Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte gekippt
Die Nanotechnik zählt weltweit zu den Schlüsseltechnologien. Rund 400 Mio. € investieren Deutschlands Bundesministerien in diesem Jahr, um Chancen und Risiken zu erforschen. Noch vor einem Jahr forderte die Bundesregierung eine allgemeine Kennzeichnungspflicht, heute lehnt sie diese als „nicht zielführend“ ab.
Fast genau ein Jahr ist es her, da warnte das deutsche Umweltbundesamt (UBA), es sei nicht auszuschließen, dass Nanopartikel über Atemwege, Haut und Mund aufgenommen werden und aufgrund ihrer geringen Größe in den Blutkreislauf gelangen könnten. Auch könnten die Partikel in der Lunge asbestfaserähnliche Effekte auslösen. Das UBA forderte daher ein Meldesystem für Nanomaterialien in Form eines Produktregisters und empfahl ein Kennzeichnungssystem für Verbraucher.
Die Bundesregierung hält jetzt in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion eine obligatorische Kennzeichnung für „nicht zielführend“. Man müsse vielmehr eine derartige Pflicht im Einzelfall für bestimmte Produktklassen prüfen, da diese weder eine Risikoaussage, noch eine Aussage über die Qualität des Produkts enthalte.
Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundesumweltministeriums stellte fest, dass ein Nanoproduktregister gleichwohl realisierbar ist. Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Antwort dennoch zurückhaltend: So sei es „derzeit sinnvoller, weiterhin jeweils sektor- bzw. produktbezogen zusätzliche Meldepflichten zu prüfen anstatt einen übergreifenden Ansatz in Form eines umfassenden Nano-Melderegisters voranzutreiben“.
Der SPD-Abgeordnete Rene Röspel, der die Anfrage gestellt hatte, hält es für „angemessen, ein für Verbraucher zugängliches Register einzurichten“. Jeder sollte sich für oder gegen ein Produkt entscheiden können. Ein Verbot von silbernanohaltigen Produkten, wie es die Grünen jetzt fordern, hält Röspel nur für sinnvoll, wenn im größeren Umfang insbesondere im Lebensmittelbereich Produkte auf den Markt kämen.
Geplant ist eine Datenbank mit einem Überblick über alle Medizinprodukte, die in Europa vermarktet werden. Dazu gehören etwa silberbeschichtete Verbandsstoffe und Katheter sowie mit titanhaltigen Materialien oder Diamantwerkstoffen beschichtete Implantate.
Hohes Anwendungspotenzial sieht die Bundesregierung im Bereich von Diagnostika wie etwa nanopartikelbasierten Kontrastmitteln oder Frühdiagnosetests für Krebs, Alzheimer oder Multipler Sklerose. Nanotechnologien im Gesundheitsbereich wurden im Zeitraum 2006 bis 2010 mit 105 Mio. € gefördert.
Eine der ersten Nano-Regulierungen ist im kosmetischen Bereich zu erwarten. So sieht ab 2013 eine EU-Verordnung eine Notifizierung für bestimmte Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln bei der EU-Kommission vor. Sie prüft anhand der vorgelegten Informationen, ob Risikomanagementmaßnahmen notwendig sind. Nanomaterialien wie Farb- und Konservierungsstoffe oder UV-Filter, für die Positivlisten existieren, müssen ein eigenständiges Zulassungsverfahren durchlaufen.
Gut 6,2 % der Fördergelder investiert die Bundesregierung in die Risikoforschung – in keinem anderen Industrieland liegt dieser Anteil so hoch. Eine generelle Beurteilung der Technik ist bis heute nicht möglich, doch für einzelne Bereiche gibt es bereits Ergebnisse.
Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts zeigt beispielsweise, dass Nanotechniken hohe Entlastungseffekte für die Umwelt haben können. Unter der Beteiligung des Umweltbundesamtes wird bei der OECD eine Datenbank zu internationalen Projekten im Bereich der Risikoforschung von Nanomaterialien eingerichtet.
Deutschland befindet sich in der Nanoforschung hinter den USA und Japan auf dem dritten Platz, stellt die Bundesregierung fest. Doch auch China und Russland steigen jetzt massiv in den internationalen Forschungswettlauf ein: Eben erst stattete Russland das Staatsunternehmen Rosnano mit mehreren Mrd. $ Basiskapital aus.
Rund 960 Unternehmen in Deutschland befassen sich nach Angaben des Bundesforschungsministerium in allen wichtigen Branchen bereits mit Nanoprodukten und -verfahren und generieren dabei weltweit einen Umsatz von rund 33 Mrd. €. Tendenz steigend.
Schon jetzt fällt es den Unternehmen schwer, geeignete Fachkräfte am Arbeitsmarkt zu finden – für die nächsten fünf Jahre wird ein Bedarf von 15 000 zusätzlichen Beschäftigten erwartet. An den Hochschulen befassen sich inzwischen 220 Lehrstühle mit dem Thema Nanotechnologie.
Die Bundesregierung fördert die Forschung in der Automobilindustrie, im Maschinenbau, in der chemischen Industrie sowie der Bio- und Umwelttechnik. Es gibt bereits zehn grundständige Nano-Studiengänge.
C. SCHULZKI-HADDOUTI
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