Reform oder Reförmchen: das neue EEG 2021
Monatelang hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) an den Änderungen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefeilt. Das Ergebnis: ein 320 Seiten umfassender Änderungs- und Entschließungsantrag mit Punkten, die erst in Zukunft geregelt werden sollen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG beinhaltet das Ziel, die erneuerbaren Energien weiter erfolgreich auszubauen, dabei auf Umwelt- und Klimaschutz Rücksicht zu nehmen und ebenso die Kosten begrenzt zu halten, im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung und bezahlbarer Strompreise. Deshalb sollen die Erneuerbaren stärker in den Strommarkt und das Stromversorgungssystem integriert werden. Die Netze müssten mit dem Ausbau entsprechend mithalten. Gleichzeitig will die Regierung für mehr Akzeptanz sorgen, besonders für den Ausbau der Windenergie an Land.
Die Bundesregierung hat die Änderungen in sechs Komplexe eingeteilt: der Weg zur Treibhausgasneutralität, Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, die Kostenentwicklung dämpfen, Akzeptanz für den weiteren Ausbau erhalten, Netz- und Marktintegration stärken und der Einstieg in die Post-Förderung-Ära.
Ehrgeiziges Ziel bis 2030 gesteckt
Das EEG hat ein klares Ziel: Der Strom in Deutschland solle noch vor 2050 treibhausgasneutral sein. Das gelte für den hier erzeugten wie für den hier verbrauchten Strom. Die Selbstverpflichtung der Europäischen Union (EU), den Ausstoß an Treibhausgasen um mindestens 55% zu senken im Vergleich zu 1990, will Deutschland unterstützen. Nach den Vorgaben der Bundesregierung sollen erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 65% des Strombedarfs in Deutschland decken. Deshalb sieht die Gesetzesänderung vor, den Ausbau zu beschleunigen. Konkret soll der Windausbau an Land weiter angekurbelt werden. Dafür könnten auch weniger windstarke Standorte in Frage kommen.
Zusätzlich wird für Solaranlagen in der Freifläche die Gebietskulisse erweitert. Das heißt: Die bisherigen Auflagen und Beschränkungen in Form von Abständen zu Autobahnen, Schienenwegen oder Konversionsflächen werden abgeschwächt oder sogar aufgehoben. Darüber hinaus ist geplant, die Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien. Davon verspricht sich die Bundesregierung einen positiven Effekt auf die EEG-Umlage: Sie soll nicht weiter steigen. Deshalb werde sie künftig teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert, die Einnahmen für die CO2-Bepreisung ab 2021 werden für sie eingesetzt und im Rahmen des Konjunkturpaktes wurden weitere 11 Milliarden Euro als Zuschuss festgelegt. Das Ziel: die Umlage 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und 2022 auf 6,0 Cent/kWh festzuschreiben. Langfristig soll die EEG-Umlage sogar weiter sinken.
Um die Förderkosten für Neuanlagen dauerhaft zu senken, soll die Fördersystematik umgestellt werden. Das bedeutet: Die Pflicht zur Ausschreibung gilt erst ab einer Leistung von 750 Kilowatt (kW). Dabei muss ein Investor in Dachanlagen nicht die Konkurrenz eines Freiflächenprojekts fürchten. Dafür sind nun zwei verschiedene Segmente eingeführt: Zum ersten Segment zählen Anlagen auf Freiflächen und bauliche Anlagen. Ab einer Leistung von 750 kW konkurrieren diese Anlagen im zweiten Segment untereinander. Sie können auf, an oder in einem Gebäude installiert werden oder in einer Lärmschutzwand integriert sein. PV-Anlagen ab 300 Kilowatt müssen nicht zwingend über eine Ausschreibung realisiert werden. Dafür erhalten sie allerdings auch nur 50% der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden festen Vergütung. Somit sind solche Anlagen nur dann attraktiv, wenn man die Hälfte des Stroms auch kontinuierlich selbst nutzen kann.
Mehr Akzeptanz schaffen für den Ausbau
Das neue Gesetz sieht auch gezielte Maßnahmen zum Erhalt der Akzeptanz vor. Nur so sei das Ziel mit den Erneuerbaren zu erreichen. Ein Beispiel: Windanlagenbetreiber könnten Kommunen künftig finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen. Diese Zahlungen sind nach Einschätzungen der Bundesregierung attraktive Anreize, um neue Flächen für die Windenergie zu gewinnen. Auch die Rahmenbedingungen für den sogenannten Mieterstrom wurden verbessert. Der Zuschlag soll für Anlagen bis 10 kW 3,79 Cent/kWh betragen, für Anlagen bis 40 kW 3,52 Cent und bis 500 Kilowatt 2,37 Cent. Auch kann der Betreiber einen Energiedienstleister als Mieterstromlieferanten beauftragen, ohne dass dabei der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag verloren geht. Darüber hinaus muss sich die Anlage, die den Strom liefert, nicht mehr zwingend auf dem Gebäude installiert sein, deren Mieter ihn nutzen. Sie kann sich auch im selben Quartier wie das Gebäude befinden.
Mit der Redox-Flow-Batterie Strom speichern
Um die Steuerung regional zu verbessern und gleichzeitig die Systemkosten zu reduzieren, ist künftig eine sogenannte Südquote vorgesehen. Sie liegt für Windenergieanlagen an Land bei 15% von 2021 bis 2023 und bei 20% ab dem Jahr 2024. Biomasseanlagen erhalten eine Südquote von 50%. Der Hintergrund: Die Südquote soll den Ausbau von Windenergie und Biomasse gezielt im Süden Deutschlands fördern. Damit will man den Netzengpass in der Mitte Deutschlands entlasten. Wer als privater Hausbesitzer beispielsweise eine PV-Anlage betreibt, muss erst ab einer Leistung von 7 kW einen zusätzlichen smarten Zähler einbauen. Ursprünglich war das für alle Anlagenbetreiber vorgesehen.
Anfang 2021 laufen die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen aus der 20-jährigen Förderung. Den Rechtsrahmen dazu regelt nun auch das neue EEG. Es bleibt für die Anlagen-Betreiber dabei, dass sie auch nach Ablauf der Förderdauer vorrangig den Strom ins Netz einspeisen und ihn direkt vermarkten können. Betreiber kleinerer Anlagen können bis Ende 2027 den erzeugten Strom auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen. Dafür bekommen sie den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. So wolle man den Abbau solcher Anlagen ebenso wie „wildes Einspeisen“ vermeiden.
Kritik und Enttäuschung von Verbänden und Fachleuten
Zahlreiche Verbände und Organisationen zeigten sich in ersten Reaktionen eher enttäuscht über die Reform des EEG. Der Bundesverband Erneuerbare Energien kritisiert, die Erhöhung der Ausbaupfade sei vertagt und das Bekenntnis zur Energiewende als öffentliches Interesse wieder herausgestrichen. Für den Bundesverband Solarwirtschaft war ein Ausbautempo von jährlich zehn Gigawatt (GW) notwendig. So hatten es Wissenschaftler und Marktforscher ermittelt. Das neue EEG sehe aber nicht einmal fünf GW vor. Die Beteiligung der Kommunen beurteilte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft aber durchaus als positiv.
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