Lohnt sich eine Betriebsrente für Ingenieure?
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) lässt sich die gesetzliche Rente aufbessern. Das kann sich vor allem dann lohnen, wenn der Arbeitgeber kräftig dazu bezahlt. Ingenieure müssen aber einiges beachten – und möglichst im Vorfeld die Varianten durchrechnen.
- bAV-Varianten
- Vertragliche Vereinbarung
- Auszahlung einer Betriebsrente
- Unverfallbarkeit der Betriebsrente
Wie hoch die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in einigen Jahren oder Jahrzehnten sein werden, ist offen. Mit der Rentenreform im Jahr 2001 hat die Bundesregierung offiziell Abschied genommen von dem Ansatz, dass mit der Rente der Lebensstandard aus der Zeit der Erwerbstätigkeit gehalten werden soll. Nach dem sogenannten Drei-Säulen-Modell sollen dafür zusätzliche Leistungen über eine private Altersvorsorge und/oder eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezogen werden. Entsprechend ist die Bedeutung der bAV gewachsen. Definiert ist sie als Altersvorsorge, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Zur betrieblichen Altersvorsorge zählen
- die Auszahlung als Betriebsrente
- die Invaliditätsrente
- die Hinterbliebenenversorgung im Todesfall.
Das System der betrieblichen Altersvorsorge ist komplex. Es gibt viele bAV-Varianten, weswegen es für Arbeitnehmer schwer ist, einzelne Angebote zu beurteilen. Sicher ist: Nicht in jedem Fall ist die Betriebsrente für einen Ingenieur vorteilhafter als eine private Altersvorsorge. Unter anderem hängt der Nutzen davon ab, wer Beiträge leistet: der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder beide gemeinsam?
Wie funktioniert eine Betriebsrente, wenn der Arbeitnehmer alleine einzahlt?
Auf eine bAV als sogenannte Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Praktisch wird ihm das Geld – dessen Höhe er selbst festlegen kann – direkt vom Bruttolohn abgezogen. Das hat den Vorteil, dass er darauf bis zum zulässigen Maximalbetrag zunächst keine Steuern und auch keine Sozialabgaben entrichten muss. Entsprechend sinken die Abzüge für die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und für die Rentenversicherung. In der Folge erwirbt er, während parallel die Betriebsrente aufgebaut wird, allerdings weniger Anspruch auf die gesetzliche Rente.
Der steuerfreie Maximalbetrag liegt für Neuverträge bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Rechengröße für die Sozialversicherungen – ab dieser Gehaltsstufe werden keine zusätzlichen Beiträge zu Rentenversicherung, Krankenversicherung & Co. gezahlt, falls der Verdienst höher liegen sollte. Für 2019 beträgt diese Grenze 6.700 Euro im Monat in den alten Bundesländern und 6.150 Euro in den neuen. Steuerfrei wären im Jahr für die Betriebsrente dementsprechend 6.432 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 5.904 Euro (neue Bundesländer).
Allerdings handelt es sich um eine nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Die eingezahlten Beiträge werden zwar nicht versteuert – das sieht aber anders aus, sobald es im Rentenalter zur Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge kommt. Diese Zusatzrente muss der Ingenieur versteuern und leistet darauf Beiträge zur Krankenversicherung in entsprechender Höhe – das ist bei einer privaten Altersvorsorge in der Regel nicht der Fall.
Welche finanziellen Vorteile können dennoch über die Betriebsrente entstehen?
Einen Vorteil zieht der Ingenieur bei der bAV oftmals aus der Steuerprogression. Da der Prozentsatz der Abgaben an den Fiskus bei einem hohen Einkommen wächst, sind die Abzüge für die Betriebsrente prozentual gesehen in der Regel niedriger als sie während des Arbeitslebens gewesen wären. Wie hoch diese Ersparnis voraussichtlich ausfällt, hängt natürlich vom Einkommen ab. Es gilt die Grundregel: Je höher der Verdienst, desto lohnenswerter kann eine Betriebsrente sein.
Hinzu kommt gegebenenfalls die Auswirkung des Altersentlastungsbetrags. Er besagt nichts anderes, als dass der Steuerfreibetrag ab einem Alter von 65 Jahren höher ist. Wer als ehemals Gutverdienender eine gute Rente erhält, wird davon jedoch nicht profitieren. Für den individuellen Fall kann ein Steuerberater eine Einschätzung abgeben.
Besonders positiv fällt die Berechnung der vermuteten Betriebsrente aus, wenn Sie privat krankenversichert sind. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden dann nämlich keine zusätzlichen Abgaben für die Betriebsrente fällig.
Bei einer Entgeltumwandlung kommt in der Regel noch ein Zuschuss des Arbeitgebers hinzu. Denn die Zahlungen für die Betriebsrente werden vom Bruttogehalt abgezogen, was wiederum als Berechnungsgrundlage für die Beiträge zu Krankenversicherung & Co. des Arbeitgebers dient. Der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben fällt also. Dieses Geld darf er jedoch nicht einfach sparen. Es soll dem Arbeitnehmer zugutekommen. Deswegen ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15 % zur Betriebsrente beizusteuern. Das gilt für alle Neuverträge, die nach dem 01. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Ab dem Jahr 2022 tritt diese Regelung, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt wurde, auch für ältere Verträge in Kraft.
Ist eine Betriebsrente sinnvoll, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt?
Für Ingenieure ist die betriebliche Altersvorsorge vor allem dann attraktiv, wenn sie die Beiträge nicht alleine entrichten müssen. Denn durch Zuzahlungen des Arbeitgebers erhöht sich natürlich die eingezahlte Summe, also die spätere Betriebsrente. Für den Arbeitgeber ist eine bAV ebenfalls interessant, da er – im Vergleich zu einem höheren Bruttogehalt – Sozialabgaben spart. Ähnlich wie die vermögenswirksamen Leistungen ist die betriebliche Altersvorsorge also ein möglicher Posten, den Sie für die Gehaltsverhandlung im Hinterkopf behalten sollten. Aus Sicht des Arbeitgebers kann er dazu dienen, Fachkräfte zu binden und Mitarbeiter zu motivieren. Auf diese Argumente sollten Sie ihn hinweisen.
Sozialpartnermodell entlastet Arbeitgeber
Eine besondere Variante der Betriebsrente ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt worden, das seit 2018 gilt: das Sozialpartnermodell. Hierbei einigen sich die Tarifparteien auf eine Beitragszahlung durch den Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge, die über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds erfolgt. Es wird jedoch keine Garantie für den Betrag übernommen, der später ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber wird also aus der Haftung für die Betriebsrente genommen, was als Anreiz dienen soll, bAV stärker zu unterstützen. Die IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall befinden sich dazu aktuell in Verhandlungen.
In welchen Varianten kann eine Betriebsrente vertraglich vereinbart werden?
Es gibt 5 verschiedene Wege zur Betriebsrente. Die kann der Mitarbeiter nicht wählen, sondern ist im Wesentlichen davon abhängig, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber anbietet, beziehungsweise ob Details zur bAV im Tarifvertrag festgelegt sind.
Direktversicherung
Vereinfacht gesagt, handelt es sich dabei um eine normale Lebens- oder Rentenversicherung, die jedoch der Arbeitgeber für Sie abschließt – unabhängig davon, wer welche Beiträge leistet. Die Direktversicherung hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber kaum Verwaltungsaufwand hat und Sie als Arbeitnehmer Ihre Leistungen auch erhalten, falls Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss. Sollten Sie das Unternehmen verlassen, können Sie die Zahlung der Beiträge eigenständig fortsetzen – oder gegebenenfalls mit dem neuen Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung treffen. Für die Arbeitnehmerbeiträge können Sie zudem die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse bildet eine spezielle Form der Lebensversicherung und kann von einem Unternehmen gegründet werden, beispielsweise einem großen Konzern. Es ist aber auch möglich, dass sich mehrere Unternehmen zusammenschließen oder ein Verband eine Pensionskasse trägt. Hier zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber ein. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich darüber hinaus durch Entgeltumwandlung ebenfalls Beiträge zu leisten und dafür die Riester-Förderung zu nutzen. Kontrolliert werden Pensionskassen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wichtig ist dabei, dass es sich bei Pensionskassen um eigenständige Einrichtungen handelt, die von einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht betroffen wären. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen können Arbeitnehmer die Beiträge in der Regel selbst weiterzahlen.
Pensionsfonds
Der wesentliche Unterschied zwischen Pensionskasse und Pensionsfonds besteht in der möglichen Rendite. Fonds haben bei der Wahl ihrer Geldanlagen größere Entscheidungsfreiheit. Deswegen können sie eine höhere Rendite erwirtschaften – gleichzeitig ist das Risiko für Verluste deutlich größer. Sie unterliegen ebenfalls der Aufsicht der BaFin. Die Leistungen werden meistens als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung ausbezahlt.
Direktzusage
Diese Form der Betriebsrente wird auch Pensionszusage genannt. Getragen wird sie vom Arbeitgeber, der für die betriebliche Altersvorsorge Pensionsrückstellungen aus dem Betriebsvermögen bildet. Dafür kann er zusätzlich eine Rückversicherung abschließen. In jedem Fall sind die Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt – auch bei einer eventuellen Insolvenz. In der Regel zahlt hier tatsächlich nur der Arbeitgeber ein, oftmals erhalten Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, diese Betriebsrente durch eigene Beiträge weiter aufzustocken. Die Riester-Förderung können Sie dabei allerdings nicht in Anspruch nehmen. Außerdem ist es nicht möglich, bei einem Jobwechsel freiwillig weiterzuzahlen. Die erworbenen Ansprüche bleiben jedoch erhalten und werden später ausgezahlt.
Unterstützungskasse
Wie bei der Pensionskasse handelt es sich auch bei der Unterstützungskasse um eine Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen sowie von Vereinen oder Verbänden gebildet wird. Sie hat die Aufgabe, das eingezahlte Kapital möglichst gewinnbringend anzulegen, um später eine Betriebsrente auszahlen zu können. Reicht das Geld nicht aus, muss der Arbeitgeber die Differenz übernehmen. Außerdem ist die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein Pflicht, der im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers die Differenz übernehmen würde. Wie bei der Direktzusage können Ingenieure, die aus einem Unternehmen ausscheiden, die Beiträge nicht weiterzahlen. Erworbene Ansprüche bleiben jedoch bestehen.
Wie wird eine Betriebsrente ausbezahlt?
Auch hier gibt es verschiedene Modelle. Zum Teil sind die Modalitäten der Auszahlung bereits festgelegt. Das ist meistens bei der monatlichen Betriebsrente der Fall. In einigen Fällen können die Arbeitnehmer aber auch wählen, in welcher Form sie das Kapital gerne hätten. Zur Wahl stehen:
- eine monatliche Betriebsrente
- eine Einmalzahlung
- ein Auszahlungsplan mit mehreren Raten, oft kombiniert mit einer Restverrentung – diese wird ab dem 85. Lebensjahr ausbezahlt.
Welcher Weg der Beste ist, hängt zum einen von der individuellen Lebenssituation und den Plänen fürs Rentenalter ab. Schließlich wird über eine hohe Einmalzahlung viel Kapital bereitgestellt. Zum anderen ist es wichtig, die Steuerprogression zu beachten. Da der Steuersatz mit dem Einkommen überproportional ansteigt, kann eine Einmalzahlung oder ein Auszahlungsplan die Steuerlast unterm Strich erhöhen. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden bei einer Einmalzahlung übrigens trotzdem bezahlt – nach einem festgelegten Schlüssel und über maximal 10 Jahre.
Noch komplizierter wird es, wenn Sie als Ingenieur das Unternehmen verlassen und privat weiter in Ihre Betriebsrente eingezahlt haben. Auf den Anteil, den Sie dabei erworben haben, werden nämlich keine Sozialabgaben fällig. Die Last für die Krankenversicherung würde also nur für einen Teil der bAV berechnet.
Wann trifft eine Unverfallbarkeit der Betriebsrente in Kraft?
Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ihre Ansprüche nicht mehr verfallen können – auch wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden. Das ist etwa der Fall, wenn Sie selbst Beiträge einzahlen. Bei einem eventuellen Anteil des Arbeitgebers sieht das anders aus. Für eine Unverfallbarkeit müssen Sie als Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt sein und dem Betrieb mindestens 3 Jahre lang angehört haben.
Je nach Art der Betriebsrente und Vereinbarung mit dem Arbeitgeber kann es auch möglich sein, dass der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge quasi übernimmt. Bei entsprechenden Vereinbarungen sollten Sie unbedingt darauf achten, ob zusätzliche Verwaltungsgebühren entstehen.
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