Warnstreik 27.07.2022, 10:08 Uhr

Lufthansa-Streik: 1.000 Flüge werden gestrichen

Am Mittwoch streiken 20.000 Beschäftigte des Lufthansa-Bodenpersonal. Ohne sie wird kein Flugzeug abheben. Was heißt das für Fluggäste?

Streik beim Bodenpersonal der Lufthansa: Ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hebt kein Flugzeug ab. Foto: Panthermedia.net/Yolshin (YAYMicro)

Streik beim Bodenpersonal der Lufthansa: Ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hebt kein Flugzeug ab.

Foto: Panthermedia.net/Yolshin (YAYMicro)

Die Gewerkschaft Verdi hat rund 20.000 Beschäftigte des Bodenpersonals der Lufthansa zum Streik aufgerufen. Das heißt: Am Mittwoch, 27. Juli, gibt es verstärkt Flugausfälle und Verspätungen. Der Warnstreik soll bis Donnerstagmorgen fortgesetzt werden. Die Lufthansa strich fast alle Verbindungen an den Drehkreuzen Frankfurt und München. Mehr als 1.000 Flüge fallen nach Unternehmensangaben aus: In Frankfurt 680 und in München rund 350 Flüge. Insgesamt sind rund 134.000 Passagiere von den Flugausfällen betroffen. Sie sollen möglichst auf alternative Verbindungen umgebucht werden, hieß es. Die Kapazitäten dafür seien allerdings „sehr begrenzt“.

Zum Lufthansa-Bodenpersonal gehören unter anderem Techniker und Logistiker, wie etwa Mitarbeitende der für die Wartung zuständigen Lufthansa-Technik und Beschäftigte der Lufthansa-Tochter Leos, die mit Pushback-Fahrzeugen dafür sorgen, dass die Flugzeuge in die entsprechenden Positionen zurückgeschoben werden. Ohne dieses Bodenpersonal kann kein Flugzeug abheben. Neben den Flughäfen Frankfurt und München sind auch Düsseldorf, Köln, Hamburg, Bremen, Berlin, Hannover und Stuttgart betroffen. Die Folgen des Streiks dürften sich mindestens bis Freitag auf den Flugverkehr auswirken.

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Hintergrund des Streiks: Verdi hatte ein erstes Tarifangebot der Lufthansa abgelehnt. Laut Gewerkschaft hatte das Unternehmen bei den Verhandlungen Festbeträge und eine ergebnisabhängige Komponente bei einer Laufzeit von 18 Monaten angeboten. Verdi hingegen fordert bei zwölf Monaten Laufzeit 9,5 Prozent mehr Geld in den Lohntabellen. So sollen vor allem die unteren Lohngruppen besonders profitieren. Die Gehaltssteigerung müsse mindestens 350 Euro betragen und zusätzlich sollten sich alle Stundenlöhne deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn absetzen, der im Oktober auf 12 Euro die Stunde steigt. Für den 3. und 4. August soll es eine Fortsetzung der Verhandlungen geben.

Streik bei der Lufthansa: „unzumutbar“ für Kunden und Mitarbeitende

„Die Beschäftigten, die tagtäglich einem enormen Druck ausgesetzt sind, haben in der zweiten Verhandlungsrunde auf ein starkes Signal gewartet, mit dem man ein gutes Ergebnis hätte erzielen können“, erklärt Marvin Reschinsky von Verdi. Die Situation auf den Flughäfen eskaliere. Die Überlastung der Beschäftigten aufgrund eins erheblichen Personalmangels, die aktuelle Inflation und ein dreijähriger Lohnverzicht würden die Beschäftigten immer mehr unter Druck setzen. „Sie brauchen dringend mehr Geld und sie brauchen Entlastung, – für sich selber und für die Passagiere. Dazu reicht das Arbeitgeberangebot vorne und hinten nicht“, so Reschinsky.

Die Lufthansa nannte den Streik „unzumutbar“ sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Arbeitsniederlegung von dieser Dauer über alle Standorte hinweg könne kaum noch als Warnstreik bezeichnet werden, erklärte Personalvorstand Michael Niggemann laut einer Mitteilung. „Das ist umso unverständlicher, als die Arbeitgeberseite bereits hohe und sozial ausgewogene Vergütungserhöhungen angeboten hat – trotz der nach der Corona-Krise wirtschaftlich für die Lufthansa weiter angespannten Situation, hoher Schuldenlasten und unsicheren Aussichten für die Weltwirtschaft.“

Bekomme ich als Fluggast Geld zurück?

Grundsätzlich gilt: Bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung von über drei Stunden haben Fluggäste Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Das regelt die EU-Verordnung 261/2004. Entscheidend ist dabei die Flugdistanz, die zurück gelegt werden soll:

  • 0 bis 1.500 Kilometer: Anspruch auf 250 Euro
  • Bis 3.500 Kilometer: Anspruch auf 400 Euro
  • Ab 3.501 Kilometer: Anspruch auf bis zu 600 Euro
  • Der Anspruch bei Flügen innerhalb der EU ist auf 400 Euro gedeckelt.

(mit dpa)

Ein Beitrag von:

  • Peter Sieben

    Peter Sieben schreibt über Forschung, Politik und Karrierethemen. Nach einem Volontariat bei der Funke Mediengruppe war er mehrere Jahre als Redakteur und Politik-Reporter in verschiedenen Ressorts von Tageszeitungen und Online-Medien unterwegs.

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