Energiewirtschaft: Diese Regelungen kommen noch vor der Wahl
Der Bundestag berät vor dem Wochenende noch eine Last-Minute-Notfallliste für die Energiewirtschaft. Das ist vorgesehen.
Noch ist diese Woche nicht die letzte Sitzungswoche des deutschen Bundestags vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Aber diese Woche, mit Finale am Freitag, dem 31. Januar, stehen noch einmal viele Last-Minute-Angelegenheit auf der Tagesordnung. So auch am Vormittag des 31. Januar das Energiewirtschaftsrecht. Rund 40 min Debatte sind vorgesehen, um noch einige wichtige Dinge für die Branche zu regeln. Ein bunter Strauß anderer ebenfalls hochwichtiger Regelungen hat es nicht mehr geschafft (s. Kasten: „Energiegesetze: Was nicht mehr kommt“).
Novelle des Energiewirtschaftsrechts bringt wichtige Punkte auf den Weg
Nach Meinung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt eine fraktionsübergreifenden Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU wichtige Weichenstellungen für die Energiewende und die Versorgungssicherheit. Zu den geplanten Gesetzesänderungen gehören unter anderem wichtige Maßnahmen zur Dämpfung von Einspeisespitzen aus Photovoltaikanlagen. Vorgesehen ist, dass die Einspeisevergütung zu Zeiten negativer Börsenstrompreise entfällt. Dieser Verlust im Geldbeutel wird nun auch für Betreiber von Solaranlagen größtenteils kompensiert werden, so der Branchenverband BSW Solar. Auch wird auf die Pflicht zur Direktvermarktung für Solarstromanlagen unter einer Leistungsschwelle von 100 kW Nennleistung verzichtet.
Auch bei Regelungen zum Smart-Meter-Roll-out kam es zu einer Einigung. Die sieht der Bundesverband Solarwirtschaft kritisch, was die vorgeschlagene Anhebung der Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, angeht. Einseitig würden so Betreiberinnen und Betreiber kleiner Solarstromanlagen belastet. Aus Sicht der Solarbranche ist entscheidend, dass es nun zu keinen weiteren Verzögerungen beim Roll-out der Steuerungstechnik kommt. Dies sei nicht zuletzt wichtig, damit die nun im Gesetzentwurf für Photovoltaikneuanlagen vorgesehene übergangsweise Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 % zeitnah wieder entfallen kann.
Energiewirtschaft begrüßt, dass der Bundestag vor der Wahl überhaupt noch etwas auf den Weg bringt
Schließlich konnten sich die Parteien auch auf eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) einigen. Für Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, insgesamt „eine gute Nachricht für die Energiewende“.
Gut sei auch, so der BDEW, dass die Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen wohl kommen wird. Dabei geht es darum, dass Betreiber von Stromverteilernetzen, die unter die De-minimis-Ausnahme der rechtlichen Entflechtung (weniger als 100.000 angeschlossene Kunden) fallen, mehr Zeit bekommen, ihre Aktivitäten im Bereich Ladesäulen zu entflechten. Das bedeutet, dass sie das Ladesäulengeschäft in eine eigene Gesellschaft ausgründen müssen. Die Regelung war schon mal Ende 2023 bis zum Jahresende 2024 verlängert worden – und jetzt noch einmal bis Ende 2026.
Was auch auf der Tagesordnung steht, ist der „Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ der CDU/CSU. Treibende Kraft ist die schwarz-grüne NRW-Landesregierung, die das Instrument der Bauvoranfrage für Windplanungen drastisch einzuschränken will. Damit sollen nach Landesangaben rund 1000 eingereichte Anträge in NRW zum Erliegen gebracht werden. Die Windkraftbranche sieht darin „einen kompletten Stopp von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen außerhalb von Regionalplanentwurfsflächen“, so der Landesverband Erneuerbare Energien NRW, und lehnt das ab; die Kommunen können dem Vorstoß der Union etwas abgewinnen.
Politik kann sich nicht auf Entlastung für die Strompreise einigen
Allerdings konnte ein sehr wichtiger Punkt nicht ausverhandelt werden: „Wichtige Maßnahmen, wie die dringend notwendige Senkung der Netzentgelte zur Entlastung von Wirtschaft und Verbraucherinnen, konnten nicht finalisiert werden“, so Julia Verlinden und Sven-Christian Kindler, Sprecher für Haushaltspolitik bei der Bundestagsfraktionen der Grünen. Die vor allem auch wegen der steigenden Strompreiskomponenten wie den Netzentgelten gebeutelte Industrie muss also weiter warten.
Auch das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist erst mal nicht dabei. Der CDU-Energiepolitiker und Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann äußerte gegenüber der Fachzeitung „ZfK“ auch Zweifel, ob es die Novelle des Treibhausemissionshandelsgesetzes (TEHG) schaffen werde. Die steht aber zumindest auf der Tagesordnung.
Die lange Liste an unerledigten Aufgaben (s Kasten: „Energiegesetze: Was nicht mehr kommt“) zeigt, vor welchem Berg an Aufgaben die Ampelregierung in Berlin schon zu Beginn ihrer Legislatur gestanden hat. Ob und inwieweit überhaupt eine neue Bundesregierung diese als To-dos auf ihre zukünftige Liste setzen wird, das gehört für die Energiewirtschaft zu einer der sicherlich mit Spannend erwarteten Folgen der kommenden Bundestagswahl.
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