Qualifizierungsgeld: Wer erhält finanzielle Hilfe für berufliche Weiterbildungen?
Die Bundesregierung plant, 3,3 Milliarden Euro für Qualifizierungsgeld bereitzustellen, um die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern. Dies soll dazu beitragen, dass Beschäftigte sich angesichts des sich wandelnden Arbeitsmarktes weiterentwickeln können.
Warum gibt es Qualifizierungsgeld?
Ab dem 1. April wird ein Qualifizierungsgeld eingeführt, um Betriebe und Beschäftigte verstärkt bei Weiterbildungsmaßnahmen zu unterstützen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) begründet dies mit einem Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft, der maßgeblich von Digitalisierung und dem Streben nach Klimaneutralität vorangetrieben wird. Ziel der Förderung ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich weiterzubilden und dadurch ihre Arbeitsplätze zu sichern.
„Durch den beschleunigten Strukturwandel werden in einigen Branchen und Regionen Arbeitsplätze abgebaut, während an vielen anderen Orten Fachkräfte dringend gesucht werden. Dabei verändert die Transformation Tätigkeitsprofile und Qualifikationsanforderungen tiefgreifend“, heißt es im Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung.
Wer ist berechtigt, Qualifizierungsgeld zu bekommen?
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Arbeitnehmer, die aufgrund des Strukturwandels Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, aber durch Weiterbildung die Chance haben, langfristig in derselben Firma beschäftigt zu bleiben.
„Beispielsweise, wenn ein Unternehmen von einer handwerklichen Produktion auf eine computergestützte Produktion wechselt“, erklärt Irmgard Pirkl von der Bundesarbeitsagentur. „Dann brauchen die Angestellten Weiterbildungen, sonst können sie nicht weiter bei dem Unternehmen arbeiten“. Schließlich ist das Qualifizierungsgeld dafür gedacht, diesen Prozess zu erleichtern. Es ist Teil einer Aktualisierung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes, das ab dem 1. April in Kraft tritt.
Keine Beschränkungen des Qualifizierungsgeldes auf ein Anwendungsfeld
Eine Sprecherin des BMAS erklärte gegenüber der dpa, dass nahezu alle Branchen und Unternehmen von den Auswirkungen des Strukturwandels betroffen sind, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Sie betonte, dass daher keine Beschränkung des Qualifizierungsgeldes auf ein bestimmtes Anwendungsfeld geplant ist. Darüber hinaus nannte sie energieintensive Sektoren wie die Glas- und Keramikherstellung, die Verarbeitung von Steinen und Erden sowie die Herstellung von chemischen Erzeugnissen und die Metallerzeugung und -bearbeitung als Beispiele. Betroffen sei nicht nur die Industrie, sondern auch andere Bereiche wie das Verlagswesen, Banken, Versicherungen und Einzelhandel. Auch sie durchleben einen bedeutenden Strukturwandel aufgrund der Digitalisierung.
Welche Voraussetzungen gibt es für Qualifizierungsgeld?
Voraussetzung ist, dass der Qualifizierungsbedarf aufgrund des Strukturwandels für einen bedeutenden Teil Ihrer Belegschaft besteht (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent), wie in einer betrieblichen Vereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt. Für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Betriebs.
Zusätzlich müssen folgende Kriterien laut der Bundesgentur für Arbeit erfüllt sein:
- Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, die nicht zwingend zusammenhängend absolviert werden müssen. Die Qualifizierung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
- Der Bildungsträger muss für die Förderung gemäß der AZAV zugelassen sein. Informationen dazu erhalten Sie vom Bildungsträger.
- Die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten müssen über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine Schulung für eine spezifische betriebliche Software kann zum Beispiel nicht gefördert werden.
- Das Qualifizierungsgeld muss von Arbeitgebern schriftlich beantragt werden (über den untenstehenden eService möglich). Der Antrag sollte spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung gestellt werden.
Qualifizierungsgeld – zu komplex?
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte Bedenken bezüglich der Einführung des Qualifizierungsgeldes. Es verkompliziert ein ohnehin bereits komplexes System weiter und schließt Unternehmen aus, die über keine einschlägige Betriebsvereinbarung oder einschlägigen Tarifvertrag verfügen. Von daher könnte es sein, dass das Qualifizierungsgeld hauptsächlich von größeren Unternehmen in Anspruch genommen wird. Die Förderkriterien passen laut der BDA daher nicht gut zu kleinen und mittleren Unternehmen.
Qualifizierungsgeld statt Lohn?
Das Qualifizierungsgeld fungiert als Lohnersatzleistung. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer während ihrer Teilnahme an der Weiterbildung Geld von der Arbeitsagentur erhalten, anstatt ihres üblichen Gehalts von ihrem Arbeitgeber. Es ist wichtig anzumerken, dass während der Weiterbildung keine zusätzliche Lohnzahlung vonseiten des Arbeitgebers erfolgt.
Das Qualifizierungsgeld wird in Höhe von 60 Prozent des Nettogehalts an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Für Angestellte mit Kindern steigt dieser Satz auf 67 Prozent. Die Berechnung erfolgt somit auf die gleiche Weise wie beim Kurzarbeitergeld. (mit dpa)
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