Corona: Impftermine und Impfreihenfolge 29.06.2021, 09:01 Uhr

Impftermin schneller als gedacht: Wann und wie bekommt man die Corona-Impfung?

Licht am Ende des Tunnels: Die Corona-Impfung rückt für alle näher. Doch wie macht man einen Termin? Zu welcher Gruppe gehöre ich? Kann ich mir den Impfstoff aussuchen? Derweil sorgt die Freigabe von Astrazeneca für alle sowie gefundene Verunreinigungen des Vakzins für Unsicherheit. Alle Antworten hier.

Die Impfkampagne zieht spürbar an, immer mehr Menschen erhalten zumindest die erste Impfung. Doch wie kommt man an einen Impftermin? Und impft die Hausärztin oder Hausarzt oder muss man ins Impfzentrum? Wir klären alle Fragen. Foto: panthermedia.net/lacheev

Die Impfkampagne zieht spürbar an, immer mehr Menschen erhalten zumindest die erste Impfung. Doch wie kommt man an einen Impftermin? Und impft die Hausärztin oder Hausarzt oder muss man ins Impfzentrum? Wir klären alle Fragen.

Foto: panthermedia.net/lacheev

Wieder so ein Wort, das man vor 2020 nicht verstanden hätte: Impfneid. Ein Gutes hat es: Die meisten Menschen wollen geimpft werden, von Impfmüdigkeit kann keine Rede sein. Und weil immer mehr Impfdosen geliefert werden, zieht die Impfkampagne allmählich merklich an – auch wenn die Vakzine nach wie vor viel zu knapp sind, weshalb Impfdrängler von Ärztinnen, Ärzten und von der Politik zu Geduld angehalten werden. Wer ist denn jetzt dran, geimpft zu werden? Wie kommt man an einen Impftermin?

Die Impfpriorisierung ist seit Anfang Juni aufgehoben. Im Lauf des Monats Mai hatten in vielen Bundesländern auch Personen aus der Prio-Gruppe 3 ihren Schutz gegen Corona erhalten. In dieser Gruppe befinden sich Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes sowie Personen mit bestimmten Arbeits- und Lebensbedingungen – Termine gab es indes vornehmlich für Menschen bestimmter Berufsgruppen. Darüber hinaus umfasst Gruppe 3 alle über 60-Jährigen, pflegende Angehörige aber auch Verkäufer und Verkäuferinnen im Supermarkt (dazu mehr weiter unten im Artikel).

Nachdem es wochenlang schwierig war, an Impftermine zu kommen, gibt es für viele in diesen Tagen überraschend zeitnahe Termine.

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Dass jetzt jeder Bürger und jede Bürgerin ein Impfangebot bekommen soll – unabhängig vom Alter, Berufs- und Lebensstand – heiße nicht, „dass dann jeder sofort geimpft werden kann”, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Doch jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich jetzt um einen Impftermin bemühen. Diese sollen nach Maßgabe der Versorgung auch zügig vergeben werden.

Der verfallen immer öfter Impftermine, etwa in NRW: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sind allein im Rheinland seit Anfang 57.200 Impftermine verfallen. Auch in anderen Regionen und Bundesländern nehmen viele  Impfkandidaten den zweiten Impftermin nicht wahr.

Was dahinter steckt und wann und wie Sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen können, erfahren Sie hier.

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Update: Verunreinigungen im Astrazeneca-Impfstoff

Das Vakzin von Astrazeneca ist erneut in den Schlagzeilen: Ein Forschungsteam der Ulmer Universitätsmedizin hat Verunreinigungen im Corona-Impfstoff von Astrazeneca gefunden. Sowohl menschliche als auch virale Eiweiße wurden festgestellt – darunter Hitzeschock-Proteine. Ob diese Verunreinigungen die Wirksamkeit des Impfstoffs beeinflussen oder mit Impfreaktionen zusammenhängen, steht allerdings nicht fest. In sehr seltenen Fällen entwickelten vor allem jüngere Frauen bis zu 16 Tage nach der Impfung Sinusvenenthrombosen. Laut der Ulmer Studie sollten die Herstellungs- und Qualitätssicherungsprozesse allerdings optimiert werden. Die Entfernung solcher Verunreinigungen gilt in der Pharmaindustrie als Qualitätskriterium.

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Die Forschenden haben mit Proteingelen und Silberfärbungen gearbeitet, um die Verunreinigungen nachzuweisen. Konkret verglichen sie die Färbemuster der Astrazeneca-Proben mit denen eines laboreigenen Vergleichsvektors (HAdV-C5-EGFP), der mittels Ultrazentrifugation aufgereinigt worden war.

„Das Bandenmuster im Proteingel hat sich in den beiden Proben deutlich unterschieden: Im Vergleich zu dem eigenen Adenovirus-Vektor wiesen die AstraZeneca-Proben deutlich mehr Proteinbanden auf, die nicht durch den adenoviralen Impfstoff erklärbar waren“, erklärt Professor Kochanek.

Der Proteingehalt pro Impfdosis lag deutlich über den theoretisch zu erwartenden 12,5 µg – in einer genauer untersuchten Charge betrug er sogar 32 µg.

Die Studie durchläuft aktuell ein Review-Verfahren bei einem anerkannten Fachjournal.

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Wie kann ich einen Impftermin machen?

Die Bundesländer organisieren die Impftermin-Vergabe individuell. In der Regel gibt es spezielle Telefon-Hotlines und Online-Portale, über die man einen Termin ausmachen kann. Außerdem wird es Einladungen per Post geben. Viele Bundesländer setzen auf die bundeseinheitliche Telefon-Hotline 116 117.

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  • Baden-Württemberg
    Termine können Sie online auf der Landes-Webseite oder über die Bundeshotline 116 117 vereinbaren.
  • Bayern
    Grundsätzlich gibt es Informationen zu Impfterminen beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, erreichbar unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/.
  • Auf der Website können Sie sich das nächstgelegene Impfzentrum anzeigen lassen, das Sie direkt zur Terminvergabe anrufen können. Auch über die Bundeshotline 116 117 sind Terminvereinbarungen möglich.
  • Berlin
    Auf dem Service-Portal Berlin finden Sie Informationen zur Terminvergabe (service.berlin.de). In Berlin versendet die Senatsverwaltung für Gesundheit aktuell per Post Einladungen an Impfberechtigte mit einem Code zur Terminvereinbarung enthält. Mithilfe dieses Codes können Sie telefonisch unter 030/ 9028 2200 ein Termin vereinbaren. Wer das 70.Lebensjahr vollendet hat, aber trotzdem noch keine Einladung bekommen hat, sollte sich am besten per E-Mail unter der Adresse verfahren‑schutzimpfung@sengpg.berlin.de melden. Auch Berlin hat die Priorisierung von Astrazeneca aufgehoben.
  • Brandenburg
    Informationen zur Corona-Impfung und zum Impftermin gibt es auf der Webseite brandenburg-impft.de. Impftermine gibt es über das Online-Portal impfterminservice.de.
  • Bremen
    Informationen gibt es auf der Landes-Website bremen.de. Das Land hatte Einladungen per Post mit einem Code an Impfberechtigte geschickt. Inzwischen kann sich jeder um einen Termin bemühen. Über die Webseite impfzentrum.bremen.de können Sie mithilfe des Codes einen Termin ausmachen.
  • Hamburg
    Auf der Landeswebseite hamburg.de gibt es allgemeine Informationen zur Impfung. Impfkandidaten können über die Bundeshotline 116 117 einen Termin vereinbaren oder das Online-Portal impfterminservice.de nutzen.
  • Hessen
    Informationen gibt es unter www.corona-impfung.hessen.de. Termine gibt es über die Bundeshotline 116117 oder über 0611 505 92 888 sowie online unter www.impfterminservice.hessen.de oder www.impfterminservice.de/impftermine.
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Impfberechtigte der Gruppe 1 und 2 wurden per Schreiben eingeladen. Alle anderen können unter der Telefonnummer 0385/20271115 einen Impftermin vereinbaren.
  • Niedersachsen
    Informationen gibt es auf niedersachsen.de sowie unter unter der Hotline 0800/9988665.
  • Nordrhein-Westfalen
    Die Webseite des Landes-Gesunsdheitsministeriums informiert über die Impftermine (mags.nrw/coronavirus-impfablauf). Außerdem gibt es eine Info-Hotline, erreichbar unter 0211/91191001. Termine gibt es online unter www.116117.de telefonisch über die 116117. Für das Rheinland gilt die Nummer 0800/116 117-01, die Westfalen-Lippe wählen Sie 0800/116 117-02. Termine gibt es außerdem online über https://termin.corona-impfung.nrw/home oder impfterminservice.de/impftermine.
  • Rheinland-Pfalz
    Allgemeine Informationen zu den Terminen gibt es unter corona.rlp.de. Über die Corona-Hotline 0800/ 5758100 oder über das Online-Portal impftermin.rlp.de können Sie einen Termin buchen.
  • Saarland
    Termine gibt es entweder online unter www.impfen-saarland.de oder über die Telefonnummer 0681/ 501 4422 oder die Hotline 0800/9991599.
  • Sachsen
    Alle wichtigen Informationen gibt es online unter https://www.coronavirus.sachsen.de. Eine Terminvereinbarung ist online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800/0899 089 möglich.
  • Sachsen-Anhalt
    Termine können Sie sind telefonisch über die Bundeshotline 116 117 oder online unter impfterminservice.de vereinbaren.
  • Schleswig-Holstein
    Termine gibt es online über die Seite impfen-sh.de.
  • Thüringen
    Termine gibt es online unter impfen-thueringen.de oder über die Hotline 03643/49 50 49 0.

Wann bin ich mit der Impfung dran?

Grundsätzlich gilt: Weil nach wie vor begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können nicht alle Menschen sofort eine Corona-Impfung erhalten. Zu Beginn der Impfkampagne hatte das Bundesgesundheitsministerium deshalb in Anlehnung an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) eine Priorisierung der Impfberechtigten in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. So soll die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle schnell reduziert werden.

Inzwischen ist die Impfpriorisierung aufgehoben.

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Die einzelnen Impfgruppen im Überblick:

Zur Priorisierungsgruppe 1 gehören u.a.:

  • Menschen über 80
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Pflegekräfte in ambulanten Diensten
  • Personen, die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 durchführen oder in medizinische Einrichtungen mit einem hohen Expositionsrisiko arbeiten (z.B. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
  • Menschen, die in medizinischen Einrichtungen Personen behandeln oder betreuen, die einem sehr hohen Risiko für einen schweren Corona-Krankheitsverlauf ausgesetzt sind (z.B. in der Onkologie, Transplantationsmedizin)

Zur Gruppe 2 gehören u.a.:

  • Menschen über 70
  • Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht oder die eine der folgenden Erkrankungen haben:
    Menschen mit Trisomie 21
  • Menschen mit Conterganschädigung
  • Menschen nach einer Organtransplantation
  • Demenz
  • geistige Behinderung
  • schwere psychiatrische Erkrankung, u.a. bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression
  • behandlungsbedürftige Krebserkrankung
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung wie COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Menschen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • chronische Nierenerkrankung
  • Adipositas (Body-Mass-Index über 40)
    bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Menschen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

Zur Gruppe 3 gehören u.a.:

  • Menschen über 60
  • Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen
  • Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen
  • Menschen mit Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie
  • Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung
  • Menschen mit Asthma bronchiale
  • Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung
  • Menschen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen
    Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30)
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • Zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind und in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Verwaltungen, bei der Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, THW oder in der Justiz und Rechtspflege tätig sind
  • Menschen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind: z.B. im Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und einem niedrigen Expositionsrisiko ausgesetzt sind, etwa in Laboren
  • Menschen, die im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten
  • Personen, die an Schulen arbeiten, die nicht Grund- oder Förderschulen sind (z.B. Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen)
  • Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass allen Menschen bis Ende Sommer 2021 ein Impfangebot gemacht werden kann.

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Wenn Sie abschätzen wollen, wann Sie ungefähr mit einem Impftermin rechnen können, hilft Ihnen zum Beispiel das Tool Omnicalculator. Entwickelt hat es eine Absolventin der TU Wien gemeinsam mit einem Kollegen. Anhand eine Fragebogens errechnet das Tool online einen mehr oder weniger wahrscheinlichen Impftermin für Sie.

Warum haben Millionen Vorerkrankte aus Priogruppe 3 noch kein Impfangebot?

Tatsächlich war es vor der Aufhebung der Priorisierung in vielen Bundesländern so, dass zwar die Priogruppe 3 bereits geimpft wurde – aber nur bestimmte Personengruppen – zum Beispiel in NRW. Dort wurden chronisch Kranke aus Priogruppe 3 nach §4 der Corona-Impfverordnung, wie zum Beispiel Diabetes-Patienten, Asthma-Patienten, Menschen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankte oder Menschen mit Herzinsuffizienz nicht in den Impfzentren geimpft.

Bei vielen Betroffenen sorgt das nach wie vor für Verwirrung. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) spricht von einem „Kommunikationsdesaster“. Der Verein, der sich unter anderem für die Rechte von Menschen mit Atemwegserkrankungen einsetzt, findet deutliche Worte: Man verurteile es, wenn nun chronisch Erkrankte, die bereits schon lange auf einen Impftermin warten, ab Juni mit allen Impfwilligen um Impftermine konkurrieren müssen:

Der DAAB fordert hier weiterhin eine Bevorzugung zur Covid-Impfung für die Personengruppen der chronisch Erkrankten mit Priorisierungseinstufung.

Anders sieht es Uta Butt von der Atemwegsliga. Betroffene seien aufgefordert, sich jetzt zu kümmern, schreibt die Ärztin auf Nachfrage: „Den Konkurrenzgedanken finde ich persönlich nicht zielführend. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen möglichst schnell geimpft werden. Eine Neiddebatte hilft niemandem.“

Atemwegsliga: Konkurrenzgedanke nicht zielführend

In der praktischen Umsetzung erwarte sie keine großen Probleme, da zunehmend mehr Impfstoff zur Verfügung stehe und jetzt auch Kassenärzte und bald auch die Betriebsärzte mitimpfen: „Und ja, es wird immer Menschen geben, die irgendetwas nicht rechtzeitig erfahren haben, obwohl in allen Medien/auf allen Kanälen das Thema Corona und insbesondere die Impfung das große Thema ist. Ich gehe davon aus, dass Einzelprobleme in der Regel zielorientiert vor Ort gelöst werden können“, so Butt.

Das Landesgesundheitsministerium von NRW hatte auf Nachfrage gegenüber ingenieur.de: „Dem Land Nordrhein-Westfalen steht weiterhin nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung. Zudem werden im Mai erheblich mehr Impfdosen für Zweitimpfungen benötigt als noch im April. Daher kann das Land nicht allen Personen der Priorität 3 gleichzeitig ein Impfangebot machen.“

Grundsätzlich gelte: Personen mit Vorerkrankungen nach § 3 CoronavirusImpfVO (Priorität 2) haben bereits heute einen Anspruch auf ein Impfangebot sowohl in den Impfzentren als auch bei ihrem Hausarzt. „Das Land will Personen mit Krankheiten gemäß § 4 CoronavirusImpfVO (Priorität 3 ) so schnell wie möglich ein Impfangebot machen. Hierzu aber folgender Hinweis: In Arztpraxen kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe schon jetzt Personen aus der Priorität 3 ein Impfangebot unterbreitet werden, sofern sie keine weiteren Patientinnen und Patienten der Prioritätsgruppen 1 und 2 mehr haben – dies gilt insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen.“

Ferner könne überdies der Impfstoff von Astrazeneca in den Arztpraxen grundsätzlich allen Personen unabhängig von Alter und Priorisierung angeboten werden. Voraussetzung sei eine gewissenhafte ärztliche Aufklärung und die individuelle Risikoakzeptanz der Patientinnen und Patienten.

„Auch Beschäftigte im Apothekenwesen, als Teil der in der Verordnung festgelegten kritischen Infrastruktur (§ 4 Abs. 1 Ziff. 5 CoronaImpfV), fallen in diese Priorisierungsgruppe. Aufgrund der begrenzten Impfstoffverfügbarkeit ist jedoch weiterhin eine Priorisierung innerhalb der Anspruchsberechtigten bezogen auf den Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff erforderlich“, heißt es beim Ministerium. „Vor diesem Hintergrund können die unter die kritische Infrastruktur fallenden Personengruppen der Verordnung (u.a. Beschäftigte des Apothekenwesens) derzeit noch keine Impftermine in den Impfzentren vereinbaren. Gleichwohl soll den Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Apotheken über die in den Impfzentren geführten sogenannten Reservelisten schnellstmöglich ein Impfangebot gemacht werden. Das Ministerium steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Apothekerkammern des Landes.“

Chronisch Kranke aus Priogruppe 3 haben also de facto kein priorisiertes Impfangebot erhalten. In anderen Bundesländern dürfte es ähnlich aussehen.

Stiko empfiehlt Festhalten an Impf-Priorisierung

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut hatte derweil ein Festhalten an der Priorisierung empfohlen. Rund 45 Prozent der 70- bis 79-Jährigen und fast 70 Prozent der 60 bis 69-Jährigen waren Anfang noch nicht geimpft. Das betreffe allein in diesen Gruppen 10 Millionen Menschen. Inzwischen dürften viele eine Erstimpfung erhalten haben.

Auch bei jüngeren Menschen mit Vorerkrankungen sei bislang nur etwa jeder vierte einmal geimpft worden. In nächsten Monaten sollten nach Ansicht der Stiko verschiedene Gruppen parallel geimpft und Priorisierungen regional zeitversetzt angepasst werden, erklärte die Kommission, aber eine Priorisierung sei weiterhin sinnvoll.

Kann man wählen, welchen Corona-Impfstoff man bekommt?

Eine freie Wahl besteht derzeit nicht. Doch nicht jeder Impfstoff ist für jeden Menschen gleich gut geeignet. Der Astrazeneca-Impfstoff wird beispielsweise vor allem Personen über 60 Jahre gespritzt. So lautet die Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkomission). Das liegt daran, dass es bei jüngeren Zielgruppen vereinzelt zu Hirnvenen-Thrombosen nach einer Impfung mit Astrazeneca gekommen ist. Nach einer individuellen Risikoanalyse mit dem behandelnden Arzt kann es in Einzelfällen aber durchaus auch zu einer Impfung mit diesem Impfstoff kommen. Das Risiko von schweren Nebenwirkungen wird als sehr gering eingeschätzt. Auch bei den anderen Impfstoffen kann es zu Nebenwirkungen kommen.

Mehr zu den einzelnen Impfstoffen und de Nebenwirkungen erfahren Sie hier: Wie funktionieren die Impfstoffe von Astrazeneca, Biontech, Moderna und Co.? 

Ab wann ist Astrazeneca freigegeben?

Corona-Impfungen sind mit dem Impfstoff von Astrazeneca für alle möglich, die sich mit ihrem Arzt dafür entscheiden. Die Priorisierung wird für diesen Impfstoff voll aufgehoben, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mitteilte:

„Das heißt, dass beim Impfen in den Arztpraxen die Ärzte entscheiden, wer jetzt wann mit dem Impfen dran ist“, so Spahn.

Gemeinsam mit den Patienten sollen sie auch festlegen können, wie bald die nötige zweite Impfung folgt. Eigentlich sollen zwischen erster und zweiter Impfung mit Astrazeneca 12 Wochen liegen. Hier könne man auch flexibler agieren, hieß es jetzt. Daran gibt es von Mediziner Kritik. Denn: Die Impfkommission empfiehlt für das Präparat einen Abstand von 12 Wochen, weil es Beobachtungen gab, nach denen der längere Abstand zu einer besseren Wirksamkeit des Vakzins führt. Die Wirksamkeit einer zweimaligen Impfung im Abstand von vier bis acht Wochen liegt laut einem Bericht der europäischen Zulassungsbehörde EMA bei 50,4 %. Bei zwölf und mehr Wochen steigt sie  auf 72,1 % bis 82,4 % an.  Kritikern zufolge wird dabei womöglich auf eine optimale Wirksamkeit zugunsten eines Impfversprechens verzichtet.

SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach kritisiert die Idee, die Wartezeit zu verkürzen, aus einem weiteren Grund: Je mehr frühe Astrazeneca-Zweitimpfungen passieren, desto mehr verschieben sich die Termine für Erstimpfungen anderer Menschen nach hinten. Das wiederum wirke sich negativ auf den gesamten Impfschutz aus. „Was für Mutationen im Herbst kein Vorteil ist“, schreibt Lauterbach via Twitter.

Der Astrazeneca-Impfstoff genießt keinen allzu guten Ruf: Beim Einsatz in jüngeren Altersgruppen traten 4 bis 16 Tage nach der Impfung selten teils tödliche Blutgerinnsel im Gehirn auf. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) den Einsatz für Menschen ab 60 Jahren. In der Altersgruppe falle die Nutzen-Risiko-Abwägung „eindeutig zu Gunsten der Impfung“ aus. Denn mit dem Alter steigt das Risiko für schwere und tödliche Verläufe von Corona. Auch für Jüngere ist die Impfung mit dem Präparat aber möglich und nach Expertenmeinung mit einem sehr geringen Risiko. Die Stiko empfiehlt eine Impfung mit Astrazeneca „nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten.“

Bekommt man bei der Zweitimpfung auch Astrazeneca?

Grundsätzlich sollte entsprechend der Stiko-Empfehlung bei der zweiten Impfung der gleiche Impfstoff wie bei der ersten Impfung verabreicht werden. Eine Ausnahme gilt in der Empfehlung für Menschen unter 60, die zuerst mit Astrazeneca geimpft wurden. Hier empfiehlt die Impfkommission für die zweite Impfung nach 12 Wochen einen der mRNA-Impfstoffe: „Diese explizite Empfehlung gilt nach wie vor“, so eine Sprecherin des Robert-Koch-Instituts gegenüber ingenieur.de. Dieses Verfahren nennt sich heterologes Impfschema.

Das Verfahren ist aber keine Verpflichtung: Das heißt, Menschen unter 60 können auch Astrazeneca bei der Zweitimpfung bekommen, wenn sie möchten. Mutmaßlich steht ihnen dann womöglich auch gar kein anderer Impfstoff zur Verfügung. Wie genau die Zweitimpfung in den Arztpraxen letztlich gehandhabt wird, ist derzeit noch nicht geklärt.

Warum verfallen so viele Impftermine?

In NRW passiert es immer wieder, dass Impftermine nicht wahrgenommen werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein spricht von zehntausenden Zweitimpfungsterminen, die allein im Rheinland verfallen.

In anderen Bundesländern sieht es vergleichbar aus: In Schleswig-Holstein etwa verfallen täglich 400 Impftermine. Ähnliches berichten die Gesundheitsbehörden in Sachsen-Anhalt, Thüringen und weiteren Bundesländer. Die Gründe sind nicht ganz klar: Möglicherweise sinkt die Sorge vor einer Ansteckung mit den Inzidenzwerten, die seit Wochen deutschlandweit fallen.

Werden Kinder in Deutschland gegen Corona geimpft?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) lehnt eine Corona-Impf-Empfehlung für Kinder ab zwölf Jahren ab, weil die Datenlage derzeit noch unzureichend sei.

Grundsätzlich können aber Kinder ab zwölf Jahren können mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft werden – auf individuellen Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung.

Wann ist man vollständig gegen Covid-19 geimpft?

Für eine vollständige Immunisierung sind bei fast allen Vakzinen zwei Impfdosen notwendig. Das gilt für die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sowie dem Vektor-basierten Impfstoff von Astrazeneca. Die zweite Impfung muss – je nach Hersteller – in einem bestimmten Abstand verabreicht werden. Das Vakzin von Johnson&Johnson muss nur einmal verabreicht werden. Erste ausgewählte Impfzentren erhalten in diesen Tagen den Impfstoff des US-Herstellers.

Das Risiko, an Corona zu erkranken, sinkt allerdings schon nach ersten Impfung deutlich. Laut einer Studie der Uni Oxford sinkt das Erkrankungs-Risiko bei Impfstoffen etwa von Astrazeneca oder  Biontech/Pfizer um 65 Prozent. Und wer doch erkrankt, hat in den meisten Fällen einen deutlich schwächeren Krankheitsverlauf.

Eine Erhebung der US-Gesundheitsbehörse Centers for Disease Control (CDC) kommt sogar zu dem Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit, an Corona zu erkranken, bereits 14 Tage nach der Erstimpfung um rund 80 Prozent sinkt.

Ein signifikanter Impfschutz ist aber Experten zufolge erst sieben bis zehn Tage nach der Erstimpfung aufgebaut.

Wie lange muss man zwischen den Impfterminen warten?

Die STIKO empfiehlt folgende Impfabstände:

  • 6 Wochen für mRNA-Impfstoffe
  • 12 Wochen für den Impfstoff von Astrazeneca
Zwischen 6 und 12 Wochen muss man zwischen der ersten und der zweiten Impfung warten. Foto: Panthermedia.net/Zerbor

Zwischen 6 und 12 Wochen muss man zwischen der ersten und der zweiten Impfung warten.

Foto: Panthermedia.net/Zerbor

Wie funktioniert das Portal sofort-impfen.de?

Vor einigen Tagen ist das Portal sofort-impfen.de online gegangen. Hinter dem Projekt steht unter anderem der Berliner Unternehmer Martin Elwert vom Start-up Coffee Circle, der die Plattform zusammen mit befreundeten Unternehmern ins Leben gerufen hat.

Die Idee: Über das Portal sollen Impfwillige, die sich zum Beispiel gern mit Astrazeneca impfen lassen wollen, und Arztpraxen, die Vakzi-Dosen übrig haben, unkompliziert zusammengebracht werden. Nutzer melden sich dazu lediglich mit ihrer Postleitzahl und ihrer E-Mail-Adresse an. Sobald ein Arzt in der Nähe einen freien Termin für eine Corona-Impfung hat, wird man per Mail informiert.

Gibt es eine Impfpflicht?

Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Laut Umfragen der Universität Erfurt sind drei Viertel der Deutschen bereit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Laut einem Bericht des Robert Koch-Institut geht von Geimpften kaum noch ein Ansteckungsrisiko aus. Geimpften können somit wieder mehr Freiheitsrechte zugesprochen werden. Bei Menschen, die noch auf ihr Impfangebot warten, sorgt das zum Teil für Unmut: Wie mit der Situation umgegangen werden soll, wird auch in der Politik diskutiert. Grundsätzlich ist aus juristischer Sicht aber bei Personen, die vollständig geimpft sind, keine Einschränkung der Grundrechte mehr zu begründen, sofern gesichert ist, dass eine vollständige Impfung das Pandemierisiko in der Bevölkerung signifikant senkt.

Kann ich einen Corona-Impftermin beim Hausarzt machen?

Corona-Impfungen werden mittlerweile auch von niedergelassenen Hausärzten durchgeführt. Die Terminbuchung läuft also direkt über den eigenen Hausarzt. Am besten informieren Sie Ihren Arzt über den Impfwunsch. Viele Arztpraxen bieten über die Website eine Terminbuchung an. Grundsätzlich sind die Hausärzte auch an die Bundes-Impfverordnung gebunden, haben aber die Freiheit davon abzuweichen.

Kann ich einen Corona-Impftermin beim Betriebsarzt machen?

Betriebsärzte sollen ab Anfang Juni mitimpfen. Spätestens ab der 2. Juniwoche soll es losgehen. Ab dem 7. Juni sollen pro Woche 500.000 Impfdosen zur Verfügung stehen. In Betrieben sollen Menschen erreicht werden, die eine einfache Gelegenheit suchen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Muss ich den Termin bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder bei der Stadt machen?

Die Städte bieten Terminvergaben für Corona-Impfungen an. Dazu schauen Sie am besten auf das lokale Stadtportal. Fakt ist: Die Organisation der Impfung und die Vergabe der Impftermine regeln die Bundesländer. Zur Buchung von Impfterminen sollen explizit die Online-Buchungssysteme der Bundesländer genutzt werden (siehe oben). Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei der telefonischen Terminvereinbarung teilweise zu längeren Wartezeiten kommen.

Doch auch über die Kassenärztliche Vereinigung ist die Buchung eines Impftermins möglich. Unter termin.corona-impfung.nrw können anspruchsberechtigte Personen aus NRW einen Termin buchen. Insgesamt gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen, welche die Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bilden. Eine Übersicht gibt es auf www.kbv.de. Für die Online-Terminvergabe müssen Sie sich zunächst im jeweiligen KVNO-Impfportal registrieren.

Wie finde ich das nächste Impfzentrum?

In der Regel gibt es in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum. In Großstädten finden sich mehrere Impfzentren. Berlin stellt zum Beispiel sechs Zentren bereit. Die Gesundheitsministerien der einzelnen Ländern bieten auf ihren Websites interaktive Karten an, die alle Impfzentren des jeweiligen Bundeslandes nach Städten und Kreisen auflisten.

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Ein Beitrag von:

  • Peter Sieben

    Peter Sieben schreibt über Forschung, Politik und Karrierethemen. Nach einem Volontariat bei der Funke Mediengruppe war er mehrere Jahre als Redakteur und Politik-Reporter in verschiedenen Ressorts von Tageszeitungen und Online-Medien unterwegs.

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

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