Ratgeber 06.09.2022, 13:11 Uhr

Strom und Gas: Worauf es jetzt beim Energiesparen ankommt

Die Energiepreise gehen durch die Decke, vor allem beim Gas stehen uns schwere Zeiten bevor. Die Regierung hat eine Energiesparverordnung auf den Weg gebracht, die helfen soll, den Gasverbrauch zu verringern. Was wir darüber hinaus in unserem privaten Umfeld zum Energieeinsparen beitragen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Energiesparen

In diesem Winter müssen wir uns warm einpacken

Foto: Panthermedia.net/nndanko

Seit September 2022 ist Deutschland ganz offiziell ein Land der Energiesparer: Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll es in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden dunkler und kälter werden – oder zumindest weniger hell und warm. Konkret geht es darum, bis März 2023 rund ein Drittel an Gas einzusparen, so der Wunsch von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Das Ziel: eine Gastnotfall-Situation vermeiden. Doch welche Maßnahmen hat das Kabinett konkret beschlossen und wie können Sie selbst Ihren Beitrag zum Energiesparen leisten? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Teil I: Vorgaben der Energiesparverordnung

Seit 01.09.2022 gelten striktere Vorgaben zum Energiesparen. Die neue Energiesparverordnung soll bundesweit den Verbrauch von Strom und Heizwärme senken. Sie gilt zunächst für ein Jahr.

Was gilt für öffentliche Gebäude?

In Rathäusern oder Schulen, in Bibliotheken oder Museen – also in allen öffentlichen Gebäuden sollen die Durchgangsbereiche nicht mehr geheizt werden. Flure, Foyers oder Technikräume bleiben kalt – es sei denn, es sprechen sicherheitstechnische Aspekte dagegen.

In den Räumen ist eine Höchsttemperatur von 19 Grad Celsius erlaubt. Bisher musste eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius eingehalten werden. In Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder anderen Pflegeeinrichtungen darf es hingegen auch wärmer sein.

Stellenangebote im Bereich Energie & Umwelt

Energie & Umwelt Jobs
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur Landschaftspflege und Umwelt (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH-Firmenlogo
Leitender Ingenieur (m/w/d) Netzbau und -betrieb Strom und Breitband Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH
Schneverdingen Zum Job 
UGS GmbH-Firmenlogo
Ingenieur Integritätsbewertung (m/w/d) UGS GmbH
Mittenwalde, deutschlandweiter Einsatz Zum Job 
ILF Beratende Ingenieure GmbH-Firmenlogo
Junior Ingenieur Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (m/w/d) ILF Beratende Ingenieure GmbH
München Zum Job 
Stadt Fellbach-Firmenlogo
Projektleitung Wärmeplanung (m/w/d) Stadt Fellbach
Fellbach Zum Job 
IPH Institut "Prüffeld für elektrische Hochleistungstechnik" GmbH-Firmenlogo
Ingenieur Elektrotechnik (m/w/d) für Transformatoren IPH Institut "Prüffeld für elektrische Hochleistungstechnik" GmbH
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Staatlich geprüfter Techniker (w/m/d) Elektrotechnik & Verkehrsüberwachung Die Autobahn GmbH des Bundes
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München-Firmenlogo
Underwriter Downstream / Energy (m/f/d)* Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
München Zum Job 
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW-Firmenlogo
Ingenieurinnen / Ingenieure bzw. Technikerinnen / Techniker oder Meisterinnen / Meister der Elektrotechnik (w/m/d) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Münster Zum Job 
Stadtwerke Südholstein GmbH-Firmenlogo
Ingenieur der Elektro- oder Energietechnik als Leiter Planung und Netzbetrieb Strom (m/w/d) Stadtwerke Südholstein GmbH
Pinneberg Zum Job 
Stuttgart Netze GmbH-Firmenlogo
Ingenieur Baukoordination und Qualitätssicherung (w/m/d) Stuttgart Netze GmbH
Stuttgart Zum Job 
Stuttgart Netze GmbH-Firmenlogo
Ingenieur Projektierung Netze Strom / Gas (w/m/d) Stuttgart Netze GmbH
Stuttgart Zum Job 
Klinikverbund Südwest-Firmenlogo
Strahlenschutzbeauftragter (m/w/d) Klinikverbund Südwest
Sindelfingen Zum Job 
Klinikverbund Südwest-Firmenlogo
Strahlenschutzbeauftragter (m/w/d) Klinikverbund Südwest
Sindelfingen Zum Job 
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)-Firmenlogo
Betriebsingenieurin / Betriebsingenieur (w/m/d) Müllheizkraftwerk Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Bruno Bock Group-Firmenlogo
Project Manager (m/w/d) Energy Management Bruno Bock Group
Landeshauptstadt Düsseldorf-Firmenlogo
Leitung des städtischen Krematoriums (m/w/d) für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Landeshauptstadt Düsseldorf
Düsselodrf Zum Job 
Hochschule Reutlingen-Firmenlogo
Akademische:r Mitarbeiter:in "Wärmewende" (m/w/x) Hochschule Reutlingen
Reutlingen Zum Job 
Recogizer-Firmenlogo
Projektingenieur (m/w/d) KI-gestützte CO2-Reduktion Recogizer
Pfisterer Kontaktsysteme GmbH-Firmenlogo
High Voltage Testing Specialist (w/m/d) Pfisterer Kontaktsysteme GmbH
Winterbach Zum Job 

Warmes Wasser für das Waschbecken darf nicht mehr von Durchlauferhitzern oder Boilern produziert werden – es sein denn, es muss aus hygienischen Gründen sein.

Eine weitere Regelung der Energiesparverordnung betrifft die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern. Geschieht dies aus rein ästhetischen Gründen, bleibt das Licht aus. Für eine kurzzeitige Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen oder Volksfesten darf es eingeschaltet werden.

Was gilt für Arbeitsstätten der privaten Wirtschaft?

An Regelungen für die private Wirtschaft hat sich die Politik nicht so richtig rangetraut. So ist es keine Pflicht, die Raumtemperatur zu ändern. Macht es der Arbeitgeber dennoch, kann der Arbeitnehmer dies jedoch nicht verhindern, denn dieser darf gerne dem Beispiel der öffentlichen Hand folgen.

Was gilt für den privaten Bereich?

Einige Einschränkungen gibt es auch für Mieter, Hausbesitzer und Gewerbebetriebe. Gibt es in Mietverträgen zum Beispiel Klauseln, die eine Mindesttemperatur festlegen, sind die vorübergehend ungültig. Der Vermieter kann die Temperatur somit auf 19 Grad Celsius runterregeln, ohne dass der Mieter etwas dagegen unternehmen kann.

Wer einen privaten Pool besitzt, darf diesen in der nächsten Zeit nicht mehr mit Strom oder Gas heizen. Dabei ist es egal, ob es sich um Außen- oder Innenpools handelt.

Wer ein größeres Wohngebäude besitzt, muss zudem seine Mieter darüber rechtzeitig informieren, welcher Energieverbrauch zu erwarten ist und was es kostet. Auch über mögliche Einsparmöglichkeiten ist der Mieter zu informieren. Gleiche Regeln gelten für Gasversorger.

Eine Regelung betrifft zudem speziell Gewerbetreibende und hier die beleuchtete Werbeanlagen. Diese sollen von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am nächsten Tag ausgeschaltet bleiben. Trägt die Beleuchtung allerdings zur Verkehrssicherheit bei, darf sie nach wie vor wie bisher betrieben werden. Als Beispiel werden Bahnunterführungen genannt.

Weitere Regelungen kommen

Zum 1.10.2022 sollen weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung auf uns zukommen, sie gelten für öffentliche, private und gewerbliche Gebäude:

  • Gasheizungen werden verpflichtend jährlich geprüft. So sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen oder Nachtabsenkung eingestellt werden.
  • Bei großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas wird ein hydraulischer Abgleich verpflichtend. Damit lässt sich die Effizienz der Heizungen steigern.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden. Sie sind laut Ministerium Energiefresser.
  • Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr werden zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet – sofern sie bereits ein Energieaudit gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.
Hände waschen

Hände lassen sich mit kaltem Wasser und Seife genauso effizient waschen

Foto: Panthermedia.net/Muenz

Teil II: Strom und Gas im Haushalt sparen

Nachdem wir im ersten Teil die von der Politik beschlossenen Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgestellt haben, geht es im zweiten Teil über die Möglichkeiten der Energieeinsparung im eigenen Haushalt oder privaten Umfeld. Viele der Tipps lassen sich recht einfach mit wenig Komfortverlust umsetzen. Andere sind mit mehr persönlichen Einschränkungen verbunden oder lassen sich nur mit Hilfe eines Fachmanns umsetzen.

Doch wo lohnt sich Energiesparen im Haushalt am meisten? Das größte Sparpotenzial gibt es beim Heizen – rund 70 Prozent des Energieverbrauchs eines Haushalts gehen dafür drauf. Weitere größere Posten sind Strom mit durchschnittlich 14,5 Prozent und Warmwasser mit im Schnitt 14 Prozent. Mit diesen drei Punkten wollen wir uns nachfolgend einmal etwas genauer beschäftigen.

Sparmaßnahme #1: Richtig heizen

Die Heizkosten machten bislang sowieso bereits einen Großteil unserer Energiekosten aus, durch die Gasknappheit wird sich das Problem nochmals verschärfen. Prognosen sprechen von einer Verdoppelung oder Verdreifachung unserer Heizkosten, da ist jeder Tipp herzlich willkommen, der eine Reduzierung des Energiebedarfs verspricht.

Raumtemperatur tagsüber senken

Benötigen Sie wirklich 22, 23 oder 24 Grad Celsius in Ihren Wohnräumen oder im Büro? Reichen nicht auch 20 Grad Celsius aus? Statt T-Shirt dann eben im dicken Wollpulli? Nehmen Sie als Faustregel diese Werte mit: Je Grad Temperaturabsenkung lassen sich rund fünf bis sechs Prozent Heizenergie einsparen.

Nachtabsenkung

Den meisten Menschen macht es nichts aus, wenn die Temperatur im Raum auf 16 Grad Celsius fällt, wenn sie unter der warmen Bettdecke liegen. Bei den meisten modernen Heizungsanlagen lässt sich solch eine Nachtabsenkung ganz automatisch einstellen, ansonsten müssen Sie die Temperatur per Hand am Thermostat runterregeln.

Elektronisch gesteuerte Thermostate nutzen

Elektronische Heizkörperthermostate helfen beim Energiesparen und sorgen gleichzeitig für mehr Komfort. Mit ihrer Hilfe können Sie einstellen, zu welcher Uhrzeit jeder einzelne Heizkörper heizt. Bis zu zehn Prozent der Heizenergie lassen sich durch elektronisch gesteuerte Thermostate sparen. Eine lohnenswerte Anschaffung, zumal die Geräte oft kaum mehr als herkömmliche Thermostate kosten.

Heizung richtig einstellen

Ist die Heizung falsch eingestellt oder dimensioniert, blasen Sie unnötig viel Energie und somit Geld durch den Schornstein. Sie sollten daher die Heizungsanlage regelmäßig von einem Fachmann warten lassen. Bei der Gelegenheit, können Sie den Heizungsinstallateur fragen, ob schon einmal ein Hydraulischer Abgleich gemacht wurde oder die Heizkurve richtig eingestellt ist.

Richtig lüften

Aus Gründen der Raumhygiene und um Schimmel zu vermeiden, ist ein regelmäßiger Luftaustausch notwendig. Geschieht das bei Ihnen automatisch mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung, braucht Sie dieses Thema nicht weiter zu kümmern, bei der Fensterlüftung gibt es allerdings einiges zu beachten:

Machen Sie zum Lüften das Fenster stets komplett auf und verzichten Sie auf eine Kipplüftung, wenn gleichzeitig die Heizung läuft. Je kälter es draußen ist, desto kürzer sollten Sie lüften, damit die Wände nicht auskühlen, sondern lediglich die Luft ausgetauscht wird. Drehen Sie zudem das Thermostat runter, während Sie das Fenster aufhaben.

Sparmaßnahme #2: Warmwasserverbrauch senken

Den Warmwasserverbrauch zu senken, bringt gleich drei positive Effekte: Der Trinkwasserbedarf sinkt, weniger Heizenergie ist nötig und weniger Abwasser fällt an. Senken lässt sich der Verbrauch insbesondere im Badezimmer und hier bei Badewanne, Dusche und Waschbecken.

Duschen statt baden

In eine normale Badewanne passen rund 150 Liter, solch eine Wassermenge verbrauchen wir in der Regel nicht beim Duschen. Wenn durch den Duschkopf 10 Liter pro Minute fließen, könnte man 15 Minuten duschen, ehe der Wasserverbrauch gleich ist. Daher unser Top-Tipp in Sachen Energiesparen: Nutzen Sie nur selten die Badewanne.

Kürzer duschen

Viele haben Spaß daran, sich zehn Minuten und mehr unter den warmen Brausestrahl zu stellen. Aus hygienischer Sicht ist das jedoch nicht notwendig, da reichen vier bis fünf Minuten vollkommen aus. Wenn Sie zudem während des Einseifens und Shampoonieren das Duschwasser abstellen, sparen Sie zusätzlich Wasser und Energie.

Sparsamer Duschkopf

Durch eine sparsame Handbrause fließen rund 5 bis 6 Liter pro Minute, durch die größere Spar-Kopfbrause ein, zwei Liter mehr. Ältere Brausen oder auch XXL-Regenbrausen haben hingegen einen Wasserdurchlauf von bis zu 30 Litern pro Minute. Hier lässt sich durch einen einfachen Austausch des Duschkopfes jede Menge Wasser sparen. Mehr über sparsame Duschbrausen erfahren.

Händewaschen mit Kaltwasser

Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Händewaschen mit Warmwasser in den meisten Fällen keinen hygienischen Vorteil bringt. Viel wichtiger für die Hygiene ist das richtige einseifen. Waschen Sie daher Ihre Hände bevorzugt mit kaltem Wasser. Zusätzlich lässt sich Wasser sparen, wenn Sie dieses während des Einseifens abstellen.

Wassertemperatur reduzieren

Wenn Sie beim Duschen oder Baden die Wassertemperatur nur um einige Grad reduzieren, sparen Sie jede Menge Energie. Braucht es beim Duschen wirklich 38 Grad Celsius oder reichen auch 36 Grad Celsius aus? Muss das Badewasser 40 Grad heiß sein oder fühlen Sie sich auch in 36 Grad warmem Wasser noch wohl?

Achtung: Es ist nicht ratsam, die Speichertemperatur des Warmwassers unter 60 Grad Celsius abzusenken. Die Temperatur ist notwendig, damit sich keine Keime in der Leitung vermehren.

Sparmaßnahme #3: Stromverbrauch senken

Ob Küche oder Bad, Unterhaltungselektronik oder Beleuchtung – fast nichts geht heutzutage mehr ohne Strom. Da ist es klar, dass in diesem Bereich jede Menge Einsparpotenzial lauert. Große Stromfresser sind zum Beispiel alte Waschmaschinen oder Kühlschränke – auf einen Wäschetrockner sollten Sie ganz verzichten.

Besonders viel Strom verbrauchen wir bei unserer Kommunikation und Unterhaltung – durchschnittlich fast ein Drittel des Stromverbrauchs in einem Haushalt. Hierunter fallen Fernseher, Computer, Spielekonsolen und alles was dazu gehört. Hier lohnt es sich also besonders auf effiziente Geräte zu setzen. Ein Laptop verbraucht zum Beispiel sehr viel weniger Strom als ein Desktop-Rechner.

Einsparpotenzial ist zudem bei der Beleuchtung vorhanden. Viele nutzen noch Halogen- oder Glühlampen, LED-Lampen benötigen allerdings rund 90 Prozent weniger Strom. LEDs sind in fast allen gängigen Sockelvarianten erhältlich, so dass ein Austausch recht einfach möglich ist. Zusätzlich lohnt es sich, das Licht stets auszumachen, wenn Sie es nicht benötigen.

Lesen Sie auch: Stromsparen im Home-Office

energetische Sanierung

Mit einer energetischen Sanierung heben Sie Ihr Haus auf ein neues Niveau

Foto: Panthermedia.net/stockwerk-fotodesign

Teil III: Energieeffiziente Häuser

Insbesondere bei der Heizenergie, die einen Großteil unseres privaten Energiebedarfs ausmacht, steht und fällt vieles mit der Energieeffizienz des Gebäudes. In einem schlecht gedämmten Altbau ist der Energiebedarf sehr viel höher als in einem modernen Niedrigenergiehaus oder gar Passivhaus. Wenn Sie sich mit dem Energiesparen beschäftigen, sollten Sie daher unter anderem folgende Fragen auf dem Schirm haben: Wie gut ist das Gebäude gedämmt? Wie dicht sind Fenster und Türen? Wie modern ist die Heizungsanlage?

Je schlechter die Werte, desto dringender ist eine energetische Sanierung anzuraten. Dazu gehören unter anderem:

  • Maßnahmen zur Wärmedämmung (Außenwände, Dachdämmung, Dämmung der Kellerdecke)
  • Einbau einer neuen, modernen Heizung (eventuell in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage)
  • Austausch alter und undichter Fenster und Außentüren
  • Austausch oder Neuinstallation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Welche dieser Maßnahmen für Sie und Ihr Haus am besten geeignet ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Vieles hängt von den konkreten Gegebenheiten. Hier lohnt auf jeden Fall das Gespräch mit einem Energieberater.

Lohnt sich die energetische Sanierung?

Aus dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung lohnt sich eine energetische Sanierung eigentlich immer, ob sie sich auch finanziell rentiert, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt. Gehen Sie jedoch davon aus, dass sich durch eine Wärmedämmung von Fassade und Dach die Energiekosten um bis zu 40 Prozent senken lassen. Der Austausch alter Fenster reduziert den Energiebedarf nochmals um 15 Prozent, durch eine neue Heizungsanlage sind Einsparungen von rund 25 Prozent möglich.

Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht?

Seit dem 01. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wer ab diesen Zeitpunkt eine Bestandsimmobilie kauft, ist zu einer energetischen Sanierung verpflichtet, das gilt insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 01. Februar 2002 gebaut würden. Wollen Sie solch ein Gebäude kaufen, sollten Sie wissen, dass Sie innerhalb von zwei Jahren folgende Sanierungsaufgaben auf Sie zukommen:

  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Dämmen des Dachs oder Dachbodens (wenn dieser nicht bewohnt wird)
  • Austausch der alten Heizung (viele Öl- und Gasheizungen dürfen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden)

Sind Sie Besitzer eines Altbaus, greifen die Pflichten einer energetischen Sanierung nach GEG erst einmal nicht. Wollen Sie jedoch Bauteile verändern oder modernisieren, müssen Sie sich an die Vorgaben des Gesetzes jedoch halten.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.