Kaum zu glauben: Eröffnung des BER Ende 2017 ist kaum zu schaffen
Vor genau zehn Jahren begann der Bau des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg. Doch selbst die Eröffnung 2017, elf Jahre nach dem ersten Spatenstich, ist weitgehend Makulatur. Erstaunlich: Der Flughafen hat für wichtige Umbauten immer noch keine Baugenehmigung. Jetzt lädt Berlin zum Krisengipfel.
Es war der 5. September 2006, als die damals amtierenden Politiker Klaus Wowereit, Matthias Platzeck und Wolfgang Tiefensee Spaten in die Schönefelder Erde stachen. Alle drei sind längst nicht mehr im Amt und der erste Einweihungstermin,, der 30. Oktober 2011, schon Ewigkeiten her. Und wir auf Ingenieur.de haben schon so viele Geschichten über den BER geschrieben, etwa über ein Gutachten, dass der Flughafen nie „fast fertig“ war, wie oft behauptet.
Aber dass wir heute wieder berichten müssen, dass nicht einmal alle Baugenehmigungen vorliegen, ist grotesk.
Seit sechs Jahren wird die Eröffnung verschoben
Grotesk auch deshalb, weil damit schon wieder ein Eröffnungstermin platzt. Der erste Eröffnungstermin 2011 löste sich im Juni 2010 in Luft auf. Damals dachte man, ein Dreivierteljahr Zugabe würden genügen, um das Terminal fertig zu stellen und die Brandschutzmängel zu beheben. Am 3. Juni 2012 sollte es losgehen. Doch so schnell mahlen die Mühlen in Berlin nicht.
Es folgen noch viele Eröffnungstermine: Der Flugbetrieb sollte dann 2012 „nach den Sommerferien“ beginnen. Dann wurde der 17. März 2013 genannt. Und noch viele andere. 2015 wurde sogar darüber spekuliert, ob es nicht besser ist, den Flughafen abzureißen und neu zu bauen. März 2016 war auch ein Termin für den Start des Flugbetriebs. Der endgültige Starttermin, ausgestattet mit einem Zeitpuffer von einem halben Jahr, ist eigentlich „Ende 2017“. Doch selbst diese Eröffnung scheint nicht mehr zu schaffen zu sein.
„Das ist das Versäumnis des Flughafens“
Diesmal ist es die ordnungsgemäße Entrauchung zwischen dem BER-Tiefbahnhof und dem Terminal des Flughafens das Problem. Diese kann der Flughafen nicht nachweisen und deshalb verweigert das zuständige Bauamt Dahme-Spreewald die Teilbaugenehmigung für Umbauten und Umplanungen. Dieses Problem ist seit 2012 bekannt und wurde von Flughafenseite jahrelang ignoriert. Flughafen-Chef Karsten Mühlenfeld gibt offen zu: „Das ist das Versäumnis des Flughafens.“
Erst seit dem Februar 2016 arbeitet die Flughafengesellschaft an diesen Nachweisen, weil das Bauamt Dahme-Spreewald diese Dokumente nun vehement einfordert. Die Flughafengesellschaft muss nachweisen, dass die separaten Brandschutzsysteme von Bahnhof und Terminal – für Entrauchung und Evakuierung – aufeinander abgestimmt sind. Außerdem muss der Flughafen 600 Brandschutzwände nachbessern.
Es wird laut Mühlenfeld allein bis Ende Juni dauern, bis die aufwendigen Simulationsberechnungen zur Entrauchung vorliegen. Diese Simulation müssten danach geprüft, in die geforderten Dokumente eingearbeitet und mit der Behörde und der Deutschen Bahn abgestimmt werden.
BER-Chef warnt: „Eine Genehmigung ist keine Abnahme“
„Wir brauchen den 5. Nachtrag zur Baugenehmigung spätestens bis August. Wird es später, wäre 2017 nicht zu halten“, sagt Mühlenfeld. Der Flughafen-Chef hofft nun auf einen Kompromiss, der es ihm ermöglicht, die eingeforderten Unterlagen bis zur Eröffnung nachreichen zu können. Das birgt allerdings ein Risiko. „Eine Genehmigung ist keine Abnahme“, warnt Mühlenfeld und betont: „Es besteht immer noch eine Chance, 2017 zu schaffen.“
Deshalb will Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller alle beteiligten Behörden für Ende Juni zum Krisengespräch einladen. Doch die Vorwürfe aus Berlin an die zuständige Baubehörde im brandenburgischen Dahme-Spreewald und das Bonner Eisenbahnbundesamt, zu hohe Ansprüche zu stellen, sorgt für Ärger. „Es wird versucht, über politischen Druck die Baubehörde zu einer Genehmigung zu drängen. Da machen wir nicht mit. Es geht um die Sicherheit der Beschäftigten und der Fluggäste“, sagte Chris Halecker, Vize-Landrat von Dahme-Spreewald dem Tagesspiegel. „Wenn vonseiten des Flughafens nur unzureichende oder keine genehmigungsfähigen Unterlagen eingereicht werden, dann ist das nicht unsere Schuld.“
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