Mobilfunk-Minderungsrecht 12.02.2024, 08:47 Uhr

Hilft neues Messtool bald bei schlechtem Handynetz, den Rechtsanspruch durchzusetzen?

Die Mobilfunknetze werden immer besser, doch in der Praxis ärgern sich Verbraucher oft über lahme Verbindungen. Noch 2024 soll ein neues Messwerkzeug den Frust etwas lindern, wie die Bundesnetzagentur ankündigt. Es geht dabei um das seit 2021 bestehende, aber noch nicht umgesetzte Mobilfunk-Minderungsrecht.

Mann mit Handy

Verbraucher ärgern sich nach wie vor häufig über lahme Handyverbindungen, dass Mobilfunk-Minderungsrecht könnte den Frust lindern.

Foto: PantherMedia / tatsianama

Das sogenannte Mobilfunk-Minderungsrecht, das Verbrauchern seit Ende 2021 einen Rechtsanspruch bei schlechter Handynetzqualität bietet, soll ab 2024 praktisch anwendbar werden. Die Umsetzung verzögerte sich bisher, da das erforderliche Internet-Messinstrument noch fehlt. Das Tool, das von der Bundesnetzagentur bereitgestellt wird, ermöglicht die Überprüfung der Netzqualität. Die Behörde plant, den Überwachungsmechanismus im Jahr 2024 einzuführen, ein genaues Datum wurde jedoch nicht genannt.

Verbraucherschützer hatten der Bundesnetzagentur in der Vergangenheit bereits Untätigkeit vorgeworfen. So sagte der Rechtsanwalt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber der dpa: „Seit Ende 2021 gilt bei schlechtem Mobilfunk ein Rechtsanspruch, den die Bundesnetzagentur mit einem Messtool praktikabel machen sollte – aber weil es das Tool für den Mobilfunk bis heute nicht gibt, ist das nur eine leere Hülle“.

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Das ist das Mobilfunk-Minderungsrecht

Seit Dezember 2021 stärkt das novellierte Telekommunikationsgesetz die Rechte der Verbraucher gegenüber den Internetanbietern. Nun müssen Anbieter in den Produktinformationsblättern für Mobilfunkverträge den geschätzten maximalen Download- und Uploadgeschwindigkeiten angeben. Verbraucher haben bei „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden“ Leistungsabweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder eine Preisminderung zu fordern. Zur Überprüfung dieser Ansprüche ist laut Gesetz ein Überwachungstool, ein sogenanntes Messtool, durch die Netzagentur bereitzustellen.

Für Festnetzanschlüsse bietet die Netzagentur auf der Webseite breitbandmessung.de bereits die Möglichkeit, solche Tests durchzuführen. Diese Tests sind jedoch komplex und wurden bisher selten genutzt. Bestätigt das Testergebnis das Recht auf Preisminderung, kann der Verbraucher damit den Anbieter konfrontieren. Sollte der Anbieter nicht einwilligen, kann der Fall vor das Amtsgericht gebracht werden, wo das Messprotokoll dem Verbraucher eine starke Ausgangsposition bietet.

Versprechen Mobilfunkanbieter mehr als sie halten?

Die Telekommunikationsunternehmen stehen dem Minderungsrecht skeptisch gegenüber und argumentieren, dass sie erhebliche Summen in den Netzausbau investiert haben, was zu kontinuierlichen Verbesserungen führt. Tatsächlich werden die Fest- und Mobilfunknetze im Durchschnitt jedes Jahr besser. Dennoch gibt es Gebiete, in denen die Netzqualität zu wünschen übrig lässt, was den dort lebenden oder arbeitenden Menschen trotz des insgesamt fortschreitenden Netzausbaus in Deutschland wenig nützt.

Verbraucherschützer kritisieren eine deutliche Diskrepanz zwischen den Versprechungen in den Verträgen und der Realität. Verträge versprächen oft mehr, als sie halten könnten, so Flosbach, was zu häufigen Beschwerden bei den Verbraucherzentralen führe, insbesondere über unzureichende Mobilfunknetze. Bislang haben Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit, Verträge vorzeitig zu kündigen, auch wenn diese kaum noch Vorteile bieten und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nötig wäre, um am Wohn- oder Arbeitsort eine bessere Verbindung zu bekommen. Vorzeitige Kündigungen oder reduzierte Monatsgebühren könnten laut Flosbach als Druckmittel eingesetzt werden, um die Anbieter zum Ausbau in weniger dicht besiedelten Regionen zu motivieren.

Wie sollen die Handynetz-Messungen erfolgen?

Im Sommer 2022 hat die Bundesnetzagentur ein Richtlinienpapier vorgelegt, das die Methodik zur Messung der Qualität von Mobilfunknetzen festlegt. Danach sind künftig 30 Einzelmessungen an fünf Tagen erforderlich, um einen Anspruch auf Minderung geltend zu machen. In städtischen Gebieten müssen mindestens 25 Prozent der geschätzten maximalen Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden. In halbstädtischen Gebieten sind es 15 Prozent und in ländlichen Gebieten 10 Prozent. Das bedeutet, dass ein Nutzer, der in einer Großstadt unterwegs ist und laut Mobilfunkvertrag eine maximale Downloadgeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde erwarten kann, mindestens eine Übertragungsrate von 25 Megabit pro Sekunde erleben muss.

Vertreter der Telekommunikationsbranche äußerten jedoch Bedenken. Frederic Ufer vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) weist darauf hin, dass solche Messungen im Mobilfunk deutlich komplexer seien als im Festnetz. „Der Mobilfunkanbieter hat keinen direkten Einfluss auf die Verbindungsqualität des Kunden, die von verschiedenen Faktoren wie dem Aufenthaltsort des Kunden, der Netzauslastung in der Funkzelle oder auch dem Wetter abhängt.“ Die Unternehmen müssen dennoch eine „geschätzte maximale Bandbreite“ angeben, die lediglich unter idealen Bedingungen erreicht wird. Eine faire Lösung ist für ein rechtssicheres Messverfahren erforderlich. Ufer begrüßt die gründliche Prüfung dieses Verfahrens durch die Bundesnetzagentur.

Sorgfältige Prüfung oder Untätigkeit?

Die Meinungen darüber, warum die Netzagentur seit dem Sommer 2022 keine Fortschritte in der besagten Angelegenheit vermeldet hat, gehen auseinander. Während einige von einer gründlichen Überprüfung sprechen, kritisieren andere dies als Untätigkeit. Vertreter der Wirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen liefern hierzu unterschiedliche Erklärungen. Politische Stimmen äußern sich hingegen eher zurückhaltend zu diesem Thema.

„Das Minderungsrecht im Mobilfunk ist ein entscheidendes Verbraucherrecht“, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser. „Ein adäquates Messtool ist unerlässlich, um dieses Recht zukünftig wirksam einzufordern.“ Der Politiker räumt allerdings ein, dass der Nachweis einer geringeren Leistung beim Mobilfunk wesentlich schwieriger als beim Festnetz ist.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl stimmt dem zu: „Die Entwicklung eines geeigneten Programms muss daher alle Aspekte berücksichtigen, sowohl die der Verbraucher als auch die technischen Gegebenheiten der Anbieter.“ Der Sozialdemokrat ist der Meinung, dass die Netzagentur gut daran tue, sich genügend Zeit für die Erstellung der geeigneten Software zu nehmen. Allerdings müsse der Rechtsrahmen eingehalten und das Messtool bereitgestellt werden. (dpa/hoc)

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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