Gehaltsrechner – wie viel Netto bleibt von Ihrem Bruttogehalt?

Der ingenieur.de-Gehaltsrechner ist ein kostenfreier Service, der Steuern und Abgaben abhängig von Ihrem individuellen Einkommen berechnet.
Sie können verschiedene Szenarien durchrechnen und sehen, was von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt. Über den Berechnungsweg vom Netto- zum Bruttolohn können Sie herausfinden, wie hoch Sie Ihr Gehalt ansetzen müssen.


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Brutto-Netto-Rechnung – einfach erklärt

Immer wieder tritt bei Arbeitnehmern die Frage auf, was der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettogehalt bedeutet, beziehungsweise wie viel Geld nach Abzug aller Steuern und Abgaben in der Geldbörse landet. Dieser Text behandelt die verschiedenen Einflussfaktoren und hilft Ihnen zu verstehen, mit welchen Abzügen Sie bei Ihrem Gehalt rechnen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Bei Gehaltsverhandlungen, während eines Bewerbungsgesprächs oder auch später bei erneuten Verhandlungen, etwa wenn es um eine Gehaltszulage oder eine Beförderung geht, wird stets über das Bruttogehalt verhandelt. Beim Brutto handelt es sich um das Gehalt, dass ohne irgendwelche Abzüge vom Arbeitgeber gezahlt wird. Es ist also stets höher als das Netto, das tatsächlich an den Arbeitnehmer überwiesen wird. Wie viel Unterschied zwischen beiden Beträgen besteht und was schließlich am Ende des Monats an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Was wird eigentlich vom Bruttogehalt abgezogen?

Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, von seinem Bruttogehalt bestimmte Steuern und Abgaben an verschiedene Institutionen zu zahlen. Damit er sich um diese sogenannten Pflichtbeiträge nicht kümmern muss, übernimmt das die Buchhaltung des Arbeitgebers. Diese führt die entsprechenden Beträge direkt an die einzelnen Stellen ab. Im Einzelnen sind das:

  • die Lohnsteuer
  • die Arbeitslosenversicherung
  • der Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherung
  • der Arbeitnehmeranteil an der Pflegeversicherung
  • der Solizuschlag
  • bei Religionszugehörigkeit die Kirchensteuer.

Die Höhe der genannten Beträge richtet sich nach dem Bruttogehalt, das der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber verhandelt hat, bzw. das ihm tariflich zusteht. Dabei gilt: Je niedriger das Brutto, desto weniger Steuern und Abgaben werden abgezogen. Damit Geringverdiener nicht benachteiligt werden, gilt ein Freibetrag, bis zu dessen Erreichen keine Steuern gezahlt werden müssen. Umgekehrt gilt, je höher das Einkommen, desto höher sind auch die Abgaben.

Wie verhält es sich mit den Posten vermögenswirksame Leistungen und geldwerter Vorteil?

Bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt oder es werden Teile des Arbeitsentgeltes vermögenswirksam angelegt. Das ist insofern wichtig, weil bei der ersten Variante die vermögenswirksamen Leistungen nach Abzug aller Steuern gezahlt werden. Damit steht den Arbeitnehmern der gesamte VL-Betrag zur Verfügung, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden. Bei der zweiten Variante erfolgt die Abrechnung innerhalb der Brutto-Netto-Berechnung, das bedeutet, dass Teile des Arbeitsentgeltes vermögenswirksam angelegt werden. Diese zweite Variante wird von Arbeitnehmern immer dann gewählt, wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt.

Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um einen Sachbezug wie die kostenfreie Nutzung eines Dienstwagens. Der geldwerte Vorteil wird zum Brutto hinzugerechnet und nach Abzug aller Steuern und Abgaben vom Nettogehalt wieder abgezogen.

Welche Steuerklassen gibt es?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen. Steuerklasse 1 gilt für alle ledigen Arbeitnehmer, Steuerklasse 2 kann von alleinerziehenden Arbeitnehmern mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind beantragt werden. Die Steuerklasse 2 führt zu leicht geringeren Steuern und Abgaben und stellt damit einen gewissen finanziellen Vorteil dar. Steuerklassen 3 und 5 werden von verheirateten Paaren gewählt, wobei sie sich entscheiden müssen, wer Steuerklasse 3 und wer Steuerklasse 5 wählt. Steuerklasse 4 ist ebenfalls für verheiratete Paare gedacht und zwar dann, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Steuerklasse 6 wird benötigt, wenn ein Arbeitnehmer ein zweites Arbeitsverhältnis eingeht. In dieser Steuerklasse fallen die höchsten Steuern und Abgaben an.

Was ist eine Zusatzversorgung?

Die Zusatzversorgung (ZV) ist eine zusätzliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes und wird ausschließlich Beschäftigten der Städte und Kommunen sowie des Bundes gewährt. Die Zusatzversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird als ZV-Umlage zum Brutto hinzugerechnet und voll versteuert. Der versteuerte Betrag wird auf ein dem Arbeitnehmer gehörendes Konto bei der Zusatzversorgungskasse eingezahlt. Die nach Entgeltpunkten errechnete Altersversorgung wird nach Rentenbeginn wie eine normale Rente monatlich ausgezahlt.

Wie verhält es sich mit (Kinder-)Freibeträgen?

Während das Kindergeld auf Antrag mit dem Gehalt ausgezahlt wird, können eventuelle Kinder-Freibeträge erst mit der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wollen Arbeitnehmer Freibeträge in ihrer Lohnsteuerbescheinigung eintragen lassen, müssen sie das beim zuständigen Finanzamt beantragen. Es kann sich beispielsweise lohnen, einen Freibetrag für eine doppelte Haushaltführung eintragen zu lassen. Damit zahlen Arbeitnehmer bereits weniger Steuern im laufenden Jahr und erreichen damit eine finanzielle Entlastung, damit sie beispielsweise die regelmäßigen Heimfahrten zum Hauptwohnsitz leichter finanzieren können.

Was ist mit Faktoren wie Heirat, Geburtsjahr und Religionszugehörigkeit?

Der Faktor Heirat wirkt sich direkt auf die Gehaltsabrechnung aus, weil mit der Heirat die Steuerklasse gewechselt werden muss. Damit können die Steuern entsprechend sinken oder steigen. Bei der Religionszugehörigkeit verhält es sich genauso. Wer einer Kirche angehört, zahlt die sogenannte Kirchensteuer, die wie eine normale Steuer vom Brutto abgezogen wird. Das Geburtsjahr wirkt sich nicht auf die Gehaltsabrechnung aus.

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