Flughafen Frankfurt: Nachtflugverbot bereitet Luftfracht Sorge
Auf der neuen Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens soll nachts generell kein Flugzeug starten oder landen. Wenn auf ihr am 30. Oktober der planmäßige Flugbetrieb beginnt, herrscht jedoch nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auch auf dem gesamten Airport ein Nachtflugverbot. Luftfrachtspezialisten fürchten deshalb um ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Ende Oktober gehen auf dem Rollfeld des Frankfurter Flughafens nachts die Lichter aus, denn der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), Kassel, hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr auf dem größten deutschen Airport vorläufig verboten werden. Damit gab das Gericht Eilanträgen von Anwohnern aus den angrenzenden Gebieten Offenbach und Rüsselsheim statt.
Nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest, die ab 30. Oktober planmäßig genutzt werden soll, drohen erhebliche Einschränkungen insbesondere für den Luftfrachtverkehr. Denn laut dem VGH-Gerichtsbeschluss fallen in der nächsten Winterflugplanperiode am Flughafen Frankfurt die ursprünglich vorgesehenen 17 Starts und Landungen während der Nachtstunden weg. Derzeit sind es durchschnittlich noch rund 40 Flugbewegungen pro Nacht.
Entgültige Entscheidung zum Nachtflugverbot auf dem Flughafen Frankfurt erst 2012
Gegen die jetzige Entscheidung des VGH sind keine Rechtsmittel möglich. Sie gilt so lange, bis das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eine endgültige Entscheidung über die Nachtflugmöglichkeiten am Flughafen Frankfurt fällt. Dies wird voraussichtlich frühestens Anfang des kommenden Jahres der Fall sein.
Bis dahin wird die Logistikbranche im Raum Frankfurt kräftig zur Ader gelassen. „Wir müssen quasi unsere gesamten Flugpläne ummodeln. Die geplanten Flüge sind mit den Regierungen der Länder, in die sie führen, bereits fest koordiniert“, wie Nils Haupt, Sprecher des Geschäftsbereichs Logistik der Lufthansa Cargo AG, Frankfurt am Main, gegenüber den VDI nachrichten erklärte. „Eine derart kurzfristige Aussetzung der Nachtflüge für die Winterflugplanperiode hat erhebliche wirtschaftliche Schäden zur Folge und macht Maßnahmen zur Schadensminimierung praktisch unmöglich“, kritisierte der Logistikexperte dieses „bisher unvergleichliche Vorgehen“.
Für Frankfurt bildet die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Regelung von 17 genehmigten Nachtflügen nach Ansicht des Lufthansa-Cargo-Managers zudem eine wesentliche Grundlage, um als internationales Logistikdrehkreuz im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Gerade durch die enge Verzahnung von Cargo- und Passagiergeschäft sei sein Unternehmen an den Standort Frankfurt gebunden.
Logistikbranche: Nachtflugverbot verursacht Wettbewerbsnachteile
„Ein generelles Verbot aller Nachtflüge schneidet das wichtigste Logistikdrehkreuz Europas von den globalen Warenströmen ab und wird eine Verlagerung der Transporte vor allem zu Flughäfen in Nachbarländern bewirken“, warnte Haupt zugleich vor weitreichenden Folgen unter anderem für die Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Rhein-Main. Eine Bestätigung der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Genehmigung von durchschnittlich 17 Nachtflügen – von denen alleine sein Unternehmen 11 für sich beansprucht – durch das Bundesverwaltungsgericht sei daher für den Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland wichtig.
Ihre Bedenken über ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen äußerten auch andere Vertreter der Logistikbranche. So sieht beispielsweise Michael Kubenz, Vizepräsident des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV), Bonn, die für die Luftfracht sprechende Schnelligkeit im internationalen Warenverkehr gefährdet.
„Die Luftfrachtspediteure und die verladende Wirtschaft sind auf einen leistungsfähigen Flughafen Frankfurt ohne Nachtflugbeschränkungen angewiesen. 60 % des deutschen Luftfrachtaufkommens wickeln sie über diesen Standort ab“, betonte Kubenz. „Dies ist ein schwarzer Tag für Deutschlands Wirtschaft und seine Logistikbranche”, kommentierte Ewald Heim, Geschäftsführer der Initiative „Die Fracht braucht die Nacht“, Rodgau, die Entscheidung der Kasseler Richter. Ein absolutes Nachtflugverbot habe verheerende Auswirkungen auf den Logistikstandort Frankfurt, seine Kunden und die Arbeitnehmer am siebtgrößten Frachtflughafen der Welt. Die Entscheidung des VGH wenige Tage vor Beginn des Winterflugplans komme zudem zum schlechtmöglichsten Zeitpunkt, denn die Flugpläne würden international im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen mit langen Vorlaufzeiten geplant.
Die kurzfristige Streichung der Flüge wecke somit auch international Zweifel an der Zuverlässigkeit der deutschen Partner und stelle die Luftverkehrsunternehmen vor größte Probleme.
Nachtflugverbot auf dem Frankfurter Flughafen: DB Schenker denkt über Alternativen nach
Sollte das Nachtflugverbot in Frankfurt bestehen bleiben, dann erwägt die Spedition DB Schenker, künftig mehr Luftfracht über alternative Flughäfen etwa in Amsterdam oder Paris abzuwickeln. Dies deutete DB-Logistikvorstand Karl-Friedrich Rausch kürzlich während eines Fachkongress in Frankfurt/Main an.
Rausch betonte, dass sein Unternehmen in der CargoCity Süd des Frankfurter Flughafens rund 50 Mio. € in eigene Anlagen verbaut hat. Hätte das Nachtflugverbot Bestand, wäre dies eine Fehlinvestition. Der Manager hob hervor, dass sein Unternehmen im vergangenen Jahr rund 180 000 t Luftfracht über den Frankfurter Flughafen abgewickelt hat. „Für diese Mengen benötigen wir Frachtflugzeuge, die wegen der vom Passagierverkehr tagsüber belegten Slots vor allem nachts fliegen müssen“, unterstrich Rausch.
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