Gasumlage: So teuer wird es für Millionen Kunden
Am Montag ist die Höhe der Gasumlage verkündet worden. Für sehr viele Menschen bedeutet die Umlage erhebliche Mehrkosten. Eine Maßnahme könnte die Teuerung aber abmildern.
Für Millionen von Gaskunden wird es bald richtig teuer: Die geplante staatliche Gasumlage kommt ab Herbst 2022 und sorgt dann für deutliche Mehrkosten. Wie teuer es wird, ist am Montag bekanntgegeben worden.
Wie hoch wird die Gasumlage?
Die genaue Höhe der Gasumlage ist am Montag bekanntgegeben worden. Berechnet wurde sie vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe, einem Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber. Das Bundeswirtschaftsministerium ging zuletzt von einer Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde aus. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits im Vorfeld gesagt, er rechne pro Jahr mit „einigen Hundert Euro pro Haushalt“.
Die Höhe der staatlichen Gasumlage wird nun bei bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen. Das teilte Trading Hub Europe am Montag in Ratingen mit. Bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden betragen die Mehrkosten demnach rund 484 Euro im Jahr. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer.
Warum gibt es die Gasumlage?
Die Umlage soll Gasversorgern zugutekommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen.
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Das Wirtschaftsministerium sieht die Umlage als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Dieser habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Russland habe seit Mitte Juni seine Gasimportmengen nach Deutschland in unberechenbarer Weise reduziert, damit eine künstliche Energieknappheit geschaffen und die Preise in die Höhe getrieben. Dieser «externe Schock» treffe Deutschland, das bislang stark von günstigem Gas aus Russland abhängig war, besonders. Viele Gaslieferungen aus Russland, die bisher vertraglich zugesichert waren, fielen weg.
Gasimporteure aber haben Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden, vor allem gegenüber Stadtwerken. Die Importeure können diesen Lieferpflichten nur gerecht werden, indem sie die ausgefallenen Mengen aus Russland durch den Kauf deutlich teurerer Mengen am Kurzfristmarkt ersetzen. Bisher können diese Mehrkosten nicht weitergegeben werden.
Die Folge: Bei Importeuren sind erhebliche Verluste entstanden. Deswegen hat der Bund mit dem Versorger Uniper ein milliardenschweres Rettungspaket vereinbart – und im Zuge dessen auch die Gasumlage. Diese kommt zusätzlich zu marktbedingten Preissteigerungen, die schrittweise bei den Kunden ankommen.
Ab wann gilt die Umlage?
Die Gasumlage soll ab Anfang Oktober gelten. Sie wird aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar, sondern mit etwas Zeitverzug, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher werde die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
Wird eine Mehrwertsteuer auf die Umlage fällig?
Das ist noch unklar. Die Bundesregierung will keine Mehrwertsteuer, rechtlich ist das aber nicht einfach umsetzbar. Denn solche Ausnahmen sind im Europarecht nicht vorgesehen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat aber auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten: In einem Brief bat er EU-Finanzkommissar Paolo Gentiloni, sein Initiativrecht zu nutzen und den EU-Staaten die Möglichkeit zu geben, auf staatliche Abgaben im Energiebereich für eine Weile keine Mehrwertsteuer zu erheben. Unabhängig davon werde Deutschland nach Artikel 395 der Mehrwertsteuerrichtlinie eine Ausnahme beantragen, hieß es.
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Gibt es finanzielle Entlastungen?
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zuletzt angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zusätzliche Entlastungen zugesichert. Es werde niemand alleine gelassen, so Scholz. Ein Mittel zur Entlastung wäre das Aussetzen der Mehrwertsteuer: Dadurch könnten die Mehrkosten um mehrere Hundert Euro gesenkt werden.
Auch die Energiewirtschaft fordert eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom. In einem Positionspapier des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heißt es: Die Abgabe auf den Gas– und Strompreis solle ab dem 1. Januar 2023 von 19% auf den ermäßigten Satz von 7% gesenkt werden. (mit dpa)
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