Was verdient man als Professor?
Nicht immer sind es nur das Prestige und die Möglichkeit, in einem bevorzugten Fachgebiet zu forschen und zu lehren, die Akademiker dazu veranlasst, eine Professur anzustreben. Für viele ist auch das Gehalt reizvoll. Für Ingenieure und Informatiker dagegen dürfte das reine Interesse im Vordergrund stehen – denn sie können in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen.
- Von der C- zur W-Besoldung
- Besoldung von W-Professuren
- Leistungszulagen verbessern Grundgehalt
- Familienzuschlag
- Verbeamtete vs. angestellte Professoren
- Professur an Universität vs. Fachhochschule
- Gehaltsbeispiele für verschiedene Professuren
- Professor ohne Zusatzbezeichnung
- Außerplanmäßige Professoren
- Honorarprofessor
- Stiftungsprofessor
- Vertretungsprofessor
Von der C- zur W-Besoldung
Seit 2005 werden Professuren nach der Besoldungsgruppe W bezahlt. Das W steht dabei für Wissenschaft. Diese Besoldungsgruppe wurde im Jahr 2002 durch eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes neu geschaffen und ersetzt seitdem die Besoldungsgruppe C, die bis dahin für Beamte an deutschen Hochschulen galt. Die Umstellung erfolgte in allen Bundesländern sukzessive.
Seither ist nur noch die Berufung in ein W-Amt möglich. Professoren, die bereits ein C-Amt innehatte, blieben und bleiben in der alten Besoldungsstufe und rücken weiterhin in den Dienstaltersstufen auf. Zuschüsse für die C4-Besoldung sind jedoch seit der Gesetzesänderung ausgeschlossen. Ein Wechsel von der C- in die W-Besoldung ist möglich, lohnte sich jedoch vor allem für ältere Professoren oft nicht. Wechseln C-Professoren jedoch die Hochschule und somit die Professur, erfolgt die Besoldung zwingend nach Gruppe W. 2015 wurde die Hälfte aller Professuren an deutschen Hochschulen nach W-Besoldung bezahlt.
Besoldung von W-Professuren
Durch die Umstellung auf die Besoldungsgruppe W hat sich bei der Besoldung von Professuren einiges geändert. Die Gehälter richten sich nun nicht mehr nach dem Alter, sondern bieten je nach Gruppe ein leistungsorientiertes Grundgehalt sowie Familien– und Leistungszulagen. Die Besoldungsgruppe W besteht aus den Untergruppen W1 bis W3.
- W1 gilt nur für Juniorprofessoren
- W2 und W3 umfasst alle anderen Professoren.
Ein automatisches Aufrücken innerhalb der Besoldungsstufen findet nicht mehr statt. Die Höhe des Grundgehaltes ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Unterschied zwischen W2 und W3 liegt im Bundesdurchschnitt bei etwa 700 Euro monatlich. Ist ein Professor an einer Einrichtung des Bundes tätig, gibt es Besoldungsstufen, die nach 5 oder 7 Jahren erreicht werden. Gleiches gilt für die Bundesländer Bayern Hessen und Sachsen.
Leistungszulagen verbessern Grundgehalt
Das Grundgehalt hat sich beim Wechsel von der Besoldung C auf W grundsätzlich verringert. Durch Leistungszulagen kann die Besoldung der Professur verbessert werden. Die Vereinbarungen dafür werden individuell zwischen Hochschule und Professoren vereinbart. Dies geschieht bei den Berufungsverhandlungen. Für Juniorprofessoren sind keine Leistungszulagen als Gehaltsplus vorgesehen. Die Leistungszulagen können aus unterschiedlichen Gründen gezahlt werden.
- Berufungszulagen werden dann gezahlt, wenn eine Universität oder Fachhochschule eine Professur mit einem Wunschkandidaten besetzen will. Die Berufungszulagen sind dann eine Art Lockmittel.
- Bleibezulagen werden gezahlt, wenn ein Professor unbedingt am Lehrstuhl gehalten werden soll. In diesem Fall kommt die Bleibezulage zum Einsatz. Die Berufungs- und Bleibeleistungszulagen liegen je nach Hochschule zwischen 550 Euro und 1.187 Euro.
- Funktionsleistungszulagen werden gezahlt, wenn der Professor leitende Ämter an der Hochschule übernimmt, beispielsweise als Rektor, Dekan oder Präsident. Funktionszulagen können von 233 Euro bis 3.490 Euro reichen.
- Besondere Leistungszulagen gibt es darüber hinaus für besondere Leistungen in Forschung und Lehre. Diese können individuell zwischen Hochschule und Professurkandidat ausgehandelt werden. So kann ein Professor finanziell dafür belohnt werden, dass er viele Drittmittel einwirbt, Publikationen in Fachmedien veröffentlicht oder besonders viele Prüfungen abnimmt. Die Höhe dieser Leistungszulagen ist nicht unbegrenzt. Sie wird im Besoldungsgesetz und in den Richtlinien der Hochschulen geregelt. Für besondere Leistungen in Forschung und Lehre dürfen auf individueller Verhandlungsbasis zwischen 273 Euro und 1,649 Euro gezahlt werden.
Familienzuschlag
Weiterhin kann das Gehalt durch einen Familienzuschlag erhöht werden. Verheiratete Professoren erhalten ebenso einen Zuschlag wie solche mit Kindern. Zuschläge gibt es dabei für jedes Kind. Das führt seit dem Wechsel auf die W-Besoldung zu großen Unterschieden bei den Professorengehältern.
Gehälter verbeamteter vs. angestellter Professoren
Alle oben genannten Regelungen gelten sowohl für verbeamtete Professoren als auch für solche im Angestelltenverhältnis. Eine Verbeamtung von Professoren ist in den meisten Bundesländern maximal bis zum 50. Lebensjahr möglich. Wer erst nach Erreichen dieser Grenze zum Professor berufen wird, wird im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Auch wenn beide Gruppen nach der gleichen Besoldung bezahlt werden, können sich für den angestellten Professor Nachteile ergeben. So muss er, anders als die Beamten, Sozialabgaben zahlen. Netto führt das zu einem Nachteil von bis zu 600 Euro gegenüber gleichbezahlten Professoren mit Beamtenstatus. Der Versorgungsverlust ab Rentenbeginn liegt bei bis zu 800 Euro.
Auch werden angestellte Professoren in Krankheitsfällen nicht unbeschränkt versorgt. Für sie gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Falle einer Dienstunfähigkeit hat der Beamte Anrecht auf Vollversorgung, der Angestellte nur auf die Erwerbsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung – der Nachteil summiert sich in einem solchen Fall auf bis zu 2.000 Euro pro Monat.
Unterschied zwischen Universität und Fachhochschule
Ob ein Ingenieur oder Informatiker eine Professur an einer Universität oder an einer Fachhochschule annimmt, macht sich auch bei der Besoldung bemerkbar. Zwar können sowohl Universitäts- als auch Fachhochschulprofessoren jeweils nach der Besoldungsgruppe W2 oder W3 bezahlt werden, jedoch ist die Besoldung nach W3 für Professuren an Fachhochschulen eher die Ausnahme als die Regel. An Universitäten gibt es hingegen fast doppelt so viele Professuren, die nach W3 besoldet sind gegenüber solchen, die nach W2 bezahlt werden. Über die Besoldung nach W3 entscheiden beispielsweise die Größe des Lehrstuhls und das Renommee der Professur. Auch der Verhandlungsspielraum für zusätzliche Leistungsbezüge ist an Fachhochschulen deutlich geringer. Nach welcher Gruppe eine Professur besoldet wird, wird bereits in der Stellenausschreibung angegeben.
Die schlechtere Bezahlung an Fachhochschulen führt dazu, dass es diese Hochschulen schwerer haben, ihre Professuren zu besetzen. Hinzu kommen eine hohe Lehrbelastung und schlechtere Forschungsmöglichkeiten. Das gilt insbesondere in den Ingenieurwissenschaften. Anders als in den Geisteswissenschaften besteht dabei nicht nur die Konkurrenz der Hochschulen untereinander, sondern auch die zur Privatwirtschaft, die gut ausgebildete Ingenieure und Informatiker mit ansprechenden Gehältern lockt. Ingenieure, die eine Professur anstreben, versuchen dies eher an Universitäten und privaten Fachhochschulen, an denen die Besoldungsstufe höher ist. Die staatlichen Fachhochschulen haben das Nachsehen. So konnte 2016 nur jede zweite Professur im ersten Anlauf besetzt werden.
Gehaltsbeispiele für verschiedene Professuren
In Deutschland gibt es verschiedene Professuren, die unterschiedlich bezahlt werden. Diese Unterschiede gibt es nicht nur zwischen Junior-, Universitäts- und Fachhochschulprofessor.
Professor ohne Zusatzbezeichnung
Die klassische Professur an Hochschulen ist diejenige, die nach Besoldungstarif W bezahlt wird. Das Grundgehalt schwankt von Bundesland zu Bundesland.
Grundgehalt nach Besoldungsstufe in ausgewählten Bundesländern | ||
W2-Besoldung | W3-Besoldung | |
Baden-Württemberg | 6.181,58 Euro | 7.017,26 Euro |
Schleswig-Holstein | 5.730,76 Euro | 6.789,17 Euro |
Thüringen | 5.705,57 Euro | 6.098,50 Euro |
Familien- und Leistungszuschläge sind in der Tabelle nicht eingerechnet.
Außerplanmäßige Professoren
Außerplanmäßige Professoren haben keine entsprechende Stelle, also keinen eigenen Lehrstuhl. Den Titel haben sie als Anerkennung für ihre Arbeit verliehen bekommen. Meistens handelt es sich um Privatdozenten, die nach einer gewissen Anzahl von Jahren – die von Bundesland zu Bundesland verschieden ist – mit dem Titel ausgezeichnet werden dürfen. Sie sind verpflichtet, regelmäßig Seminare oder Vorlesungen mit mindestens 2 Semesterwochenstunden anzubieten. Sie werden nicht nach Besoldungsgruppe W bezahlt, sondern erhalten ihr Gehalt als Privatdozent. Die zusätzlichen Lehrveranstaltungen im Rahmen der außerplanmäßigen Professur werden nicht zusätzlich vergütet.
Honorarprofessor
Ähnlich wie der außerplanmäßige Professor müssen auch Honorarprofessoren ihre Qualifikation zur Lehrbefähigung nachweisen, erhalten danach aber keinen eigenen Lehrstuhl. Sie führen die Bezeichnung Professor, halten Lehrveranstaltungen ab und dürfen Prüfungen abnehmen. Honorarprofessoren haben oft eine große Praxiserfahrung. Der Titel wird meist nach fünfjähriger Lehrtätigkeit von einer Hochschule vergeben, um fähige Dozenten mit viel Praxiswissen an die Lehre zu binden. Der Name ist irreführend, da Honorarprofessoren nicht auf Honorarbasis arbeiten. Sie sind außerhalb der Hochschulen beschäftigt und beziehen dort auch ihr Gehalt. Die Lehrveranstaltungen an Universitäten und Fachhochschulen, die mindestens 2 Semesterwochenstunden umfassen müssen, halten sie unentgeltlich und ehrenamtlich.
Stiftungsprofessor
Die Stiftungsprofessur ist zeitlich begrenzt, der Professor wird daher nur auf Zeit verbeamtet. In Deutschland sind etwa 2 % der Lehrstühle gestiftet. Inhaber von Stiftungsprofessuren haben die gleichen Pflichten wie reguläre Professoren. Auch sie müssen ein Berufungsverfahren durchlaufen. Der einzige Unterschied liegt darin, dass das Gehalt nicht von der Hochschule, sondern einem Drittmittelgeber, zum Beispiel einer Stiftung, bezahlt wird. Daraus leitet sich auch der Name ab. Die Bezahlung erfolgt nach der W-Besoldung. Zuschläge auf das Grundgehalt richten sich danach, was die Hochschule gegebenenfalls hinzugibt und was der Förderer zur Verfügung stellt.
Vertretungsprofessor
Ingenieure oder Informatiker, die zeitlich befristet eine Professur übernehmen, weil diese sonst brachläge, agieren als Vertretungsprofessoren. Die Stelle wird unabhängig von den üblichen Bewerbungsverfahren vergeben, während der Vertretungszeit darf der Professorentitel geführt werden. Vertretungsprofessoren sind in der Regel bereits habilitiert und können die Vertretungszeit nutzen, um Erfahrung zu sammeln, die bei einer späteren Bewerbung auf andere Professuren vorteilhaft sein können.
Vergütungsregeln gibt es für Vertretungsprofessuren nicht. Allerdings orientiert sich ihr Gehalt meist an der Besoldungsgruppe des zu vertretenden Lehrstuhls. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg, dort steht Vertretungsprofessoren immer nur eine Besoldung der Gruppe W2 zu. Ebenso wie bei den verbeamteten Professoren bekommen auch Vertretungsprofessoren je nach Bundesland Zuschläge zur Vergütung. Leistungsbezogene Zuschläge sind jedoch selten.
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