Öffentlich-rechtlicher Rundfunk 21.12.2012, 18:28 Uhr

Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag statt GEZ-Gebühren

Ab Januar wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf neue Füße gestellt: Ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind. Kritiker kritisieren Ungleichbehandlung und Mängel beim Datenschutz.

Rundfunkbeitrag: Ab Jahresbeginn gilt eine vereinfachte Regelung.

Rundfunkbeitrag: Ab Jahresbeginn gilt eine vereinfachte Regelung.

Foto: Werkfoto 

Mit dem Jahreswechsel ändert sich das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Ab 1. Januar zahlen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls den neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. „Damit wird die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die geänderte Mediennutzung angepasst“, heißt es in einer Presseerklärung der Sendeanstalten.

Kritiker wie der bayerische Jurist Ermano Geuer sehen in dem neuen Rundfunkbeitrag jedoch ein rechtlich zweifelhaftes Konstrukt. Geuer klagte gegen den Beitrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. „Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen – egal ob er einen Fernseher hat oder nicht,“ sagte er in einem Gespräch mit dem Handelsblatt.

Zudem kritisierte er, dass der Begriff „Beitrag“ unzutreffend sei: „Im Unterschied zur Steuer ist ein Beitrag an eine Gegenleistung geknüpft. Das ist beim Rundfunkbeitrag aber nicht der Fall. Jeder muss ihn zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht.“ Eine Entscheidung in dieser Sache ist seitens des Verfassungsgerichtshofes noch nicht ergangen, auch Klagen und Proteste von anderer Seite ändern nichts daran, dass der neue Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 startet.

Rundfunkbeitrag: Was ändert sich?

„Für Bürgerinnen und Bürger gilt ab Jahresbeginn die einfache Regel ,Eine Wohnung – ein Beitrag‘. Bei Unternehmen und Institutionen richtet sich der Rundfunkbeitrag künftig nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge,“ erläutern die Rundfunkanstalten. Der Gesetzgeber habe sich damit bewusst vom bisherigen geräteabhängigen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verabschiedet und ein Modell gewählt, das offen für den technischen Fortschritt sei.

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„Die Zeiten, in denen jedes Fernsehgerät und jedes Radio gezählt werden mussten, sind vorbei“, sagt die ARD-Vorsitzende Monika Piel. „Wie viele Personen in einer Wohnung leben und welche Rundfunkgeräte dort vorhanden sind, spielt für die Beitragserhebung künftig keine Rolle mehr. Das entlastet vor allem Familien und Wohngemeinschaften, die bisher mehrfach gezahlt haben.“

Damit sollen künftig auch die oft kritisierten Kontrollen an der Wohnungstür entfallen. Gegner der neuen Regelung fürchten allerdings, dass die in „Beitragsservice“ umbenannte GEZ sich weiterhin als Datensammler betätigt. Ermano Geuer schreibt dazu auf heise-online: „Zwar dürfen Angaben zu einzelnen Geräten ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr erhoben werden, jedoch entsteht beim Beitragsservice ein Verzeichnis, das weit mehr Daten umfassen würde als ein bundesweites Melderegister, welches es aus Datenschutzgründen nicht gibt.“

Rundfunkbeitrag: Wie hoch ist der Beitrag?

Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 €. Die bisherige ermäßigte GEZ-Gebühr für Menschen, die nur ein Radio ihr eigen nannten, entfällt damit. „Für mehr als 90 % der Bevölkerung bringt die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag keine Änderung: Sie zahlen entweder den gleichen Betrag wie bisher oder sogar weniger“, sagt ZDF-Intendant Thomas Bellut.

Anders sieht das für Bevölkerungsgruppen wie Behinderte aus, die bisher von der GEZ-Gebühr befreit waren. Sie müssen künftig einen ermäßigten Satz von 5,99 € zahlen. Allerdings empfehlen die Rundfunkanstalten: „Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen befreit war, sollte prüfen, ob eine Befreiung aus finanziellen Gründen beantragt werden kann.“

Rundfunkbeitrag: Wer muss handeln?

Nach Information der Rundfunkanstalten werden Bürgerinnen und Bürger, die bereits Rundfunkgebühr zahlen, automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Dies gelte auch für bisher befreite Rundfunkteilnehmer: Menschen mit Behinderung und Merkzeichen RF werden automatisch auf den ermäßigten Beitrag umgestellt.

Auch in Wohngemeinschaften, in denen bisher mehrere Bewohner GEZ-Gebühren gezahlt haben, muss künftig nur einmal Beitrag bezahlt werden. In diesem Fall sollte eine formlose Meldung an die GEZ, 50439 Köln, geschickt werden unter Angabe der Teilnehmernummer desjenigen, der künftig den Beitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt.

Rundfunkbeitrag: Was wird aus der GEZ?

Sie heißt ab Januar „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ und ist zuständig für die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowie für die Verwaltung der Beitragskonten. 2013 und 2014 wird der Beitragsservice umstellungsbedingt einmalig seine Adressdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen.

Ein Beitrag von:

  • Jens D. Billerbeck

    Jens D. Billerbeck

    Leiter Content Management im VDI Verlag. Studierte Elektrotechnik in Duisburg und arbeitet seit seiner Schulzeit jounalistisch. Nach Volontariat und Studienabschluss Redakteur der VDI nachrichten u. a. für Mikroelektronik, Hard- und Software, digitale Medien und mehr.

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