Biomassepaket gibt Biogasanlagen wieder eine Perspektive
Das Biomassepaket der Bundesregierung soll die Zukunft der Branche sichern. Wichtige Probleme bleiben aber ungelöst.
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Biogasanlage: Der Bundestag dürfte morgen mit dem Biomassepaket der Biogasbranche wieder eine Perspektive geben. Wichtige Probleme der Branche bleiben hingegen weiterhin ungelöst.
Foto: PantherMedia / Liane Matrisch
Kurz vor dem Ende der Ampelregierung haben sich die Regierungsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU auf ein Biomassepaket verständigt. Das ist für die Biogasbranche grundsätzlich eine gute Nachricht, denn viele Anlagenbetreiber warten dringend auf eine Anschlussvergütung nach dem Ende ihres ersten 20-jährigen Vergütungszeitraums nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. „Für die nächsten zwei Jahre haben die Anlagen wieder eine Perspektive“, sagte Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas, auf einer digitalen Pressekonferenz. Aber was bedeutet der gefundene Kompromiss konkret für die Branche und ihre Akteure?
Positiv beurteilt der Verband auf jeden Fall die Anhebung des Ausschreibungsvolumens sowie die Erhöhung des Flexzuschlages. Der wurde mit dem EEG 2014 eingeführt als Investitionsanreiz, damit Biogasanlagenbesitzer nicht nur für Grundlast produzieren, sondern in den Zubau von flexiblen Kapazitäten investieren. So soll eine bedarfsorientierte Grünstromerzeugung attraktiver werden. Zum einen wird das Ausschreibungsvolumen für den Flexzuschlag auf 1300 MW im Jahr 2025 und 1126 MW in 2026 (zzgl. des nicht bezuschlagten Volumens aus der Biomethanausschreibung) angehoben, zum anderen wird der Flexibilitätszuschlag selbst von 65 €/kW auf 100 €/kW erhöht. Zugleich verlängert sich der zweite Vergütungszeitraum. So erhalten Tausende bestehende Biogasanlagen grundsätzlich eine Perspektive als flexibles Rückgrat der erneuerbaren Energieversorgung. Das ist vor allem wichtig, um die volatile Grünstromerzeugung aus Sonne und Wind auszugleichen.
Biomasseanlagen mit einem Wärmekonzept sollen beim Zuschlag bevorzugt werden
„Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU haben in beeindruckender Weise gemeinsam die Sache über parteipolitische Erwägungen gestellt und in einer für die Biogasbranche entscheidenden Zeit die Zeichen auf Zukunft gestellt“, lobte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie Sandra Rostek die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Diese hätten in intensiven Verhandlungen auf den letzten Metern noch wichtige Verbesserungen an dem Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgenommen. Der ursprüngliche von der Branche als misslungen erachtete Vorschlag aus dem BMWK hatte jedoch zu viele Baustellen, die in der Kürze der Zeit nicht umfassend aufgearbeitet werden konnten.
![Gute Nachricht für die Betreiber von Biogasanlagen: Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU haben sich auf ein Biomassepaket geeinigt. Der vorliegende Entwurf sei obendrein substanziell verbessert worden, heißt es aus der Branche. Foto: PantherMedia / Liane Matrisch](https://www.ingenieur.de/wp-content/uploads/2025/01/panthermedia_1207037_3828x2532-scaled.jpg)
Gute Nachricht für die Betreiber von Biogasanlagen: Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU haben sich auf ein Biomassepaket geeinigt. Der vorliegende Entwurf sei obendrein substanziell verbessert worden, heißt es aus der Branche.
Foto: PantherMedia / Liane Matrisch
Auch hinsichtlich der Praktikabilität der neuen Anforderungen an die Flexibilisierung konnten wichtige Verbesserungen erzielt werden. Die abgesenkte Überbauungsanforderung ist mit einer dreifachen Überbauung immer noch ambitioniert, dennoch deutlich praxisnäher als die ursprünglich vom BMWK geforderte vierfache Überbauung. Die Überbauungsanforderung bei Biogas bezieht sich darauf, die installierte elektrische Leistung einer Biogasanlage zu erhöhen, aber ohne dass die jährlich erzeugte Strommenge steigt – und damit der Biomasseeinsatz. Das fördert den Einsatz der Anlage zur flexiblen Stromerzeugung. Ebenso wurde die Frist zur Umsetzung der Anforderungen auf 3,5 Jahre verlängert. Zum Schutz kleinerer Bestandsanlagen wurde zusätzlich eine Bagatellgrenze von 350 kW eingeführt, unterhalb jener weiterhin eine doppelte Überbauung ausreicht.
Investitionsbedarf zur Flexibilisierung der Biomasseanlagen bleibt nach wie vor hoch
„Die erreichten Verbesserungen ermöglichen überhaupt erst, dass die skizzierte Vision eines flexibilisierten Biogasanlagenparks in greifbare Nähe rückt“, ordnet Rostek die Maßnahmen ein. „Dennoch stellt der Bundestag die gesamte Branche vor eine Mammutaufgabe. Wir wollen flexibel und systemdienlich fahren – aber es muss eben auch wirtschaftlich und praktikabel sein.“ Denn für einen flexiblen Betrieb müssen die Betreiber in größere Speicher und Motoren investieren, stellte Martin Laß in der Pressekonferenz dar. Er betreibt selbst eine große Biogasanlage in Schleswig-Holstein, die er in den letzten Jahren zu einem flexiblen Speicherkraftwerk ausgebaut hat.
Trotzdem unterstreicht Rostek, dass es für alle Beteiligten offensichtlich unmöglich gewesen wäre, in der Kürze der Zeit über die vielen verschiedenen Aspekte des Gesetzesentwurfs und ihre Wechselwirkungen fundiert zu diskutieren. So würde die fehlende Übergangsregelung für die Ausschreibungen in diesem Jahr sowie die drastische Systemumstellung bei der Vergütungsfestsetzung anhand von Betriebsviertelstunden die Branche vor große Herausforderungen stellen und werfe weiterhin fachliche Fragen auf. „Das läuft letztlich auf einen Start-Stopp-Betrieb der Motoren hinaus“, erwartet Martin Laß.
Maisdeckel kontraproduktiv beim Kampf gegen Dunkelflauten
Ein weiterer Kritikpunkt ist die aus Sicht der Branche kontraproduktive erneute Absenkung des Anteils von Mais am Substratinput der Biogasanlagen, der sogenannte Maisdeckel: Energiedichte Substrate wie der Mais sind gerade im Winter aus Sicht der Branche unverzichtbar, um die Dunkelflauten dann auch sicher abdecken zu können. „Im Winter können wir mit den Anlagen systemdienlich Strom und Wärme bereitstellen“, führte Martin Laß aus. Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne bringen die nun in Angriff genommenen Regelungen in Gesetzentwürfen ein. Bereits am Freitag, 31. Januar, wird der Bundestag darüber beraten.
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