Glossar 23.07.2019, 14:42 Uhr

Das Lexikon zur Selbstständigkeit

In diesem Glossar sind die wichtigsten Begriffe für Ihre Selbstständigkeit als Ingenieur erklärt. Das Glossar ist alphabetisch sortiert.

Dudeneintrag zur Selbstständigkeit

Foto: Lisa Schneider

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Abschreibung

Die Abschreibung stammt aus dem Rechnungswesen und ist sowohl für selbstständige Ingenieure relevant als auch für Unternehmen. Gemeint ist mit Abschreibung die buchhalterische Erfassung einer Wertminderung. Sie bezieht sich auf Gegenstände, die zum Betriebsvermögen gehören. Dabei erfasst die Abschreibung, wie sich der Wert eines Gegenstandes durch den Verschleiß verringert (planmäßige Abschreibung) oder durch plötzliche Ereignisse wie einen Unfall (außerplanmäßige Abschreibung). Die Abschreibung ist für Freiberufler wichtig und kein rein theoretischer Posten, denn sie ist auch steuerlich relevant – die Wertminderung wird, vereinfacht gesagt, vom Einkommen des selbstständigen Ingenieurs abgezogen. Ein gutes Beispiel für einen abschreibungsfähigen Vermögensgegenstand ist ein Geschäftswagen.

Akquise – Warmakquise und Kaltakquise

Als Akquise bezeichnet man den Versuch eines Unternehmers oder Freiberuflers, neue Kunden beziehungsweise Auftraggeber zu gewinnen. Unterschieden wird dabei zwischen Warmakquise und Kaltakquise. Die Warmakquise bezieht sich auf Kunden, zu denen der Ingenieur bereits in Kontakt steht, sie sind ihm also bekannt. Das kann über vorangegangene Aufträge der Fall sein oder auch über einen Pitch, bei dem der Ingenieur keinen Zuschlag erhalten hat. Für die Warmakquise geht er nun erneut auf diese möglichen Kunden zu, um Angebote für eine Zusammenarbeit zu unterbreiten. Durch Kaltakquise versuchen Freiberufler hingegen, Aufträge von potenziellen Kunden zu generieren, die ihnen bislang nicht bekannt sind. Das findet beispielsweise auf Messen statt. Die telefonische Kaltakquise ist rechtlich hingegen schwierig, da sie in vielen Fällen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Zulässig wäre ein solcher Anruf beispielsweise dann, wenn davon auszugehen ist, dass der Angerufene dem Angebot positiv gegenübersteht. Das ist jedoch Auslegungssache. Mehr zur Akquise

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen vorformulierte Vertragsbedingungen, die sich auf die üblichen Ereignisse der angestrebten Geschäftsbeziehungen übertragen lassen. Damit dienen sie der Vereinfachung – es muss dank der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht jedes Details mit jedem Kunden erneut besprochen werden. Als freiberuflicher Ingenieur können Sie branchenübliche Formulierungen in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufnehmen. Typische Inhalte sind Zahlungsfristen oder Haftungsbeschränkungen.

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Arbeitslosenversicherung, Freiwillige

Gerade der Start in die Selbstständigkeit ist für Ingenieure mit einem finanziellen Risiko verbunden. Was passiert, wenn die Aufträge plötzlich wegbrechen und der Freiberufler noch keine Gelegenheit hatte, Rücklagen zu bilden? Für diese Fälle bietet die Bundesagentur für Arbeit die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer an. Der offizielle Titel lautet „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“. Allerdings ist das nur möglich, wenn der jeweilige Ingenieur unmittelbar vor dem Schritt in die Freiberuflichkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, also als Angestellter pflichtversichert war.

Insgesamt muss er in den vorangegangenen 2 Jahren 12 versicherungspflichtige Monate nachweisen können. Neben einem Beschäftigungsverhältnis können dazu zum Beispiel auch Erziehungszeiten von Kindern unter 3 Jahren gezählt werden. Möglichkeit 2: Unmittelbar vor der Existenzgründung hatte der Freiberufler Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Allerdings müssen sich Ingenieure schnell entscheiden und den Antrag innerhalb der ersten 3 Monate ihrer Selbstständigkeit stellen. Die Höhe des möglichen Arbeitslosengeldes richtet sich übrigens nicht nach dem Verdienst. Es gibt feste Bezugsgrößen, unter anderem abhängig von der Qualifikation.

Ausschreibung

Bei einer Ausschreibung handelt es sich um eine öffentliche Bekanntmachung eines möglichen Auftrags. Hier sind die Bedingungen festgelegt, auf die sich Angebote beziehen sollen. Unterschieden wird zwischen einer offenen Ausschreibung, an der jeder Interessent teilnehmen kann, und einer beschränkten Ausschreibung. Hier legt der Auftraggeber im Vorfeld fest, wer ein Angebot abgeben darf. Ausschreibungen sind für freiberufliche Ingenieure eine wichtige Quelle möglicher Aufträge.

Betriebsvermögen

Zum Betriebsvermögen eines freiberuflichen Ingenieurs zählen alle Wirtschaftsgüter, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Förderungszusammenhang zum Betrieb stehen. Bei einem Geschäftswagen oder der Einrichtung eines Ingenieurbüros handelt es sich beispielsweise um Wirtschaftsgüter, die in einem tatsächlichen Förderungszusammenhang stehen. Bei Wertpapieren oder Beteiligungen wäre hingegen ein wirtschaftlicher Förderungszusammenhang erkennbar. Bei der Berechnung des Gesamt-Betriebsvermögens müssen natürlich auch eventuelle Schulden Berücksichtigung finden.

Business Angels

Business Angels sind Kapitalgeber, die junge Unternehmen wie Start-ups unterstützen. Im Gegenzug zum bereitgestellten Kapital erhalten sie Anteile am Unternehmen. Als Motiv der meisten Business Angels steht nicht der potenzielle finanzielle Gewinn bei ihrer Investition im Vordergrund, sondern das Interesse an neuen Ideen und der Wunsch, sie zu fördern. Business Angels stehen Start-ups daher häufig nicht nur mit Finanzmitteln, sondern auch mit ihrem Know-how sowie Kontakten zur Seite. Für eine Investition müssen selbstständige Ingenieure sie in der Regel in einem Pitch von ihrer Geschäftsidee überzeugen.

Businessplan

Einen Businessplan brauchen sowohl Freiberufler als auch Gründer von Start-ups. In ihm wird die Geschäftsidee dargestellt, inklusive Rahmenbedingungen, geplanter Maßnahmen, der genauen Vorgehensweise sowie der Finanzierung. Besonders wichtig ist eine Schätzung der Gewinnentwicklung. Mehr zum Businessplan (wann, wie und wofür braucht es ihn?) und konkret zum Aufbau eines Businessplans

Freelancer

Der Freelancer entspricht im deutschen Sprachgebrauch am ehesten dem freien Mitarbeiter. Eine weitere Bezeichnung für den Freelancer lautet Honorarkraft. Nicht zu verwechseln ist der Freelancer mit dem Freiberufler. Als freier Mitarbeiter ist der Freelancer kein Arbeitnehmer des Auftraggebers. Seine Tätigkeiten und seine Vergütung werden in einem Dienst- oder Werkvertrag schriftlich festgelegt. Freelancer sind üblicherweise gewerblich tätig, müssen sich beim Gewerbeamt anmelden und Gewerbesteuer zahlen.

Nicht immer ist der Begriff des Freelancers von dem des Arbeitnehmers abzugrenzen. Denn beide übernehmen Tätigkeiten für ein Unternehmen und werden dafür bezahlt. Darüber hinaus haben beide einen Vertrag. Relevant für die Unterscheidung ist der Grad der Abhängigkeit. Anders als Arbeitnehmer sind Freelancer nicht weisungsgebunden und sollten in der Wahl der Arbeitszeit und des Arbeitsortes frei sein. Übernimmt ein Freelancer überwiegend Tätigkeiten für ein und dasselbe Unternehmen, kann der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit im Raum stehen.

Freiberufler

Deutschlandweit arbeiten derzeit etwa 1,2 Millionen Menschen als Freiberufler. Nicht jeder kann Freiberufler werden. Denn was frei klingt, ist es noch lange nicht. Die freien Berufe werden in Paragraf 18 EStG geregelt. Zu ihnen gehören:

  • Technisch-naturwissenschaftliche Berufe: Ingenieure, Architekten, Informatiker, aber auch Biologen und Chemiker
  • Berufe aus dem rechts-, steuer- und wirtschaftsberatendem Spektrum: Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte
  • Heilberufe: Ärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Psychologen und Heilpraktiker
  • Kreative und kulturgeprägte Berufe: Journalisten, Fotografen, Designer, Künstler, Musiker, Schauspieler sowie Dolmetscher

Bezüglich der Zuordnung herrscht nach wie vor häufig Intransparenz. Ob ein Beruf freiberuflich ausgeübt werden kann oder nicht, entscheidet in einem Streitfall in letzter Instanz das Gericht. Ein Freiberufler ist immer leitend und eigenverantwortlich tätig. Und – ob er will oder nicht – er ist immer auch Unternehmer. Freiberufler können allein tätig sein, sie können jedoch auch Angestellte haben (etwa in einem Ingenieurbüro). Grundsätzlich unterliegen Freiberufler nicht der Gewerbeordnung.

Geschäftsidee

Für den Begriff Geschäftsidee gibt es das Synonym Gründungsidee. Sie gibt an, womit Sie sich selbstständig machen. Dahinter verbirgt sich also immer die Idee für ein neues Unternehmen oder für das Geschäftsfeld der Freiberuflichkeit. Sollten Sie sich als Ingenieur beispielsweise überlegen, dass Sie Beratungen zum Thema Energieeffizienz für Unternehmen anbieten möchten, so ist das Ihre Geschäftsidee.

Geschäftswagen / Firmenwagen

Als freiberuflicher Ingenieur können Sie einen Geschäftswagen / Firmenwagen nutzen und dies auch steuerlich geltend machen. Zum Betriebsvermögen dürfen Sie das Auto allerdings nur rechnen, wenn Sie es überwiegend für Geschäftsfahrten einsetzen. Alle Kosten – ob Anschaffung, Reparaturen, Benzin etc. – können Sie in diesem Fall von der Steuer absetzen. Der Anschaffungspreis wird über mehrere Jahre abgeschrieben. Das Finanzamt geht jedoch davon aus, dass Sie den Geschäftswagen / Firmenwagen zusätzlich privat nutzen, weswegen Sie nicht sämtliche Kosten geltend machen können.

Für die Berechnung gibt es 2 Möglichkeiten: Sie können ein Fahrtenbuch für Ihren Geschäftswagen / Firmenwagen führen. Die privaten Fahrten werden anteilig von den Gesamtkosten des Geschäftswagens / Firmenwagens abgezogen. Oder Sie wählen die Pauschalregel. Dabei werden 1 % des Auto-Neupreises Ihrem Einkommen für die private Nutzung zugeschlagen. Wohlgemerkt: Die Summe wird über den Neupreis berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Alter des Geschäftswagens / Firmenwagens.

Gründer

Ist jeder Selbstständige ein Gründer? Rechtlich gesehen gibt es tatsächlich keinen Unterschied. Im allgemeinen Sprachgebrauch aber durchaus. Schauspieler und Musiker sind selbstständig, werden aber nicht automatisch als Gründer angesehen. Als Gründer hingegen gelten dem Volksmund diejenigen, die ein größeres Unternehmen gründen, zum Beispiel in Form einer Kapitalgesellschaft. Dabei muss auch ein Musiker, der mit seiner Band regelmäßig Auftritte absolviert, seine geschäftliche Tätigkeit anmelden und Steuern zahlen. Damit ist er rechtlich gesehen ein Gründer. Von der rechtlichen Seite abgesehen unterscheidet man im Sprachgebrauch zwischen folgenden Gründungsformen:

  • Unternehmensgründung: Unter diesem Begriff wird allgemein die Gründung einer größeren Firma mit mehreren Angestellten gesehen.
  • Firmengründung: Kann rechtlich gesehen alles bedeuten, im allgemeinen Sprachgebrauch wird darunter die Gründung eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens verstanden.
  • Start-Up-Unternehmen: Diesem Begriff haftet etwas Innovatives an. Daher wird es im Sprachgebrauch gern für Gründungen im technischen Bereich oder für solche aus dem Spektrum der digitalen Medien genutzt.
  • Existenzgründung: ein sehr allgemeiner Begriff, unter dem überwiegend die Selbstständigkeit als Freiberufler oder Einzelperson verstanden wird.

Gründer können auf unterschiedliche Art und Weise agieren: Eine Möglichkeit ist die Unternehmensgründung unter eigenem Namen oder aber unter der eigenen Marke. Gründer sind Personen, die ihre berufliche Tätigkeit auf wirtschaftlicher und rechtlich selbstständiger Basis aufnehmen. Dies können Sie sowohl als gewerbliche Gründer machen als auch als freiberufliche Gründer. Nicht jeder Gründer ist auch ein Jungunternehmer.

Gründungsphasen

Die Gründung eines Unternehmens gliedert sich in mehrere Phasen. Klassischerweise spricht man von 3 Gründungsphasen: Vorgründungsphase, Gründungsphase und Nachgründungsphase. In der Vorgründungsphase geht es um grundsätzliche Fragen, wie etwa die Geschäftsidee oder den Unternehmensstandort. In der Gründungsphase folgen finanziellen Fragen, der Businessplan, Investitionen und Investorensuche.

Abschluss der Gründungsphase ist die konkrete Umsetzung der Geschäftsidee, inklusive Vertragsabschluss, Personalsuche sowie Gewerbeanmeldung oder Eintrag ins Handelsregister. In der Nachgründungsphase geht das noch junge Unternehmen erste Schritte am Markt. Eventuell müssen Prozesse nachjustiert werden. Ein permanentes Unternehmenscontrolling ist noch notwendig. Auch die Frage, wie langfristig Kunden gewonnen und an das Unternehmen gebunden werden können, spielen jetzt eine Rolle. Die Nachgründungsphase kann durchaus mehrere Jahre umfassen.

Gründungszuschuss Arbeitsagentur

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit kann eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Phase der Existenzgründung darstellen. Als Ingenieur können Sie ihn jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, also Ihre Arbeitslosigkeit durch eine Existenzgründung beenden. Mit anderen Worten: Wenn Sie eine Festanstellung kündigen, um sich direkt im Anschluss selbstständig zu machen, erhalten Sie den Gründungszuschuss nicht. Für den Antrag auf einen Gründungszuschuss benötigen Sie unter anderem einen Businessplan. Die Höhe des Gründungszuschusses setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: Für die ersten 6 Monate erhalten Sie einen Gründungszuschuss in der Höhe Ihres letzten Arbeitslosengelds, plus 300 Euro für die soziale Absicherung. Für weitere 9 Monate können sie 300 Euro monatlich beziehen, wenn Sie eine intensive Geschäftstätigkeit nachweisen. Mehr Förderprogramme für Gründer

Jungunternehmer

Als Jungunternehmer werden vor allem solche Gründer bezeichnet, die kurz nach der Ausbildung und mit relativ wenig Erfahrung und Kapital mit einer interessanten Idee den Sprung in die Selbstständigkeit wagen.

Kleinunternehmerregelung

Wer sich selbstständig macht, muss in der Regel Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Egal, ob gewerblich selbstständig (dann kommt noch die Gewerbesteuer hinzu) oder freiberuflich selbstständig. Das ist oft mit viel Zeit und Aufwand verbunden, die man gerade zu Beginn der Selbstständigkeit besser in den Aufbau seines Geschäftes stecken kann. Eine Möglichkeit, sich in den Anfängen die Feinheiten des komplizierten Umsatzsteuerrechts zu ersparen, ist die Kleinunternehmerregelung. Die Einstufung als Kleinunternehmer kann nach Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes beim Finanzamt beantragt werden. Erkennt das Finanzamt den Antragsteller als Kleinunternehmer an, muss er auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Er kann allerdings dann auch keine Vorsteuer geltend machen.

Als Kleinunternehmer gilt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wer im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz (nicht Gewinn!) gemacht hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen wird. Die Kleinunternehmerregelung muss auf einer Rechnung aufgeführt werden, damit der Kunde klar erkennt, warum keine Umsatzsteuer verlangt wird. Ein einfacher Passus in der Art von „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ oder „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer“ reicht dabei völlig aus.

Achtung: Auch Kleinunternehmer sind dazu verpflichtet, zum Ende des Jahres die jährliche Umsatzsteuererklärung zu machen. Dabei genügt es für sie allerdings, die steuerpflichtigen Jahresumsätze der vergangenen zwei Jahre einzutragen.

Pitch / Pitchen

Der Begriff Pitch ist vor allem für Ingenieure relevant, die sich mit einem Start-up selbstständig machen wollen. Pitch bedeutet so viel wie werben oder übermäßig anpreisen. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Werbebranche, wo verschiedene Agenturen mit ihren Ideen gegeneinander antreten, um einen Auftrag zu erhalten. Sie pitchen gegeneinander. Für selbstständige Ingenieure bedeutet ein Pitch, dass sie die Geschäftsidee ihres Start-ups vor möglichen Investoren präsentieren, um sie davon zu überzeugen, Kapital für die Unternehmensgründung zur Verfügung zu stellen. Das kann auch bei speziellen Veranstaltungen stattfinden, sogenannten Pitching-Sessions, wo mehrere Start-ups zusammenkommen, um für Finanzmittel bei Kapitalgebern zu werben.

Scheinselbstständigkeit

Der Begriff der Scheinselbstständigkeit hängt wie ein Damoklesschwert über vielen Freiberuflern. Dabei haben Ingenieure, die ihre Freiberuflichkeit ernst nehmen und für verschiedene Auftraggeber / Kunden tätig sind, in der Regel nichts zu befürchten. Grundsätzlich bezieht sich Scheinselbstständigkeit nicht auf den generellen Status eines Freiberuflers, sondern auf die Zusammenarbeit mit einem konkreten Unternehmen. In diesem Sinne ist eher von Aufträgen zu sprechen, die den Bestand der Scheinselbstständigkeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn der Selbstständige in Wahrheit eine abhängige Beschäftigung verrichtet. Das muss im Einzelfall entschieden werden, denn der ehemalige Kriterienkatalog zur Scheinselbstständigkeit ist abgeschafft worden. Entscheidend ist allein das Gesamtbild des Arbeitsverhältnisses, nicht die Details des Arbeitsvertrages.

Typische Hinweise für eine Scheinselbstständigkeit sind:

  1. Ein Weisungsrecht des Auftraggebers in Bezug auf die Zeit und den Ort, wo Sie Ihre Arbeit verrichten.
  2. Die Tätigkeit wird in den Räumen des Unternehmens mit dessen Arbeitsmitteln ausgeübt.

Tragen Sie hingegen selbst das unternehmerische Risiko, arbeiten mit Ihren eigenen Betriebsmitteln und sind frei in der Gestaltung Ihrer Tätigkeit, liegt meistens keine Scheinselbstständigkeit vor. Sollten Sie beispielsweise nach einer Betriebsprüfung des Auftraggebers als scheinselbstständig eingestuft werden, hat das vor allem für das Unternehmen gravierende Konsequenzen. In den meisten Fällen müssen hohe Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Eventuell können Sie den Wechsel in ein festes Arbeitsverhältnis fordern. Eine Weiterbeschäftigung auf freiberuflicher Basis wird unter den gleichen Umständen jedenfalls nicht mehr möglich sein. Deswegen sollten Sie als Freiberufler die Scheinselbstständigkeit unbedingt vermeiden.

Mehr dazu erfahren Sie im Artikel „Scheinselbstständigkeit – Auswirkungen der Rechtsunsicherheit bei Selbstständigen“

Start-up

Beim Wort Start-up handelt es sich noch um einen relativ neuen Begriff. Das Wort beschreibt eine Gründung mit einer innovativen Geschäftsidee, die über hohes Wachstumspotenzial verfügt. Zu den bekanntesten Start-ups weltweit zählen digitale Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Google, bekannte deutsche Start-ups sind Zalando oder Researchgate, ein Onlineportal für Wissenschaftler. Im Wort Start-up steckt vor allem ein „Start“. Ein Start-up beschreibt ein kürzlich gegründetes Unternehmen, das sich noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

Das ist jedoch nicht alles. Denn den neu eröffneten Blumenladen um die Ecke würde wohl niemand als Start-up bezeichnen. Ein weiteres wichtiges Merkmal des Start-ups ist die Innovation. Die Entwicklung muss überraschend sein und einen hohen Neuheitswert aufweisen. Das Unternehmen muss zudem großes Potenzial haben, schnell zu skalieren.

Die Gründung eines Start-ups gliedert sich in mehrere Phasen:

  • In der Seed-Phase gibt es eine Geschäftsidee, aber noch kein Kapital. In dieser Frühfinanzierungsphase ist der Businessplan das wichtigste Instrument.
  • Die Start-up-Phase beschreibt die eigentliche Unternehmensgründung sowie die Fertigstellung eines marktfähigen Produktes.
  • In der Wachstumsphase (Emerging Growth) steht die Markteroberung im Vordergrund.
  • In der Expansionsphase wurde das Unternehmen am Markt etabliert und leitet weiterführende Schritte ein. Spätestens ab der letzten Phase ist die klassische Bezeichnung Start-up nicht mehr angebracht.

Übrigens: Start-ups, die eine Marktbewertung von mehr als 1 Milliarde US-Dollar erreichen, nennt man Unicorn (Einhorn) – weil sie ebenso selten sind. Das bekannteste Unicorn ist der Personenbeförderungsdienst Uber. Vom deutschen Markt haben unter anderem die Start-ups „Auto1Group“ und „HelloFresh“ diese Schallmauer durchbrochen. Erfahren Sie mehr über die teuersten Start-ups der Welt.

Selbstständig oder selbständig

Selbstständig bedeutet vor allem eins: Man macht alles selbst und das ständig. Von dieser etwas humorvollen Umschreibung mal abgesehen, gibt es zwei Möglichkeiten, das Wort selbstständig zu schreiben. Mit einem einfachen oder einem doppelten „st“ in der Mitte. Doch was ist eigentlich richtig? Erlaubt sind beide Varianten. Empfohlen wird von den Wörterbuchredaktionen Duden und Wahrig die Schreibweise selbstständig mit doppeltem „st“, dies jedoch erst seit der Rechtschreibreform von 1996. Vorher gab es ausschließlich die Schreibweise selbständig.

Die alte Schreibweise basierte auf der Wortherkunft: dem frühneuhochdeutschen Wort „selbstand“, was Person bedeutet und im Spätmittelhochdeutschen Wort „selbstēnde“, was so viel heißt wie „für sich bestehend“. In den deutschen Gesetzestexten wurde die Schreibweise bis heute nicht an die orthografische Empfehlung angepasst, sondern lautet weiterhin selbständig.

Synonym Selbstständigkeit

Viele der in diesem Glossar genannten Begriffe werden synonym, also gleichbedeutend mit dem Wort Selbstständigkeit benutzt. Sei es der Freiberufler, der freie Mitarbeiter (Freelancer), der Jungunternehmer, der Start-up-Gründer oder der Unternehmer. Sie haben zwar gemein, dass sie alle selbstständig tätig sind oder selbstständig tätig sein können. Allen gemein ist, dass sie keinem Weisungsrecht unterliegen, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert sind und ihre Arbeitszeit und den Arbeitsort frei bestimmen können.

Die persönliche Unabhängigkeit ist per Definition die eigentliche Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist nicht ausgeschlossen, auch Selbstständige können dieser unterliegen, zum Beispiel in Abhängigkeit von Auftraggebern und Kunden. Dies trifft auch auf alle oben genannten Synonyme zu, sodass man annehmen kann, die Begriffe gleichbedeutend verwenden zu können.

Die Unterschiede sind eher rechtlicher Natur. So muss der Freiberufler bestimmten Berufsgruppen angehören, um sich so nennen zu dürfen. Der freie Mitarbeiter oder Freelancer hingegen ist gewerblich tätig und muss dieses Gewerbe auch anmelden. Der Unternehmer ist nicht immer selbstständig, aber jeder Selbstständige ist ein Unternehmer. Gleiches gilt für den Jungunternehmer. Der Start-up-Gründer hingegen ist selbstständig, kann dies aber sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender sein.

Venture Capital

Venture heißt auf Deutsch so viel wie Risiko oder Wagnis. Venture Capital sind also finanzielle Mittel, die eingesetzt werden, um ein Unternehmen zu fördern – verbunden mit dem Risiko des Scheiterns. Der Venture Capitalist kauft Unternehmensanteile an einem Start-up, wenn der selbstständige Ingenieur ihn in einem Pitch von der Geschäftsidee überzeugt. Im Unterschied zu Business Angels steigen Venture Capitalisten selten in der ersten Gründungsphase eines Unternehmens ein, sondern eher zu einem späteren Zeitpunkt, wenn beispielsweise zusätzliches Kapital für eine Expansion benötigt wird. Sie nehmen auch seltener beratende Funktionen ein.

Ein Beitrag von:

  • Julia Klinkusch

    Julia Klinkusch ist seit 2008 selbstständige Journalistin und hat sich auf Wissenschafts- und Gesundheitsthemen spezialisiert. Seit 2010 gehört sie zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen: Klima, KI, Technik, Umwelt, Medizin/Medizintechnik.

  • Nicole Lücke

    Nicole Lücke macht Wissenschaftsjournalismus für Forschungszentren und Hochschulen, berichtet von medizinischen Fachkongressen und betreut Kundenmagazine für Energieversorger. Sie ist Gesellschafterin von Content Qualitäten. Ihre Themen: Energie, Technik, Nachhaltigkeit, Medizin/Medizintechnik.

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