Facebook und Instagram 23.05.2025, 20:30 Uhr

Meta darf Nutzerdaten für KI nutzen – Gericht gibt grünes Licht

Die geplante Nutzung von persönlichen Daten für das Training von KI-Modellen durch Meta, insbesondere aus Facebook und Instagram Profilen, stieß bei Datenschützern und Verbraucherschützern auf Kritik. Die Verbraucherzentrale NRW hatte Meta abgemahnt, um die ungefragte Verwendung dieser Daten zu unterbinden. Ein Gericht ist damit einverstanden. Verbraucherschützer sind enttäuscht.

Meta

Datenschutz im Fokus: Verbraucherschützer mahnen Meta wegen KI-Training mit Nutzerdaten von Facebook und Instagram ab.

Foto: PantherMedia / Fischeron (YAYMicro)

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Meta Beiträge von Facebook- und Instagram-Nutzern für das Training seiner KI „Meta AI“ verwenden darf (Az. 15 UKl 2/25). Meta plant ab dem 27. Mai, öffentliche Beiträge von erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI zu nutzen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Sie warf Meta unter anderem einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht vor.

OLG Köln sieht berechtigtes Interesse bei Metas KI-Training

Wie die dpa berichtet, wies das OLG Köln den Antrag der Verbraucherzentrale als unbegründet zurück. Richter Oliver Jörgens erklärte, Meta dürfe die Daten auf Grundlage eines „berechtigten Interesses“ laut Datenschutzgrundverordnung nutzen. Auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer sei die geplante Verwendung ihrer Daten für das KI-Training rechtlich zulässig. Laut Gericht verfolgt Meta damit ein legitimes Ziel, das nicht auf weniger eingreifende Weise erreicht werden könne.

„Unzweifelhaft werden für das Training große Datenmengen benötigt, die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden können“, zitiert die dpa das Gericht.

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Bei der Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta überwiegen laut Gericht die Interessen von Meta bei der Datenverarbeitung.

Richter Jörgens erklärte, Meta habe glaubhaft gezeigt, dass persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausgefiltert werden, damit sie den Nutzern nicht direkt zugeordnet werden können.

Die Nutzer seien außerdem über die Apps und andere Wege informiert worden. Sie könnten die Datenverarbeitung verhindern, indem sie ihre Beiträge auf „nicht-öffentlich“ stellen oder Widerspruch einlegen, so das Gericht.

Die Verbraucherzentrale zeigte sich enttäuscht. VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski erklärte, aus ihrer Sicht sei die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI sehr problematisch. Die Ablehnung des Eilantrags bedeute, dass nun Tatsachen geschaffen würden, obwohl weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Nutzung bestünden.

KI-Training mit Social-Media-Daten

Die Vorstellung, dass KI-Modelle mit eigenen Bildern aus den eigenen Social-Media-Profilen gefüttert werden sollen, ist für die meisten Nutzer, die ihre Privatsphäre schätzen, gruselig. Man möchte selbst entscheiden können, ob man seine Bilder und Inhalte für die KI zur Verfügung stellen möchte oder nicht. Völlig überraschend kam die Nachricht, dass der Meta-Konzern plant, dass Nutzer von Facebook, Instagram und Threads ihre Inhalte zur Verfügung stellen sollen, um KI-Modelle zu trainieren. Verbraucherschützer setzen sich jedoch dagegen ein. Denn: Wenn man der Nutzung nicht aktiv wiederspricht, wird der Konzern diese Daten ab Ende Juni zum Trainieren seiner künstlichen Intelligenz verwenden.

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta eingeleitet, um zu verhindern, dass das Unternehmen ungefragt Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer zur Schulung seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Tochtergesellschaft Meta Platforms Ireland Ltd. wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

„Wir sind verpflichtet, Deutsch-trainierte KI in die Hände der deutschen Bevölkerung zu bringen und sicherzustellen, dass jeder in Europa gleichberechtigten Zugang zu den vollen Vorteilen der generativen KI hat“, hieß es seitens des Meta-Konzerns.

Max Schrems, Leiter der Datenschutzorganisation Noyb, zeigte sich überrascht über das Ergebnis des Verfahrens, da der Verstoß von Meta seiner Meinung nach klar und schwerwiegend sei. Er erklärte, für eine einstweilige Verfügung müsse man aber mehr Beweise vorlegen als bei einem normalen Prozess. Dass die einstweilige Verfügung abgelehnt wurde, heiße nicht, dass das Hauptverfahren nicht gewonnen werden könne. Während die Verbraucherzentrale NRW ein Verfahren nur für Deutschland gestartet habe, plant seine Organisation ein Verfahren für die gesamte EU.

Meta-Kunden müssen aktiv widersprechen

Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen 2024 kritisierten, dass Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass ihre Postings für das Training von KI-Modellen genutzt werden. Sie bemängelten, dass das Widerspruchsverfahren als sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich empfunden wird. Zusätzlich bemängelten sie, dass Facebook neuerdings automatisch eine tiefere Analyse der privaten Fotobibliothek durchführt: Nutzer der Facebook-App erhalten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos sie aus ihrem persönlichen Speicher auf der Plattform teilen könnten. Die Verbraucherzentrale NRW sieht in beiden Änderungen – dem KI-Training und der Foto-Analyse – einen Verstoß gegen die Datenschutzrechte der Nutzer.

Meta argumentierte, dass sein Vorgehen im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht. In der E-Mail an die Nutzer erklärte das Unternehmen: „Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.“

„Meta macht es sich hier zu einfach“

„Meta macht es sich hier zu einfach“, erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW gegenüber der dpa vor einem Jahr. Die Verwendung privater Daten für das Training von Künstlicher Intelligenz sollte nicht ohne Zustimmung der Nutzer geschehen, da die dabei genutzten persönlichen Daten als besonders schutzwürdig gelten. Nutzer konnten in der Vergangenheit nicht absehen, dass die von ihnen geposteten Informationen später für das Training von KI verwendet werden könnten.

Im Wettbewerb um die fortschrittlichsten KI-Systeme, im Wettstreit mit Konkurrenten wie OpenAI, Google und Microsoft, arbeitet der Konzern an seiner eigenen „Meta AI“, die in der Lage sein soll, Texte und Bilder zu erzeugen. Zur Schulung des Systems in Sprachverständnis werden zahlreiche Texte von menschlichen Nutzern verwendet, darunter Beiträge von Facebook und Instagram. Ähnlich erfolgt dies auch mit Fotos und anderen Bildern.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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