So wehren Sie sich gegen automatisierte Abmahnungen
Auch schon eine Abmahnung erhalten, wegen eines angeblichen Verstoßes im Internet? Bleiben Sie ruhig und nutzen Sie den neuen Abmahnbeantworter des Chaos Computer Clubs. Unkompliziert bekommen Sie ein automatisiertes Antwortschreiben, mit dem Sie die Anwälte erstmal beschäftigen können. Doch Vorsicht: Es gibt Fallstricke.
Der Chaos Computer Club (CCC) – ein deutscher Verein, in dem sich Hacker mit Computersicherheit beschäftigen – hat den sogenannten Abmahnbeantworter ins Netz gestellt. Dabei handelt es sich um einen Onlinegenerator, der es Opfern automatisierter Massenabmahnungen ermöglicht, schnell und unkompliziert ein Antwortschreiben zu verfassen. Was die Betroffenen tun müssen? Lediglich den mehrstufigen Anweisungen des Abmahnbeantworters folgen.
In fünf Schritten zum automatisierten Antwortschreiben
Schritt 1: Bestätigen, dass man sich sicher ist, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Ist sich der Betroffene unsicher, rät der Generator, anwaltliche Hilfe zu holen – und hilft mit der Suchmaschine DuckDuckGo auch gleich bei der Suche.
Schritt 2: Man gibt den Namen der Kanzlei an, die abmahnt. Die bekanntesten Kanzleien stehen inklusive Anschrift zum Anklicken bereit – Tipparbeit ist also nicht erforderlich.
Schritt 3: Aktenzeichen sowie Datum und Uhrzeit des angeblichen Verstoßes angeben.
Schritt 4: Durch das Setzen von Häkchen erklärt der User, warum er nicht als Täter in Frage kommen kann.
Schritt 5: Abschließend muss er nur noch die eigene Adresse angeben und voilà: Das Antwortschreiben steht.
Die Nutzung des Abmahnbeantworters ist kostenfrei. Die Applikation ist ein Geschenk des CCC an die Öffentlichkeit, um Massenabmahnungen einen Strich durch die Rechnung zu machen. „Dass einige Kanzleien in Deutschland mit automatisierten Abmahnverfahren versuchen, ihren Reibach zu machen, hat sich zu einem ernsten Hindernis für freie Kommunikation entwickelt“, ärgert sich CCC-Sprecher Linus Neumann. „Mit dem Abmahnbeantworter wollen wir diesen Sumpf nun trockenlegen – juristisch sauber und für die betroffenen Aktivisten bequem.“
Vorsicht: Anwalt weist auf mögliche Fallstricke hin
Doch ist die Applikation tatsächlich juristisch sauber? Es gibt zumindest einen Anwalt, der auf mögliche Fallstricke hinweist. Problematisch sei, dass man unter dem Punkt „Warum sind Sie kein Störer“ den Nachbarn als möglichen Täter angeben kann. „Wie hier die rechtliche Situation aussieht, ist noch nicht von den Gerichten geklärt worden“, schreibt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Ebenfalls kritisch sei, dass man angeben kann, ein offenes WLAN zu betreiben. „Hier besteht die Gefahr, dass die Betroffenen in Haftung geraten. Schließlich muss genau überlegt werden, welche Informationen dem Abmahnanwalt überhaupt mitgeteilt werden sollen.“ Dabei hat sich die Große Koalition erst im Frühjahr darauf geeinigt, die Störerhaftung für die Betreiber offener WLAN-Netze abzuschaffen.
Mit automatisierten Abmahnung machen Kanzleien den großen Reibach. „Schätzungen gehen von jährlich 50.000 bis 200.000 Fällen in Deutschland aus“, sagt Anwältin Beata Hubrig Spiegel Online.“ Die geforderten Beträge lägen zwischen 800 und 1500 €. Geld, das die Betroffenen aus Angst oft voreilig zahlen. „Die Abmahnkanzleien spielen mit der Angst vor Anwälten.“
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