Welche Vorteile haben vermögenswirksame Leistungen für Ingenieure?
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, das Gehalt eines Ingenieurs aufzubessern. Neben Sonderzahlungen und Zuschüssen zu einer Betriebsrente gehören dazu die vermögenswirksamen Leistungen. Unter welchen Umständen sind sie empfehlenswert?
Den Begriff vermögenswirksame Leistungen haben die meisten Angestellten schon einmal gehört. Trotzdem nutzen viele Ingenieure diese Form des Arbeitgeberzuschusses nicht. Die Sparmöglichkeiten erscheinen ihnen im Verhältnis zu ihrem Gehalt zu gering, oder sie versäumen schlicht und einfach, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und die vermögenswirksamen Leistungen (abgekürzt: VL oder VwL) zu beantragen. Beides ist ärgerlich. Zwar hat nicht jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber VL bezahlt. Ist jedoch ein entsprechender Passus im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt, handelt es sich faktisch um zusätzliches Geld, das Sie nicht verschenken sollten.
Was ist mit vermögenswirksamen Leistungen überhaupt gemeint?
Vermögenswirksame Leistungen sind eine bestimmte Form des Sparens, die in der Regel allein durch den Arbeitgeber finanziert wird. Teilweise gibt es sogar noch Zuschüsse vom Staat. Außerdem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die monatliche Einzahlung selbst aufzustocken. Werden vom Arbeitgeber keine VL übernommen, kann der Arbeitnehmer sich auch dazu entschließen, die Zahlungen alleine zu leisten.
Das Besondere bei dieser Geldanlage ist der Ablauf. Der Arbeitgeber zahlt die vermögenswirksamen Leistungen direkt an eine Bank. Sie landen also gar nicht erst auf dem Konto des Arbeitnehmers. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder leistungsabhängigen Boni. Die Bank legt die VL an. Wofür genau sie verwendet werden, entscheiden Sie in den meisten Fällen vor dem Start der Zahlungen gemeinsam mit Ihrem Bankberater. Wie bei allen Geldanlagen gibt es Optionen mit unterschiedlich hohem Risiko, bei denen auch die Chance für eine ordentliche Rendite entsprechend voneinander abweicht. Je geringer das Risiko der Geldanlage ist, desto kleiner ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Betrag am Ende deutlich höher ausfällt als die eingezahlte Summe.
Die Laufzeit solcher Sparverträge ist festgelegt. Der Arbeitgeber zahlt über 6 Jahre den vereinbarten Betrag jeden Monat ein. Im 7. Jahr ruht der Vertrag und kann im Anschluss ausbezahlt werden. Dabei ist es möglich, dass sich die Verträge am Ende, während der 12-monatigen Ruhezeit, überschneiden. Denn Arbeitnehmer können alle 6 Jahre neue vermögenswirksame Leistungen beantragen.
Eine Alternative ist es, die vermögenswirksamen Leistungen als Einzahlung für die Betriebsrente zu nutzen. Auch in diesem Fall kümmert sich der Arbeitgeber darum, dass der Betrag entsprechend weitergeleitet wird. Eine Beschränkung der Laufzeit gibt es nicht, wenn die vermögenswirksamen Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber besteht nicht. Es gibt 3 Wege, durch die für Sie als Ingenieur ein Anspruch auf VL entstehen kann:
- Die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt.
- Es gibt einen für Sie gültigen Tarifvertrag, der die Zahlung von VL vorsieht.
- Andere Mitarbeiter im Unternehmen erhalten vermögenswirksame Leistungen. In diesem Fall gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Arbeitgeber darf diese Zusatzleistungen nicht nur einem Teil der Belegschaft gewähren. Sie können Ihren Anspruch also ebenfalls geltend machen.
Ist all dies nicht der Fall, können Sie natürlich das Gespräch mit Ihrem Chef suchen und die Einführung von vermögenswirksamen Leistungen vorschlagen. Da die Auszahlungshöhe auf 480 Euro im Jahr begrenzt ist, wird es sich in der Regel aber mehr lohnen, beispielsweise zusätzliche geldwerte Vorteile auszuhandeln wie einen Dienstwagen oder ein Laptop. Vergessen Sie nicht: Zahlt Ihr Chef Ihnen VL, muss er diesen Wunsch auch den übrigen Mitarbeitern erfüllen, und das könnte teuer werden.
Grundsätzlich steht Ihnen zudem die Variante offen, selbst die Beiträge für die vermögenswirksamen Leistungen zu zahlen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Abwicklung übernimmt. Allerdings ist diese Möglichkeit für Ingenieure in der Regel nicht attraktiver als andere Formen des Sparens.
In welcher Höhe werden vermögenswirksame Leistungen gezahlt?
Die maximale Höhe der vermögenswirksamen Leistungen liegt bei 40 Euro im Monat. Ob dieser Betrag tatsächlich ausbezahlt wird, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag beziehungsweise im Tarifvertrag ab. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erhalten beispielsweise nur VL in Höhe von derzeit 6,65 Euro pro Monat. Das steht im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Mitarbeiter in Teilzeit erhalten die Zahlungen anteilig, entsprechend ihrer geleisteten Stunden. Übrigens werden auf VL Steuern und Sozialabgaben fällig, wenn die Auszahlung über den üblichen 7-Jahres-Sparplan erfolgt.
Für Geringverdiener macht es in den meisten Fällen durchaus Sinn, einen niedrigen Arbeitgeberbetrag selbst aufzustocken, da erst ab einer bestimmten Einzahlungshöhe Zuschüsse vom Staat fließen. Für Ingenieure ist dieser Aspekt jedoch in der Regel uninteressant, da Ihr Einkommen für die staatliche Förderung ohnehin zu hoch ist: Die Verdienstgrenze für einen Zuschuss, der für einen wohnungswirtschaftlichen Zweck gezahlt wird – wenn die vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in einen Bausparvertrag fließen – liegt bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 17.900 Euro. Beim Fondssparen, das ebenfalls gefördert wird, darf das Bruttogehalt nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr betragen. Für Paare gilt eine gemeinsame Einkommensobergrenze in doppelter Höhe, also 35.800 Euro beziehungsweise 40.000 Euro pro Jahr.
Ein angestellter Ingenieur liegt also im Normalfall über der Einkommensgrenze für eine staatliche Förderung. Selbstständige Ingenieure haben keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Daher können sie diese Sparform ohnehin nicht nutzen, selbst wenn sie zu Beginn ihrer freiberuflichen Tätigkeit unter Umständen noch ein geringes Jahreseinkommen haben sollten.
Wie können Ingenieure VL beantragen?
Selbst wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag die Auszahlung vermögenswirksamer Leistungen vorgesehen sein sollte, heißt das nicht, dass Ihr Arbeitgeber Sie aktiv darauf hinweist. Sie sollten VL daher selbst beantragen. Dafür klären Sie am besten kurz mit der Personalabteilung, ob Ihr Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen tatsächlich besteht. Den eigentlichen Antrag füllen Sie dann bei einer Bank aus. Mit dem Bankberater besprechen Sie, in welche Anlageform das Geld fließen soll. Im Anschluss erhalten Sie ein Formular, das Sie wiederum der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers vorlegen, damit sie die monatliche Zahlung in die Wege leiten kann.
Wichtig: Sie müssen VL selbst beantragen, und eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Wenn Sie den Antrag auf vermögenswirksame Leistungen nicht stellen, verschenken Sie also faktisch jeden Monat Geld.
Welche Anlageformen gibt es für vermögenswirksame Leistungen?
Es ist festgelegt, wie Sie das Geld investieren können, dass der Arbeitgeber als VL auszahlt. Wie attraktiv welche Anlageform ist, sollten Sie vor Ihrem Antrag mit Ihrer Bank besprechen. Das hängt nicht nur von den grundsätzlichen Konditionen ab, sondern auch von der aktuellen Situation, etwa von dem zu erwartenden Sparzins – der aktuell sehr niedrig ist. Das sind die wichtigsten Anlageformen:
- Bausparvertrag (parallel zu den vermögenswirksamen Leistungen können Sie eigene Zahlungen leisten, um die angesparte Summe zu erhöhen)
- Abtrag eines Immobilienkredits
- Investition in deutsche oder internationale Investmentfonds
- Ankauf von Aktien des Arbeitgebers
- Sparvertrag bei einem Kreditinstitut
- Lebensversicherungssparen
- Riesterrente
- Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge
Übrigens können Sie nicht in jedem Fall frei entscheiden, wie Sie die Zahlung des Arbeitgebers gerne anlegen würden. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen ist die Anlageform bereits festgelegt. Auch danach sollten Sie sich vor Ihrem Gang zur Bank erkundigen.
Was bedeuten VL als betriebliche Altersvorsorge für Ingenieure?
Viele Ingenieure bessern ihre Altersvorsorge durch eine Betriebsrente auf. Dafür gibt es verschiedene Varianten, inklusive der Möglichkeit, dass der Arbeitgeber noch ordentlich was drauflegt. In Bezug auf die vermögenswirksamen Leistungen besteht die Möglichkeit, sie ebenfalls in den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge fließen zu lassen. In diesem Fall ist die Laufzeit im Prinzip unbegrenzt und endet nicht nach sieben Jahren, wie das bei anderen Anlageformen der Fall ist. Das heißt natürlich auch, dass der Antragssteller nicht nach 7 Jahren auf das Geld zugreifen kann. Für Ingenieure, die ein hohes Gehalt beziehen, ist das ein netter Bonus zur Altersvorsorge, da sie oftmals während des Arbeitslebens nicht auf diese zusätzliche Form des Sparens angewiesen sind. Denn im 7-Jahres-Plan kommt eine Summe zusammen, die im Verhältnis zu ihrem Gehalt für diesen langen Zeitraum eher niedrig ist.
In Bezug auf Steuern und Sozialabgaben nimmt die Betriebsrente eine Sonderform ein. Denn es müssen zunächst keinerlei Abgaben entrichtet werden – anders als es sonst bei vermögenswirksamen Leistungen der Fall ist. Es handelt sich jedoch um eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Steuern und Sozialabgaben werden nämlich im Alter auf die Rente fällig. Das ist finanziell aber durchaus von Vorteil. Zum einen macht sich in der Regel die Steuerprogression bemerkbar – die Rente ist niedriger als das Einkommen eines Erwerbstätigen, weswegen auch der Steuersatz im Verhältnis geringer ist. Außerdem sind die Steuerfreibeträge im Alter höher.
Was passiert mit den vermögenswirksamen Leistungen bei einem Arbeitgeberwechsel?
Wenn der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen übernimmt, entfällt diese Pflicht für ihn natürlich, sobald der Ingenieur eine Kündigung einreicht und zu einem anderen Unternehmen wechselt. Das angesparte Geld geht dadurch aber nicht verloren. Sie sollten beim neuen Arbeitgeber direkt die Personalabteilung aufsuchen und sich erkundigen, ob dort ebenfalls VL gewährt werden. In diesem Fall brauchen Sie eine Bescheinigung Ihres Vertragspartners, also der Bank, dass bereits ein Sparvertrag vorhanden ist. Der neue Arbeitgeber kann die Zahlungen dann einfach fortführen. Fällt der Zuschuss dort geringer aus, können Sie die Differenz selbst entrichten.
Diese Möglichkeit besteht auch, wenn Sie im neuen Job keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Da es sich um verhältnismäßig geringe Beträge handelt, sollten Sie darüber nachdenken, die Einzahlungen selbst weiterzuführen. Bei den meisten Verträgen ist das möglich. Andernfalls wird der Vertrag normalerweise bis zum Ende der Laufzeit stillgelegt.
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