Richtig dämmen – darauf kommt es an
Beim Dämmen eines Gebäude treten unzählige Fragen auf, wir haben die wichtigsten für Sie beantwortet.
In Zeiten steigender Energiepreise und dem Bewusstsein, dass wir den Ausstoß von Kohlendioxid drastisch reduzieren müssen, um den Klimawandel aufzuhalten, nimmt die Gebäudedämmung eine immer wichtigere Rolle ein. Doch wie dämme ich richtig? Wer muss dämmen und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? Welcher Dämmstoff ist die richtige Wahl? Wie werden Dach, Fassade oder Keller gedämmt? Wie sieht es mit Luftdichtheit und Wärmebrücken aus? In diesem Ratgeber erhalten Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund ums Dämmen.
Wer muss dämmen? Gesetzliche Vorgaben
Bis zum 31. Oktober 2020 regelte die Energieeinsparverordnung (EnEV), wer und wann zu dämmen bzw. so zu bauen hat, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Seitdem hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) diese Aufgabe übernommen. Viel geändert hat sich für private Haus- und Wohnungsbesitzer dadurch nicht. Der Gesetzgeber unterscheidet nach wie vor zwischen Neubau und Bestandsbau. Neubauten müssen auf jeden Fall die aktuell gültigen Dämmstandards einhalten, bei Altbauten bzw. Bestandsbauten ist es etwas komplizierter. Schauen wir es uns an.
Zu unterscheiden sind zunächst einmal Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser. Für letztere besteht eine generelle Nachrüstpflicht, für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Ausnahmen, wenn der Besitzer bereits seit Anfang 2002 selbst im Gebäude wohnt. Doch auch solche Hausbesitzer können sich nicht sicher sein, denn es kann sein, dass eine Dämmpflicht eintritt, wenn größere Modernisierungsmaßnahmen anstehen. Bei einem Eigentümerwechsel tritt ebenfalls eine Sanierungspflicht ein.
Soll zum Beispiel der Außenputz großflächig verändert werden (hier reichen bereits 10 Prozent der Gesamtfläche aus), muss der Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses die Fassade so weit ertüchtigen, dass sie den Mindeststandards des GEG entspricht. Bei kleineren Modernisierungen, wenn zum Beispiel nur die Fassade gestrichen werden soll, besteht keine Sanierungspflicht.
Eine Sanierungspflicht tritt auch ein, wenn Dachgeschosse oder andere Dachräume, die durch Treppen oder Ähnlichem begehbar sind, bislang noch nicht gedämmt wurden. Es ist dann eine Dämmung der obersten Geschossdecke notwendig. Alternativ ist auch eine gleichwertige Dachsanierung möglich. Maßgebliche Kennzahl bei allen Einzelsanierungen ist der U-Wert. Wird das Haus umfassend saniert, kann auch der Primärenergiebedarf als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Bei Neubauten wird das in der Regel sowieso auf diese Weise gehandhabt.
Gründe für eine Gebäudedämmung
Ganz unabhängig davon, was der Gesetzgeber in Bezug auf die Gebäudedämmung verlangt, sollte es im Interesse von jedem liegen, etwas für die Wärmedämmung seines Hauses oder seiner Wohnung zu tun. Sie senkt zum Beispiel die Heizkosten durch das Einsparen von Energie. Diese Einsparung sorgt wiederum dafür, dass weniger Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre entlassen wird, insbesondere wenn dafür noch Erdgas, Heizöl oder auch Holz verbrannt werden.
„Viel hilft viel“ – dieser Spruch funktioniert bei der Wärmedämmung nur bedingt. Sicher ist, dass mit steigender Dämmstoffdicke der U-Wert sinkt, wie wir im nächsten Kapitel erfahren werden. Das geschieht jedoch nicht linear, sondern eher exponentiell. Die ersten Zentimeter Dämmung lassen den U-Wert am meisten purzeln, je dicker die Dämmung, desto mehr wird die einst steile Kurve immer mehr zu einer Waagerechten. Es ist daher aus energetischer Sicht nahezu egal, ob die Dämmschicht 20 oder 30 Zentimeter stark ist. In Ihrem Portemonnaie bemerken Sie diesen Unterschied jedoch umso deutlicher.
U-Wert als maßgebliche Kennzahl bei der Gebäudedämmung
Wenn es um das Dämmen geht, ist der U-Wert eine wichtige Kenngröße. Er gibt an, welche Wärmemenge in einer Sekunde durch ein ein Quadratmeter großes Bauteil bei einem Temperaturunterschied von einem Grad Celsius (1K) von innen nach außen transportiert wird. Dieser zeitlich begrenzte Wärmestrom wird auch als Wärmedurchgangskoeffizient oder Wärmedurchlässigkeit bezeichnet. Grundsätzlich gilt: je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung des betreffenden Bauteils.
Und welche Mindestanforderungen stellt das GEG an Bestandsbauten? Wer seine Fassade saniert oder das Dach ausbaut, muss mindestens einen U-Wert von 0,24 W/(m²K) erreichen. Bei einem Flachdach sind hingegen maximal 0,20 W/(m²K) erlaubt, bei Kellerdecken und Kellerwänden wird ein U-Wert von mindestens 0,30 W/(m²K) erwartet, beim Kellerboden sind es 0,50 W/(m²K). Bei der bereits erwähnten obersten Geschossdecke gilt der gleiche U-Wert wie bei Fassaden oder geneigten Dächern, also 0,24 W/(m²K).
Wie wird der U-Wert berechnet?
Die meisten Ingenieure sollten spätestens an der Hochschule gelernt haben, wie sich der U-Wert berechnen lässt. Die ausführliche Formel wollen wir uns an dieser Stelle daher sparen. Nur so viel: Die Berechnung von Wärmedurchgangskoeffizienten gestaltet sich recht einfach für homogene Bauteile. In diesem Fall teilen Sie einfach die Wärmeleitfähigkeit λ durch die Schichtdicke. Bei mehrschichtigen Bauteilen wird es jedoch etwas komplizierter. Hier erfolgt die Berechnung der U-Werte für jede einzelne Schicht. Daraufhin nehmen Sie den Kehrwert jedes U-Wertes, addieren die Kehrwerte zusammen und schließlich nehmen Sie den Kehrwert der Gesamtsumme.
Diese Art der Berechnung wird mitunter durchaus kritisch beäugt, da sie einen konstanten Wärmefluss voraussetzt. Das ist in der Praxis allerdings jedoch oft nicht so, da die Sonne einen Einfluss darauf hat, wie die Wärme durch den Baukörper fließt. Scheint diese zum Beispiel auf eine Südwand, kann es sein, dass durch diese Wand gar keine Wärme verloren geht, durch eine Nordfassade zur gleichen Zeit hingegen schon. Es hängt ganz davon ab, wie stark die Fassade erwärmt wird.
Das richtige Dämmmaterial wählen
Bei der Dämmung von Gebäuden werden verschiedene Materialien verwendet, die in drei Gruppen eingeteilt werden können: Dämmstoffe aus fossilen Rohstoffen, mineralische Dämmstoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.
- Zu den fossilen Materialien gehört der weit verbreitete Polystyrol-Hartschaum, der in der Regel als EPS angeboten wird. Eine Variante desselben Materials ist XPS, ein Schaumstoff, der etwas anders hergestellt wird. Ein weiteres gängiges Material ist der Polyisocyanurat-Hartschaum, auch als PIR abgekürzt.
- Mineralische Materialien sind anorganische Stoffe. Dazu gehören Mineralwollen wie Steinwolle und Glaswolle, Mineralschäume wie Schaumglas sowie geblähte Perlite. Auch viele Aerogele werden aus mineralischen Grundstoffen hergestellt, wobei es mittlerweile auch welche aus Lignin, einem Holzbestandteil, gibt.
- Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen können beispielsweise Holzfasern, Hanf oder Zelluloseflocken sein.
Diese Materialien können entweder als feste Platten oder flexible Matten an Oberflächen angebracht werden. Einige von ihnen, wie zum Beispiel Flocken oder Granulate, eignen sich auch zur Kerndämmung. Darüber hinaus können Hohlräume mit speziellen Schaumstoffen ausgefüllt werden. Für die Innendämmung von Wänden sind beispielsweise Mineralschaumplatten aus Kalziumsilikat besonders geeignet.
Was ist bei der Auswahl der Dämmung zu beachten?
Bei der Durchführung von Dämmmaßnahmen stehen zahlreiche Materialien zur Auswahl. Welche letztendlich verwendet werden, hängt von individuellen Entscheidungen ab. Dabei sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Achten Sie auf die Dämmwirkung
Grundsätzlich können alle Dämmstoffe die gleiche Wirkung erzielen, allerdings erfordert dies unterschiedliche Dicken der Materialschicht. Die Materialstärke ist nicht nur aus ästhetischen Gründen relevant, sondern kann auch in anderen Situationen wichtig sein. Zum Beispiel, wenn ein Dach nur minimal über eine Wand hinausragt und die baurechtlichen Ausdehnungsgrenzen bereits erreicht sind.
Wenn die Materialdicke beim Einbau zwingend begrenzt ist, haben einige Dämmstoffe, die auf fossilen Rohstoffen basieren, wie PIR (Polyisocyanurat) oder PF (Phenolharz-Hartschaum), einen Vorteil aufgrund ihrer herausragenden Dämmwerte. Noch besser sind nur noch Aerogele, die bislang jedoch noch recht teuer sind.
Die Dämmwirkung eines Materials lässt sich anhand der Wärmeleitfähigkeit bestimmen, die mit dem griechischen Buchstaben λ abgekürzt wird. Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung. Die Einheit für die Wärmeleitfähigkeit lautet W/mK und ist unabhängig von der Materialstärke. Diese wird nur zur Berechnung des U-Wertes benötigt. Übliche Dämmstoffe haben eine Wärmeleitfähigkeit zwischen 0,030 und 0,045 W/mK. Aerogele liegen deutlich darunter, sie haben üblicherweise eine Wärmeleitfähigkeit zwischen 0,013 und 0,017 W/mK. Werden sie in Wärmedämmputzen verarbeitet, liegt die Wärmeleitfähigkeit in der Regel bei etwa 0,028 W/mK.
Schauen Sie auf die Ökobilanz
Das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) und der Verein Natureplus haben im Jahr 2019 eine Studie veröffentlicht, in der die Ökobilanzen der gängigsten Dämmstoffe miteinander verglichen wurden. Laut der Studie schneiden Holzfaser-Einblasdämmung, Hanf- und Jutematten am besten ab. Der Grund dafür liegt in ihrer besonders umweltfreundlichen Herstellung und der geringen Umweltbelastung bei der Entsorgung.
Es ist jedoch zu beachten, dass Hanf- und Jute-Dämmstoffe nur dann die Top-Bewertung erhalten, wenn sie aus Restbiomasse oder sekundären Rohstoffen wie gebrauchten Kakaosäcken hergestellt werden, betonen die Autoren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen nicht für alle Anwendungsbereiche geeignet sind. Im Vergleich dazu haben Dämmstoffe aus mineralischen oder synthetischen Rohstoffen ein breiteres Anwendungsspektrum.
Zellulose-Einblasdämmstoffe und Holzfasermatten belegen den zweiten Platz in der Rangliste der Studie. Die meisten anderen Dämmstoffe in Form von Platten und Matten, wie PU- und XPS-Platten, Steinwolleplatten, Glaswollematten und Mineralschaumplatten, befinden sich auf dem dritten Rang. Die Autoren der Studie stehen jedoch bei nahezu allen Dämmstoffen noch Potenzial zur Verbesserung der Ökobilanz. Ein Problem besteht darin, dass alte Dämmstoffe bisher hauptsächlich in Müllverbrennungsanlagen oder in Anlagen der Zementproduktion verfeuert würden.
Achten Sie auf das Brandverhalten
Die Normen DIN 4102 und DIN EN 13501-2 legen die Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen fest und sollten bei der Gebäudedämmung unbedingt beachtet werden. Gemäß diesen Normen werden Materialien in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Beim Brandverhalten von Dämmstoffen spielen insbesondere die Schichtdicke, der Anteil der organischen Bestandteile in der Putzschicht sowie die konstruktive Ausführung von Öffnungen oder Einbauten eine entscheidende Rolle.
Die Dachdämmung bietet insbesondere bei Altbauten mit Holzkonstruktionen eine effektive Möglichkeit, das Brandrisiko erheblich zu verringern. Durch den Einsatz von nicht brennbaren Dämmstoffen wie Mineralwolle können die Dachsparren vor Feuer geschützt werden, was im Ernstfall Leben retten kann. Bei Neubauten hingegen rückt die Brennbarkeit von Dämmstoffen immer mehr in den Fokus. Insbesondere bei synthetischen Materialien wie Polyurethan oder Polystyrol-Hartschaum wird von Experten die erhöhte Brandgefahr in Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) kritisiert.
Nicht brennbare Dämmstoffe:
- Glaswolle
- Schaumglas
- Blähton
- Mineralschaum/Calciumsilikat (Platten aus Silizium- und Kalziumoxid)
Nicht brennbar, mit Anteilen brennbarer Baustoffe:
- Steinwolle (oft auch als nicht brennbar eingestuft)
- Perlit (teilweise auch als nicht brennbar eingestuft)
Schwer entflammbare Dämmstoffe:
- Polystyrol, EPS (Styropor), XPS (je nach Ausführung teilweise auch als normal entflammbar eingestuft)
- Hartschaum, PUR, PIR (je nach Ausführung teilweise auch als normal entflammbar eingestuft)
- Holzwolle (keine “lose” Holzwolle, sondern mit einem mineralischen Bindemittel zu Leichtbauplatten verarbeitet, mit verschiedenen Zusätzen)
- Kork (teilweise auch als normal entflammbar eingestuft)
Normal entflammbare Dämmstoffe:
- Zellulose
- Schafwolle
- Schilf
- Kokosfaser
- Seegras
- Hanf
- Flachs
- Holzfaser
Behalten Sie die Kosten im Blick
Derzeit ist EPS (expandiertes Polystyrol) der preisgünstigste Dämmstoff auf dem Markt. Auf der anderen Seite der Preisskala befindet sich beispielsweise Schaumglas. Dazwischen liegen Mineralwolle, Kalziumsilikat-Schaum und Naturfaser-Materialien. Die Preisangaben können stark variieren und es lassen sich nur Schätzwerte angeben.
Es ist außerdem zu beachten, dass bei der Fassadendämmung der Dämmstoff nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmacht. Der Großteil der Kosten entfällt auf Arbeits-, Gerüst- und andere Materialkosten. Daher führen Preisunterschiede bei den Dämmstoffen oft nicht zu großen Unterschieden in den Gesamtkosten der Dämmmaßnahmen. Denn zusätzliche Kosten wie Arbeitslohn und Gerüstkosten können einen erheblichen Anteil ausmachen.
Dach dämmen
Soll das Dachgeschoss bewohnbar sein, ist eine Dämmung der Dachschrägen notwendig. Hierfür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:
- Aufsparrendämmung: Diese Methode ist äußerst effizient und verhindert Wärmebrücken, durch die warme Luft entweichen kann. Bei der Aufsparrendämmung werden die Dämmstoffe von außen angebracht. Da dies zeitaufwändig und damit kostenintensiv ist, lohnt sich die Aufsparrendämmung in der Regel nur bei Neubauten oder wenn ohnehin Renovierungen anstehen.
- Zwischensparrendämmung: Wenn Sie nachträglich Dämmmaterial in Ihrem Dach hinzufügen möchten, bietet sich die Zwischensparrendämmung an. Dabei klemmen Sie das Dämmmaterial zwischen die Sparren. Diese Methode erfordert weniger Aufwand, da die Dämmung von innen erfolgt und das Dach nicht abgedeckt werden muss.
- Untersparrendämmung: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Dämmstoff unterhalb der Dachsparren anzubringen, um eine zusätzliche Wärmedämmung zu gewährleisten. Die Kombination aus Zwischensparrendämmung und Untersparrendämmung ist eine gute Lösung, um das Dach effizient von innen zu dämmen.
Hier geht es zum ausführlichen Ratgeber: Dachdämmung: Worauf kommt es an? Was wird gefördert?
Die oberste Geschossdecke dämmen
Warme Luft steigt bekanntlich nach oben, daher entweicht die meiste Wärme aus dem Haus über das Dach. Deshalb ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke unbedingt zu empfehlen, selbst wenn Sie nicht von der Sanierungspflicht betroffen sind.
Für die Dämmung der obersten Geschossdecke stehen Dämmplatten, Dämmmatten oder die Einblasdämmung zur Auswahl. Die Entscheidung für Dämmplatten wird in der Regel getroffen, wenn der Dachboden begehbar bleiben soll.
Auf den Dämmplatten können Spanplatten angebracht werden, die der erforderlichen Belastung standhalten. Dies gilt auch für Dämmmatten, jedoch erfordern sie eine zusätzliche Tragekonstruktion, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Die Einblasdämmung wird insbesondere bei Holzbalkendecken in Altbauten eingesetzt. Dabei wird das Dämmmaterial in die Hohlräume der Deckenkonstruktion zwischen den Balken eingebracht, weshalb oft von einer Hohlraumdämmung gesprochen wird. Zwischen den Balken können aber auch Dämmmatten verlegt werden. Dazu ist jedoch ein freier Zugang zur Balkenlage notwendig.
Hier geht es zum ausführlichen Ratgeber Dachboden dämmen – so packen Sie die oberste Geschossdecke richtig warm ein
Fassade dämmen
Bei der Fassadendämmung sind drei verschiedene Methoden üblich:
- Außendämmung: Mit Hilfe eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) lassen sich die Außenwände unter dem Putz dämmen. Hierfür werden beispielsweise Dämmplatten aus Polystyrol oder Steinwolle verwendet, die von außen an das Mauerwerk angebracht werden. Die Dämmung wird abschließend mit einem Armierungsmörtel und einem Oberputz optisch abgeschlossen.
- Innendämmung: Falls eine Fassadendämmung aufgrund von Denkmalschutzbestimmungen oder anderen Gründen nicht möglich ist, bietet sich eine Innendämmung an. Moderne Dämmstoffe wie Mineraldämm- oder Kalziumsilikat-Platten schaffen ein angenehmes Wohnklima und verhindern Feuchtigkeitsprobleme. Vorteil: Für das Anbringen ist kein Gerüst erforderlich und der Vorgang kann wetterunabhängig durchgeführt werden. Allerdings wird die Wohnfläche durch die Innendämmung eingeschränkt. Außerdem besteht bei Innendämmungen eine erhöhte Gefahr der Tauwasserbildung, was zu Bauwerksschäden und Schimmel führen kann.
- Kerndämmung: Die Kerndämmung eignet sich für zweischaliges Mauerwerk. Dabei wird der Hohlraum zwischen den Mauerschalen mit Dämmstoff gefüllt. Das Granulat verteilt sich auch in schwer zugänglichen Bereichen, so dass eine flächendeckende Dämmung erreicht wird.
Hier geht es zum ausführlichen Ratgeber Fassadendämmung – wie sinnvoll ist sie, welche Möglichkeiten gibt es?
Kellerdecke dämmen
Um die Kellerdecke zu dämmen, können Sie Dämmplatten an der Decke anbringen und sie mit geeignetem Kleber oder Dübeln befestigen. Das reicht aus, wenn der Keller unbewohnt ist und nicht geheizt wird. Wird er jedoch auch als Wohnraum genutzt, sollten zusätzlich der Boden und die Wände isoliert werden.
Wenn die Außenwände des Kellers direkt mit dem Erdreich in Berührung kommen, sollten Sie eine Dämmung der Außenwände durchführen. Dadurch wird der Taupunkt nach außen verlagert, wodurch die Gefahr von Schimmelbildung im Innenbereich verringert wird. Beachten Sie jedoch, dass dieses Verfahren sehr aufwendig ist, da das Fundament des Gebäudes freigelegt werden muss. Bestenfalls wurde die Wände bereits beim Hausbau gedämmt.
Hier geht es zum ausführlichen Ratgeber Kellerdeckendämmung: Wie sinnvoll ist sie? Welche Möglichkeiten gibt es? Welche Förderungen sind drin?
Wärmebrücken vermeiden
Wenn Sie dämmen, sollten Sie unbedingt Wärmebrücken vermeiden. Wärmebrücken sind kleine Bereiche, in denen im Winter mehr Wärme von innen nach außen strömt als über normale Außenflächen. Diese Bereiche können aufgrund der Konstruktion, beispielsweise an einer Hausecke, oder aufgrund energetisch ungünstiger Baustoffe wie Stahlbeton entstehen.
Im Winter kann man die Wärmebrücke an der Innenseite anhand ihrer niedrigeren Temperatur erkennen. Dadurch stellt sie eine doppelte Schwachstelle dar: Sie führt zum Verlust von zu viel Energie und begünstigt die Bildung von Feuchtigkeit. Schimmelbildung ist dann meist die Folge.
Hier geht es zum ausführlichen Ratgeber Wärmebrücken: Gefahren erkennen, Schäden vermeiden
Luftdichtheit herstellen
Eine effektive Wärmedämmung erzielt ihre Wirkung vor allem dann, wenn das Haus insgesamt weitgehend luftdicht gebaut ist. Abhängig von den Wetterbedingungen kann durch Fugen oder Ritzen mehr Heizwärme verloren gehen als durch die gesamten Oberflächen von Wänden und Dach zusammen.
Kritische Bereiche in Bezug auf Undichtigkeiten sind beispielsweise die Fugen zwischen Fenstern und Wänden sowie an den Kanten, an denen Außenwände und Fußböden aufeinandertreffen. Auch an sogenannten Durchdringungen, wie zum Beispiel einem durch das Dach verlaufenden Kamin, treten häufig undichte Stellen auf. Gerade in diesen Bereichen ist es wichtig, verstärkt auf Luftdichtheit zu achten.
Um festzustellen, ob Ihr Gebäude luftdicht ist, können Sie eine Luftdichtheitsmessung durchführen lassen, die auch als „Blower-Door-Test“ bekannt ist. Dies kann auch sinnvoll sein, um die Qualität der Durchführung einer Sanierung zu überprüfen oder als abschließende Maßnahme nach einer Sanierung.
Der Nachteil von luftdichten Gebäudehüllen: Bei falschem oder unzureichendem Lüften steigt die Gefahr von Schimmelbildung, da feuchte warme Luft nicht aus dem Gebäude gelangt. In Neubauten werden daher immer häufiger Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung eingeplant. Im Zusammenspiel mit einer Wärmerückgewinnung können die Energieverluste minimiert werden.
Dampfbremse oder Dampfsperre?
Dampfbremsen und Dampfsperren sollen verhindern, dass es zu Schimmelbildung in der Dämmung kommt. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem Diffusionswiderstand, der den Widerstand eines Baustoffs gegen Wasserdampfausbreitung misst. Dieser Wert wird in der Bauphysik als SD-Wert gemäß der Norm DIN 4108 angegeben. Im Vergleich dazu weist eine Dampfbremse einen deutlich niedrigeren SD-Wert auf.
Dampfsperren haben einen minimalen SD-Wert von 1.500 Metern und werden daher als diffusionsdicht oder wasserundurchlässig betrachtet. Aufgrund dessen vermutet man, dass diese Methode ein Gebäude besser vor Feuchtigkeit schützt als eine Dampfbremse. Allerdings ist es häufig so, dass die Verwendung einer Dampfsperre in vielen Fällen zu schwerwiegenden Feuchtschäden führt. Wenn eine Dampfsperre nicht zu 100 Prozent dicht ist, kann dies zur Bildung von Schimmel, Wärmeverlust oder Verringerung der Dämmfunktion führen.
In der Praxis werden daher meist Dampfbremsen (außer bei sehr feuchten Räumen) verwendet, wenn es um Räume mit mäßiger Feuchtebelastung geht. Sie lassen Feuchtigkeit bis zu einem gewissen Grad durch, was zunächst einmal unproblematisch ist, wenn die Dämmung wieder austrocknen kann. Praktisch sind feuchtevariable Dampfbremsen, die häufig bei der Dachdämmung zum Einsatz kommen. Solche Dampfbremsen passen ihre Durchlässigkeit an das Klima an. Im Winter sind sie zum Beispiel besonders dicht, während sie im Sommer viel Feuchtigkeit durchlassen. So kann das Bauwerk wieder austrocknen.
Wichtig ist, dass sowohl Dampfbremse als auch Dampfsperre immer zur warmen Seite hin verlegt werden – in der Regel handelt es sich dabei um die Raumseite.
Fördermittel für die Wärmedämmung
Wenn Sie eine Förderung für die Dämmung Ihres Hauses beantragen möchten, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Die staatliche Förderung erfordert, dass die Fördermittel vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass für die Förderung technische Mindestanforderungen gelten, die strenger sind als die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt werden müssen. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Sachverständigen oder Energieberaters von der Liste der Energie-Effizienz-Experten. Dieser füllt die Anträge aus und stellt die erforderlichen Bescheinigungen aus.
Bei der Förderung haben Sie als Eigentümer oder Eigentümerin die Wahl: Eine Einzelsanierung der Dämmung wird mit einem Zuschuss vom BAFA gefördert. Wenn Sie jedoch das gesamte Haus sanieren möchten, steht Ihnen die Effizienzhaus-Förderung der KfW zur Verfügung. Die KfW vergibt zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss. Auch Eigenleistungen bei der Dämmung werden gefördert.
Wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen möchten, können Sie zwischen 2020 und 2029 Ihre Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Die Einkommensteuer wird über drei Jahre hinweg entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann, abhängig von Ihrer Steuerschuld. Innerhalb von drei Jahren können maximal 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist besonders für Eigentümer und Eigentümerinnen sinnvoll, die die Sanierung aus eigenen Mitteln finanzieren und hohe Einkommensteuer zahlen. Ein Energieberater oder Sachverständiger ist dafür nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden. Die fachgerechte Umsetzung muss durch den Fachbetrieb bescheinigt werden.
Darüber hinaus gibt es auch regionale Förderprogramme. Viele Städte, Gemeinden und Bundesländer fördern ebenfalls die Dämmung. Auch hier lohnt es sich, sich zu informieren, sowohl beim örtlichen Bauamt als auch bei der entsprechenden Landesbank. Wenn Sie eine Förderung für Ihre Dämmung beantragen möchten, informieren Sie am besten frühzeitig Ihren Energieberater, damit alle notwendigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können. Dadurch können die Kosten für die Dämmung erheblich reduziert werden.
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