Taschenlampe sendet GPS-Daten und nimmt Gespräche auf
Mit einer speziellen Taschenlampe will es ein Unternehmen aus Österreich seinen Kunden leichter machen, gestohlene Reisetaschen oder Autos wiederzufinden. In der unauffällig wirkenden Lampe befindet sich ein GPS-Sender, der Ortungsdaten an das Smartphone des Besitzers sendet. Zusätzlich kann ein eingebautes Mikrofon aktiviert werden. Ist das legal?
Rastplätze sind ein Eldorado für Diebe: Nur kurz das Auto für eine Erfrischungspause aus den Augen gelassen, und schon fehlen Urlaubskasse, Gepäck oder manchmal sogar gleich das ganze Fahrzeug. Um das entwendete Hab und Gut leichter wieder aufspüren zu können, hat das Wiener Unternehmen Infostars eine Taschenlampe entwickelt, die es in sich hat: Der kleine Alltagshelfer verfügt über ein eingebautes GPS-Modul und eine GSM-SIM-Karte. Wird die Lampe zusammen mit dem Auto oder der Reisetasche gleich mit gestohlen, soll der Besitzer mithilfe eines Smartphones schnell die neue Position ausmachen können.
Von handelsüblicher Taschenlampe nicht zu unterscheiden
Selbst wenn das gestohlene Auto über mehrere Tage in einer Tiefgarage ohne GPS-Empfang geparkt wäre, würde die Taschenlampe anschließend wieder Daten senden, verspricht der österreichsche Hersteller. Grund dafür ist ein 2AH-Akku mit besonders langer Laufzeit.
Die GPS-Taschenlampe ist von einer handelsüblichen nicht zu unterscheiden, weshalb sie von Dieben wahrscheinlich auch nicht als Ortungssystem erkannt wird. Das Gerät kann auch über den Zigarettenanzünder im Auto aufgeladen werden.
Auch Tonaufnahmen sind möglich
Um Hinweise auf den Standort zu bekommen, kann die Taschenlampe aber nicht nur Positionsdaten übermitteln, sondern auch lauschen: Per Smartphone ist es dem Besitzer möglich, auch über die Ferne ein eingebautes Mikrofon in der Lampe zu aktivieren, welches Umgebungsgeräusche aufnimmt und an das Handy sendet.
Allerdings erhält das Gerät dadurch die Fähigkeiten einer Wanze und dürfte sich somit in einer rechtlichen Grauzone befinden. Denn das Abhören von Personen ist und bleibt ohne deren Einwilligung illegal. Zwar dürfte die Sache im Falle von Diebstahl anders aussehen, andererseits kann wohl kaum gewährleistet werden, dass niemals Unschuldige mitaufgezeichnet werden.
Vor neun Jahren erregte der Fall der sogenannten Teddycam Aufmerksamkeit: ein Plüschbär, der über eingebaute Mikrofone sowie Videokamera verfügte. Das vermeintlich harmlose Kuscheltier gilt heute offiziell als verdeckte Überwachungstechnik, deren Gebrauch und bereits Besitz verboten sind. Die Taschenlampe kostet knapp 120 Euro. Für die Datenübertragung sowie die Ortungssoftware für das Smartphone werden zusätzlich monatlich 4,68 Euro fällig. Übrigens: Leuchten kann das Gerät auch.
GPS-Tracker auf für Notrufe
Allerdings gibt es längst auf dem Markt kleine GPS-Tracker, die zwar nicht leuchten können, aber so klein sind, dass sie im Auto kinderleicht versteckt werden können. Nach einem Bericht der Zeitschrift AUTOStraßenverkehr senden diese Tracker GPS-Daten aufs Handy, so dass ein Auto oder ein gestohlener Koffer leicht geortet werden können. Diese GPS-Tracker gibt es bereits ab 70 Euro, beispielsweise auf Tchibo.de. Der Vorteil: Eine Monatsgebühr ist nicht notwendig.
Andere Unternehmen nutzen GPS-Tracker, um Koffer vor Diebstahl zu schützen. Die Taschenlampe Fogo, die wir kürzlich auf Ingenieur.de vorgestellt haben, nutzt ebenfalls einen GPS-Tracker zur Positionierung. Aber diese Lampe kann nach einem Sturz etwa im Gebirke sogar Notsignale abgeben.
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