Heizungsgesetz und Fördergelder 03.01.2024, 07:00 Uhr

Warum sich 2024 die private Wärmewende lohnen könnte

Das neue Heizungsgesetz ist in Kraft. Kaum jemand muss seine alte Öl- oder Gas-Heizung sofort umtauschen. Wer sich für die Wärmewende dennoch frühzeitig dafür entscheidet, kassiert 2024 oft höhere Fördergelder als bisher.

Pellets und Keimling

Klimaneutral heizen statt mit Öl oder Gas: 2024 gibt es neue Fördermöglichkeiten für die Wärmewende

Foto: PantherMedia.net/foodandmore

Das vorzeitige Aus für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen, der sprunghaft gestiegene CO2-Preis auf fossile Brennstoffe, steigende Stromnetzentgelte: 2024 werden die Nebenkosten für Millionen Menschen teurer als noch vor ein paar Wochen abzusehen. Hintergrund sind die Haushaltskürzungen, zu denen sich die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesgerichtshof zum Klima- und Transformationsfond entschieden hat.

An diesen Rahmenbedingungen können Verbraucherinnen und Verbraucher nichts ändern. Viele können aber ihre eigene Energie- und Wärmeversorgung nach ihren Möglichkeiten anpassen, etwa indem sie selbst erneuerbaren Strom produzieren, mit einem Balkonkraftwerk oder einem Solardach. Hauseigentümer können zudem auf eine neue, klimaneutrale Heizung umsteigen und so die Wärmewende unterstützen. Einige müssen das sogar schon jetzt: Seit dem 1. Januar ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.

Das neue Heizungsgesetz und wer jetzt schon handeln muss

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliches Heizen voranbringen. Deshalb ist daran festgehalten, dass jede Heizung, die neu eingebaut wird, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Das Gesetz bedeutet kein sofortiges generelles Verbot von Heizen mit Erdgas oder Öl. Kaum jemand muss eine funktionierende Heizung von jetzt auf gleich austauschen. Aber einige müssen es doch, um die Wärmewende voranzubringen: Eigentümer, die über 30 Jahre alte Anlagen mit ineffizienten Konstanttemperatur- oder Standardkesseln sowie mit fossilen Brennstoffen betreiben. In diesem Fall gibt es aber Ausnahmen von dieser Austauschpflicht. Eigentümer, die bereits seit 2002 oder länger in ihrem Haus wohnen, sind davon befreit. Um eine neue Heizung müssen sich dann erst spätere Käufer der Häuser oder Erben kümmern.

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Alle anderen, die mit Gas oder Öl heizen, können ihre Anlage nutzen, solange sie funktioniert. Auch Instandsetzungen sind erlaubt. Ab 2045 greift ein endgültiges Betriebsverbot für das Heizen mit Öl und Erdgas.

Schrittweise umsteigen für die Wärmewende

Was aber, wenn die alte Heizung gerade jetzt kaputt geht? Solange es am Wohnort noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, kann man sich jetzt noch für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheiden, vorausgesetzt, diese lässt sich schrittweise auf erneuerbare Energie umrüsten. Ab 2029 muss sie dann zu mindestens 15 Prozent mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden, bis 2040 zu 60 Prozent.

Gibt es schon kommunale Wärmeplanung am Wohnort,  greift sofort die Grundregel, dass die Heizung mit 65 Prozent regenerativer Energie betrieben werden muss. Es wird aber Übergangsfristen und Härtefallregeln für die Wärmewende geben, die sich am geplanten Wärmekonzept vor Ort orientieren, etwa an Fernwärme- oder Wasserstoffnetzen. Die kommunale Wärmeplanung müssen Städte mit über 100.000 Einwohnern bis spätestens 2026 fertigstellen, kleinere Kommunen bis spätestens Mitte 2028.

Klimaneutral heizen: Das sind die Alternativen

Gerade in städtischen Regionen werden in den kommenden Jahren viele neue Wärmenetze entstehen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer sich daran anschließen kann, ist im Vorteil: Er oder sie muss nicht in eine eigene Heizanlage investieren. Alle anderen stehen früher oder später vor der Entscheidung, auf welche erneuerbare Heiztechnik sie in Zukunft setzen wollen.

Als beste Lösung gilt vielen derzeit die Wärmepumpe, die es in mehreren Varianten gibt. Eine Wärmepumpe kann ein Haus unter bestimmten Voraussetzungen gut und nachhaltig heizen: Wenn es gut gedämmt, mit Fußboden- oder Wandheizungen oder alternativ mit großen, für Wärmepumpen-Betrieb geeigneten Heizkörpern ausgestattet ist, die mit einer Vorlauftemperatur von bis zu 55 Grad Celsius auskommen. Optimalerweise wird die Wärmepumpe mit nachhaltig erzeugtem Strom betrieben, etwa aus einer eigenen Fotovoltaikanlage. Diese Voraussetzungen sind aber nicht überall gegeben.

Andere Optionen für nachhaltiges Heizen sind eine Stromdirektheizung, eine Solarthermie-Heizung oder eine H2-Ready-Gasheizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist. Man kann sich auch für eine Pellet- oder für eine Gasheizung entscheiden, die mit nachweislich erneuerbaren Gasen läuft, etwa Biomethan, biogenes Flüssiggas oder grünen Wasserstoff.

So viel Förderung gibt es jetzt für die Wärmewende

Ob jemand sofort eine neue Heizung braucht – etwa beim Einzug in ein neues Haus – oder ob sie oder er sich freiwillig entschließt, schon jetzt auf klimaneutrale Wärme zu setzen: Eine neue Heizung ist meist teuer. Deshalb gibt es umfangreiche staatliche Fördermittel, um die Wärmewende zu beschleunigen. Seit 2024 hat sich die Struktur der Zuschüsse verändert. Neu ist, dass alle von der Regierung als klimaneutral eingestuften Systeme gleich gefördert werden – von der Wärmepumpe bis zur Stromdirektheizung. In der Summe sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent und maximal 21.000 Euro möglich.

Diese Komponenten gehören dazu:

  • Grundförderung: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von fünf Prozent.
  • Förderung einkommensschwacher Haushalte: Noch einmal 30 Prozent Zuschuss gibt es für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis maximal 40.000 Euro.
  • Speed-Bonus: Wer eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Ölheizung zeitnah austauscht, kann noch einen weiteren großen Zuschuss bekommen. Je früher die Heizung ausgetauscht wird, desto höher fällt der Zuschuss aus: von 20 Prozent Speedbonus bis Ende 2025 bis zu vier Prozent bis Ende 2031. Wer den vollen Zuschuss haben will, muss bis 31. Dezember 2025 die Förderung beantragt haben. Die Förderung könne so lange beantragt werden, bis das Budget aufgebraucht ist, heißt es im Förderkonzept.

Ein rascher Start ins nachhaltige Heizen lohnt sich also mehrfach: durch den hohen „Speedbonus“ und weil man gar nicht erst riskiert, eines Tages ganz leer auszugehen, weil das Budget aufgebraucht ist. Außerdem sind die mit dem Co2-Preis steigenden Kosten für Erdgas oder Öl dann sofort Geschichte. Vor allem aber: Je mehr mitmachen bei der schnellen Wärmewende zu Hause, desto besser fürs Klima.

 

Ein Beitrag von:

  • Maike Petersen

    Maike Petersen

    Nach dem Geschichtsstudium ließ sich Maike Petersen bei der Deutschen Presseagentur dpa in Hamburg zur Mediendokumentarin in Recherche und Lektorat ausbilden und machte später einer Ausbildung zur Redakteurin an der Journalistenschule Axel Springer. Seit vierzehn Jahren arbeitet sie freiberuflich und gehört zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen:  Medizin und Energie.

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