Schweizer Kernkraftwerke sollen 80 Jahre lang laufen
Während sich Deutschland für den Atomausstieg entschieden hat, geht die Schweiz einen anderen Weg: Dort soll die zulässige Betriebsdauer von Kernkraftwerken auf 80 Jahre erhöht werden. Damit ginge das jüngste schweizerische Kernkraftwerk erst 2064 außer Betrieb.
Das Schweizer Parlament, der Nationalrat, bereitet längere Laufzeiten für Kernkraftwerke vor. Das würde bedeuten, dass das jüngste der derzeit fünf schweizerischen Kernkraftwerke immerhin bis zum Jahre 2064 laufen könnte. Die schweizerische Atomsicherheitsbehörde (ENSI) teilte im Oktober mit, dass die Kraftwerke aus rein technischer Sicht auch über 60 Jahre hinaus betrieben werden könnten.
Klare erste Abstimmung für eine längere Laufzeit
Ende Oktober beantragte der Parlamentsausschuss für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beim schweizerischen Nationalrat, die Betriebslaufzeiten für Kernkraftwerke gesetzlich neu zu verankern – im Rahmen der Energiestrategie 2050. Im Parlamentsausschuss gab es Minderheitsanträge für eine Begrenzung der Laufzeit auf 50 bis 60 Jahre. Sie hatten aber keinen Erfolg.
Genauso konnte sich eine Initiative schweizerischer Atomkritiker nicht durchsetzen, die höchstens 45 Betriebsjahre für Kernkraftwerke gesetzlich verankert sehen wollte. Von den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ausgehend ist davon auszugehen, dass sich das Parlament so entscheiden wird, wie es der Ausschuss fordert.
Letztes Kraftwerk würde bis 2064 am Netz sein
Derzeit arbeiten in der Schweiz die fünf Kernkraftwerke Gösgen (1060 Megawatt), Leibstadt (1275 MW), Beznau I und II (je 365 MW) und Mühleberg (373 MW. Das letztere und kleinste Kernkraftwerk möchte die Betreibergesellschaft BKW FMB Energie AG allerdings schon 2019 stilllegen. Dem haben die Behörden bislang aber nicht zugestimmt.
Wird der Betriebslaufzeit erwartungsgemäß auf 80 Jahre erhöht, dann müssten Beznau I und II in den Jahren 2029 und 2031 stillgelegt werden. Gösgen könnte bis 2059 und Leibstadt schließlich bis 2064 laufen.
Höchstzulässige Betriebsdauer ist
Gegenwärtig herrscht in der Schweiz de facto ein Neubauverbot für Kernkraftwerke. Das hat der Direktor des Bundesamtes für Energie (BfE) im November ausdrücklich betont. Nach geltendem schweizerischen Recht bleiben die fünf laufenden Kernkraftwerke am Netz, solange unter dem Strich eine steigende Sicherheit gewährleistet ist, wie die neue Gesetzesvorlage es betont. Geprüft würde die Sicherheit alle zehn Jahre aufs Neue. Damit verlängert sich die Laufzeit mit jeder Prüfung um weitere zehn Jahre.
Der Parlamentsausschuss verlangt auch ein sogenanntes Langzeitbetriebskonzept. In dessen Rahmen soll sich der jeweilige Kraftwerksbetreiber zur angestrebten Gesamtlaufzeit äußern sowie den Nachweis erbringen, dass „die Auslegungsgrenzen der sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteile mit einer Sicherheitsmarge während der geplanten Betriebsdauer nie erreicht werden.” Kontrollinstanz soll dabei das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sein.
Von den schweizerischen Stromproduzenten wird dieses Verfahren ausdrücklich begrüßt. „Uns geht es vor allem darum, den Umbau zu einem neuen Energiesystem besser gestalten zu können”, betonte kürzlich in Zürich die Konzernchefin des Schweizer Energiekonzerns Alpiq, Jasmin Staiblin.
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