Jahr, und nur noch 2 im zweiten. Nur im Saarland gibt es die Regelung für 6 Tage Bildungsurlaub. Alle Regelungen beziehen sich auf eine volle Stelle.
Wer in Teilzeit arbeitet, hat entsprechend anteilig Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Arbeitnehmer wird für die Dauer beurlaubt, bekommt sein Gehalt jedoch weiterbezahlt. Fallen für eine Weiterbildungsmaßnahme Seminargebühren an, so muss diese der Arbeitnehmer übernehmen. Der Beitrag seines Arbeitgebers besteht in den zusätzlichen bezahlten Urlaubstagen.
Bildungsurlaub: Regelungen für Azubis
Auch Auszubildende haben in allen Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz einen Anspruch auf Urlaub zur Weiterbildung. Die Regelungen gehen für sie jedoch weiter auseinander als für andere Arbeitnehmer. So schränken einige Bundesländer (Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) die Möglichkeit des Bildungsurlaubs ausschließlich auf politische Weiterbildung ein. Baden-Württemberg genehmigt darüber hinaus nur 5 Tage Bildungsurlaub während der gesamten Ausbildung und nicht pro Kalenderjahr. Thüringen hingegen erlaubt Bildungsurlaub für Auszubildende nur an 3 Tagen pro Kalenderjahr.
Bildungsurlaub: Regelungen in Kleinbetrieben
Weitere Einschränkungen in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer gibt es für Kleinbetriebe. Die Kleinbetriebsklausel besagt, dass Bildungsurlaub nicht genehmigt werden muss, wenn die Zahl der Beschäftigten eine kritische Größe unterschreitet.
- Die Kleinbetriebsklausel gilt in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bei weniger als 10 Beschäftigten.
- In Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gilt die Kleinbetriebsklausel, wenn der Betrieb weniger als 5 Beschäftigte hat.
In allen anderen Bundesländern gilt die einschränkende Klausel für Kleinbetriebe nicht.
Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?
Sie erfüllen alle Forderungen und haben Anspruch auf Freistellung? Dann geht es jetzt darum, den Bildungsurlaub zu beantragen. Zunächst gilt es, ein Seminar oder eine Weiterbildungsmaßnahme zu finden, die den eigenen Interessen entspricht und – noch wichtiger – im Bundesland der Arbeitsstätte anerkannt ist. Die meisten Länder verfügen für diesen Zweck über eigene Bildungsdatenbanken oder Listen anerkannter Seminare. Auch beim Veranstalter der Weiterbildung kann man sich darüber informieren. Bekommt man keine Antwort, gilt grundsätzlich: „Finger weg“ – solche Anbieter sind meistens nicht zertifiziert.
Ob man sich zuerst beim Veranstalter anmeldet oder den Bildungsurlaub im Unternehmen beantragt, spielt keine Rolle. Vor- und Nachteile hat beides. Meldet man sich zuerst für das Seminar an, sollte man darauf achten, dass ein kostenloser Rücktritt möglich ist, falls der Arbeitgeber den Bildungsurlaub doch nicht genehmigt. Lässt man sich im Gegenteil zuerst den Bildungsurlaub genehmigen, hat sich beim Veranstalter aber noch nicht fest angemeldet, kann es passieren, dass alle Plätze vergeben sind. Am sichersten ist es, beim Chef vorzufühlen, ob im gewünschten Zeitraum ein Bildungsurlaub möglich ist, sich dann fest beim Veranstalter anzumelden und im Anschluss den Bildungsurlaub offiziell zu beantragen.
Den Antrag müssen Ingenieure und Informatiker spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Vorgesetzten einreichen. Dieser hat dann 3 Wochen Zeit, den Antrag zu genehmigen oder auch abzulehnen. Lehnt der zuständige Vorgesetzte den Antrag nicht innerhalb dieser 3 Wochen ab, gilt er als genehmigt. Nein sagen darf der Chef nur dann, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen. Das können etwa Hochzeiten in der Produktion sein, ein hoher Krankenstand oder Termine für wichtige betriebliche Veranstaltungen wie Messen, bei denen die Anwesenheit des Mitarbeiters notwendig ist. Wer solche Einschränkungen bei der Terminwahl selbst berücksichtigt, hat es einfacher, den Bildungsurlaub zu beantragen.
Nach der Anmeldung beim Veranstalter erhalten die Teilnehmer alle notwendigen Unterlagen, zu denen auch Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und ein inhaltlicher Ablaufplan gehören. Diese drei Unterlagen sollten beigelegt werden, wenn der Bildungsurlaub im Nachgang beantragt wird. Der Antrag selbst erfolgt über ein formloses Anschreiben. Wird der Antrag abgelehnt, sollten Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung einfordern. So können sie dann mithilfe des Betriebsrats oder fachanwaltlicher Unterstützung überprüfen, ob die Ablehnung gesetzlich erlaubt war.
Wurde der Antrag genehmigt und das Seminar erfolgreich absolviert, erhalten Ingenieure und Informatiker für die Teilnahme eine Bestätigung, die sie im Anschluss ebenfalls beim Arbeitgeber abgeben sollten. Für den Fall, dass man während des Bildungsurlaubs krank wird, sollte man sich beim Unternehmen unmittelbar krankmelden. Sonst führt das zu ungewünschten Fehltagen.
Worin unterscheidet sich der Bildungsurlaub von einem Sabbatical?
Der Bildungsurlaub darf nicht mit einem Sabbatjahr, dem sogenannten Sabbatical, verwechselt werden. Zum einen ist der Bildungsurlaub zeitlich deutlich eingeschränkter und wird darüber hinaus bezahlt. Auch darf er ausschließlich für berufliche oder politische Weiterbildung genutzt werden. Das Sabbatjahr hingegen kann ein Langzeiturlaub zwischen 3 und 12 Monaten oder eine besondere Form der Teilzeitarbeit sein. Die Zeit für die Auszeit muss vorab angespart werden.
Ein Sabbatjahr ist auch inhaltlich nicht an bestimmte Gesetze gebunden. Man kann es als reine Auszeit für Urlaub nehmen, für die Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen nutzen oder aber für eine längerfristige Weiterbildung. Darüber hinaus besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Anders als beim Bildungsurlaub, kann der Arbeitgeber ein Sabbatjahr auch ohne besondere Begründungen ablehnen.
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