Energiewende 03.04.2023, 10:13 Uhr

Gebäudeenergiegesetz: Ende der Öl- oder Gasheizungen in Sicht?

Die Bundesregierung hat sich beim kontrovers diskutierten Gebäudeenergiegesetz darauf geeinigt, den Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen zu verbieten. Es sollen jedoch Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung vorgesehen sein. Im Gespräch ist auch eine Abwrackprämie.

Heizungsanlage

Ein Großteil der Heizungen muss laut Gebäudeenergiegesetz in Deutschland demnächst erneuert werden.

Foto: PantherMedia / shock

Die Ampel-Koalition hat nach langen Verhandlungen ein Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz erreicht. Das bedeutet, dass der Betrieb von Öl- und Gasheizungen in Deutschland enden wird. Und es bedeutet zugleich, dass viele Eigentümer dadurch beunruhigt sind, dass sie diese Umrüstungen finanziell nicht stemmen können. Allerdings sind Übergangs- und Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Nun steht es fest, dass ein Großteil der Heizungen in Deutschland demnächst Schritt für Schritt erneuert werden muss. Wie die dpa berichtet, stammen mehr als 80 Prozent des Wärmebedarfs aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Fast die Hälfte der 41 Millionen Haushalte in Deutschland heizt mit Erdgas und fast ein Viertel mit Heizöl. Zusammengerechnet betrifft es dann etwa 75 Prozent aller Haushalte in Deutschland.

Was steht genau im Gebäudeenergiegesetz?

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu installierte Heizung in Deutschland mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt viele verschiedene Technologien, die für den Betrieb von Heizungen verwendet werden können, angefangen von Solarthermie über Hybridsysteme, Biomasse, Stromdirektheizungen bis hin zu Wärmenetze. Auch das Heizen mit Wasserstoff könnte ins Gespräch kommen, vor allem, weil es nun festgestellt wurde, dass die Gasleitungen für Wasserstoff geeignet sind. Doch aufgrund der hohen Anschaffungskosten ist diese Möglichkeit im Moment unattraktiv.

Was passiert, wenn eine Heizung nach 2024 defekt wird?

Wenn eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden kann, müssen Hausbesitzerinnen und -besitzer nicht im Kalten sitzen und auf eine kurzfristig verfügbare Wärmepumpe warten. In diesem Fall können sie vorübergehend wieder eine Öl- oder Gasheizung einbauen, was auch in der Regel viel schneller geht. Allerdings muss sie später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dafür haben die Eigentümer dann eine Frist von drei Jahren. Eine Möglichkeit hierfür wäre beispielsweise, die konventionelle Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ergänzen.

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Möchte jemand trotz der neuen Vorgaben weiterhin eine Gas- oder Ölheizung nutzen, könnte er auf die Idee kommen, sich vor dem 1. Januar des kommenden Jahres noch schnell eine neue Heizung einbauen zu lassen. Dies wäre erlaubt, aber Experten warnen, dass der CO2-Preis im Gebäudebereich schnell steigen und das Heizen mit fossilen Brennstoffen dadurch sehr teuer werden wird. Außerdem müssen alle Gebäude ab 2045 klimaneutral sein und das Heizen mit Öl und Gas wird dann definitiv nicht mehr erlaubt sein. Von daher muss man es ganz genau überlegen, ob es sich lohnt und ob man dadurch das Problem vor sich hinschiebt.

Ausnahmeregelungen für ältere Hausbesitzer und einkommensschwache Haushalte

Es gibt Ausnahmeregelungen für Menschen, die älter als 80 Jahre sind. Für ältere Hausbesitzer, bei denen sich eine Investition in eine umweltfreundliche Heizung kaum auszahlt und ein Umbauaufwand zu groß ist, entfällt die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbare Energien. Wenn ihre bisherige Öl- oder Gasheizung ausfällt, kann sie durch eine neue ersetzt werden. Wenn das Haus jedoch vererbt oder verkauft wird, gilt das neue Gesetz, aber mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Härtefallregelungen gibt es auch für einkommensschwache Haushalte. So hat die Ampel-Koalition versprochen, finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen zu leisten. Auch der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat beteuert, dass der Einbau von umweltfreundlichen Heizungen, den die Bundesregierung vorantreibt, die Bürger nicht finanziell überfordern wird. „Menschen, die in Sozialtransfers sind, also Hartz IV beziehen, Wohngeld-Empfänger sind, die sind prinzipiell ausgenommen von der Wirkung des Gesetzes“, zitiert die dpa die Worte des Grünen-Politikers in Bezug auf die ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. Außerdem gelte die Regelung, dass man in einem selbst genutzten Wohneigentum mit den Heizungen so lange weitermachen könne, wie man wolle. „Also niemand muss eine funktionierende Gas- und Ölheizung ausbauen“, versicherte Habeck. „Und das kombiniert mit der sozialen Staffelung führt dann dazu, dass niemand überfordert wird“, sagte er. Junge Familien, die wenig Geld hätten, und Rentner, die eine knappe Rente hätten, müsse man anders unterstützen als den „Millionär, der schon drei Villen hat“.

Kommt noch eine Abwrackprämie hinzu?

Im Gespräch sei einigen Medien zufolge auch die sogenannte Abwrackprämie für ausgediente Gas- und Ölheizungen. Die Bauministerin Klara Geywitz (SPD) unterstützte zudem die Idee einer Abwrackprämie: „Wichtig ist, dass die schmutzigsten Kessel zuerst ausgetauscht werden, und deswegen ist eine Abwrackprämie, die zum Beispiel die alten Modelle als erste vom Markt nimmt, durchaus sinnvoll. Und eine Prämie wäre natürlich technologieoffen, das heißt, der Hausbesitzer kann entscheiden, wofür er sie einsetzt.“

Allerdings handelt es sich in diesem Fall erstmal um einen Diskussionsbeitrag. Zuvor hat beispielweise „Spiegel“ berichtet, dass eine „Abwrackprämie für alte Heizkessel“ im Gespräch sei, ähnlich wie nach der Finanzkrise 2009 bei Autos.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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