Neues Gesetz 14.04.2025, 08:30 Uhr

Nur noch digital: Was sich bei Passbildern ab Mai ändert

Die gesetzliche Grundlage ist nicht neu, nun tritt sie in Kraft: Ab dem 1. Mai akzeptieren Behörden nur noch digitale Bilder. Was dies für Bürger und Fotografen bedeutet.

Reisepass

Die Bilder für den Reisepass oder Personalausweis müssen ab dem 1. Mai digital sein.

Foto: Panthermedia / photom

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder in Deutschland grundsätzlich nur noch digital an die Passbehörden übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotostudios. Ziel ist es, Manipulationen wie das sogenannte Morphing zu verhindern. Papierfotos sind nur noch übergangsweise bis Ende Juli erlaubt. Die Behörden setzen dafür neue Geräte ein, die Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift erfassen. Für Bürger ohne digitale Möglichkeiten gibt es Alternativen vor Ort. Fotografen müssen in neue Technik investieren, dürfen aber weiter Teil des Systems bleiben.

Nur noch digital – aber mit Einschränkungen

Künftig akzeptieren die Behörden nur noch digitale Bilder. Diese dürfen entweder direkt vor Ort in der Passbehörde aufgenommen oder von einem Fotostudio über eine gesicherte Datenverbindung übermittelt werden. Der einfache Weg, ein Bild selbst zu machen und per E-Mail zu verschicken, ist ausgeschlossen.

Hintergrund ist die Sorge vor Bildmanipulationen, vor allem durch sogenanntes Morphing. Dabei verschmelzen mehrere Gesichter zu einem einzigen Foto. So könnte theoretisch mehr als eine Person denselben Ausweis verwenden. Das neue Verfahren soll das verhindern.

Gesetz schon länger beschlossen – Umsetzung erst jetzt

Die gesetzliche Grundlage ist keineswegs neu. Der Bundestag und der Bundesrat verabschiedeten das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ bereits im Herbst 2020. Viele der Regelungen traten bereits 2020 und 2021 in Kraft – etwa die Pflicht, zwei Fingerabdrücke im Ausweis zu speichern. Die digitale Fotoübermittlung wurde jedoch aufgeschoben, da dafür zunächst technische Voraussetzungen geschaffen werden mussten.

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Was tun ohne Smartphone oder Internet?

Auch wer keinen Zugang zu digitalen Geräten hat, kann ein Passbild anfertigen lassen. In vielen Passämtern gibt es spezielle Geräte, mit denen Bürger direkt vor Ort ein biometrisches Foto aufnehmen lassen können. Diese Dienstleistung kostet sechs Euro. Manche Kommunen verzichten auf die Gebühr, wenn bereits ein gültiges Foto vorliegt.

Alternativ können Sie auch weiterhin zum Fotografen gehen. Der erstellt das Bild und überträgt es mithilfe eines zertifizierten Systems in eine geschützte Bundes-Cloud. Die Kundinnen und Kunden erhalten anschließend einen QR-Code – digital oder auf Papier. Diesen Code bringen sie zur Behörde, wo das Bild abgerufen und überprüft wird.

Übergangsregelung bis Ende Juli

Bis zum 31. Juli 2025 gibt es noch eine Ausnahmeregelung: In bestimmten Fällen dürfen Papierbilder weiterhin verwendet werden. Etwa wenn das Bild bereits vor Mai aufgenommen wurde oder wenn die Technik im Amt noch nicht zur Verfügung steht.

Gerade kleinere Gemeinden sind nicht immer sofort technisch ausgerüstet. Deshalb gilt: Gibt es bereits ein Fotogerät im Amt, soll die Gebühr von sechs Euro entfallen – vorausgesetzt, Bürger bringen ein gültiges biometrisches Bild mit.

Was leisten die neuen Fotostationen?

Die neuen Geräte – etwa das System „PointID“ der Bundesdruckerei – erfüllen mehrere Aufgaben. Sie nehmen nicht nur das Passbild auf, sondern speichern auch Fingerabdrücke und Unterschrift. Das System passt sich der Körpergröße an und nutzt ein kurzes Video, aus dem automatisch ein geeignetes Bild ausgewählt wird. So sollen auch Kinder und Menschen mit Einschränkungen problemlos erfasst werden.

Zur Auswahl stehen Tisch- oder Standgeräte. Kommunen können selbst entscheiden, ob sie PointID oder ein anderes System nutzen möchten. Sie sind nicht verpflichtet, überhaupt ein Gerät anzuschaffen – müssen aber in jedem Fall digitale Fotos akzeptieren können.

Noch nicht überall verfügbar

Zum Start am 1. Mai sollen deutschlandweit rund 2.500 dieser Geräte einsatzbereit sein. Bis August 2025 sollen es 10.000 sein. Doch der Zeitplan gerät mancherorts ins Wanken: In Berlin-Mitte stand die Auslieferung Mitte März noch aus. In anderen Städten wie Dessau-Roßlau sind hingegen bereits mehrere Geräte installiert.

Die Geräte werden von der Bundesdruckerei kostenfrei zur Verfügung gestellt. Finanziert wird das Ganze über die sechs Euro Gebühr, die Bürgerinnen und Bürger bei der Aufnahme zahlen.

Folgen für Fotografen und Studios

Auch Fotostudios dürfen weiterhin Passbilder erstellen – allerdings nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen eine zertifizierte Software nutzen, die das Bild verschlüsselt an die Bundes-Cloud überträgt. Für viele kleinere Studios ist diese Umstellung mit hohen Kosten verbunden. Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen spricht von Investitionen im vierstelligen Bereich.

Dennoch sehen viele die Teilnahme als Chance. Schließlich ist die Passfotografie für viele ein wichtiger Teil des Geschäfts. Kritisch wird jedoch gesehen, dass Behörden die Technik direkt von der Bundesdruckerei erhalten – ohne Beteiligung lokaler Anbieter. „Das ist ein Dorn im Auge vieler Studios“, sagt der Verband.

Auch große Ketten wie dm beteiligen sich am System und bieten die Fotoaufnahme inklusive QR-Code in ihren Filialen an. (mit dpa)

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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