Wind- und Solarstrom 13.05.2013, 10:39 Uhr

Anlagenbetreiber müssen in neue Technik investieren

Wind- und Solarstromanlagen in Deutschland sollen sich in die bestehende Stromwirtschaft integrieren. Dazu müssen sie steuerbar sein. Da aber das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ständig reformiert wird, droht den Anlagenbetreibern, dass sie erneut investieren müssen, falls sie anfangs auf einfache Technik gesetzt haben.

Solaranlagen müssen bis Jahresende über eine Technik verfügen, mit der sie ferngesteuert regelbar sein müssen. Das gilt auch für Windkraftanlagen.

Solaranlagen müssen bis Jahresende über eine Technik verfügen, mit der sie ferngesteuert regelbar sein müssen. Das gilt auch für Windkraftanlagen.

Foto: BMU/Oberhäuser

Ende 2013 ist es so weit. Dann sollen Ökostromerzeugungsanlagen, die in Deutschland dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegen, ferngesteuert regelbar sein. Der Hintergrund: Nur so können die Stromnetzbetreiber notfalls Anlagen abschalten, um die Stabilität des Netzes zu garantieren.

Neue Anlagen sind bereits mit entsprechender Technik ausgerüstet, alte jedoch nicht. Hier gilt es: nachrüsten. Wer dies bis Jahresende nicht tut, droht die EEG-Vergütung zu verlieren. Betroffen sind in diesem Jahr vor allem die Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung zwischen 30 kW und 100 kW. Größere Solarstromanlagen sowie Stromerzeugung aus Windkraft und Biogas mussten bereits in den Jahren zuvor umgestellt werden.

Einspeisemanagement heißt die Technik dahinter. Für die Anlagenbetreiber heißt das: Es kommen Kosten für das Zusatzgerät auf sie zu. „Was letztendlich eingebaut wird, geben die Netzbetreiber vor“, erklärt Ulrich Menzel von der Wago Kontakttechnik, einem Spezialist für elektrische Verbindungstechnik.

Steuertechnik ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben

In den Vorschriften des Gesetzgebers steht nicht, wie die Steuerbarkeit der Anlagen konkret technisch umzusetzen ist. In der Praxis greifen viele Netzbetreiber auf Rundsteuerempfänger zurück. „Damit kann man nur Ein- oder Ausschalten, aber keine Ist-Stromeinspeisung abrufen oder gar digitale Werte übertragen. So etwas geht nur mit Fernwirktechnik“, so Menzel.

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Rundsteuerempfänger oder Steuerbox mit Fernwirktechnik – das sind die technologischen Alternativen. Die Rundsteuerempfänger reichen für ein Ein- und Ausschalten im Rahmen des Einspeisemanagements der Anlage aus. Für sie gibt es Empfehlungen seitens des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft, des Verbandes Kommunaler Unternehmen oder des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE. Die Fernwirktechnik hingegen – ob Mobilfunk, Richtfunk oder eine DSL-Anbindung –, gepaart mit einer Steuerbox, macht den Zustand der Ökostromanlage transparent und jederzeit abrufbar.

Man könnte die Anlagen für das gesetzlich vorgeschriebene Einspeisemanagement auch direkt mit Steuerboxen samt Fernwirktechnik versehen. Solch eine Kombination würde die Anlagen außerdem direkt fit machen für ein Smart Grid und für die Direktvermarktung des Ökostroms an der Börse – das geht nämlich ohne genau Kenntnisse des Anlagenzustandes nicht.

Die Direktvermarktung von Ökostrom an der Börse ist en vogue: Die deutsche Bundesregierung hatte dazu 2012 die Managementprämienverordnung (MaPrV) erfunden. Durch sie sollten Betreiber aus dem sicheren Hafen der Strompreisgarantie durch das EEG an die Börse gelockt werden und dort ihren Strom über Direktvermarkter verkaufen.

Dies entpuppte sich als Renner. Überrascht vom eigenen Erfolg, wurde der Anreiz kurzerhand zum Jahresbeginn 2013 gekappt und ein Bonus für Fernsteuerbarkeit in Aussicht gestellt. Diesen Systemvorteil können jedoch Direktvermarkter und Betreiber von Anlagen, die nur mit Rundsteuerempfängern ausgestattet sind, nicht einstreichen.

Manche Anlagenbesitzer müssen doppelt zahlen

Somit könnten Ökostromanlagenbesitzer in Zukunft doppelt zahlen müssen. Das betrifft diejenigen, die zuerst einen Rundsteuerempfänger eingebaut haben, um den Vorgaben des Einspeisemanagements zu entsprechen. Wollen sie später bei der Direktvermarktung von Ökostrom mitmachen, dann geht dies nur, wenn eine entsprechende Steuerbox und Fernwirktechnik einbaut sind. Das macht jedoch den Rundsteuerempfänger obsolet. Würde man konsequent auf digitale Steuerboxen und Fernwirktechnik setzen, könnte man einen Doppelausbau vermeiden, die Anlagenbetreiber so Kosten sparen.

Ein Beispiel ist E.On Bayern. 2012 wurden im Netzgebiet schon 5500 Ökostromeinspeiser ab 100 kW ausgerüstet. Fernwirktechnik gab es jedoch nur für 150 Kraftwerke ab 1 MW. E.On Bayern orientiert sich an den Empfehlungen des BDEW, liefert den Anlagenbetreibern also Rundsteuerempfänger und keine Steuerboxen mit Fernwirktechnik.

„Wir sind mengengetrieben und müssen die Kosten der Betreiber im Blick haben. Die bekommen von uns einen Rundsteuerempfänger für 356 € geliefert“, sagt Markus Schwürzenbeck, Leiter des Einspeisemanagements bei E.On. Für 400 € hätte es schon Fernwirktechnik für kleine Anlagen ab 30 kW gegeben, wie Ralf Thomas vom Leit- und Fernwirktechnikanbieter IDS weiß: „Davon liefern wir gerade 17 000 Geräte an die Lechwerke. Es hängt auch immer davon ab, ob in digitale Kommunikation investiert wurde. Das haben beispielsweise Vattenfall und RWE gemacht, E.on und EnBW aber nicht.“

Thomas bedauert die mangelnde Koordination der Maßnahmen: „Mit einer einheitlichen Lösung hätte man im Bestand jedenfalls viel Geld gespart und einen Massenmarkt für intelligente Systeme etabliert.“

Der Zugriff auf die realen Ist-Werte und eine stufenlose Steuerung brächten auch für den Netzbetreiber Vorteile im täglichen Netzmanagement. „Das versetzt uns in die Lage, fast immer alle Anlagen am Netz zu lassen und so viel Strom wie möglich einzuspeisen. Dank der Fernwirktechnik wissen wir viel mehr über das Netz und bekommen zum Beispiel live Informationen über Engpässe“, weiß Heinz-Jürgen Hövel, Gruppenleiter der Netzführung bei EWE.

Ein Beitrag von:

  • Stephan W. Eder

    Stephan W. Eder

    Redakteur VDI nachrichten
    Fachthemen: Energie, Klimaschutz, Quantentechnologien

  • Torsten Thomas

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