Zum Jahreswechsel: Diese wichtigen Neuerungen sollten Ingenieure kennen
Im neuen Jahr greifen neue Regeln im Energiesektor, aber auch bei Einmal-Artikeln, bei Elektrogeräten und Lebensmitteln. Alle Änderungen auf deutscher und europäischer Ebene im Überblick.
Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich. Zentrale Ziele der Europäischen Union sind: Müllberge zu verringern, Beiträge gegen den Klimawandel zu leisten und Lebensmittel sicherer zu machen. Die deutsche Regierung reagiert darauf mit neuen Regelungen rund um das Thema Nachhaltigkeit.
Kohlendioxid-Abgabe für Brennstoffe
Bereits ab dem 1. Januar 2021 kommt auf Verbraucher ein neuer, mittelfristig steigender Preis für Kohlendioxid zu. Dieser betrifft Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Damit will die Bundesregierung fossile Energieträger wirtschaftlich weniger attraktiv machen. Zugleich gibt es aber auch finanzielle Anreize, damit Verbraucher auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Die Verbraucherzentrale hat einige Beispiele aus der Praxis zusammengestellt und errechnet, welche zusätzlichen Kosten entstehen.
- Pro Liter Diesel werden 8 Cent und pro Liter Benzin 7 Cent fällig. Wer im Jahr 15.000 Kilometer zurücklegt und acht Liter pro 100 Kilometer verbraucht, hat 85 Euro an Mehrkosten zu tragen. Im Jahr 2025 werden es bei gleichem Verbrauch 187 Euro sein. Alternativen sind neben Elektroautos und dem öffentlichen Nahverkehr auf kurzen Strecken Fahrräder oder E-Bikes.
- Auch beim Heizöl bittet der Staat Verbraucher zur Kasse. Geht man von 2.000 Litern pro Jahr aus, fallen 159 Euro zusätzlich an. Vier Jahre später werden es 350 Euro.
- Beim Verbrauch von 20.000 kWh Gas muss mit zusätzlichen 120 Euro gerechnet werden. Im Jahr 2025 steigen die Kosten auf 264 Euro. Wer auf Wärmepumpen, Holzpellet-Heizungen und Solarthermie-Anlagen umrüstet, erhält Zuschüsse und spart sich die Abgaben.
- Hausbesitzern bleibt, den Verbrauch durch Wärmedämmungen zu verringern.
Biomasse ist global meist genutzter regenerativer Energieträger
Bundesförderung für effiziente Gebäude aus einer Hand
Apropos energetische Sanierung: Künftig soll eine neue zentrale Anlaufstelle Fördermaßnahmen im Energiebereich bündeln. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richtet sich an Hausbesitzer und unterstützt bei der Beantragung von Geldern. Sie nimmt im Januar 2021 ihre Arbeit auf.
Änderungen bei Energieeffizienz-Labels für Elektrogeräte
Weiter geht es ab dem 1. März 2021 mit neuen Kennzeichnungen zur Energieeffizienz von Elektrogeräten. Dazu zählen viele Haushaltsgroßgeräte. Künftig tragen sie die Labels A bis G. Klassen wie „A+++“ oder „A++“ gehören der Vergangenheit an – sie wurden von nahezu allen neuen Geräten erreicht, was ihre Aussagekraft zuletzt arg geschmälert hat. Gleichzeitig steigen die Anforderungen: Viele Geräte mit einem „A+++“ landen in C oder D. Die neuen Kategorien „A“ oder „B“ erfüllen sie voraussichtlich nicht. Als Übergangsfrist räumt der Gesetzgeber den Zeitraum zwischen dem 1. und 18. März 2021 ein. Ab dem 1. September 2021 gelten die Regelungen auch für Lampen, und voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 für Trockner, Staubsauger sowie Backöfen. Per QR-Code können Verbraucher Informationen von der europäischen Datenbank EPREL abrufen, etwa die Modellkennung, den Energieverbrauch beziehungsweise die Energieeffizienzklasse.
Einweg-Kunststoffartikel: das Ende ist nah
Zum 3. Juli 2021 will die Bundesregierung diverse Einmal-Artikel aus Kunststoff verbieten. Dazu zählen beispielsweise Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme oder Luftballonstäbe, To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter. Laut Umweltbundesamt stieg der Verbrauch zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen an – ein neuer Höchstwert. Dem will die Bundesregierung mit dem geplanten Verbot entgegenwirken. Auch Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen sind davon betroffen. Politiker setzen auf Recycling- und auf Mehrweg-Verpackungen, wie in der Getränke-Branche längst üblich. Kunststoffabfall wird in der Umwelt kaum abgebaut; er ist für Meereslebewesen gefährlich.
Ozean-Plastik für Laptops und Smartphones
Risikobewertung für Lebensmittel und Chemikalien
Sichere Lebensgrundlagen sind ein weiteres Ziel der Europäischen Union. Für Anbieter neuer Lebensmittel, Zusatzstoffe oder Pflanzenschutzmittel gelten bei der Zulassung veränderte Regelungen. Ab dem 27. März 2020 erhalten Bürger über ein Register Zugang zu Studien und Informationen, die Firmen zur Risikobewertung vorgelegt haben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) plant, auch über Studien zu informieren, welche Hersteller in Auftrag gegeben haben. Mit den neuen Maßnahmen hat die Europäische Kommission auf Forderungen einer Bürgerinitiative gegen Glyphosat reagiert.
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