Bei Überlastung darf künftig Strom für Wärmepumpen und E-Autos gedrosselt werden
Wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, sollen möglichst schnell möglichst viele Wärmepumpen und E-Autos ans Netz. Das Stromnetz darf jedoch nicht überlastet werden. Die Bundesnetzagentur hat daher jetzt Regeln aufgestellt, die das verhindern sollen.
Für die Energiewende braucht es jede Menge neuer Wärmepumpen und E-Autos, allerdings droht dabei eine Überlastung des Stromnetzes. Damit das nicht passiert, dürfen Stromnetzbetreiber künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken. „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, teilte die Bundesnetzagentur am 27. November in Bonn mit.
Reguläre Haushaltstrom nicht betroffen
Durch die neue Regelung haben Verteilnetzbetreiber nun die Befugnis, bei Netzüberlastungen die Stromzufuhr auf bis zu 4,2 Kilowatt zu reduzieren. Diese Maßnahme ermöglicht es, Wärmepumpen weiterhin zu betreiben und Elektroautos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für eine Distanz von 50 Kilometern aufzuladen, ohne den regulären Haushaltsstrom zu beeinträchtigen, wie die zuständige Behörde hervorhebt.
Als Ausgleich für diese Regelung erhalten die Besitzer steuerbarer Geräte, wie etwa private Haushalte, finanzielle Vergünstigungen. Diese können entweder in Form einer jährlichen Pauschale auf das Netzentgelt oder als eine 60-prozentige Reduzierung des Strom-Arbeitspreises für die betreffenden Geräte gewährt werden.
Ab 2025 haben Verbraucher, die sich für die Pauschale entscheiden, zusätzlich die Möglichkeit, ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dadurch zahlen sie weniger Netzentgelt, wenn sie Strom in Zeiten geringer Netzbelastung beziehen. Ferner dürfen die Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr aufgrund möglicher Netzengpässe ablehnen.
Die neuen Regeln gelten ab Januar 2024
Die Bundesnetzagentur erwartet, dass Eingriffe der Netzbetreiber in das Stromnetz nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich sein werden und ohne erhebliche Einbußen an Komfort für die Verbraucher einhergehen. Vollständige Abschaltungen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht gestattet. Zudem müssen Netzbetreiber solche Steuerungseingriffe auf gemeinsamen Internetplattformen publizieren, um Transparenz zu gewährleisten und der Öffentlichkeit zu ermöglichen, Netzüberlastungen in bestimmten Bereichen nachzuvollziehen und den Bedarf an Netzverbesserungen zu erkennen.
Die neuen Regelungen treten ab Januar in Kraft. Für bestehende Anlagen, die bereits eine Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber haben, sind langfristige Übergangsregelungen vorgesehen. Anlagen ohne eine solche Vereinbarung sind dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen, können aber auf freiwilliger Basis teilnehmen. Nachtspeicherheizungen bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgeschlossen.
Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass ein Großteil der Niederspannungsnetze noch nicht auf den raschen Ausbau von Wärmepumpen und privaten Ladestationen ausgelegt ist. Daher ist es notwendig, die Netze schnell zu optimieren, zu digitalisieren und auszubauen. In Bereichen, in denen diese Netzoptimierung noch nicht erfolgt ist, sollen die neuen Regelungen sowohl die Energiewende im Verkehrs- und Wärmesektor beschleunigen als auch die Versorgungssicherheit im Niederspannungsbereich gewährleisten. (mit dpa)
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