Bewerbung 08.03.2018, 10:22 Uhr

Quiz: Verstehen Sie Zeugnis-Deutsch?

Das Arbeitszeugnis ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Kein Wunder. Der Arbeitgeber muss es wohlwollend formulieren – auch wenn er nicht gut auf den ehemaligen Mitarbeiter zu sprechen ist. Aus diesem Grund greift so mancher in die Trickkiste. Finden Sie heraus, ob Sie Zeugnis-Deutsch sprechen!

Beginnen wir mit dem Klassiker: "Er mühte sich redlich"
Er war fleißig.
Er war außerordentlich engagiert.
Er ließ bei Problemen nicht locker.
Er hat nichts auf die Reihe gekriegt.

Richtig!

Falsch!

"Er erwarb sich großen Respekt bei Kunden, Kollegen und Vorgesetzten"
Er war allseits fachlich anerkannt.
Er war sehr beliebt.
Er hatte Probleme mit seinen Vorgesetzten und Kollegen.
Die Kollegen konnten sich immer auf ihn verlassen.

Richtig!

Falsch!

"Der Kollege bewies großes Einfühlungsvermögen"
Er hatte stets ein offenes Ohr für die Nöte seiner Kollegen.
Er baggerte was das Zeug hält.
Er bewies großes Geschick bei Problemen.
Er war im Betriebsrat.

Richtig!

Falsch!

"Er engagierte sich stets für das Wohl seiner Kollegen"
Er war ein sehr rücksichtsvoller und umsichtiger Mitarbeiter.
Er hat immer sein Pausenbrot geteilt.
Er war im Betriebsrat.
Er hat viel Arbeit von seinen Kollegen übernommen.

Richtig!

Falsch!

"Er war bei Kunden sehr beliebt."
Er hat viele Aufträge akquiriert.
Er war ein Top-Verhandlungsprofi.
Er konnte mit seinen Kollegen nicht umgehen.
Er hat schlechte Verkaufsergebnisse erzielt.

Richtig!

Falsch!

"Er war stets pünktlich."
Die Kollegen waren unpünktlich.
Er war ein Vorbild in puncto Pünktlichkeit.
Er machte keine Überstunden.
Er hatte sonst nichts zu bieten.

Richtig!

Falsch!

Welche Angaben muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht zwingend enthalten?
Name, Vorname und Beruf
Abschlussformel mit Dank und Bedauern
Eine genaue Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

Richtig!

Falsch!

Vorausgesetzt, das Zeugnis enthält eine Abschlussformel. Was bedeutet die Klausel „Wir wünschen viel Erfolg“?
Dass der Arbeitnehmer keinen Erfolg hatte.
Dass man sich im Guten trennt.
Dass der Mitarbeiter seine Aufgaben erfolgreich erledigt hat.
Dass man das Ausscheiden sehr bedauert.

Richtig!

Falsch!

Im Zeugnis steht, die Arbeit wurde zur „vollen Zufriedenheit“ erledigt. Das entspricht einer glatten Drei. Kann man dagegen vorgehen?
Nein, auf keinen Fall.
Ja. Auf Antrag muss die Arbeitsleistung mit „stets zur vollsten Zufriedenheit“ bewertet werden.
Ja, aber nur wenn der Arbeitnehmer beweisen kann, dass seine Leistung besser war.
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch unbegründet, eine Änderung vorzunehmen.

Richtig!

Falsch!

Ab wann darf ein Arbeitnehmer mit dem Zeugnis rechnen?
Wenn der Chef gerade Lust hat.
Einen Tag, nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde. Der Personalchef muss dann gegebenenfalls eine Nachtschicht einlegen.
Mit Ablauf der Kündigungsfrist oder beim tatsächlichen Ausscheiden.
Die Frist ist im Arbeitsvertrag geregelt.

Richtig!

Falsch!

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