Solarpaket: Neue Regeln für Balkonkraftwerke endlich beschlossen
Neue Nutzungsregelungen: Ab 1. Januar 2024 sollten eigentlich neue Regelungen die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Die Abstimmung wurde jedoch kurzfristig verschoben. Am 15. April gab es endlich das Go von der Bundesregierung.
Die Beliebtheit von Balkonkraftwerken wächst zunehmend, das gilt immer mehr auch bei Mietern, die nun verstärkt diese Mini-Photovoltaikanlagen nutzen, um eigenen Ökostrom zu produzieren. Für das dieses Jahr ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen. Eigentlich wollte die Bundesregierung bis Ende 2023 neue Regelungen beschließen, die dann am 01. Januar 2024 in Kraft treten sollten.
Das hat kurzfristig nicht funktioniert, am 15. April hat die Regierung dann endlich das Solarpaket beschlossen. Nun müssen die neuen Regelungen nur noch vom Bundestag verabschiedet werden, bevor sie in Kraft treten. Doch nicht nur der Betrieb von Balkonkraftwerken soll einfacher werden – auch die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern. Auch die Möglichkeiten für Solaranlagen auf Äckern und Feldern sollen erweitert werden.
Das soll sich bei Balkonkraftwerken ändern
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte in seiner Photovoltaik-Strategie für 2024 mehrere wichtige Änderungen bezüglich Balkonkraftwerken festgelegt. Die Abstimmung über das Gesetz zur Steigerung der Solarenergie wurde aber am dafür vorgesehenen Termin am 15. Dezember nicht durchgewunken, die Änderungen werden daher erst später im Jahr gelten:
- Erhöhung der Maximalleistung: Die zulässige Ausgangsleistung von Balkonkraftwerken wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Es ist zu beachten, dass die Gesamtleistung der Anlage diese Grenze überschreiten darf, jedoch darf nur bis zu 800 Watt ins Stromnetz eingespeist werden.
- Wegfall der Registrierungspflicht: Bislang mussten Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Seit dem 16. Mai 2024 gelten vereinfachte Regeln. Nach § 8 Absatz 5a EEG genügt es nun, sein Kraftwerk im Marktstammregister der Bundesnetzagentur einzutragen, eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
- Zulassung rückwärtsdrehender Zähler: Bisher mussten für Balkonkraftwerke die herkömmlichen Stromzähler durch smarte Modelle ersetzt werden. Dies ist ab 2024 nicht mehr notwendig, allerdings wird empfohlen, bestehende Ferraris-Zähler durch moderne Zweirichtungszähler zu ersetzen.
- Offizielle Erlaubnis für Schuko-Stecker-Anschlüsse: Obwohl es zuvor kein ausdrückliches Verbot gab, Mini-PV-Anlagen an Schuko-Steckdosen anzuschließen, wird dies künftig offiziell erlaubt sein. Mit der Einschränkung: es muss erst noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden. Der Anschluss über Mehrfachsteckdosen bleibt jedoch untersagt.
- Rechtlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter: Um Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu reduzieren, werden Stecker-Solaranlagen ab 2024 in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen. Dies gewährt Mietern ein Recht auf die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.
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