Das energieautarke Eigenheim – eine vergebliche Hoffnung
Schon seit jeher verspricht Photovoltaik den Nutzern energetische Autonomie. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde die finanziell lukrative Möglichkeit des Eigenverbrauchs geschaffen. So entstand ein falscher Eindruck in der Bevölkerung: Denn wirklich unabhängig von externen Stromlieferanten wird dadurch niemand.
Der Vorschlag klingt zunächst einmal merkwürdig: Ein privater Bauherr baut sich eine Solarstromanlage aufs Dach, verbraucht den Strom selbst – und wird dafür belohnt, denn er bekommt dafür Geld vom Staat.
Möglich macht dies die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Denn sie schaffte die Möglichkeit des Eigenverbrauchs von Solarstrom. Die Idee der Bundesregierung hinter diesem Konzept: Da die Stromnetze mittlerweile durch zu hohe Einspeisung von Solarstrom vielfach an ihre Aufnahmegrenzen geraten, soll eine zusätzliche Vergütung die Menschen dazu animieren, den Strom selbst zu verbrauchen. Denn so werden die Stromnetze entlastet.
Außerdem soll damit möglich werden, wovon viele Betreiber einer Solarstromanlage seit jeher träumen und was ein Kernaspekt der erneuerbaren Energien mit ihrer dezentralen Struktur ist: Seit Jahren suggerieren sie, dass sich Eigenheimbesitzer mit ihnen von den großen Stromkonzernen unabhängiger machen könnten.
„Hier liegt aber ein Mythos vor, mit dem wir unbedingt aufräumen müssen“, widerspricht Ingenieur Karsten Burges vom Energieberatungsunternehmen Ecofys Germany. Burges hat sich intensiv mit den Auswirkungen von Eigenverbrauch von Solarstrom auf die Stromnetze beschäftigt.
Ein Problem des Eigenstromverbrauches ist die sogenannte zeitliche Lastverschiebung. So klingt es nachvollziehbar, beim Eigenverbrauch von Solarstrom zum Beispiel die Waschmaschine genau dann einzuschalten, wenn die Sonne am stärksten scheint, also mittags, um die Sonnenenergie so besonders effektiv auszunutzen. Nur: Läuft die Waschmaschine 2 h lang, könnte man meinen, würde auch die zu diesem Zeitpunkt einfallende Sonnenenergie besonders gut ausgenutzt.
„Kaum aber jemand weiß: Bei einer Waschmaschine benötigt lediglich die Heizungswendel bei jedem Waschgang für etwas mehr als eine Viertelstunde viel Energie“, sagt Burges und fährt fort: „Der Motor, der die Wäschetrommel hingegen die nächsten 2 h dreht, benötigt kaum Energie. Insofern ist der Einspareffekt bei der Nutzung der selbst gebrauchten Sonnenenergie auch nur gering.“ Im Gegenteil: Ist die Photovoltaikanlage zu diesem Zeitpunkt vom öffentlichen Stromnetz abgeklemmt, so verpufft der restliche Teil der eingestrahlten Sonnenenergie.
Immer wieder beschworen wird auch, dass durch den Eigenverbrauch die Belastung des Stromnetzes zurückginge, so die Idee der Bundesregierung, und die Stromnetze künftig deshalb weniger ausgebaut werden müssten. Auch hier erwidert Burges: „Die Effekte sind hier ebenfalls nur gering. Erstens ist der Verteilnetzbetreiber auch künftig verpflichtet, ein unvermindert ausgebautes Netz vorzuhalten. Er weiß nämlich nie, ob und in welchem Umfang die Netznutzer tatsächlich ihren Strom selbst verbrauchen oder ins Netz einspeisen wollen.“
Energieberater Burges erläutert die Konsequenzen: „Die wirklichen Nutzeffekte, die erschlossen werden könnten, wenn Verbrauch und Solarstromerzeugung aufeinander abgestimmt werden, werden daher auch künftig nur im Verbund mit den Nachbarn oder mit entfernteren Netznutzern auszuschöpfen sein.“ Regie führend müsse hierbei in jedem Falle der Netzbetreiber sein. Kurzum: Autonom oder autark, wie von der Branche suggeriert, werde durch Eigenverbrauch von Solarstrom niemand.
Auch das Institut für Zukunftsenergiesysteme (IZES) der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat sich mit den energiewirtschaftlichen Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung auseinandergesetzt. IZES-Mitarbeiterin Eva Hauser: „Die möglichen Potenziale beim Eigenverbrauch sind nur gering“, sagt sie. So seien Haushaltsgeräte wie moderne Kühlschränke heute bereits so effektiv, dass sie kaum noch etwas verbrauchen und somit auch selbst genutzte Sonnenenergie kaum nutzen könnten.
Darüber hinaus bestehen laut IZES-Fachfrau Hauser noch rechtliche Hürden: So gilt der Strom laut Erneuerbare-Energien-Gesetz auch dann als selbst verbraucht, wenn man ihn an seine unmittelbaren Nachbarn verkauft – im Gesetz steht „in unmittelbarer Nähe“. Nicht klar aber ist, was damit konkret gemeint ist: Zählt dazu auch noch das Nachbarhaus oder auch noch das Haus in der nächsten Straße? Darüber streiten sich derzeit noch die Juristen.
Ein größeres Problem scheint der Eigenverbrauch aber in naher Zukunft ohnehin nicht zu werden. Der größte Teil der Photovoltaikbetreiber speist derzeit seinen Strom weiterhin ins öffentliche Stromnetz ein.
OLIVER KLEMPERT
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