Pflegeversicherung 22.06.2012, 11:55 Uhr

„Pflege-Riester“ subventioniert private Pflegeversicherung ab 2013

Ohne Privatabsicherung bleiben viele Pflege- bedürftige und deren Angehörige auf hohen Kosten sitzen. Mit 5 € Zuschuss pro Monat will die Bundesregierung die Bürger nun zu mehr Vorsorge motivieren – die wichtigsten Versicherungen im Überblick.

Der „Pflege-Riester“ kommt. Ein Name, der für Verwirrung sorgt. Denn ersonnen hat ihn eigentlich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und nicht Walter Riester (SPD), der Vater der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.

Vom Prinzip her ähneln sich beide Subventionen aber. Ab 2013 zahlt der Staat jedem Bürger über 18 Jahren, der eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, einen Zuschuss in Höhe von 5 € pro Monat. Mindestens 10 € muss der Versicherte aus eigener Tasche oben drauflegen. Weitere Bedingungen für die Förderung: Der Versicherte darf vor Abschluss nicht pflegebedürftig gewesen sein und muss mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, ehe er eine Leistung in Anspruch nimmt.

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„Pflege-Riester“ bezuschusst Pflegetagegeldversicherung 

Bei dem Versicherungsvertrag muss es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handeln, die im schwersten Pflegefall (Stufe III) mindestens 600 € pro Monat auszahlt. Die Versicherungsanbieter wiederum dürfen keine Gesundheitsprüfung verlangen, keine Zuschläge für Risiken erheben und keine Leistungen ausschließen.

Wer bereits eine private Pflegezusatzversicherung besitzt, kann den Vertrag in der Regel an die veränderten Bedingungen anpassen und bekäme dann auch die Förderung.

Eine private Pflegezusatzversicherung ist durchaus sinnvoll. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Ein schwer Pflegebedürftiger im Heim bekommt demnach vom Staat 1550 € (siehe Tabelle).

Tatsächlich kann die Unterbringung und Versorgung eines Bedürftigen das Doppelte kosten. Die Differenz muss der Pflegebedürftige selber aufbringen. Sind die Reserven und das eigene Vermögen aufgebraucht, wendet sich der Staat an die Kinder des Betroffenen. Sie müssen damit rechnen, als Unterhaltspflichtige vom Sozialamt zur Kasse gebeten zu werden. Für die meisten alten Menschen, eine äußerst unangenehme Vorstellung.

Stefan Albers, behördlich zugelassener Versicherungsberater aus Montabaur, betont aber auch: „Wenn man die Demenz ausklammert, besteht das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab dem Alter von 80 Jahren und dann für drei bis vier Jahre bis zum Tod.“ Den privat abzusichernden Betrag gibt er mit 70 000 € bis 80  000 € an.

„Pflege-Riester“ ergänzt eine gute Altersvorsorge

Eine gute Altersvorsorge ist für Albers aber vorrangig. „Wer ausreichend privat fürs Alter spart, verfügt im Pflegefall über Beträge in dieser Größenordnung.“ Daher werde die private Pflegezusatzpolice oft als „Erbschaftssicherungsversicherung“ bezeichnet.

Neben der Altersvorsorge sollten Versicherungsnehmer weitere Risiken absichern, bevor sie an die Pflege denken. Dazu gehören laut Bund der Versicherten private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für das Erwerbsleben sowie eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen evtl. kommt Kinderunfall- oder Kinderinvaliditätsschutz hinzu.

Bereits heute am beliebtesten ist die Pflegetagegeldversicherung. Nur diese Variante der Pflegeversicherung wird – wie oben erläutert – ab 2013 staatlich gefördert. Im Pflegefall erhält der Versicherte pro Tag eine vereinbarte Summe – unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Die Höhe des Tagesgeldes richtet sich allein nach der Pflegestufe. Den vollen Satz gibt es meist erst ab Pflegestufe III. Keinen Einfluss auf die Auszahlung des Tagesgeldes hat, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt. Beitragserhöhungen sind beim Pflegetagegeld nicht ausgeschlossen.

Laut Albers sollten Versicherungsnehmer bei der Auswahl des passenden Tarifs zudem auf drei Dinge achten: Erstens Beitragsbefreiung im Pflegefall, zweitens Dynamik, das heißt eine schrittweise Erhöhung der Leistungen ohne Gesundheitsprüfung sowie drittens eine Leistung bei Demenz. „Eine ausreichende Pflegetagegeldversicherung kostet zwischen 30 € und 70 € monatlich – je nach Alter“, so Albers. Die „Pflege-Riester“ in Höhe von 5 € hält er daher auch für „eine Subvention für die Versicherungsbranche, ähnlich wie bei der Riester-Rente.“

Zuschuss soll Pflegepolicen populär machen

Zuschuss soll Pflegepolicen populär machen

Ein flexibles, aber daher auch teures Produkt ist die Pflegerentenversicherung. Im Pflegefall erhält der Versicherte monatlich eine vereinbarte Rente. Die Beiträge können bei Arbeitslosigkeit reduziert werden im Pflegefall enden sie automatisch.

Beitragserhöhungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Durch Einmalzahlungen kann ein Grundstock für die Pflegevorsorge gelegt werden. Nachweise für Pflegekosten müssen nicht erbracht werden, sodass auch pflegende Angehörige das Geld beziehen können. Weiteres Plus: Die Pflegebedürftigkeit wird im Sinne des Betroffenen praxisnäher ermittelt. Auch Demenz lässt sich umfangreich absichern.

Einige Tarife leisten auch eine einmalige Auszahlung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, bei anderen ist eine Todesfallleistung eingeschlossen. Das hohe Maß an Flexibilität ermöglicht eine Fülle unterschiedlicher Tarife, was den Markt auch intransparent macht. Für den Bund der Versicherten ist die Pflegerentenversicherung „nicht zu empfehlen“.

Eine Pflegekostenversicherung schließlich erstattet nur die tatsächlich angefallenen Pflegekosten, die durch Belege nachzuweisen sind. Vorteil: Die Leistungen passen sich der Kostenentwicklung an. Nachteile: Pflegende Angehörige erhalten keine Zahlungen. Die Pflege durch Angehörige ist aber oft der Wunsch der Pflegebedürftigen.

Zudem werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Haushaltshilfe nicht übernommen – es sei denn, die Pflege erfolgt stationär. Versicherungsberater Albers hält eine Pflegekostenversicherung nur für interessant, „wenn professionelle Pflege durch examinierte Fachkräfte in Anspruch genommen wird und gegen Rechnung mit der Versicherung abgerechnet werden kann.“

Der „Pflege-Riester“ sensibilisiert für mögliche Pflegerisiken

Fazit: Der „Pflege-Riester“ ab 2013 führt zumindest dazu, dass sich Menschen mit dem Pflegerisiko beschäftigen. Besteht Absicherungsbedarf, ist in der Regel der Abschluss einer Pflegetagegeldpolice sinnvoll. Aber: Vor der Absicherung des Pflegefallrisikos kommt die Vorsorge für das Alter. Auch die Absicherung des Einkommens und der Hinterbliebenen sollte Priorität haben.

Ein Beitrag von:

  • Stefan Terliesner

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