Windräder ohne ständiges Blinken: Ein Schritt zu mehr Akzeptanz?
Die roten Blinklichter der Windräder stören viele Anwohner, obwohl sie der Luftsicherheit dienen. Eine neue Technik könnte das Blinken nur bei Bedarf aktivieren und so die Akzeptanz von Windkraftanlagen erhöhen.

Das Ende des roten Blinkens? Wie neue Technik Windräder akzeptabler macht.
Foto: PantherMedia / ZelmaBrezinska
Windräder, die höher als 100 Meter sind, gelten als Hindernisse für den Luftverkehr, zum Beispiel für Flugzeuge oder Hubschrauber. Deshalb müssen sie mit speziellen Warnlichtern ausgestattet sein. Windräder blinken nachts rot, um Flugzeuge und Hubschrauber zu warnen. Viele Menschen fühlen sich davon gestört.
Seit dem 1. Januar müssen Betreiber ihre Anlagen so umrüsten, dass die Lichter nur noch angehen, wenn ein Flugzeug in der Nähe ist. Das funktioniert über Signale, die Flugzeuge automatisch senden. Diese Technik nennt man ‚bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung‘, kurz BNK.
„Damit wird die Beleuchtung bedarfsgerecht und damit nur dann aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug dem Windpark nähert“, zitierte die dpa einen Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums kurz vor dem Jahreswechsel.
So sollen sich weniger Anwohner durch das ständige Blinken gestört fühlen.
Wird das Abschalten des „roten Blinkens“ die Akzeptanz von Windkraft steigern?
Es stellt sich die Frage, ob diese Veränderung die Akzeptanz von Windkraftanlagen verbessern kann.
„Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen könnte ein Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen sein. Die Befeuerung von Windenergieanlagen, im Volksmund als „rotes Blinken“ der Anlagen bezeichnet, soll nachts mehrheitlich abgeschaltet werden. Das ist durchaus möglich, denn Flugobjekte fliegen nachts nur sehr selten in kritischer Höhe zu Windenergieanlagen.“, heißt es dazu in einer Antwort der Landesregierung Brandenburg auf eine Anfrage einer Abgeordneten.
Umsetzung verzögert sich
Eigentlich sollte die Umsetzung in Deutschland schon Ende des Jahres abgeschlossen sein, aber es kam zu Verzögerungen. Die zuständige Behörde in Schönefeld konnte die Anträge der Windpark-Betreiber wegen Personalmangel nicht schnell genug bearbeiten. Schließlich müssen die Windräder mit neuer Technik ausgestattet werden, was noch genehmigt werden muss.
In Berlin-Brandenburg wurden bisher 815 Anträge gestellt, damit Windräder nachts nur noch bei Bedarf blinken. Ein Antrag kann dabei mehrere Windräder und Betreiber betreffen. Insgesamt stehen in Brandenburg über 4.000 Windräder.
Bis Ende Februar wurden laut Ministerium 607 Genehmigungen für das bedarfsgesteuerte Nachtblinken erteilt. 36 Anträge wurden abgelehnt – zum Beispiel, weil die Windräder in einem streng kontrollierten Luftraum stehen. 166 Anträge sind noch in Bearbeitung und sollen bis Mitte 2025 entschieden werden.
Nicht alle Windräder werden mit neuer Technik ausgestattet
Nicht alle Windräder müssen die neue Technik bekommen. Laut dem Bundesverband Windenergie hängt das von Standort und Höhe ab: In Städten gilt die Pflicht ab 150 Metern Höhe, außerhalb schon ab 100 Metern.
Bei Einsätzen von Polizei, Militär, Rettung oder bei bestimmten Arbeiten kann die Blink-Beleuchtung schon ab einer Windrad-Höhe von 20 Metern vorgeschrieben sein. In anderen Fällen hängt das vom Schutz des Luftverkehrs ab. Laut dem Bundesverband Windenergie kann das störende Blinken durch die neue bedarfsgesteuerte Technik um bis zu 95 % reduziert werden. (dpa)
Der Einsatz selbst ist jedoch nicht neu. Weltweit erstmals wurde im Offshore-Windpark Nordergründe ein vollständig funktionsfähiges und behördlich genehmigtes System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) installiert. Darüber hat Vdi-Nachrichten noch 2022 berichtet.
Lesen Sie auch dazu: Die Nacht wird wieder dunkler
Ein Beitrag von: