Notfallplan Gas: Was heißt das – und was passiert als nächstes?
Was, wenn der Gas-Hahn plötzlich zu ist? Die Bundesregierung will für einen Lieferstopp gewappnet sein, jetzt gilt die erste Stufe eines Notfallplans. Was genau bedeutet er?
Deutschland bereitet sich wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf eine deutliche Verschlechterung der Gasversorgung vor. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) setzte deswegen am Mittwoch in Berlin die Frühwarnstufe des so genannten Notfallplans Gas in Kraft.
Das diene der Vorsorge, die Versorgungssicherheit sei weiterhin gewährleistet. „Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe“, so Habeck. „Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein.“ Mit Ausrufung der Frühwarnstufe sei ein Krisenteam zusammengetreten. „Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“
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Was ist der Notfallplan Gas?
Der Notfallplan Gas hat drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Erst in der Notfallstufe greift der Staat in den Gasmarkt ein. Haushaltskunden wären dann besonders geschützt.
Frühwarnstufe
Versorger sollen Vorbereitungen treffen. Das heißt: In den Netzen werden mögliche Puffer überprüft und Transportkapazitäten sollen maximal genutzt werden. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit Netzbetreibern im benachbarten Ausland intensiviert werden. Die Bundesnetzagentur soll Kriterien entwickeln, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas auch im Rahmen einer sogenannten Gasmangellage versorgt werden.
Alarmstufe
Bei der Alarmstufe liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage führt. Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen.
Notfallstufe
Die Notfallstufe ist die höchste Eskalationsstufe. Es liegt dann eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor“. Maßnahmen des Markts haben nicht ausgereicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken.
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Dann muss der Staat einschreiten, um insbesondere die Gasversorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen, also etwa von privaten Haushalten. Zu den Maßnahmen zählen:
- eine Anordnung zur Abschaltung von Industriekunden
- eine Anordnung an Endverbraucher sowie Großverbraucher, den Verbrauch von Erdgas zu reduzieren oder eine Anordnung zur Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird.
„Extreme wirtschaftliche Folgen“
Unterdessen warnte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor „extremen wirtschaftlichen Folgen“ bei einem Lieferstopp. „Bei einem Lieferstopp wären in den Folgemonaten in erster Linie viele Unternehmen von Abschaltungen betroffen“, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. Dabei wären alle Wertschöpfungsketten negativ beeinflusst. Die Ausrufung der Frühwarnstufe im Notfallplan Gas durch die Bundesregierung nannte Adrian in diesem Zusammenhang „verantwortungsvoll“.
Der DIHK-Präsident nannte ein Beispiel für weitreichende Auswirkungen von Abschaltungen einzelner Unternehmen: Wenn etwa ein Unternehmen keinen Kunststoff produzieren könne, fehlten diese Vorprodukte auch in der Fertigung von Lebensmittelverpackungen oder von Medizinprodukten. Adrian rechnet damit, dass neben den Gaspreisen auch die Strompreise explodieren würden. „Damit wären auch Unternehmen betroffen, die kein oder wenig Gas einsetzen – auch deshalb wären die wirtschaftlichen Auswirkungen gravierender als vielfach angenommen.“ Der Verband empfahl den Mitgliedsunternehmen, den jeweiligen Gasnetzbetreiber zu kontaktieren und sich intensiv mit möglichen Folgen von Versorgungsengpässen auseinanderzusetzen. (mit dpa)
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