Maskenpflicht 26.01.2021, 06:55 Uhr

FFP2-Masken: Worauf Sie jetzt dringend achten müssen

Die verschärfte Maskenpflicht gilt jetzt in Deutschland: FFP2-Masken oder OP-Masken sind Pflicht. Derweil sind zahlreiche unbrauchbare oder falsch ausgezeichnete Corona-Masken im Umlauf. Wir erklären, worauf Sie unbedingt achten sollten.

FFP2-Maske

Der Bund lagert riesige Mengen an FFP2-Masken, muss diese jedoch regelmäßig erneuern, da das Haltbarkeitsdatum abläuft.

Foto: Peter Sieben

Vor einem Jahr konnten wohl nur Fachleute etwas mit dieser Buchstabenkombination anfangen: Heute hingegen dürften die meisten eine ungefähre Vorstellung davon haben, was FFP2-Masken sind.

Sie sollen in der Corona-Pandemie den Fremd- und den Eigenschutz deutlich erhöhen, gelten als wesentlich effektiver als Alltagsmasken. Spätestens seit Ende letzten Jahres wird viel über die filternden Atemschutzmasken diskutiert. Die Bundesregierung ließ im Dezember solche Masken an Menschen aus Corona-Risikogruppen kostenlos verteilen: Betroffen sind etwa 27 Millionen Bürger.

Derweil hat Bayern als erstes Bundesland eine FFP2-Maskenpflicht etwa im Öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Eine verschärfte Maskenpflicht gilt jetzt bundesweit: In Supermärkten, Bussen und Bahnen müssen Menschen FFP2-Masken oder OP-Masken tragen.

Doch inzwischen gibt es viel Verwirrung um die Masken: Immer wieder tauchen auch Masken von chinesischen Herstellern mit der Bezeichnung KN95 auf. Sind diese genauso gut? Oder unbrauchbar? Und ab wann gilt eine Maske als medizinischer Mund-Nasen-Schutz? Wir klären die wichtigsten Fragen:

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FFP2-Masken, KN95 und Co.: Welche Arten gibt es?

FFP: Die Abkürzung steht für “filtering face piece”. Sie sind nach EN 149 europaweit normiert. Weil die Masken Aerosole filtern, sollen sie einen guten Schutz vor dem Coronavirus bieten. Es gibt die Arbeitsschutzmasken in verschiedenen Klassen. Diese lassen sich in erster Linie anhand des Faktors unterscheiden, um den der sogenannte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) erhöht ist. Der AGW gibt an, wie hoch die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft sein darf.

  • FFP1-Masken: Ist der AGW um das Vierfache erhöht, schützt eine FFP1-Maske. Sie filtert bis zu 80 Prozent aller Schadstoffe, die ungiftig und auf Wasser- oder Ölbasis sind.
  • FFP2-Masken: Sie werden bis zu einer zehnfachen Schadstoffkonzentration benutzt. Die Filterleistung liegt bei bis zu 94 Prozent von giftigen Schadstoffen auf Wasser- und Ölbasis.
  • FFP3-Masken: Ihre Filterleistung ist noch höher. Diese Masken werden bei einer Konzentration von Schadstoffen getragen, die das AGW um das bis zu 30-fache übersteigen. FFP3-Masken filtern bis zu 99 Prozent aller Schadstoffe auf Wasser- und Ölbasis.
  • KN95: Diese Masken stammen meist aus China und unterliegen keiner europäischen Normierung. KN95 ist eine chinesische Klassenbezeichnung und entsprechen der Norm GB2626-2006 der Standardization Administration of the People’s Republic of China (SAC).
  • N95: Das ist die US-Schutzklassenbezeichnung für Masken, die etwa den europäischen FFP2-Masken entsprechen. Sie tauchen hierzulande eher selten auf.
  • Dann gibt es noch OP-Masken: Die Einwegmasken sitzen recht locker und bieten weniger Schutz als filternde Masken. Weil sie genormt sind, sollen sie anstelle der Alltagsmasken aus Stoff getragen werden.

Sind KN95-Masken aus China unbrauchbar?

Zuletzt gab es viel Aufregung um die chinesischen KN95-Masken. An viele Schulen waren von den Landesregierungen Masken eines chinesischen Herstellers verteilt worden, die sich als unbrauchbar erwiesen, weil sie nicht ansatzweise die Filterleistung von FFP2-Masken erfüllten. Aber auch Apotheken und Supermärkte geben KN95-Masken aus. Sind diese ebenfalls unbrauchbar?

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Zunächst: Grundsätzlich gelten Masken mit dieser Schutzklassenbezeichnung als ähnlich effektiv wie FFP2-Masken.

“Das gilt für viele der KN95-Masken. KN95-Masken müssen die Zertifizierungsanforderungen im eigenen Land vorweisen und ein vereinfachtes Bewertungsverfahren in Deutschland durchlaufen, das sogenannten CPA-Verfahren”, so eine Sprecherin des Deutschen Apothekerverbands gegenüber INGENIEUR.de.

“Bestehen sie diesen Test und erhalten sie die Bestätigung der zuständigen deutschen Marktüberwachungsbehörde, ist ihre Schutzwirkung vor dem Coronavirus ebenso gut wie von FFP2-Schutzmasken.”

Genau das ist vor allem zwischen März und Oktober 2020 massenhaft passiert. Weil es massive Engpässe bei FFP2-Masken gab, die vor allem an Krankenhäusern dringend gebraucht wurden, hatte die Bundesregierung KN95-Masken aus China bestellt, die einen CPA-Schnelltest durchliefen.

Doch wie werden die Masken getestet? “Die unterliegen einer bestimmten Baumusterprüfung”, so ein Sprecher der Prüfgesellschaft Dekra, die neben mehreren anderen Instituten auch die KN95-Masken geprüft hatte. Bei der Baumusterprüfung wird unter anderem untersucht:

  • Kann der Hersteller ein Qualitätsmanagement aufweisen?
  • Sitzt die Maske richtig, schließt sie dicht ab?
  • Wie hoch ist der Atemwiderstand?
  • Entsprechen die Filtereigenschaften den Vorgaben?

Außerdem wird die Hautverträglichkeit der Masken beurteilt. “Es geht ja darum, festzustellen, dass die Maske einen Arbeitnehmer schützt, der die gegebenenfalls acht Stunden am Tag trägt”, erklärt der Dekra-Sprecher.

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Grundsätzlich gilt also: Die KN95-Masken, die den Schnelltest durchlaufen haben, sollten ebenso sicher sein wie die FFP2-Masken. Verbraucher müssen also nicht grundsätzlich misstrauisch werden, wenn sie in der Apotheke eine solche Maske eines chinesischen Herstellers erhalten. Doch Experten zufolge sind auch massenhaft Masken im Umlauf, die den Test nicht durchlaufen haben – solche sind offenbar auch an vielen Schulen aufgetaucht. Das führt uns zur nächsten Frage:

Worauf muss ich beim Kauf von FFP-Masken achten?

“Äußerlich ist die Qualität einer KN95-Maske nicht erkennbar”, heißt es beim Deutschen Apothekerverband.

Warum ist das so?

Die normierten FFP-Masken tragen in der Regel ein CE-Siegel und eine vierstellige Nummer, die für das überwachende Prüfinstitut steht. Bei der Dekra ist das zum Beispiel die Kombination CE 0158. Inzwischen sind nur noch FFP-Masken marktfähig, die die Anforderungen der EU-Norm EN 149 erfüllen und ein solches CE-Siegel tragen.

Doch während des Engpasses zwischen März und Oktober waren auch Masken ohne CE-Siegel ausgabefähig, sofern sie einen Schnelltest durchlaufen hatten. Viele der Masken sind noch im Umlauf, diese Bestände dürfen auch weiterhin verkauft werden. Doch warum haben die getesteten Masken nicht auch ein entsprechendes Prüf-Kennzeichen als Signal an die Verbraucher?

“Die Zielgruppe waren Bundesbehörden und Krankenhäuser. Deshalb hat man eine entsprechende Kennzeichnung für den Verbraucher wohl nicht so gedacht”, so ein Dekra-Sprecher gegenüber INGENIEUR.de.

Aber: Die Händler – Apotheken, Supermärkte, Drogerien – sollten über eine schriftliche Bestätigung der Überwachungsbehörde verfügen. In der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung ist festgehalten, dass nur Masken ausgegeben werden dürfen, die bestimmte Anforderungen erfüllen.

Vom Gesundheitsministerium heißt es auf Nachfrage dazu: “Außerdem sieht Satz 4 vor, dass bei einer Abgabe von Schutzmasken, die nach § 9 Absatz 2 Satz 2 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde nach § 24 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes als verkehrsfähig angesehen werden, den anspruchsberechtigten Personen auf Verlangen die Bestätigung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung auszuhändigen ist. Das ist insbesondere bei Schutzmasken mit dem Aufdruck KN95 der Fall.”

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Sprich: Kunden können sich diese Bestätigung vorzeigen lassen, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen.

Doch was ist mit den KN95-Masken, die keinen Schnelltest durchlaufen haben?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Denn niemand weiß, wie viele solcher Masken überhaupt noch im Umlauf sind. Das Gesundheitministerium erklärt gegenüber INGENIEUR.de: “Da diese Schutzmasken aber nicht vom BMG zentral zur Verteilung an die Apotheker beschafft wurden, sondern dies in der Verantwortung jedes einzelnen Apothekers liegt, hat das BMG keine Kenntnis davon, welche Masken die Apotheker tatsächlich beschafft haben (…)”

Für die Überwachung der Schutzmasken-Verordnung seien die Länder zuständig. “Deshalb sind etwaige Verstöße gegenüber den zuständigen Marktüberwachungsbehörden anzuzeigen.”

Gefährlich sind falsch ausgezeichnete Masken mit geringer Filterleistung per se natürlich nicht. Aber: Experten fürchten einerseits, dass Menschen in der Annahme, eine sichere FFP-Maske zu tragen, vielleicht weniger vorsichtig verhalten. Und vor allem: Was, wenn solche Masken in Krankenhäusern im Einsatz sind? Zuletzt hatte das ZDF über solche Fälle berichtet. Zahlen dazu liegen bislang aber nicht vor.

FFP2 steht auf der Packung: Doch eigentlich handelt es sich um KN95-Masken. Foto: Peter Sieben

FFP2 steht auf der Packung: Doch eigentlich handelt es sich um KN95-Masken.

Foto: Peter Sieben

Es sind auch zahlreiche KN95-Masken im Umlauf, auf deren Verpackung „FFP2“ steht. Ein Supermarkt in Düsseldorf etwa hatte solche Masken im Angebot – im Doppelpack zum Preis von 3,95 Euro. „Das ist nicht zulässig“, heißt es bei der Dekra. Denn der Aufdruck ist schlicht irreführend. Ein solcher Aufdruck muss nicht zwingend bedeuten, dass die Maske schlechter als eine FFP2-Maske ist. Möglicherweise hat eine solche Maske vor Oktober 2020 ein Schnell-Prüfverfahren durchlaufen. Doch die Bezeichnung FFP2 darf die Maske auf keinen Fall tragen.

Wie lange darf man FFP2-Masken tragen?

Stunde, Tage, Woche: Wie lange darf man eine FFP2-Maske eigentlich tragen? Hier besteht durchaus Beratungsbedarf. Tatsächlich gibt es keine konkreten Empfehlungen für die Tragedauer einer FFP2-Maske für Privatpersonen. Orientierung liefert die Angabe des Arbeitsschutzes. Länger als 75 Minuten am Stück sollten Träger die Maske nämlich nicht auf dem Gesicht lassen. Vor allem nicht, wenn kein Ausatemventil vorliegt. Eine Pause von 30 Minuten wird ebenfalls empfohlen. FFP2 Masken mit Ausatemventil können laut Empfehlung zwei Stunden am Stück getragen werden.

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Für einen ausgedehnten, mehrstündigen Stadtbummel oder ähnliche aktuell kaum noch vorstellbare Aktivitäten scheint die FFP2-Maske also gar nicht geeignet zu sein.

An den oben genannten Angabe orientiert sich auch das Robert Koch-Institut (RKI). Auf der Seite des RKI heißt es: „Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, in der Regel 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.“

Wie oft können FFP2-Masken getragen werden?

Mal eben schnell zur Tankstelle oder in den Supermarkt: FFP2-Masken kommen in Folge häufiger zum Einsatz. Das ist in der Tat unbedenklich, sofern die Masken trocken gelagert werden. Bei Durchfeuchtung müssen die Masken entsorgt werden. Wichtig ist auch, dass der Schutz bei der Lagerung keine Gegenstände kontaminiert. Schaffen Sie also etwas Platz und bewahren die Maske in einem luftdichten Beutel auf. Sollte eine Herstellerangabe beiliegen, sollten Verbraucher die Angaben genau lesen.

Achtung: FFP2 lassen können im Gegensatz zu Community-Masken aus Stoff nicht gewaschen werden oder anderweitig gereinigt werden.

Das RKI empfiehlt generell:„FFP2-Masken (sollten) grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich in der Regel um Einmalprodukte handelt.“

So tragen Sie eine FFP2-Maske richtig

Waschen Sie sich vor dem Aufsetzen die Hände. Wer unterwegs ist, sollte Desinfektionsmittel nutzen. Achten Sie darauf, die Innenseite der Maske nicht zu berühren. Beim Auf- oder Absetzen der Maske darf diese nicht durch Erreger kontaminiert werden.
Beim Tragen sollte die Maske nicht verschoben werden.
Fassen Sie beim Absetzen an die seitlichen Fixierungsbänder der Maske.

Am besten ist es, mehrere FFP2-Masken zu haben, um einen Wechsel zu gewährleisten. Zwischen der Verwendung der einzelnen Masken sollten mindestens drei Tage liegen, so dass Keime und Viren austrocknen. Bei Beschmutzung oder Beschädigung Maske direkt entsorgen.

Die genannten Handlungsempfehlungen orientieren sich an den Angaben des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Ein Beitrag von:

  • Peter Sieben

    Peter Sieben schreibt über Forschung, Politik und Karrierethemen. Nach einem Volontariat bei der Funke Mediengruppe war er mehrere Jahre als Redakteur und Politik-Reporter in verschiedenen Ressorts von Tageszeitungen und Online-Medien unterwegs.

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

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