Welche Möglichkeiten bietet begehbares Glas?
Besondere Architekturelemente liegen im Trend. Eines davon ist begehbares Glas. Wenn es als Bodenmaterial eingesetzt wird, eröffnet es praktisch die sechste Dimension – neben den fünf gewohnten Blickrichtungen links, rechts, vorne, hinten und oben. Allerdings muss es dabei auch höchsten Anforderungen genügen. Was gilt es zu beachten?
Glas ist lichtdurchlässig, macht Räume oder Böden transparent oder transluzent und schafft damit als Bauelement Überraschungsmomente und neue Blickwinkel. Wir verbinden mit Glas einerseits eine gewisse Zerbrechlichkeit – schließlich zerspringt ein Wasserglas in der Regel in zig Teile, wenn es zu Boden fällt. Als Baustoff für Fassaden, Trennwände, Geländer oder sogar Böden ist es andererseits absolut stabil und sicher. Dieses Spannungsfeld aus Assoziationen und höchsten Sicherheitsanforderungen an begehbares Glas machen den Einsatz so reizvoll.
Für die Sicherheit sorgt die DIN 18008 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln“. In Teil 5 der Norm sind die „Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen“ genau geregelt. Darunter fallen „ausschließlich Verglasungen für den sogenannten planmäßigen Personenverkehr bei üblicher Nutzung und einer lotrechten Nutzlast von höchstes 5kN/m2“. Soll darüber hinaus die Verglasung auch noch befahren werden oder anderen hohen dauerhaften Lasten ausgesetzt sein, müssen weitere Anforderungen berücksichtigt und erfüllt werden.
Individuelle Konstruktionen deckt die DIN 18008 nicht ab
Als begehbares Glas darf nur sogenanntes Verbundsicherheitsglas (VSG) verwendet werden. Es besteht immer aus mindestens drei Scheiben. Darüber hinaus muss es rutschsicher sein, zwängungsarm montiert und gelagert werden, es darf also nicht unter Spannung stehen und es muss noch genügend Raum sein, falls es zu thermisch bedingten Ausdehnungen kommt. Eventuell ist es zusätzlich notwendig, das Glas vor möglichem Abheben zu schützen. Die Norm DIN 18008 beschreibt auch, wie der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit von begehbaren Verglasungen und deren Stützkonstruktionen zu erbringen sind. Ausreichende Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit müssen ebenfalls nachgewiesen werden. Statt diese Belege anhand von aufwendigen Bauteilversuchen selbst zu erbringen, kann man auch aus den Glasaufbauten das passende Teil heraussuchen, die in der Norm ebenfalls aufgeführt sind. Für sie gilt der Nachweis der Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit bereits als erbracht.
Sofern Bauherren die in der Norm genannten Formate und Randbedingungen einhalten, sind keine weiteren Prüfungen oder Zulassungen erforderlich. Beschrieben werden allseitig linienförmig gelagerte Verglasungen bis zu einem Format von 2.000 mal 14.000 Millimeter. Bei größeren Scheiben sind Zwischenstützen notwendig, dabei muss allerdings jedes Feld die vorgegebenen Abmessungen einhalten. Alle anderen Konstruktionen benötigen in Deutschland ein sogenanntes allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine allgemeine Bauartgenehmigung vom Deutschen Institut für Bautechnik, kurz DIBt. Das macht den Einsatz von Glasböden nach wie vor aufwendig, auch wenn die DIN-Norm bestimmte Grundanwendungen deutlich vereinfacht.
Glasgestaltungen eröffnen interessante Designmöglichkeiten
Wirft man einen Blick in die Branche, finden sich bereits verschiedene Glashersteller, die begehbares Glas in ihrem Produktkatalog anbieten. Hier ist zu beachten, dass die Eignung des Glases nicht auch automatisch eine Zulassung beinhaltet. Dies sollte vorab noch einmal explizit geklärt werden. Bei der Planung ist es ratsam, darauf zu achten, wie verschleißfest das Glas ist und ob es die in der Norm geforderte Rutschsicherheit bietet. Ein Glasboden oder eine Treppe aus Glas entfalten eine unterschiedliche Wirkung – je nach Art des Materials. Klares Glas zum Beispiel tritt eher in den Hintergrund und wirkt wie eine optische Reduktion und geht hin bis zur sogenannten Dematerialisierung. Damit ist gemeint, möglichst unsichtbar zu bauen. Auf der anderen Seite kann es bei Benutzern zugleich Irritationen hervorrufen, schließlich tritt der auf dem Glas gehende Mensch gefühlt ins Nichts. Für Menschen mit Höhenangst oder Schwindel ergibt sich damit auch eine Barriere. Hinzu kommt, dass Böden aus volltransparentem Glas Schwierigkeiten bergen, die Intimsphäre zu wahren, zum Beispiel bei Personen, die Kleider oder Röcke tragen.
Alternativ lässt sich bedrucktes oder satiniertes, also mit Säure mattiertes Glas verwenden. Farbige Glasgestaltungen eröffnen weitere interessante Designmöglichkeiten. Auch Verbundfolien eignen sich – sowohl in transparenter, durchscheinender oder gefärbter Variante. Einen besonderen Effekt erzeugen Glasböden, die von hinten beleuchtet werden. Sie geben Konstruktionen eine gewisse Tiefe, einen dreidimensionalen oder sogar skulpturalen Charakter. Man findet sie häufig im Ladenbau als Marketing- oder Werbemittel. Im Boden eingefügte Verglasungen müssen ebenso den Brandschutzanforderungen entsprechen, wie andere verwendete Materialien. Einige Glashersteller bieten dafür bereits Lösungen.
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