Gründungszuschuss und Co.: Das müssen Sie beim Start in die Selbstständigkeit beachten
Soll ich oder soll ich nicht? Der Weg in die Selbstständigkeit ist immer auch riskant und in Krisenzeiten sowieso. Doch eine Unternehmensgründung kann gerade jetzt auch eine Chance sein, wenn man Fallstricke vermeidet. Rechtsanwalt Christian Hadan erklärt im Interview, was Sie beim Weg in die Selbstständigkeit beachten müssen.
INGENIEUR.de: Was ist der größte Fehler, den Gründer machen können?
Christian Hadan: Planlos und ohne durchdachtes Geschäftskonzept Investitionen tätigen und nach vorne preschen. Mut zum Risiko und die Motivation, etwas zu bewegen, sind gut. Mein Rat ist aber immer, lieber noch einmal eine Nacht drüber schlafen und mit einem klaren und ausgeschlafenen Kopf die Sache durchdenken. Lieber langsamer, dafür aber zielgerichteter. Mir ist aktuell ein Fall bekannt, in dem junge Gründer eines Restaurants mit einem Restaurantnamen gestartet sind und unmittelbar nach Eröffnung abgemahnt wurden, weil der Restaurantname gegen eine eingetragene Marke verstoßen hat. Damit lag das Geschäftsmodell, welches eng an den Namen des Restaurants gekoppelt war, auf Eis und die Anfangseuphorie war vorüber.
Was ist bei der Beantragung des ALG-I-Gründerzuschusses zu beachten?
Vor der Beantragung muss man sich über die Voraussetzungen eines solchen Antrags vergewissern. Den Gründern muss bekannt sein, dass die Regierung Empfänger von Arbeitslosengeld 1 zwar auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützen möchte, eine planlose Selbständigkeit aber keine finanzielle Unterstützung findet. Auch hier gilt also wieder: Ohne durchdachtes Geschäftskonzept wird eine Unterstützung nicht gewährt. Vor Bewilligung des Gründungszuschusses wird die Geschäftsidee des Gründers unter anderem einer Tragfähigkeitsprüfung durch eine fachkundige Stelle, etwa die Industrie- und Handelskammer, unterzogen. Diese bewertet die Geschäftsidee sowie die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse des Gründers. Dies soll insbesondere auch den Gründer selbst vor weiteren finanziellen Einschränkungen bewahren. Daneben muss die Existenzgründung zum Beispiel auch eine hauptberufliche Tätigkeit zum Ziel haben.
GmbH, GbR oder UG: Welche Rechtsform sollte man aus Ihrer Sicht wählen?
Das ist eine schwierige Frage und hängt immer von den Zielen und in gewisser Weise auch von den finanziellen Möglichkeiten der Gründer ab. Die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland ist die GmbH. Diese bringt sicherlich auch einige Vorteile für junge Gründer, da eine persönliche Haftung der Gründer bzw. Geschäftsführer und Gesellschafter in den allermeisten Fällen gegenüber dritten Gläubigern nicht in Betracht kommt. Dies ist zum Beispiel bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts , also der GbR, anders. Hier haften die Gesellschafter uneingeschränkt, auch mit privatem Vermögen. Demgegenüber erfordert die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, wobei zur Gründung mindestens die Hälfte – also 12.500 Euro – einzuzahlen ist. Die Gründer müssen bei der GmbH also über ein gewisses Anfangskapital verfügen. Bei der UG, der „kleinen GmbH“, ist demgegenüber lediglich ein Stammkapital in Höhe von einem Euro erforderlich. Dies führt gleichzeitig aber zu der Gefahr, schnell insolvent zu sein. Oder es muss weiteres Kapital durch eine Kapitalerhöhung aufgebracht werden. Sie sehen, die Frage lässt sich so pauschal leider nicht beantworten, weil Sie sehr einzelfallabhängig ist. Wenn Sie mich aber nach einer Tendenz fragen, geht diese in Richtung GmbH, auch wenn ein pauschaler Rat sicherlich nicht möglich ist.
Anwalt Christian Hadan von SBS Legal hat die aus seiner Sicht wichtigsten Fördermöglichkeiten und Beratungstellen zusammengefasst:
- In den Startlöchern der Selbstständigkeit: Die Beratungsförderung
Gerade in der Anfangsphase kann eine erste Beratung sinnvoll sein. Beratungsleistungen werden staatlich gefördert und die Ausgaben für entsprechende Honorare zumindest teilweise bezuschusst. - Geförderte KfW-Kredite für Gründer und Selbstständige
Die Kredite der KfW-Bank sind in der Regel zinsgünstiger als die gewöhnliche Banken. - Mezzaninfinanzierungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
Mezzaninfinanzierungen sind eine Art Mix aus Eigen- und Fremdkapital. Das Eigenkapital von kleineren Unternehmen kann so um bis zu 50.000 Euro gestärkt werden. - High-Tech Gründerfonds für junge High-Tech-Unternehmen in Deutschland
Der 2005 initiierte High-Tech Gründerfonds (HTG) investiert gezielt in deutsche High-Tech-Start-Ups. Beteiligt sind neben dem Bundeswirtschaftsministerium und der KfW-Bank auch diverse Unternehmen wie Siemens, Deutsche Telekom, BASF, Bosch, Daimler und Carl Zeiss. - Gründungszuschuss für Empfänger von ALG I
Beim Gründungszuschuss können Empfänger von ALG I bis zu 15 Monate lang einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro erhalten. - Einstiegsgeld für Empfänger von ALG II
Dieser Zuschuss richtet sich an Empfänger von ALG II (also „Hartz IV“) und wird individuell bemessen. - EXIST-Gründerstipendium für Studierende sowie Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen
Dieser Zuschuss richtet sich an Studierende, Absolventen und Wissenschaftler. Auch Mitglieder und Teams außeruniversitärer Forschungseinrichtungen können sich bewerben. Die Stipendiaten erhalten bis zu 30.000 Euro für Sachausgaben, 5.000 Euro für Coachingleistungen und bis zu 3.000 Euro monatlich zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts. - Business Angels
Business Angels sind Investoren, die Start-Ups auch mit Know-How und Netzwerken unterstützen. Im Gegenzug erhalten sie Anteile am unternehmen. Das Business Angels Netzwerk Deutschland (Band) kann bei der Vermittlung helfen. - Invest – Zuschuss für Wagniskapital
Das Invest-Programm soll Unternehmer und Investoren zusammenbringen. Förderwillige Investoren können bis zu 20 % der Investitionen zurückerstattet bekommen. - Regionale Förderprogramme und kostenlose Fördermittelauskunft
Neben den genannten, gibt es noch zahlreiche regionale Fördermöglichkeiten. Bei der Initiative „Deutschland startet“ können Sie sich dazu kostenlos telefonisch unter der Nummer 0800/58 95 505 beraten lassen.
Wie erhöhe ich meine Chancen als Gründer, Fördermittel zu erhalten?
Indem ein durchdachter Businessplan vorgelegt wird, der durch die Förderstellen entweder direkt akzeptiert oder als Grundlage für weitere Anpassungen herangezogen werden kann. Der Businessplan hat unter anderem zwingend Angaben zur Geschäftsidee, zum Marktumfeld und der Wettbewerbssituation, den geplanten Marketingmaßnahmen sowie, soweit möglich, bereits die ersten Vertragsentwürfe zu enthalten.
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Was muss ich beim Gesellschaftsvertrag beachten? Welche Fallstricke gibt es womöglich?
Der Gesellschaftsvertag sollte mit Weitsicht erstellt werden. Der Gesellschafsvertrag legt nämlich nicht nur Regelungen fest, die für die Gründung der Gesellschaft erforderlich sind, also zum Beispiel die Vertretungsverhältnisse oder die Verpflichtung der Gesellschafter zur Einbringung der Einlagen, sondern ist auch zur zukünftigen Absicherung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Werden keine konkreten Regelungen vereinbart, so kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung, die im Einzelfall aber nicht immer zu interessengerechten Ergebnissen führen.
Recht häufig sind zum Beispiel Konstellationen, in denen es im Laufe der unternehmerischen Tätigkeit zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommt, die eine weitere Zusammenarbeit in der Gesellschaft unmöglich machen. Sieht der Gesellschaftsvertrag zur Streitschlichtung oder für den zwangsweisen Ausschluss eines Gesellschafters keine geeigneten Regelungen vor, so enden diese Streitigkeiten oftmals in lang andauernden und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren. Diese nehmen nicht nur Zeit in Anspruch und kosten Geld, sondern können das unternehmerische Vorankommen für längere Zeit auch aktiv blockieren.
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