Kryptowährungen & Steuer: Was gilt für Bitcoin und Co.?
Kryptowährungen wie Bitcoin kaufen, verkaufen, traden: Wann schlägt hier eigentlich das Finanzamt zu? Welche Vorgänge sind für die Steuererklärung relevant? Wie muss man Erträge versteuern? Wann sind Gewinne durch den Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei? Gibt es Freibeträge? Was gilt für Mining und Staking? Ein Einblick in die Welt der Krypto-Steuer.
Kryptowährungen wie Bitcoin sind eine neue Anlageklasse, viele Aspekte ungeklärt – insbesondere in puncto Steuer. „Da es (noch) kein spezielles Gesetz im Bereich Kryptowährungen gibt, ist theoretisch alles in diesem Bereich eine Grauzone“, bestätigt Steuerjurist Christopher Gerke von der Kölner LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB.
„Was unsere Arbeit und die vieler anderer Kanzleien in diesem Bereich ausmacht, ist die Interpretation und Deutung der vorhandenen Gesetze auf einen völlig neuen Rahmen.“ Aus den Unwägbarkeiten ergibt sich in der Praxis auch ein konkretes Problem: Wer eine Einkommenssteuererklärung abgibt und Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin angibt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt den Bescheid nur vorläufig erlässt.
Steuer auf Kryptowährungen: Was Anleger wissen müssen
Das bedeutet: Er wird so lange offengehalten, bis eine gesetzliche Entscheidung vorliegt. Gehrke: „Kein Finanzamt möchte im Moment etwas endgültig entscheiden, weil das für alle Steuerpflichtigen als Maßstab gesehen werden könnte. Hinzu kommt, dass auch die Krypto-Verfahren bei Gerichten alle noch nicht entschieden wurden.“ Sicher ist aber: Gewinne müssen versteuert werden. Nur wie?
Inhalte dieses Artikels: |
Bitcoin & Kryptowährungen: Wie wird Bitcoin und Co. versteuert?
Gewinne aus Kryptowährungen werden steuerlich in drei Kategorien eingeteilt.
- Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen – quasi der Normalfall. Hierbei handelt es sich um Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG in Verbindung mit § 23 EStG). Sie werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
- Gewinne aus laufenden Erträgen mit Kryptowährungen (beispielsweise Staking, Mining oder Lending): Hier greift ebenfalls der persönliche Einkommenssteuersatz. Die Erträge gelten als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG), sie sind in die Unterkategorie „laufende Erträge“ eingeordnet.
- Gewinne aus Futures, die in Kryptowährungen gehandelt werden (Steuer-Experte Gehrke zufolge sehr selten). Diese gelten als Kapitalerträge und werden mit dem Kapitalertragssteuersatz von 25% versteuert.
Wann sind Gewinne durch den Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei?
„Es klingt relativ simpel: Wenn Coins innerhalb einer Haltefrist von 12 Monaten (§ 23 (1) Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) verkauft werden, dann sind entstandene Veräußerungsgewinne steuerpflichtige Einnahmen und entstandene Veräußerungsverluste steuermindernd ansetzbar“, erläutert Steuerjurist Gehrke. Steuerfrei sind entstandene Veräußerungsgewinne also immer dann, wenn man eine Kryptowährung beim Verkauf bereits länger als 12 Monate besitzt. Allerdings ist dann auch ein Veräußerungsverlust nicht steuermindernd ansetzbar.
Wer als Krypto-Anleger folglich auf den schnellen Gewinn verzichtet und einem langfristigen Zeitplan folgt, kann der Steuererklärung meist gelassen entgegensehen. Wichtig: Krypto-Anleger können die mitunter hohen Transaktionsgebühren ebenfalls steuerlich geltend machen und von den Gewinnen abziehen.
„Einen Sonderfall gibt es aber“, räumt Gehrke ein: „Gesetzlich (§ 23 (1) Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG) und auch laut Schreiben des BMF (Bundesfinanzministerium, Anm. d. Red.) spricht alles dafür, dass zum Beispiel beim Staking die Haltefrist der Coins, die zum Staking verwendet werden, auf zehn Jahre verlängert wird.“
Bitcoin droht ein „Todeskreuz“: Was das jetzt für 2022 bedeutet
Für Besitzer von Staking-Coins wie Cardano (ADA) oder Terra (LUNA) natürlich eine bittere Pille: Eine Haltefrist von zehn Jahren bis zur Steuerfreiheit – das erscheint vielen angesichts der sich schnell entwickelnden Branche einfach zu lang. Immerhin: Es gibt auch Freibeträge.
Freibeträge bei Bitcoin, Ethereum und Co.
Viele Kleinanleger freuen dürfte: Manche Krypto-Gewinne bleiben unangetastet. Bleiben die Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften in einem Kalenderjahr beispielsweise insgesamt unter der Freigrenze von 600 Euro, müssen sie nicht angegeben werden. Liegen die Gewinne darüber, werden sie voll besteuert. Bei Gewinnen aus laufenden Erträgen (Staking, Mining) hingegen gilt eine Freigrenze von 256 Euro Gewinn: Alles darunter ist steuerfrei, alles darüber wird voll besteuert.
Mining und Staking: Wann fallen Steuern an?
Ganz einfach: immer, wenn sie über der Freigrenze in Höhe von 256 Euro liegen. „Generell gilt, dass Rewards im Moment des Zuflusses eine steuerliche Einnahme sind“, so Gehrke. Der zu berücksichtigende Wert richtet sich nach dem Kurs des Coins – und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kryptowährung „zufließt“, also beispielsweise auf dem Wallet eingeht. Gehrke: „Als Anschaffungskosten gelten bei einem Verkauf der Wert der Einnahme bei Zufluss des Rewards, als Veräußerungserlös gilt der eingenommene Verkaufspreis.“
Vom Steuer-Experten: Tipps für Krypto-Anleger
Bleibt abschließend die Frage: Was sollte man beachten, welche Tipps und Tricks gibt’s? Steuerjurist Christopher Gehrke von der LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB betont: Anleger mit Gewinnen oberhalb der Freigrenzen können ihre Steuererklärung nicht mehr nur abgeben – sie müssen es. Auch die Abgabefristen für die Steuererklärung würden sich dadurch ändern. Und: „Es gibt – je nach Strategie – zwei Tipps, die wir häufig an die Hand geben“:
- „Mit Verlust verkaufen ist wirtschaftlich nie clever. Es kann aber steuerlich enorm von Vorteil sein, da Sie die Gewinne aus private Veräußerungsgeschäften nur mit Verlusten aus solchen verrechnen können. Wenn Sie also gewisse Coins prinzipiell lange halten möchten, dann lohnt es sich, die Coins am gleichen Tag zu verkaufen und erneut zu kaufen. So verlieren Sie natürlich letztendlich die Gebühr von 0,x %, haben aber die gleiche Anzahl von Coins auf der Wallet wie davor und einen Verlust realisiert, der steuerlich verrechenbar ist.“
- „Steuerlich kann die Gründung einer Gesellschaft absolut Sinn machen. Gerade, wenn ich von den Gewinnen nichts entnehmen möchte, sondern reinvestieren will.“
Mehr zu Bitcoin und Kryptowährung:
Kryptowährung Chia: Das steckt hinter dem Festplatten-Hype
Bitcoin & Co: Warum machen Sie es nicht wie Elon Musk
Bitcoin: Kurs bricht erneut ein – gehört Krypto noch die Zukunft?
Ein Beitrag von: