Pandemie 22.12.2021, 12:50 Uhr

Corona: Harter Lockdown nicht ausgeschlossen – aber es gibt Hoffnung

Impfstoffmangel, Boostern gegen Omikron: Die EMA gibt grünes Licht für den Totimpfstoff von Novavax. Derweil ist die Omikron-Welle nicht mehr aufzuhalten. Ist ein Lockdown nötig?

Mehrere Personen werden geimpft

Der Corona-Totimpfstoff kommt. Die EMA gibt grünes Licht für das Vakzin von Novavax. Derweil gewinnt die Booster-Kampagne an Tempo.

Foto: panthermedia.net/IgorVetushko

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen nimmt nach immer neuen Höchstwerte jetzt erstmals wieder leicht ab. Derweil gelten neue Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie, auch eine Impfpflicht ist im Gespräch. Alle Infos dazu in unserem Corona-Ticker:

Mittwoch, 22.12.21

12.50 Uhr

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und RKI-Chef Lothar Wieler haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz über die aktuelle Corona-Lage gesprochen.

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Dabei geht es vor allem um die Gefahr, die von der Omikron-Variante des Virus ausgeht, den Stand bei den Booster-Impfungen und eventuelle Beschränkungen über Weihnachten und Silvester.

Nach Zahlen des RKI sind etwa 540 Fälle der Omikron-Variante in Deutschland bekannt, dazu kommen Tausende noch nicht geklärte Verdachtsfälle. Experten rechnen damit, dass in wenigen Wochen Omikron die vorherrschende Form des Coronavirus sein wird – eine Omikron-Welle sei nicht mehr aufzuhalten, heißt es. Die Inzidenz gehe derzeit leicht zurück, doch es gebe keinen Grund zur Entwarnung.

„Die Kliniken und Intensivstationen arbeiten weiterhin am Limit“, so RKI-Chef Lothar Wieler.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht eine große Chance in den Booster-Impfungen. Hauptsächlich soll dabei der Impfstoff von Moderna genutzt werden, er seien zusätzliche 25 Millionen Dosen geordert, es sei genügend Impfstoff da, „um so viel zu boostern, wie wir wollen“, so Lauterbach. „Moderna ist ein sehr guter Booster-Impfstoff, den ich ausdrücklich empfehle.“ Biontech-Vakzin solle vornehmlich nur an Menschen unter 30 verimpft werden. Der Booster soll zu 70 bis 80 Prozent vor Symptomen schützen, der Schutz vor schweren Verläufen liege bei weit über 90 Prozent.

Das zügige Impfen diene auch dem Schutz von Ungeimpften. „Viele Ungeimpfte sind keine Querdenker, sondern Menschen, die noch Fragen haben, die die Impfung aufgeschoben haben. Wollen wir sie schützen, müssen wir die Pandemie jetzt entschleunigen. Das geht nur mit einer möglichst schnellen Booster-Kampagne“, so Lauterbach.

Lothar Wieler äußerte sich auch zu Kontaktbeschränkungen, die ab dem 28. Dezember gelten sollen. Darauf hatten sich Bund und Länder zuletzt geeinigt. „Es hängt davon ab, wie sich die Menschen jetzt verhalten. Auch vor dem 28. Dezember sollte die Bevölkerung Kontakte reduzieren“, so Wieler.

Karl Lauterbach hatte zuletzt auch einen harten Lockdown nicht ausgeschlossen. Es dürfe „keine roten Linien“ geben.

Hoffnung macht neben der beschleunigten Booster-Kampagne der Totimpfstoff von Novavax. Der Bund habe vier Millionen Dosen für Januar 2022 geordert, so Lauterbach.

Montag, 20.12.21

14.09 Uhr

EMA gibt grünes Licht für Novavax-Impfstoff

Ein fünfter Corona-Impfstoff kommt auf den Markt: Dafür hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) am Montag grünes Licht gegeben. Das Vakzin des US-Biotechunternehmens Novavax wird ab 18 Jahren empfohlen. Die Freigabe der EMA ist bedingt, eine finale Entscheidung fällt noch die Europäische Kommission. Dies gilt jedoch als Formsache. Die Europäische Union hat sich 200 Millionen Dosen des Totimpfstoffes gesichert.

Corona-Totimpfstoff Valneva: Was hinter dem großen Missverständnis steckt

Mittwoch, 15.12.21

11.10 Uhr 

Booster nach 4 Wochen: NRW schränkt Impfungen massiv ein

Am Montag hatte das NRW-Gesundheitsministerium verkündet, dass Bürgerinnen und Bürger sich schon nach vier Wochen einen Booster-Impfung abholen können. Jetzt wird zurückgerudert. Geboostert werden solle doch erst nach fünf Monaten.

Zuvor gab es massive Kritik an der Entscheidung nach nur vier Wochen nach der letzten Impfung eine Auffrischung zu verabreichen. Im Regelfall soll ein Abstand von mindestens fünf Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden. Zuletzt hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bekräftigt, dass Booster-Impfungen in NRW grundsätzlich nach vier Wochen möglich seien. Eperten hatte dies kritisiert.

Montag, 06.12.21

9.55 Uhr 

Auf diese Personalie hatten alle mit Spannung gewartet: Der Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD) soll neuer Bundesgesundheitsminister werden. Das teilte die SPD am Montag in Berlin mit.

Karl Lauterbach hat viele Sympathien auf seiner Seite: In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprachen sich 45 Prozent für den 58-Jährigen aus. 33 Prozent wünschten sich einen anderen Politiker oder eine andere Politikerin auf dem so wichtigen Posten für den Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die andere Befragten machten keine Angaben.

Karl Lauterbach gilt als Experte in der Corona-Krise

Lauterbach ist seit 2005 Mitglied des Bundestags. Er studierte Medizin in Aachen und Texas und promovierte in Düsseldorf, außerdem studierte er Epidemiologie und Gesundheitsökonomie an der Harvard-University in Boston. Von 1998 bis 2005 war er Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Uni Köln, seit 2008 ist er Adjunct Professor an der Harvard School of Public Health in Boston.

In der Corona-Pandemie trat Karl Lauterbach häufig öffentlich als Experte in Erscheinung, war Interviewgast in zahlreichen Talkshows.

Um 10 Uhr wird der Kanzler in spe Olaf Scholz die Ministerinnen und Minister der SPD als letzte der Ampel-Parteien im Willy-Brandt-Haus offiziell vorstellen. Neben dem Kanzleramt fallen den Sozialdemokraten die Ministerien für Arbeit und Soziales, Bauen, Gesundheit, Inneres, Verteidigung sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu. Außerdem stellt die SPD den Kanzleramtsminister.

Donnerstag, 02.12.21

14.50 Uhr

Corona-Maßnahmen: 2G-Regel für Geschäfte und Freizeitveranstaltungen

  • Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Beschluss von Bund und Ländern am Donnerstag sagte.
  • Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 % der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben.
  • Merkel bezeichnete die Lage in der Corona-Pandemie in Deutschland als sehr ernst. Die vierte Welle müsse gebrochen werde, sie betonte die Bedeutung von Booster-Impfungen.
  • Der Impfstatus werde bei einer doppelten Impfung nicht dauerhaft anerkannt werden können, sagte Merkel. Es werde auch auf EU-Ebene diskutiert, dass nach neun Monaten die zweite Imppfung ihre Gültigkeit verliere, daher sei das Boostern ganz wichtig. Der Übergang werde aber so sein, dass jeder eine Chance habe, seinen Impfstatus zu erneuern.
  • Merkel sagte mit Blick auf die aktuelle Lage, die Belastung in Krankenhäusern gerate teilweise an Grenzen. Patienten müssten verlegt werden. Es sei ein „Akt der nationalen Solidarität“ nötig.
  • Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) sagte am Donnerstag, Bund und Länder hätten eine entsprechende Regelung wie im vergangenen Jahr beschlossen.
  • Bundeskanzler in spe machte klar: „Alles, war uns jetzt bewegt, hat damit zu tun, dass sich nicht genügend Menschen haben impfen lassen. Wenn wir eine höhere Impfquote hätten, müssten wir heute nicht über diese Maßnahmen diskutieren.“

Mittwoch, 01.12.21 

14.40 Uhr

Weil die Intensivstationen in vielen Regionen an der Belastungsgrenze arbeiten, werden zurzeit Corona-Patienten in andere Kliniken transportiert. „Wir sehen, dass durch die große Anzahl der Patienten in einer Klinik die Prognose erheblich schlechter wird“, sagte Christian Karagiannidis, Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim, beim Kongress der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Notfall- und Intensivmedizin (Divi) am Mittwoch. „Wenn wir sehen, dass wir in Belastungssituationen kommen, dann ist es wichtig, dass wir die Patienten verteilen.“

Antikörper-Therapie bei Corona: „Würde ich sofort empfehlen“

Rund 80 Patienten wurden inzwischen von Süden nach Norden beziehungsweise von Osten nach Westen verlegt. Allein in Bayern lagen nach Angaben des Intensivregisters über 1.000 Corona-Patienten auf Intensivstationen, mehr als die Hälfte davon unter Beatmung. Die Bundeswehr unterstützte die wohl zahlenmäßig größte Verlegung von Patienten in der Geschichte der Bundesrepublik mit Hubschrauber- und Flugzeugeinsätzen.

Intensivmediziner Christian Karagiannidis im Interview 

Zu aktuellen Therapiemöglichkeiten von schwer erkrankten Covid-Patienten zeigten sich die Mediziner beim Divi-Kongress nur mäßig optimistisch. Zuletzt sorgte die sogenannte neuartige Antikörper-Therapie für Schlagzeilen. Man habe damit nun erste Erfahrungen sammeln können, so Karagiannidis: „Wir haben seit zwei Wochen die offizielle Zulassung der EMA. Die Präparate haben eine extrem große Effektivität, wenn man sie früh vergibt. Man schafft damit eine Risikoreduktion von etwa 80 Prozent und die Risikorate ist extrem gering. Es wäre das Medikament, das als erstes empfehlen würde.“ Allerdings sei die Vergabe per Transfusion sehr aufwendig und mache nur in der Frühphase einer Erkrankung Sinn – ein Zeitpunkt, zu dem sich viele Patienten noch gar nicht in Behandlung begeben.

10.25 Uhr

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) fordert Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung. Die Lage in der Pandemie sei aus Sicht der Intensiv- und Notfallmedizin noch nie so bedrohlich und ernst wie heute. Noch vor Weihnachten würden mehr als 6.000 Patienten mit COVID-19 auf den Intensivstationen landen. Das Gesundheitssystem sei vielerorts bereits überlastet.

Deshalb fordere man bundesweit einheitliche notbremsende Maßnahmen zur größtmöglichen Kontaktbeschränkung und gegebenenfalls auch einen zeitlich begrenzten Lockdown, heißt es bei der Divi.

8 Uhr

Bund und Länder werden am Donnerstag über konkrete Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Um diese Regeln geht es:

Corona-Maßnahmen: Das will die Ampel

  • Bundeskanzler in spe Olaf Scholz sprach sich am Dienstag für eine Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel und eine allgemeine Impfpflicht aus.
  • Bis Weihnachten sollen 30 Millionen Dosen verimpft werden, darunter Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen. Experten haben allerdings Zweifel, dass dieses Tempo durchgehalten werden kann.
  • Um mehr Tempo in die Impfkampagne zu bringen, sollen künftig auch Apothekerinnen und Apotheker, Veterinäre und Pflegefachkräfte impfen dürfen.
  • Der Impfstatus soll ein Ablaufdatum haben.

Das wollen die unionsgeführten Länder

  • Für Ungeimpfte soll es Kontaktbeschränkungen geben. Demnach sollen sich nur maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen.
  • Clubs und Diskotheken sollen geschlossen werden.
  • Eine allgemeine Impfpflicht soll vorbereitet werden.

Dienstag, 30.11.21

15.30 Uhr

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Theurer hat sich gegen einen generellen Corona-Lockdown in Deutschland ausgesprochen. Theurer sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Durch 3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV sehen wir ein zunehmendes Einbrechen des R-Werts. Er liegt bereits für die ersten Tage des Inkrafttretens unserer Maßnahmen unter 1. Sofern sich dieser Trend fortsetzt und der R-Wert weiter sinkt, sind keine bundesweiten Maßnahmen zwingend notwendig.“

Das Robert Koch-Institut gab den sogenannten R-Wert am Dienstagmorgen mit 0,93 an. Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 93 weitere Menschen anstecken. Liegt der R-Wert anhaltend über 1, steigen die Fallzahlen, liegt er anhaltend darunter, sinken sie – je deutlicher, umso schneller.

Theurer sagte weiter: „Gegenwärtig halte ich einen generellen Lockdown nicht für sinnvoll. Wir beobachten die Lage aber sehr genau und werden auf neue Entwicklungen sowie Erkenntnisse über die Omikron-Variante mit den notwendigen, zielgerichteten Maßnahmen reagieren.“

Es sei eine weiter verstärkte Impf- und Testkampagne notwendig. „Ärzte berichten aus dem ganzen Land, dass große Teile ihrer Impfstoffbestellungen nicht geliefert werden“, so Theurer. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse endlich wieder die Arbeit aufnehmen, sonst müsse die Bundeskanzlerin ihn entlassen und die Impfstoffbeschaffung in der letzten Woche selbst regeln.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durfte der Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.

12 Uhr

Wird es eine neue Bundesnotbremse im Kampf gegen die Corona-Pandemie geben? Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass der Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen durfte. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab.

Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr voraussichtlicher Nachfolger Olaf Scholz (SPD) haben jetzt Beratungen mit den Ländern über mögliche Konsequenzen aufgenommen. Auf der Tagesordnung der Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten stand am Dienstag die Diskussion über die am Vormittag verkündeten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Zudem sollte über den von Scholz angekündigten neuen Krisenstab unter Führung eines Generals sowie über die aktuelle Lage angesichts der drohenden Überlastung der Kliniken und der Ausbreitung der neuen Omikron-Variante des Virus gesprochen werden. Ein Ergebnis steht noch nicht fest.

Braun pocht auf Bundesnotbremse

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) pocht als Reaktion auf die Karlsruher Beschlüsse zu den Anti-Corona-Maßnahmen jetzt auf eine bundesweit einheitliche Notbremse im Kampf gegen die grassierende vierte Pandemiewelle. „Wir brauchen jetzt eine Notbremse, die bundesweit nach einheitlichen und für die Bürger nachvollziehbaren Regeln funktioniert“, sagte Braun am Dienstag. „Das Urteil macht deutlich, dass verbindliches bundeseinheitliches Handeln in der Corona-Krise möglich ist. Und ich füge hinzu: In der aktuellen, schwierigen Situation ist es auch erforderlich.“

Montag, 29.11.21, 07.24 Uhr 

Omikron: Viele Mutationen sprechen für Entstehung in HIV-Patienten

Laut Experten könnte die neue Corona-Variante Omikron in einem Patienten mit HIV oder einer anderen Form der Immunschwäche entstanden sein. Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI), gibt an, dass ähnliche Befunde in anderen Fällen bereits publiziert worden seien. Das Virus könne sich in Menschen mit Immunschwäche über viele Wochen vermehren, so der Experte.

„Dabei können immer wieder vereinzelt Mutationen auftreten, die dem Virus eventuell keinen Vorteil bringen, die sich aber aufgrund der fehlenden Kontrolle durch das Immunsystem dennoch weiter vermehren können.“

„Die vielen Mutationen sprechen für Entstehung in HIV-Patienten“, hatte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach schon am Freitag getwittert.

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Omikron besitzt eine ungewöhnlich hohe Zahl von etwa 30 Aminosäureänderungen allein im Spike-Protein. Hinzu kommen Mutationen, deren Bedeutung noch unklar ist. In afrikanischen Ländern würden viele HIV-Patienten nicht ausreichend therapiert, was zu einem stark geschwächten Immunsystem führt. Die Isolation von infizierten immungeschwächten Menschen sei nun wichtig, so Watzl. „Denn selbst wenn das Virus in einer solchen Person stark mutiert, erst die Weitergabe des mutierten Virus ist wirklich gefährlich.“

Donnerstag, 26.11.21, 09.44 Uhr 

Neue Virusvariante: Berlin beschränkt Flugverkehr nach Südafrika

Die Bundesregierung erklärt Südafrika zum Virusvariantengebiet. Dort ist die neue Corona-Variante B.1.1529 entstanden. Der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, dass ab Freitagnacht nur noch deutsche Staatsbürger von Südafrika aus einreisen dürfen. Gegebenenfalls seien auch Nachbarländer betroffen.

„Diese neu entdeckte Variante besorgt uns, daher handeln wir hier pro-aktiv und frühzeitig. Das letzte, was uns jetzt noch fehlt, ist eine eingeschleppte neue Variante, die noch mehr Probleme macht“, so Spahn.

Die Entdeckung der neuen Corona-Mutation sorgt international für Unruhe. Die britische Regierung verkündete angesichts der Entwicklung eine vorübergehende Einstellung des Reiseverkehrs mit sechs afrikanischen Ländern.

Donnerstag, 25.11.21, 11.54 Uhr 

Divi spricht offizielle Empfehlung zur Impfpflicht aus

Die Fachgesellschaft der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) empfiehlt eine Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahren. Es gab eine einstimmige Entscheidung im Präsidium. „Es gilt unsere Patienten zu schützen, Menschenleben zu retten und auch unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren“, sagt Gernot Marx, Divi-Präsident.

Donnerstag, 25.11.21, 7.31 Uhr 

Mehr als 100.000 Corona-Tote in Deutschland

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet eine neue Rekordzahl bei den Neuinfektionen. Binnen 24 Stunden sind fast 76.000 Positiv-Tests vermeldet worden. Vor einer Woche lag diese Zahl bei 65.370 Infektionen. Die Gesamtzahl der Corona-Toten in Deutschland steigt auf 100.000 (mit oder an Covid-19 gestorben).

Die Corona-Inzidenz liegt bei 419,7 – ebenfalls ein Höchstwert seit Beginn der Corona-Pandemie. Deutschlandweit wurden binnen 24 Stunden 351 Todesfälle verzeichnet.

5,74: Das ist die Zahl der in Krankenhäusern aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Grenzwerte der Hospitalisierungsrate liegen bei 3,6 und 9. Bei Überschreiten können die Bundesländer schärfere Corona-Maßnahmen erlassen.

Mittwoch, 24.11.21, 8.45 Uhr 

2G Plus, 3G – Was gilt ab wann wo?

In zahlreichen Bundesländern sollen von diesem Mittwoch an neue Corona-Einschränkungen gelten. Die Weichen dafür wurden am vergangenen Donnerstag beim Bund-Länder-Treffen gestellt – für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen sind jedoch die Bundesländer verantwortlich. Wo 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt 3G (Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt, zeigt ein Überblick:

Baden-Württemberg: Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte am Dienstag in Stuttgart, der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf den Intensivstationen sei zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten worden. Das bedeutet, dass die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen am Mittwoch in Kraft tritt. Dann gilt bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen Test vorweisen können. Zudem soll es in Hotspots ab einem bestimmten Grenzwert Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Ungeimpfte Menschen werden in Baden-Württemberg schon seit vergangenem Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Die Corona-Verordnung sieht etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen die 2G-Regel vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor.

Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.

Bayern: Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett am Dienstag die angekündigten harten Gegenmaßnahmen beschlossen. Von Mittwoch an gilt quasi flächendeckend die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Anders als zunächst geplant dürfen aber Friseurgeschäfte nun doch offen bleiben. Für den Handel gelten folgende Beschränkungen: eine Person auf 10 Quadratmeter und in 1000er-Hotspots eine Person auf 20 Quadratmeter. 2G oder gar 2G plus gelten im Handel allerdings auch weiterhin nicht.

Neu ist eine Kulanzfrist für Zwölfjährige: Kinder sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Sie dürfen nun also drei Monate länger automatisch Freizeiteinrichtungen und Ähnliches besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind.

Berlin: Zu den meisten Geschäften haben in der Hauptstadt ab Samstag nur noch geimpfte Menschen und Genesene Zutritt, nicht jedoch Ungeimpfte. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören. Gleichzeitig gelten ab Samstag in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, zu denen wegen der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben (2G), zusätzliche Vorgaben (2G plus).

Überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, besteht dann grundsätzlich Maskenpflicht. Das betrifft auch Hotels, in denen bisher auch noch Ungeimpfte mit Test (3G) einchecken konnten. In der Innengastronomie gilt jetzt schon 2G plus – dabei bleibt es. Am Tisch müssen Restaurantgäste indes keine Maske tragen. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren können die Betreiber entscheiden, ob sie eine Masken- oder eine Testpflicht anordnen. Bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen gilt nach Wahl der Verantwortlichen vor Ort ein Abstandsgebot oder Testpflicht.

In Tanzclubs wiederum gelten Testpflicht und eine Höchstauslastung von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes, was größere Abstände ermöglichen soll. In Bussen und Bahnen greift ab Mittwoch die 3G-Regel. Erst seit gut einer Woche gilt in Berlin, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern oder Museen haben. Die Regelung greift unter anderem auch für Schwimmbäder und Sporthallen, Friseur- und Kosmetiksalons, Fitness- und Tanzstudios.

Brandenburg: In Brandenburg gelten ab diesen Mittwoch deutlich schärfere Corona-Bestimmungen. Die Weihnachtsmärkte müssen schließen, Einkaufen wird für Ungeimpfte schwieriger. Die 2G-Regel wird auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausnahme bilden Supermärkte und andere Läden des notwendigen Bedarfs wie etwa Apotheken, Drogerien oder Banken. Diese neue Regel erlaubt den Zugang nur Geimpften und Genesenen, nicht aber Getesteten.

In Gaststätten, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern gilt die 2G-Regel bereits. Für Weihnachtsmärkte kommt das Aus, bereits geöffnete Märkte müssen wieder schließen, andere Märkte bleiben gleich zu. Hintergrund der Beschlüsse ist die wachsende Belastung von Krankenhäusern, die immer mehr Covid-Patienten aufnehmen. Das Kabinett beschloss am Dienstag zudem Kontaktbeschränkungen. Wer nicht geimpft ist, kann sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts oder mit insgesamt bis zu fünf Menschen treffen.

Bremen: Auch das kleinste Bundesland hat seine Corona-Verordnung verschärft und rutscht damit ab Donnerstag in eine höhere Warnstufe. Dann gilt die Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, sondern in allen weiteren Innenräumen. Zugang zu Veranstaltungen in Innenräumen haben nur Geimpfte und Genesene (2G). Dabei müssen mindestens anderthalb Meter Abstand gehalten werden. Unter freiem Himmel läuft der Bremer Weihnachtsmarkt weiter. Aber auch dort sind Essen und Trinken nur nach 2G-Regel zu haben.

Hamburg: Die Hansestadt weitet die sogenannte 2G-Regel auf Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich aus. Damit werden nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte. Bereits seit dem vergangenen Wochenende gelten in Hamburg verschärfte 2G-Regeln. Danach haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Bars und Clubs.

Gleiches gilt für Sport in geschlossenen Räumen, für Freizeitchöre und Orchester sowie für viele körpernahe Dienstleistungen außer eta Friseure und Fußpflege, wo weiter 3G-Bedingungen gelten. Jugendliche sollen vorerst noch von der 2G-Regel ausgenommen werden. Tschentscher kündigte aber an, dass die Ausnahme für 16- und 17-Jährige demnächst nicht mehr gelten soll.

Hessen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss derzeit zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen. Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen nach den neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Ab Mitte der Woche verschärft das Land seine Maßnahmen. Dann gilt eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen und Hochschulen. Das gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen. In der Gastronomie kann die Maske weiterhin an Sitzplätzen abgenommen werden. Alle Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder aber einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen.

Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. 2G mit Maske und Abstand gilt in den Innenräumen von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen. 2G plus wird in Innenräumen von Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten angewandt.

Mecklenburg-Vorpommern: Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen («Orange») erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies ist in mehreren Landkreisen bereits der Fall. Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.

In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel, es sei denn, die Region ist orange. Nach den kürzlich getroffenen Bund-Länder-Beschlüssen stand eine Umsetzung auf Landesebene und damit etwaige Änderungen der Regeln noch aus.

Niedersachsen: Das Land verschärft seine Corona-Abwehrregeln, um der bedrohlich steigenden Zahl von Infektionen und Erkrankungen Herr zu werden. Sie sollen ab Mittwoch gelten und lassen an öffentlichen Orten fast nur noch geimpfte oder von Corona genesene Personen zu (2G-Regel). Dies betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport, den Friseurbesuch wie die Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage müssen auch Geimpfte und Genesene an vielen Orten zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus).

Nordrhein-Westfalen: Im Freizeitbereich gelten ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern – müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus).

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sowie Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können. In Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. Viele haben bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte verhängt.

Rheinland-Pfalz: Von diesem Mittwoch an wird das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz im Einklang mit den neuen bundesweiten Vorgaben vor allem für Ungeimpfte weiter eingeschränkt. In Innenräumen gilt dann für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel. Von der ab Mittwoch gültigen 2G-Regel für Innenräume ausgenommen ist der Handel. Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter diese Regel. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G, also Zutritt auch für Getestete. Das kann bei ihnen zusätzlich zu den Schultests etwa ein Selbsttest vor dem Sport sein.

Saarland: Im Saarland sind seit dem 20.11. generell nur noch Geimpfte oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen zugelassen. Die 2G-Regel gilt auch für den Besuch etwa von Friseuren oder Physiotherapeuten. Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie von Discos und Clubs müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest nachweisen. Bei Weihnachtsmärkten können Veranstalter zwischen der 3G-Regel – nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis – oder Maskenpflicht wählen. Die bis 3.12. befristeten Regeln sind nicht an bestimmte Schwellenwerte gekoppelt.

Sachsen: In Sachsen gilt seit Montag für große Teile des öffentlichen Lebens ein teilweiser Lockdown. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit. Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt. Für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf.

Friseure haben geöffnet. Mit Ausnahme von Bibliotheken sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Für Gaststätten ist ein 2G-Nachweis erforderlich. In Regionen mit einer Wocheninzidenz von mehr als 1000 werden nächtliche Ausgangssperren fällig.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt haben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Kabinett gab am Dienstag in Magdeburg eine 2G-Pflicht unter anderem für Veranstaltungen ab 50 Personen, die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und bei privaten Übernachtungen in Hotels bekannt. Beim 2G-Zugangsmodell seien weiter Hygienemaßnahmen nötig, es müsse ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen und die Abstandsregelungen eingehalten werden, hieß es weiter.

Unter die 2G-Regelung fallen auch der organisierte Sportbetrieb außer Berufssportlern und Kaderathleten, Volksfeste, Reisebusreisen, Schiffs- und Stadtrundfahrten sowie Seniorenbegegnungsstätten. Für Diskotheken und Clubs schreibt das Land in der neuen Landesverordnung ein verpflichtendes 2G plus-Modell vor: Gäste müssen geimpft, genesen und zusätzlich negativ auf das Virus getestet sein.

Weihnachtsmärkte müssen den Angaben zufolge künftig eine 3G-Regelung umsetzen, dürfen also nur von Geimpften, Genesenen und Getesteten besucht werden. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen etwa in Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Piercing- und Tattoo-Studios. Die Regelungen gelten von diesem Mittwoch an.

Schleswig-Holstein: Ungeimpfte dürfen keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind ausgenommen. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G, für berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche 3G.

2G gilt in Diskotheken, bei Dienstleitungen mit Körperkontakt (Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen ausgenommen), Sport in Innenräumen, außerschulischen Bildungsangeboten, Touristenübernachtungen in Hotels sowie in geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten.

Schüler müssen im Unterricht wieder eine Maske aufsetzen. Behörden können beispielsweise für Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche die Maskenpflicht anordnen. Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausgenommen sind weiter Kinder unter 14 Jahren.

Thüringen: In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2G- oder 3G-plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um. Am Dienstag hat das Land nun die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus.

Das bedeutet, dass dort nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang haben. Auch im Einzelhandel wird 2G zur Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Die 2G-Pflicht gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Außerdem waren Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant.

Clubs, Bars und Diskotheken sollen geschlossen werden, Weihnachtsmärkte werden verboten und in der Gastronomie soll eine Sperrstunde um 22 Uhr gelten. Auch Schwimmhallen, Freizeitbäder, Saunen und Thermen müssen schließen. Ausnahmen gibt es für den Schulsport. In einigen Bereichen reicht künftig selbst der 2G-Nachweis allein nicht mehr aus. So gilt fortan in geschlossenen Räumen von Fitnessstudios 2G plus. Hier müssen auch Geimpfte noch einen negativen Corona-Test vorzeigen.

Die neuen Regeln sollen am Mittwoch nach einem geplanten Beschluss des Thüringer Landtags zur Corona-Pandemie verkündet werden und noch am Mittwochabend in Kraft treten.

Dienstag, 23.11., 11.50 Uhr

Geschäftsführender Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit der kurzfristigen Ankündigung der Biontech-Deckelung für Unmut bei Ärzten und Patienten gesorgt. Jetzt bittet er um Entschuldigung.

Jens Spahn hat einen Brief an die Ärzteschaft verfasst und darin versichert, dass ihm klar sei „wie groß der Frust und der Unmut ist“. Er bittet in dem Schreiben um Entschuldigung. Ausdrücklich wird betont, dass der Bund nicht absichtlich Biontech-Impfstoff zurückhalte.

Corona-Impfstoff: Spahn gesteht Kommunikationsfehler ein

Für seine Kommunikation rund um die Kontingentierung von Biontech-Dosen entschuldigt sich Spahn ausdrücklich.

„Diese zu kurzfristige Kommunikation, den entstandenen zusätzlichen Aufwand sowie Ihre verständliche Verärgerung bedaure ich ausdrücklich“, so der geschäftsführende Gesundheitsminister. Am Montagabend wurde der Brief an die Vertragsärzte rausgeschickt.

Paukenschlag bei Markus Lanz: Stiko-Chef macht Ansage zu Booster-Impfung

Ab nächster Woche können nicht alle geplanten Biontech-Bestellungen bedient werden. Der Impfstoff von Moderna soll verstärkt eingesetzt werden. Zuvor war Jens Spahn in die Kritik geraten, da die Kommunikation implizierte, dass das Moderna Vakzin verwendet werden soll, da die bestellten Mengen Anfang 2022 ablaufen. Spahn habe viele „persönliche Nachrichten“ erhalten, die zeigen „wie groß der Frust“ sei.

Corona: 2G-Regel und Impfpflicht – Welche Maßnahmen bald gelten

Die Biontech-Lager hätten sich schneller geleert als erwartet. „Innerhalb von zwei Wochen haben sich die wöchentlichen Bestellungen von Biontech-Impfstoff nahezu vervierfacht“, so der Gesundheitsminister. Zwar sei es ein „gewichtiger Aspekt“, dass die Moderna Dosen ablaufen würden, aber „nicht der entscheidende“. Wichtiger sei, dass ab der nächsten Woche vorübergehend nicht mehr als zwei bis drei Millionen Dosen des Biontech-Vakzins pro Woche zur Verfügung gestellt werden können. Im Brief heißt es: „Selbstverständlich halten wir nicht unnötig Dosen dieses Impfstoffes seitens des Bundes zurück.“ Schon länger gibt es Diskussionen, wer das Rennen um den besten Impfstoff macht – Biontech oder Moderna.

Österreich geht in den Lockdown und führt Impfflicht für alle ein

(mit dpa)

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