Gemeinschaftlicher Stromspeicher für Wohnquartiere: Wie kann es gehen?
Die TH Köln erforscht in einem Projekt, wie Quartierspeicher in Neubaugebieten eine wichtige Rolle für die Energiewende spielen können, besonders wenn es um die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen und Speichern geht.
Solarstromanlagen auf Hausdächern sind mittlerweile in vielen Siedlungen zu einem vertrauten Anblick geworden, und der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung steigt kontinuierlich seit Jahren. Für Haushalte, die weitgehend autark beim Stromverbrauch sein möchten, ist jedoch die Installation eines Speichers neben der Photovoltaik-Anlage erforderlich, um auch nachts auf Strom zugreifen zu können. Mit anderen Worten: Um sicherzustellen, dass die Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen gewährleistet ist und die Stabilität der Stromnetze erhalten bleibt, sind Speichersysteme unerlässlich.
Deshalb könnten in der Zukunft gemeinschaftlich genutzte Energiespeicher, auch unter dem Begriff Quartierspeicher bekannt, eine bedeutende Rolle im Rahmen der Energiewende spielen. Die gemeinsame Nutzung dieser technologischen Einrichtungen in einem Quartierspeicher ermöglicht nicht nur eine effizientere Ressourcennutzung, sondern auch Kosteneinsparungen. In der Praxis stößt der Betrieb solcher Speicheranlagen in Neubaugebieten jedoch häufig auf rechtliche Herausforderungen. Ein interdisziplinäres Projekt der TH Köln untersucht, wie diese Hindernisse überwunden werden können. Die erzielten Ergebnisse sollen als Modell für zukünftige Vorhaben dienen.
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Stromversorgung bieten
„Die Energiewende soll den Bürger*innen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Stromversorgung bieten. Der Umbau des Energiesystems wird nur gelingen, wenn die Menschen stärker von den Vorteilen profitieren, also sauberen Strom vor Ort erzeugen, speichern und verbrauchen können. Die Technik dafür ist vorhanden, jedoch erschweren komplizierte Gesetze und Bürokratie noch die Umsetzung in der Praxis“, erklärt Prof. Dr. Eberhard Waffenschmidt vom Institut für Elektrische Energietechnik der TH Köln die Ausgangslage in einer Pressemitteilung. „Uns hat interessiert, ob und in welchem Umfang es Vorteile bringt, wenn die überschüssige Energie der PV-Anlagen nicht in jedem Haus, sondern in einem gemeinsamen Quartierspeicher gesammelt wird.“
Die Bewältigung von rechtlichen und technischen Herausforderungen in diesem Kontext soll eine zentrale Fragestellung des Projekts sein. In einem Neubaugebiet im nordrhein-westfälischen Bergneustadt, erfolgt die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Häuser. Zusätzlich ist vorgesehen, dass der erzeugte Strom entweder direkt genutzt, ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder in einen Batteriespeicher umgeleitet wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf abzurufen.
Die Abrechnung der Energieflüsse kann kompliziert werden
„Insbesondere die Abrechnung der Energieflüsse kann kompliziert werden, wenn die Haushalte genau wissen wollen, wer wann wie viel Strom in den Quartierspeicher eingespeist und aus ihm entnommen hat und wie hoch der Eigenverbrauch der Solaranlage ist. Davon hängen viele weitere Aspekte ab. Welche Messtechnik muss installiert werden? Wie verhält es sich mit Steuern und Netzentgelten für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz und aus dem Speicher? Unser Ziel ist es, den administrativen und technischen Aufwand so gering wie möglich zu halten“, erklärt Waffenschmidt, worin die Herausforderungen bestehen.
Von daher entwickeln die Forscher*innen in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Solingen verschiedene Abrechnungs- und Messkonzepte für den geplanten Betrieb des Speichers in dem Neubaugebiet. Nachfolgend werden sie die rechtliche Anwendbarkeit der Konzepte überprüfen, während gleichzeitig die Betriebsdaten des Speichers über einen längeren Zeitraum erfasst werden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Datenanalyse sollen später in einem praxisorientierten Handbuch zusammengefasst werden. In diesem Kontext wird erwartet, dass eine beispielhafte Planung mit Best-Practice-Anwendungen zur Standardisierung von Speicherlösungen als Modell für weitere Projekte dienen kann.
Projekt „Quartierspeicher für eine Klimaschutzsiedlung“
Unter der Leitung von Prof. Dr. Eberhard Waffenschmidt, dem Leiter des Instituts für Elektrische Energietechnik an der TH Köln, wird das Projekt „Quartierspeicher für eine Klimaschutzsiedlung“ durchgeführt. Projektpartner sind der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. und die Kanzlei „Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Behnisch“, die für die energierechtliche Beratung verantwortlich ist. Die Eikamp GbR und die Stadtwerke Solingen GmbH fungieren als assoziierte Partner, wobei die Eikamp GbR als Projektentwickler und Erschließungsträger agiert, während die Stadtwerke Solingen GmbH das Strom- und Wärmekonzept des Quartiers in der Praxis umsetzen wird. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt unterstützt das Vorhaben über die zweijährige Laufzeit mit einer Förderung von etwa 120.000 Euro.
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