Kohleausstieg bis 2038: Erster Gesetzentwurf steht
Der Zeitplan für den Braunkohleausstieg steht: Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Kohle-Länder haben sich geeinigt. Ein erster Gesetzentwurf wurde ebenfalls veröffentlicht. Dieser sieht Hilfe in Milliardenhöhe für Kumpel vor. Bis Mitte 2020 soll der Entwurf verabschiedet werden. RWE gibt unterdessen bekannt, dass im Zuge des beschlossenen Braunkohleausstiegs rund 6.000 Stellen beim Energiekonzern wegfallen. Der Kohleausstieg sorgt für Diskussionen.
Es geht voran im Braunkohleausstieg. Die Regierung hat den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg einen Stilllegungspfad präsentiert, dem zugestimmt wurde. Im nächsten Schritt plant der Bund diesen Beschluss mit den Betreibern der Braunkohle-Kraftwerke und -Tagebaue vertraglich festzuhalten. Der erste Gesetzentwurf sieht vor, betroffenen Arbeitnehmern in den Kohleregionen mit bis zu 4,8 Milliarden Euro den Übergang in die Rente zu erleichtern. Zwei Drittel soll der Bund bezahlen, ein Drittel die betroffenen Bundesländer.
„Die Kosten für das Anpassungsgeld (…) werden im Zeitraum von 2020 bis 2043 auf maximal 4,81 Milliarden Euro geschätzt“, heißt es darin.
Wer kann das Anpassungsgeld bekommen?
Das Anpassungsgeld können Arbeitnehmer beanspruchen, die in Braunkohlekraftwerken und -tagebauen sowie in Steinkohlekraftwerken arbeiten. Das Mindestalter beträgt 58 Jahre. Wer aufgrund des Kohleausstiegs bis zum Jahr 2038 den Job verliert, kann durch die monetäre Hilfe einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren bis zum Renteneintritt überbrücken. Zusätzlich soll es einen Ausgleich geben, sofern die Rente durch den früheren Eintritt geringer ausfällt.
Kohle-Länder erhalten 40 Milliarden Euro
Bereits vor einem Jahr hatte eine Kommission aus Politik, Wirtschaft und Klimaschützern verabschiedet, dass Deutschland bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Stein- und Braunkohle aussteigt. Dabei gibt es Meilensteine bzw. Jahre, in denen geprüft wird, ob der Zeitplan aufgeht. 2026 und 2029 soll demnach der Status Quo festgehalten werden, um das Abschlussdatum 2035 zu erreichen. Die Bundesregierung sagte ebenfalls zu, die vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländer und Regionen im Zeitraum bis spätestens 2038 mit einer Gesamtsumme von 40 Milliarden Euro zu unterstützen.
Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, wertete die Einigung als großen Erfolg.
„Das ist ein wichtiger Durchbruch für den Klimaschutz“, sagte der CDU-Politiker. „Wir haben uns auf ein Paket der Vernunft geeinigt, das die verschiedenen berechtigten Anliegen aus Schutz für das Klima, Strukturstärkung für die betroffenen Regionen und Versorgungssicherheit für unsere Industrie zusammenbringt.“
Die Einigung schaffe zudem Planungssicherheit für die betroffenen Kohleregionen, die Beschäftigten in den Kraftwerken und Tagebauen und die Energieversorger, so Laschet. Die Einigung stoppt zudem die geplante Rodung des Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen für den Tagebau. Der Wald ist zu einem Symbol für den Kampf von Klimaschützern gegen den Kohlestrom geworden.
Geklärt werden muss noch, wie viel Entschädigung Unternehmen wie RWE fürs vorzeitige Abschalten bekommen oder ob das neue Steinkohle-Kraftwerk Datteln 4 in NRW ans Netz darf. Der Essener Energiekonzern RWE will im Zuge des beschlossenen Braunkohleausstiegs rund 6.000 Stellen streichen. Davon sollen 3.000 „kurzfristig“ wegfallen, so die Konzernführung. Vor dem Aspekt der zu verkraftenden „gravierenden Konsequenzen“ hätte das RWE-Management gern eine höhere Entschädigung vom Bund als nun vereinbart.
Darauf haben sich Bundesregierung und die 4 Länder geeinigt
Gas: Weitere Gaskraftwerkskapazitäten sollen an Kraftwerksstandorten die wegfallende Energie ersetzen. Das ist zum Beispiel im brandenburgischen Jänschwalde der Fall.
Anpassungsgeld für Beschäftigte: Angestellte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in Steinkohle-Kraftwerken sollen bis 2043 von einem Anpassungsgeld profitieren. Somit soll gewährleistet sein, dass die Zeit bei Wegfall des Jobs bis zum frühzeitigen Renteneintritt überbrückt werden kann. Ein ähnliches Modell gibt es schon für den Steinkohle-Bergbau.
Strompreise: Die Strompreise sollen über eine Absenkung der Ökostrom-Umlage niedriger werden. Das tritt ein, wenn der CO2-Preis ab 2021 Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl verteuert. Für Unternehmen gibt es weitere Entlastung in Form einer Förderrichtlinie. Firmen, die hohe Stromrechnung haben, werden ab 2023 durch einen „jährlichen angemessenen Zuschuss“ entlastet.
Planungskapazitäten: Das Bundesland Bayern hat bereits Bedenken ausgesprochen, dass geplante Bauprojekte nicht fertig werden, wenn Neuerungen in den Kohle-Revieren entstehen. Sie Bundesregierung verspricht „zusätzliche Planungskapazitäten“ aufzubauen.
Strukturwandel: Um den Strukturwandel zu bewältigen, sind zahlreiche Projekte geplant. Diese setzen ein „Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC)“, je ein neues Helmholtz-Zentrum in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier sowie ein „Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft“ in Jülich in NRW um.
Nach dem ersten Gesetzentwurf wird deutlich, dass die Bundesregierung mehr Druck beim Aus für Steinkohlekraftwerke machen will als bislang geplant. Meiler könnten bereits ab 2024 ohne Entschädigungsverfahren abgeschaltet werden.
Der Kohleausstieg bis 2038 ist nötig, um die deutschen Klimaziele einzuhalten. Was die Bundesregierung im Klimakonzept angepasst hat, lesen Sie hier. In den Verhandlungen ging es sowohl um den Braunkohle- als auch um den Steinkohleausstieg. Vor allem die Handhabung der Braunkohle-Kraftwerke gestaltet sich schwierig. Zu entscheiden ist, welche Kraftwerke als erstes schließen und wie viel Geld die Energiekonzerne dafür erthalten. Weiterhin geht es um zehntausende Arbeitsplätze, die mit dem Ausstieg voraussichtlich wegfallen. Betroffene Regionen sehen sich zudem mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, da sie ihre Industrie neu ausrichten müssen.
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