Samsung will ab Sommer eigene Werbung auf TV-Geräten einblenden
Die Koreaner sind seit Jahren unangefochtener Marktführer bei TV-Geräten. Mit seltsamen Schwächen ihrer internetfähigen Smart-TVs haben sie allerdings schon öfter Kunden verschreckt. Die neueste Aktion dürfte auch vielen nicht gefallen …
Man schaltet den Fernseher ein, und das erste, was man sieht, ist Werbung. Kann passieren, natürlich. Beim internetfähigen Gerät, dem so genannten Smart TV, erscheint aber erstmal eine Benutzeroberfläche mit der Auswahl verschiedenster Funktionen, vom klassischen TV-Sender bis zum Musik-Streamingdienst. Im Fall von Samsung ist das eine Kachel-Optik, die bislang in Europa werbefrei war. Laut Wall Street Journal will Samsung das aber ändern.
In den USA, so berichtet das Blatt, habe das Unternehmen mit Anzeigen auf der Startseite zwischen 20 und 30 Millionen Dollar Umsatz gemacht. Das ist zwar nur rund ein Tausendstel des Umsatzes, den Samsung jährlich mit TV-Hardware erzielt, aber dafür dürfte die Marge deutlich höher liegen als die gerade mal drei oder vier Prozent, die man wegen des enormen Preisdrucks bei Fernsehgeräten annimmt.
Auch ältere Samsung-Geräte sind betroffen
Den in Sachen Werbung besonders empfindlichen europäischen Kunden will Samsung die Einblendungen offenbar ab dem Sommer aufnötigen. Und das nicht nur auf neuen Geräten, sondern mittels eines Software-Updates auch auf den älteren Modellen. Abschaltbar ist diese neue Funktion nicht.
Man darf gespannt sein, wie die Kundschaft auf diese Neuerung reagiert. In den vergangenen Monaten hat Samsung schon ein paar Mal für Aufsehen mit seltsamen „Features“ gesorgt. So erschienen auf einigen Geräten während laufender Filme so genannte Werbestörer, die vom Gerät beziehungsweise dessen Hersteller selbst generiert waren, nicht etwa aus dem TV-Programm. Samsung stellte dies als irgendwie blöden Fehler dar, den man aber jetzt ganz genau untersuchen werde.
Klage der Verbraucherzentrale wegen Datentransfer
Gar nicht schuldbewusst gibt man sich indes beim viel sensibleren Thema Datenschutz. Derzeit läuft eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Samsung wegen des Smart-TV-Modells UE40H6270. Dieses Gerät, das exemplarisch für die Klage genommen wurde, sende jedes Mal direkt nach dem Einschalten seine IP-Adresse an den Hersteller. Damit sei der Nutzer identifizierbar, sagt die Verbraucherzentrale, die fordert, dass Samsung die Grundeinstellungen ändert. Auf eine entsprechende Abmahnung habe das Unternehmen nicht reagiert, deshalb der Gang vor Gericht.
Das Urteil soll am 10. Juni verkündet werden. Die Verbraucherschützer sehen in dem Verfahren einen Musterprozess, weil fast alle Gerätehersteller und die meisten deutschen Sender die entsprechende Technik verwendeten: Das so genannte „Hybrid broadband broadcast TV“ (HbbTV), also die Kombination von Fernsehen und Internet. Dieser Standard ermöglicht, aus dem laufenden TV-Programm heraus Zusatzangebote aus dem Netz aufzurufen.
Zwar lässt sich der dazu nötige Datentransfer abschalten, aber das reicht der Verbraucherzentrale nicht, weil sie die Grundregel verletzt sieht, die lautet: Die Werkseinstellung muss immer die datenschutzfreundlichste sein. Doch die Verlockung scheint einfach zu groß, die Daten, die die TV-Geräte per Internet übermitteln können, auch zu nutzen. Schlimmer noch: Der mit dem Internet verbundene Fernseher samt Kamera und Mikro ist natürlich auch ein ideales Einfallstor für Hacker und Geheimdienste, um eine Wohnung und seine Nutzer auszuhorchen.
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