„Der Stickstoffdioxid-Grenzwert hat seine Berechtigung“
Die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) seien an den Haaren herbeigezogen, ihre gesundheitsschädliche Wirkung nicht erwiesen, zudem würden die Messungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, sagen Kritiker. Die Vorwürfe sind nicht neu, doch seitdem Tausende Autofahrer von Fahrverboten betroffen sind, wird die Diskussion immer unübersichtlicher. Dieser Beitrag liefert Gegenargumente.
Was bisher geschah? Am 23.01.2019 veröffentlichten rund 100 Lungenfachärzte ein Positionspapier, in dem sie die Gesundheitsgefahr durch Stickstoffdioxid (NO2) anzweifeln und die Politik auffordern, die geltenden Grenzwerte zu überprüfen. Diese führen derzeit unter anderem in den Städten Hamburg und Stuttgart zu Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge. Eine Maßnahme, die vielen Städten von Gerichten in ihre Luftreinhaltepläne diktiert wurde.
These 1: NOx ist nicht gesundheitsschädlich
Fangen wir mit dem Thema an, das den Menschen, die es am Mittwoch aufs Tableau gebracht haben, am nächsten ist: der Gesundheit. „Es gibt keine Feinstaub- oder NO2-Erkrankung der Lunge oder des Herzens, die man im Krankenhaus antrifft“, sagt Martin Hetzel, Chefarzt der Lungenklinik im Rot-Kreuz-Krankenhaus Stuttgart. Derartige Behauptungen seien „unseriöser, ideologiegeleiteter Populismus“.
Einer, der das ganz anders sieht, ist Christian Witt, ebenfalls Lungenfacharzt, allerdings an der Charité in Berlin. Er hält Stickoxide in der Menge, wie wir sie um uns herum haben, sehr wohl für gesundheitsschädlich. Witt spricht von einer „krankheitsverstärkenden Wirkung“ etwa bei Asthma, chronischem Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis. Dieser Kausalität folgte 2016 die US-amerikanische Umweltbehörde EPA. Eben jene Behörde, die den Dieselskandal ins Rollen brachte. Zu jenem Ergebnis kommt auch eine Vielzahl epidemiologischer Studien, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrem Bericht „Review on evidence on health aspects of air pollution (Revihaap)“ 2004 genannt werden. Sie alle stellen einen Zusammenhang zwischen der NO2-Exposition von Probanden und Atemwegssymptomen, Krankenhausbesuchen sowie der Sterblichkeitsrate her.
Genau das hatten auch Wissenschaftler des Helmholtz-Instituts für Umweltmedizin getan und den kleinen Stickoxiden Tausende vorzeitige Todesfälle angehängt. Hetzel warf den Forschern nun vor, dass ihre Warnungen vor Gesundheitsgefahren zum Beispiel durch Stickstoffdioxid (NO2) auf konstruierten mathematischen Modellen basierten, die mit der Realität nichts zu tun haben. Witt hält dagegen, dass man den Beitrag generell von Stickoxiden auf Krankheits- und Todesfälle zwar „nicht bis auf die Kommastelle ausrechnen“ könne, eine Abschätzung über komplexe Modelle hält Witt aber für durchaus rechtens.
Die Nachweisproblematik liegt im Wirkmechanismus von Luftschadstoffen begründet. „Stickoxide oder Feinstäube sind sogenannte Confounder“, erklärte Witt im Morning Briefing von Garbor Steingart. Als solche Störfaktoren trügen sie wie ein Brandbeschleuniger dazu bei, dass ein Mensch, der mit der Zeit älter und schwächer wird und der stets und ständig die Schadstoffe der Luft aufnimmt, krank wird.
Kurzum: Ob Stickoxide nun für einzelne Todesfälle haftbar gemacht werden können oder sie nur ein Zahnrad im krankmachenden Getriebe sind – die Weltgesundheitsorganisation jedenfalls stellte im Jahr 2000 fest, dass sie einem Grenzwert unterliegen müssten (WHO Air Quality Guidelines for Europe). Einig sind sich die Wissenschaftler dagegen, dass Feinstaub bzw. die Komponenten, die den Feinstaubpartikeln anhängen, gesundheitlich mindestens so relevant sind wie Stickoxide. Die Effekte von NO2 von denen anderer verkehrsbedingter Luftschadstoffe zu trennen, ist aber problematisch.
These 2: Der NOx-Grenzwert ist ein Zufallsprodukt
Wie die meisten Grenzwerte basiert auch der Stickoxid-Grenzwert auf wissenschaftlichen Untersuchungen, auf die bei der politischen Gesetzgebung zurückgegriffen wurde. Die Weltgesundheitsorganisation bezog sich beispielsweise auf klinische Studien, in denen Menschen mit asthmatischen Erkrankungen bei 30-minütiger Exposition eine eindeutige Belastungsreaktion zeigten. „Für den Langzeit-Richtwert schlussfolgerte die WHO, dass eine Festlegung auf der Basis geeigneter Studien nicht möglich sei“, so das Umweltbundesamt heute. „Dennoch zog sie den Wert von 40 µg/m3 aus einer früheren Abschätzung heran.“
Diese WHO-Empfehlung fand schließlich Eingang in die Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU (2008/50/EG), in der neben Grenzwerten für Stickoxide viele weitere Schadstoff-Obergrenzen festgehalten wurden. Allerdings ist die EU nur beim Grenzwert für Stickoxide der WHO gefolgt und hat keinen eigenen, höheren Grenzwert gewählt. Ein Grund dafür könnte sein, dass NOx als Indikator für Luftschadstoffe gilt. Soll heißen: Wo NOx auftritt, gibt es ganz sicher auch andere gesundheitsschädliche Partikel, die wir alle einatmen.
Überhaupt werden Anpassungen nicht beliebig vorgenommen. Vielmehr sind sie der politischen Abwägung zur Verhältnismäßigkeit geschuldet. Bei Stickoxiden etwa steht dem Gesundheitsaspekt im realen Leben das Mobilitätsverhalten vieler Großstädter gegenüber. Dennoch sagt das Umweltbundesamt: „Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen alle Gruppen der Allgemeinbevölkerung an allen Orten vor nachteiligen gesundheitlichen Folgen schützen.“ Weil einer gesundheitsförderlichen Qualität der Atemluft eine sehr hohe Bedeutung zukomme.
Wir halten fest: Im Jahr 2000 empfahl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ländern Europas, den Ausstoß von Stickoxiden zu regulieren. Acht Jahre später nahm die EU diese Empfehlung in ihre Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa auf. Wiederum zwei Jahre später, im Jahr 2010, setzte Deutschland diese Vorgaben in nationales Recht um. In der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen wird ein Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel festgesetzt. Dabei hatten Wissenschaftler, Politiker und Ärzte in erster Linie Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen im Sinn sowie Alte, Schwache und Kinder. Aber auch der Vorsorgegedanke bei heute noch quietschfidelen Menschen spielte bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit eine Rolle.
Und warum ist der Grenzwert in Innenstädten so niedrig und am Arbeitsplatz so hoch?
Tatsächlich gilt im öffentlichen Raum, auf Straßen, Plätzen und im Park eine Grenze von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter. An einigen Arbeitsplätzen dagegen ist eine Konzentration von bis zu 950 µg/m3 zugelassen. Das ist zum einen der anvisierten Zielgruppe geschuldet. Während die Politiker bei der Regulierung der Außenluft-Grenzwerte vor allem die Schwächsten der Gesellschaft schützen wollten, gehen sie bei der Regulierung von Belastungen am Arbeitsplatz von gesunden Erwerbstätigen aus. Dennoch wird in der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK), in der die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber allen möglichen Stoffen und Gasen geregelt ist, von einem begrenzten Zeitfenster von 8 Stunden am Tag und maximal 40 Stunden in der Woche ausgegangen.
Außerdem gelten diese Arbeitsplatzregelungen nur für Arbeitnehmer in Industrie und Handwerk. Und zwar deshalb, weil ein Mechaniker, der an einem Dieselauto arbeitet, oder ein Industriearbeiter, der Schweißarbeiten ausführt, aufgrund seiner Arbeit einer erhöhten Konzentration ausgesetzt ist. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass dieser Personenkreis eine arbeitsmedizinische Betreuung erhält und deshalb „unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung“ steht. Für Büroarbeitsplätze und Privaträume gelten dagegen die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) von 60 µg/m3, der in den 1990er-Jahren festgelegt wurde. Es ist zu erwarten, dass dieser Richtwert angesichts der geringeren Grenzwerte für die Außenluft in der nächsten Zeit verschärft wird.
These 3: NOx-Grenzwerte werden unsachgemäß gemessen
Wenn Messungen zu Ergebnissen führen, die unerwünscht sind, kommen schnell Zweifel an der Messung selbst auf. Deshalb werfen wir zunächst einen Blick auf die Rahmenbedingungen, denen Stationen zur Luftqualitätsmessung unterliegen. Da wäre zum einen der 3. Anhang der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG), in der die Standorte der Probeentnahmestellen für Messungen von Stickstoffdioxid und weiteren Schadstoffen in der Luft festgehalten ist. Und ihr deutsches Pendant, die 39. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). „Sie wurde aber nicht gänzlich 1:1 übernommen, etwa wenn es um die freie Anströmung des Probeannahmekopfes geht“, erklärt Rudolf Neuroth, Geschäftsführer der VDI/DIN-Kommission zur Reinhaltung der Luft (KRdL).
In der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU steht, dass der Luftstrom um den Messeinlass in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden darf und keine Hindernisse vorhanden sein dürfen, die den Luftstrom in der Nähe der Probeentnahmeeinrichtung beeinflussen. Oft stehen Messcontainer aber neben der Straße vor einer Hauswand, da lassen sich 270° einfach nicht realisieren.
Der EU war das wohl bewusst, denn sie schrieb einleitend die zwei Worte: „soweit möglich“. Die Deutschen setzten das ganz pragmatisch um und fordern in der BImSchV: „Bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen.“ Es geht also wieder einmal um die Verhältnismäßigkeit und um Praktikabilität. Wenn man alle Kriterien, die gesetzlich vorgesehen sind, einhalten wollte, würden die Container in manchen Fällen entweder mitten auf der Straße oder auf dem Gehweg stehen. Stattdessen suchen die aufstellenden Behörden hier den nächstmöglichen machbaren Ort – mit Stromanschluss. Denn die komplexe Messstation möchte natürlich auch mit Elektrizität versorgt werden.
Neuroths Eindruck ist, dass die Behörden sich mit den Messungen „ganz viel Mühe geben. Mit Modellrechnungen und Passivsammlermessungen ermitteln sie, wie die Konzentrationsverläufe im Straßenverlauf sind, wie es genau an dem Punkt ist, der nach Maßgaben der EU-Direktive nötig wäre und wie es an dem Punkt aussieht, an dem – aus welchen Gründen auch immer – der Container tatsächlich steht.“
Die Gegenargumente finden Sie noch einmal im Artikel „Der NOx-Grenzwert ist ein Zufallsprodukt“
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