Verpflichtendes Ortungssystem eCall für Neuwagen soll Leben retten
Neuwagen werden in Zukunft jederzeit zu finden sein. Nach einem Beschluss des EU-Parlamentes sollen sie ab Oktober 2015 mit dem Ortungssystem eCall ausgestattet werden.
Das Ortungssystem eCall hat einen GPS-Empfänger und wählt bei einem Unfall selbsttätig die Notrufnummer. Es übermittelt die genauen Daten von Unfall und Fahrzeug: Unfallzeitpunkt, Standort, Fahrtrichtung und Fahrzeugtyp. Der Notruf wird ausgelöst durch eine Verbindung zu anderen Notsystemen im Auto wie dem Airbag.
Das geplante Gesetz soll die Autobauer verpflichten, eCall in alle Neuwagen einzubauen. Das Ortungssystem soll den Einsatzkräften helfen, schneller vor Ort zu sein, die Zahl der Todesopfer wie auch die Schwere der Verletzungen verringern und die Kosten reduzieren, die durch unfallbedingte Staus entstehen. Rund 2500 Leben können nach einer Studie der EU-Kommission damit pro Jahr auf europäischen Straßen gerettet werden.
Appell an Freiwilligkeit blieb ungehört
eCall ist schon länger Thema in der europäischen Politik. Bereits 2005 beschloss die EU-Kommission gemeinsam mit Vertretern der Industrie, das Ortungssystem 2009 auf freiwilliger Basis einzuführen. Im Sommer 2012 forderte das EU-Parlament einen Gesetzesvorschlag für seine verpflichtende Einführung. Diesen legte die Brüsseler Behörde ein Jahr später vor. Nach dem ersten Entwurf aus Brüssel hatte die Industrie mehr Zeit für Entwicklung und Tests des Systems gefordert.
Kritik gab es auch von den Datenschützern. Sie fürchten einen Missbrauch der Daten, die durch das jederzeit mögliche Orten von Routen und Positionen gesammelt werden. Als „technische Grundlage für eine flächendeckende Überwachungsstruktur“ bezeichnete beispielsweise der Automobilclub von Deutschland eCall. Anhand der Daten könnten Versicherungen kontrollieren, wie viele Kilometer ein Fahrzeughalter wirklich zurücklegt und Bewegungsprofile erstellen. Änderungsanträge, eCall so zu gestalten, dass Autofahrer das Gerät auch ausschalten können, wurden jedoch abgelehnt.
Nächste Station fürs Gesetz: der EU-Rat
Die Grünen stimmten deshalb gegen die Gesetzesvorlage. Ihrer Ansicht nach ist die Kernfrage nicht beantwortet, ob der geplante Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen verhältnismäßig und angemessen ist. Beim Datenschutz blieben zahlreiche Unklarheiten, vor allem zum Löschen von Ortungsdaten oder zur Verbindung des öffentlichen Systems mit vergleichbaren privaten.
Der beschlossene Gesetzentwurf liegt nun dem EU-Rat vor. Er kann sich der Position der Parlamentarier anschließen oder einen eigenen Standpunkt annehmen, sodass dann mit dem Parlament ein Kompromiss ausgehandelt werden müsste.
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