Elon Musk 09.10.2023, 13:04 Uhr

Gehaltsdiskriminierung bei SpaceX: Ingenieurin erhebt Klage wegen Ungleichbehandlung

Eine ehemalige Ingenieurin von SpaceX erhebt Vorwürfe gegen das Raumfahrtunternehmen wegen ungleicher Behandlung von Frauen und Männern.

Gehalt

Frauen und Minderheiten: Ungerechte Bezahlung bei SpaceX? Klage wirft Fragen auf.

Foto: PantherMedia / nndanko

Bezahlt Elon Musks Raumfahrtunternehmen Frauen und Minderheiten etwa schlechter als andere Angestellte? Diese Frage hat t3N in Bezug auf Techcrunch  aufgestellt. Grund für die Berichterstattung ist eine Klage einer Ingenieurin, die sie im Los Angeles Superior Court eingereicht hat. Ashley Foltz wirft dem Unternehmen vor: Frauen und Angehörige von Minderheitengruppen wurden mit niedrigeren Gehältern bedacht.

Ehemalige SpaceX-Ingenieurin gegen Elon Musk

Die Ingenieurin hat in ihrer Klage angegeben, dass sie bei einem Gehalt von 92.000 US-Dollar eingestellt wurde, während männlichen Kollegen mit ähnlicher oder geringerer Erfahrung bis zu 115.000 US-Dollar angeboten wurden. Dem Medienbericht zufolge wurde Ashley gemäß ihrem LinkedIn-Profil im September 2022 als Antriebsingenieurin bei SpaceX eingestellt.

Wie es in der Klage heißt, erfuhr Foltz von den Gehaltsunterschieden, als ein neues Gesetz in Kalifornien in Kraft trat, das von Arbeitgebern verlangt, Gehaltsspannen in ihren Stellenausschreibungen anzugeben. Die Gehaltsspanne für ihre Position lag zwischen 95.000 und 115.000 US-Dollar. SpaceX erhöhte ihr Gehalt, jedoch nur auf das untere Ende dieses Bereichs.

Technische Redakteurin oder Ingenieurin?

Ein weiterer Punkt der Klage betrifft die Berufsbezeichnungen. So hat die Klägerin angegeben, dass im Unternehmen Berufsbezeichnungen wie „technischer Redakteur“ im Vergleich zu „Ingenieur 1“ verwendet werden, um Frauen und Angehörige von Minderheitengruppen schlechter zu entlohnen. Diese Gruppen würden beispielsweise „gezwungen, unter dem Titel technischer Redakteur als Ingenieure zu arbeiten“. Und das heißt: weniger Gehalt. Gemäß der Klage klassifiziert SpaceX Positionen und Stufen mit Bezeichnungen wie „technische Redakteurin“, „Ingenieur 1“ und „Ingenieur 2“.

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Auch die Beförderungsraten unterschieden sich laut Klage zwischen Frauen, Angehörigen von Minderheitengruppen und ihren weißen und männlichen Kollegen.

In der Klage wird behauptet, dass das Unternehmen von Elon Musk und seine Führungskräfte „keine rechtlich akzeptable Begründung für ihre diskriminierenden Gehaltspraktiken“ haben. Es wird festgestellt, dass „Frau Foltz während ihrer gesamten Anstellung für vergleichbare oder im Wesentlichen ähnliche Arbeit schlechter bezahlt wurde als männliche Ingenieure“.

Noch mehr Diskriminierungsfälle im Unternehmen?

Die aktuelle Klage gegen SpaceX wird zu einem Zeitpunkt eingereicht, an dem das Unternehmen in den vergangenen Jahren mit mehreren Klagen ehemaliger Angestellter konfrontiert war. Diese Klagen warfen dem Unternehmen Diskriminierung aufgrund von Alter, Rasse und Behinderung vor, berichtet auch die Frankfurter Rundschau. Im August reichte ein ehemaliger SpaceX-Techniker Klage vor einem kalifornischen Gericht ein und behauptete, am Arbeitsplatz aufgrund seiner Behinderung belästigt worden zu sein und Vergeltungsmaßnahmen erfahren zu haben.

Im August reichte das US-Justizministerium eine Klage gegen das Unternehmen ein, in der behauptet wurde, dass es unter dem Deckmantel der Einhaltung von Exportkontrollgesetzen angeblich Asylbewerber und Flüchtlinge diskriminierte.

So sieht es in Europa aus

Noch im April haben die EU-Staaten strengeren Regelungen zur Förderung von Lohntransparenz zugestimmt. So müssen Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten jährlich Berichte vorlegen, die die Unterschiede in den Löhnen zwischen Männern und Frauen deutlich machen. Auch kleinere Unternehmen sind von den Regelungen betroffen. Sie müssen diese Informationen seltener bereitstellen und teilweise erst nach etwa acht Jahren damit beginnen, anstatt bereits nach vier Jahren.

Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden müssen entsprechende Daten auf Anfrage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. Die neue Regelung zielt darauf ab, Gehälter besser vergleichbar zu machen und potenzielle Lohnunterschiede aufzudecken.
Wie die dpa noch im April 2023 berichtete, verdienten Frauen in der EU durchschnittlich 13 Prozent weniger als Männer. Der sogenannte „Gender Pay Gap“ hat sich laut Angaben der EU in den letzten Jahren nur minimal verringert.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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