Ratgeber Dachbodendämmung 07.07.2023, 13:54 Uhr

Dachboden dämmen – so packen Sie die oberste Geschossdecke richtig warm ein

Falls das Dachgeschoss unbeheizt und unbewohnt ist, muss in den meisten Fällen die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Welche Möglichkeiten sich hierbei anbieten, was das kostet und welche Förderungen es dafür gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Dachbodendämmung

Eine Dachbodendämmung spart Energie, schont die Umwelt und erhöht den Wohnkomfort.

Foto: Panthermedia.net/lightkeeper

Seit 2016 müssen alle Dachböden, ob zugänglich oder nicht, gedämmt werden, wobei es diverse Ausnahmen gibt. Auch wenn es bei Ihnen keine Pflicht ist, macht das Dämmen der obersten Geschossdecke jedoch auf jeden Fall Sinn. Allein eine fachgerechte Dämmung des Dachbodens spart etwa acht Prozent Heizenergie ein. Hinzu kommen weitere Gründe, warum es sich lohnt, die oberste Geschossdecke warm einzupacken. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie das funktioniert, welche verschiedenen Varianten es gibt, wie dick die Dämmschicht sein muss und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Nicht zuletzt werfen wir einen Blick auf die Fördermöglichkeiten, die für das Dämmen des Dachbodens angeboten werden.

Warum es sich lohnt, die oberste Geschossdecke zu dämmen

Wie bereits geschrieben, lässt sich durch das Dämmen des Dachbodens rund acht Prozent Heizenergie einsparen, es gibt aber noch weitere Gründe, die für eine Dämmung der obersten Geschossdecke sprechen. Hier kommen die Vorteile im Überblick:

  • Heizkosten und Energie sparen: Wenn das Dach oder die oberste Geschossdecke eines Wohngebäudes nicht gedämmt ist, geht über die Dachfläche eine beträchtliche Menge Heizenergie ungenutzt verloren. Dies führt zu unnötig hohen Heizkosten. Eine fachgerechte Dämmung der obersten Geschossdecke ermöglicht es, während der Heizsaison die Wärme im Gebäude zu halten und Heizenergie einzusparen.
  • Steigerung des Wohnkomforts: Eine gute Dämmung der obersten Geschossdecke schützt vor sommerlicher Hitze und verbessert somit den Wohnkomfort erheblich.
  • CO2-Einsparung: Das Dämmen der obersten Geschossdecke oder des gesamten Dachs ist gesetzlich vorgeschrieben, da sie einen positiven Effekt auf den Klimaschutz hat.
  • Einfache Umsetzung: Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist im Vergleich zu anderen Maßnahmen recht unkompliziert. Mit etwas handwerklichem Geschick kann man sie sogar selbst durchführen, sofern keine Einblasdämmung erforderlich ist und keine Dampfbremse benötigt wird.
  • Wirtschaftliche Maßnahme: Das Dämmen der obersten Geschossdecke ist eine lohnenswerte Investition, da sie kostengünstig umgesetzt werden kann, staatliche Förderungen zur Verfügung stehen und die Heizkosten sinken. Wenn der Dachboden nicht zur Wohnfläche gehört, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke im Vergleich zur Dachdämmung deutlich günstiger.

Gesetze und Vorschriften

Bisher ungedämmte Dachräume sind laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K) zu dämmen. KfW und BAFA fordern bei der Dachbodendämmung einen besseren U-Wert als das GEG – nämlich 0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K. Wer also Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss eine dickere Dämmschicht aufbringen oder einen Dämmstoff mit einer niedrigeren Wärmeleitfähigkeit wählen.

Wie bereits geschrieben, besteht seit 2016 eine Pflicht, die oberste Geschossdecke bzw. das Dach zu dämmen. Das gilt für alle zugänglich begehbaren Dachböden, und auch für nicht begehbare oberste Geschossdecken. So steht es in § 47 des GEG. Im Wortlaut des GEG sind Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate lang und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, dazu verpflichtet, zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken) zu dämmen.

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Eine Ausnahme gilt zum Beispiel, wenn der Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses darin selbst eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 bewohnt. Erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 besteht die Pflicht zur nachträglichen Dämmung durch den neuen Eigentümer. Für den neuen Eigentümer besteht eine Frist zur Pflichterfüllung von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang. Auch wenn die Maßnahme wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, kann von der Nachrüstpflicht abgesehen werden. Hier müssen Sie sich gegebenenfalls mit den Mitarbeitern des örtlichen Bauamtes auseinandersetzen.

Welche Möglichkeiten der Dachbodendämmung gibt es?

Wenn Sie Ihre oberste Geschossdecke dämmen wollen, haben Sie in der Regel mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Welche am besten für Sie geeignet ist, entscheiden Sie am besten zusammen mit einem Energieberater. Grundsätzlich stehen für die Dämmung des Dachbodens jedoch folgende Optionen zur Auswahl: Dämmplatten, Dämmmatten oder eine Einblasdämmung. Wenn der Dachboden begehbar bleiben soll, sind Dämmplatten in der Regel die beste Wahl.

Auf den Dämmplatten werden normalerweise Spanplatten montiert, die der entsprechenden Belastung standhalten können. Dies ist jedoch auch mit Dämmmatten möglich. Allerdings erfordern Dämmmatten eine zusätzliche Tragekonstruktion, was zu höheren Kosten führt.

Die Einblasdämmung wird insbesondere bei Holzbalkendecken in Altbauten verwendet. Bei dieser Methode wird das Dämmmaterial in die Hohlräume der Deckenkonstruktion zwischen den Balken eingebracht, weshalb sie oft als Hohlraumdämmung bezeichnet wird. Diese Methode eignet sich sowohl für bereits vorhandene Dämmungen der Holzbalkendecke als auch für zusätzliche Dämmmaßnahmen. Die Einblasdämmung zeichnet sich durch eine schnelle Umsetzung und geringe Kosten aus und erfordert in der Regel lediglich einen Arbeitstag.

Welche Materialien kommen zum Einsatz?

Bei der Wahl der Dämmung stehen neben der Art der Dämmung auch verschiedene Materialien zur Verfügung, aus denen die Dämmschicht bestehen kann. Dabei sind die wichtigsten Kriterien für diese Auswahl in der Regel:

  • Kosten: Es ist wichtig, die Kosten des Dämmmaterials in Betracht zu ziehen und ein Material zu wählen, das den eigenen finanziellen Rahmen berücksichtigt.
  • Umweltverträglichkeit: Die Umweltauswirkungen des Dämmstoffs sollten berücksichtigt werden. Materialien, die ressourcenschonend hergestellt sind, recycelbar oder biologisch abbaubar sind, können eine umweltfreundliche Wahl sein.
  • Gesundheitsaspekte: Die Auswirkungen des Dämmstoffs auf die eigene Gesundheit sind ebenfalls von Bedeutung. Es ist wichtig, auf schadstoffarme Materialien zu achten, die keine schädlichen Emissionen verursachen oder Allergien auslösen.

Konventionelle Materialien für die Dämmung der obersten Geschossdecke sind zum Beispiel Blähton (für die Einblasdämmung), expandiertes Polystyrol (EPS), Mineralwolle, Perlite (für die Einblasdämmung), Phenolharzschaum oder PUR/PIR. Wollen Sie Ihren Dachboden auf ökologische Weise dämmen, haben Sie die Wahl zwischen Hanf, Holzfaserdämmstoffen, Jute, Seegras oder Zellulose. Die meisten von diesen ökologischen Dämmstoffen eignen sich insbesondere für eine Einblasdämmung.

Soll der Dachboden begehbar sein?

Um sicherzustellen, dass die oberste Geschossdecke begehbar bleibt, kann im einfachsten Fall die Montage von Trittwegen erfolgen. Das verwendete Dämmmaterial sollte in einer entsprechend stabilen Ausführung erhältlich sein. Es gibt auch Mineralfaserplatten, die mit einer trittfesten Dämmschicht versehen sind, sowie mit Hartschaum oder Mineralfaser kaschierte OSB-Platten, die auf dem Markt erhältlich sind.

Um eine ausreichend dicke Schichtdecke zu erreichen, bietet es sich an, eine erste Schicht aus reinem Dämmstoff zu verwenden, die dann mit kaschierten Platten abgedeckt wird. Je nach Beschaffenheit der Geschossdecke ist es oft ratsam, eine dampfbremsende Folie darunter anzubringen. Bei einer Betondecke kann darauf eher verzichtet werden als bei einer Holzbalkendecke. Hier ist auf jeden Fall eine Dampfbremse notwendig – und zwar auf der warmen Seite. Sie muss also als erstes verlegt werden, bevor Dämmung und eventuell eine trittfeste Beplankung folgen.

Viele Bauherren von Neubauten entscheiden sich dennoch dafür, den Dachboden nicht begehbar zu gestalten, um Kosten zu sparen. Allerdings möchten sie ihn oft als Stauraum für Kisten und Gegenstände nutzen. In diesem Fall wird eine Querlattung auf den offenen Holzbalken angebracht, die dann mit etwa 18 Zentimeter breiten Holzplatten verschraubt wird, wobei ein Abstand von etwa 14 Millimeter zwischen den Platten eingehalten wird. Auf diese Weise kann die Luft weiterhin zirkulieren. Dies funktioniert jedoch nur bei einer Holzbalkendecke.

Die verschiedenen Varianten im Vergleich

Nachfolgend noch einmal die verschiedenen Varianten kurz und knapp im Vergleich:

Begehbare Decken:

  • Druckfeste Dämmplatten aus Mineralwolle oder anderen druckfesten Dämmstoffen bieten eine ideale Unterlage für Gehbeläge wie Gipsfaserplatten.
  • Es ist keine zusätzliche Unterkonstruktion für den Gehbelag erforderlich.
  • Begehbarkeit und optimale Wärmedämmung werden miteinander kombiniert.
  • Das Dachgeschoss kann weiterhin als Lagerraum genutzt werden.

Nicht begehbare Decken:

  • Deckenfilze können einfach dicht gestoßen und ausgelegt werden.
  • Durch diese Maßnahme reduziert sich der Wärmeverlust um bis zu 95 Prozent.
  • Diese Methode ist sinnvoll für Dachräume, die selten zu Wartungszwecken betreten werden.
  • Ein Vlies auf der Oberfläche schützt den Dämmstoff nachhaltig vor Verschmutzung und Beschädigung.

Nichtbegehbare Decken mit begehbaren Laufwegen:

  • Hierbei werden Gehbereiche geschaffen.
  • Die Kombination besteht aus Deckenfilzen als Flächendämmung und druckfesten Dämmplatten mit einem Gehbelag.

Was kostet das Dämmen der obersten Geschossdecke?

Die Dämmung der obersten Geschossdecke stellt im Vergleich zur Dämmung des gesamten Daches eine kostengünstige Baumaßnahme dar. Erfreulich ist zudem, dass für die Dämmung der Geschossdecke kein Baugerüst erforderlich ist und in der Regel nur geringe Lärm- und Schmutzbelastungen entstehen. Dadurch bleiben auch die Kosten entsprechend niedrig. In der folgenden Tabelle finden Sie die ungefähren Kosten, die bei den verschiedenen Varianten der Dachbodendämmung entstehen:

Kosten pro Quadratmeter Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus
begehbar 45 bis 55 Euro 2.500 bis 3.000 Euro
nicht begehbar 20 bis 30 Euro 1.000 bis 1.500 Euro
Einblasdämmung 15 bis 35 Euro 900 bis 1.700 Euro

Zum Vergleich, wer die Dachschrägen dämmen möchte, muss mit mindestens 10.000 Euro Kosten rechnen. Es können aber auch bis zu 30.000 Euro werden.

Wie dick muss die Dämmung sein?

Das lässt sich pauschal nicht sagen, da es zum einen auf die örtlichen Gegebenheiten ankommt (wie zum Beispiel Betondecke oder Holzbalkendecke), zum anderen auch vom verwendeten Dämmstoff. Hochleistungsdämmstoffe der Wärmeleitgruppe WLG 023 dämmen wesentlich besser als „normale“ Dämmstoffe wie zum Beispiel Mineralwolle, die in der Regel WLG 035 haben. Da diese jedoch wesentlich günstiger sind, kommen sie in der Regel bei privaten Einfamilienhäusern zum Einsatz. Wir beschränken uns daher bei den folgenden Dämmdicken auf Dämmstoffe der WLG 035.

Gesetzliche Vorgaben: Mindest-Dämmdicken bei einem U-Wert 0,24 W/(m²K):

  • Bei Dämmung auf Betondecke sollte die Dämmschicht mindesten 14 cm dick sein
  • Bei Dämmung auf Holzbalkendecke sollte die Dämmschicht mindestens 10 cm dick sein
  • Bei Dämmung in Holzbalkendecke sollte zwischen den Balken die Dämmung mindestens 14 cm dick sein, dazu noch eine Dämmung auf der Balkenlage mit 5 cm Dicke

Förderfähige Vorgaben: Mindest-Dämmdicken bei einem U-Wert von 0,14 W/(m²K):

  • Bei Dämmung auf Betondecke sollte die Dämmschicht mindesten 26 cm dick sein
  • Bei Dämmung auf Holzbalkendecke sollte die Dämmschicht mindestens 22 cm dick sein
  • Bei Dämmung in Holzbalkendecke sollte zwischen den Balken die Dämmung mindestens 14 cm dick sein, dazu noch eine Dämmung auf der Balkenlage mit 15 cm Dicke

Kann die oberste Geschossdecke in Eigenleistung gedämmt werden?

Prinzipiell ist das Dämmen des Dachbodens kein Hexenwerk, insbesondere im Vergleich zu anderen Dämmmaßnahmen in oder am Haus. Wer schon häufiger handwerklich tätig war, sollte die oberste Geschossdecke daher in Eigenleistung dämmen können. In zwei Fällen sollten Sie sich jedoch die Unterstützung von Profis hinzuholen:

  • Eine Einblasdämmung ist nur mit Hilfe spezieller Gerätschaften möglich, die kaum jemand zuhause haben sollte. Es ist zudem etwas Knowhow notwendig, um den Dämmstoff fachgerecht und lückenlos in die Hohlräume der Holzbalkendecke zu blasen.
  • Hilfe vom Fachmann sollten Sie zudem in Anspruch nehmen, wenn eine Dampfbremse notwendig ist. Beim Anbringen kann relativ viel schieflaufen. Im schlimmsten Fall wird die Dämmung feucht und somit unbrauchbar. Schimmel und andere Schäden kommen dann noch obendrauf.

Dachbodentreppe nicht vergessen

Eine gewaltige Wärmebrücke in der obersten Geschossdecke stellen Dachbodentreppen, aber auch Türen dar, die das Dachgeschoss zum Treppenhaus abschließen. Wie an anderer Stelle geschrieben, muss die oberste Geschossdecke nach dem Dämmen einen U-Wert von U-Wert 0,24 W/(m²K) aufweisen. Bei der Berechnung fließt auch eine Dachbodentreppe mit ein, die im ungedämmten Zustand einen U-Wert von 4,00 W/(m²K) oder mehr haben kann. Wird sie nicht gedämmt, muss die Dämmung des Dachbodens umso dicker ausfallen, um den geforderten Wert zu erreichen.

Es ist daher anzuraten, eine alte Dachbodentreppe ebenfalls zu dämmen. So lassen sich dann Werte von etwa 0,6 W/(m²K) erreichen. Am besten geht das mit Hochleistungsdämmstoffen wie Polyurethan (PUR) oder Polyisocyanurat (PIR). Mit einer PIR-Dämmung reichen zum Beispiel 4 Zentimeter aus, um den oben genannten Wert zu erreichen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass gerade PUR und PIR einige Nachteile besitzen. Das fängt bei der energieintensiven Herstellung aus Erdöl an und hört bei giftigen Dämpfen im Falle eines Brandes auf. Und eine Entsorgung ist nur als Sondermüll möglich.

Zum Dämmen muss die Treppe ausgebaut und die Leiterklappe von oben isoliert werden. Zusätzlich sind noch Dichtungen an der Leiterzarge und der Leiterklappe anzubringen, um Luftdichtheit herzustellen. Haben Sie eine „normale“ Tür zum Dachboden, sollten Sie überlegen, diese gegen eine Spezialtür mit besseren Dämmwerten auszutauschen.

Welche Förderungen sind möglich?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss für die Dämmung der obersten Geschossdecke im Rahmen des BAFA BEG BM. Für das Dämmen des Dachbodens greift innerhalb des BEG-Programms die Einzelmaßnahme „Dämmung der Gebäudehülle“ sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude.

Seit dem 15.08.2022 gilt gemäß der Änderung der BEG EM-Richtlinien (aufgrund des Wegfalls des KfW-Förderprogramms 262) ein Fördersatz von 15 Prozent. Die Finanzierungssumme muss hierbei zwischen 2.000 und 60.000 Euro liegen. Durch die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) von einem zertifizierten Energieberater erhöht sich die BAFA-Förderung um weitere 5 Prozent. Zudem können Sie für die Energieberatung selbst einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent erhalten.

Wichtig: Eine Förderung durch das BAFA ist nur möglich, wenn der U-Wert maximal 0,14 W/(m²K) beträgt. Der Förderungsantrag muss vorab eingereicht werden und es ist erforderlich, einen Energie-Effizienz-Berater einzubinden.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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