Flughafen Berlin-Brandenburg muss beim Lärmschutz kräftig nachbessern
Der Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg könnte auch nach seiner Eröffnung einer der ruhigsten Großflughäfen in Deutschland bleiben. Während sich in Frankfurt die Anwohner gegen die Aufweichung der nächtlichen Flugverbots wehren, darf der Lärm rund um den Berliner Flughafen auch tagsüber 55 Dezibel nicht überschreiten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Noch immer hebt kein Flieger ab vom Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg (BER), der in ferner Zukunft einmal Willy-Brand-Flughafen heißen soll. Doch die ewig strittige Frage der Fluglärmbelästigung rund um den Flughafen ist nun abschließend geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, wonach der Fluglärm tagsüber 55 Dezibel nicht überschreiten darf. Das Urteil fiel bereits am 15. Januar, wurde aber erst jetzt vom Leipziger Gericht publik gemacht.
Schallende Ohrfeige für die Flughafengesellschaft
Es ist – um im Bild vom Lärm zu bleiben –eine schallende Ohrfeige, die Flughafenchef Hartmut Mehdorn kassiert. Denn mit diesem revisionsfesten Urteil steht nun endgültig fest, dass der Flughafen beim Einbau von Lärmschutzfenstern und bei der Schalldämmung die Vorgaben aus dem Planfeststellungsverfahren systematisch verfehlt hat und damit nun zu teuren Nachbesserungen gezwungen ist. Nach Schätzungen aus Kreisen des Aufsichtsrates sind Gesamtkosten für diese Nachbesserungen von 600 bis 700 Millionen Euro möglich.
14.000 Häuser und Wohnungen profitieren vom Richterspruch
Durch das Urteil haben die Bewohner von rund 14.000 Häusern und Wohnungen im Umfeld des Flughafens ein Anrecht auf besseren Schallschutz. „Die Entscheidung ändert in der Praxis gar nichts“, meint dagegen Flughafensprecher Ralf Kunkel. „Wir realisieren den bestmöglichen Schallschutz nach den strengen Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts. Das haben wir angekündigt. Das machen wir auch.“
Jetzt verschickt der Flughafen die ersten Kostenerstattungszusagen für Maßnahmen nach dem nun festgelegten hohen Standard. Damit können die Anwohner nun Handwerker beauftragen. Gut 11.000 Anträge auf Schallschutzmaßnahmen sind nach dem jüngsten Sachstandsbericht noch in Bearbeitung. Allerdings haben mehr als 2.500 Haushalte noch überhaupt keinen Antrag auf Schallschutz gestellt. Das allerdings könnte sich nach diesem Urteil aus Leipzig nun rasch ändern.
„Die zukünftig besonders vom Fluglärm geplagten Einwohner der in der Nähe des Flughafens liegenden Kommunen haben damit endlich Rechtssicherheit, was die Qualität der von der Flughafengesellschaft zu finanzierenden Schallschutzmaßnahmen betrifft“, sagte Carl Ahlgrimm, Bürgermeister von Großbeeren und zugleich Vertreter der Umlandgemeinden.
Obergrenze der Kostenerstattung liegt bei 30 % des Verkehrswertes
Ein Riesenstreit in der Lärmschutzdebatte dreht sich um eine im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenbau festgelegte Obergrenze, die auf 30 Prozent des Verkehrswertes von Haus und Grund begrenzt ist. In der Begründung zum Planfeststellungsbeschluss wird darauf hingewiesen, dass diese Kostenobergrenze gewählt worden ist, um den Flughafen von der Verpflichtung freizustellen, Gebäude, die eine „schlechte Bausubstanz“ haben, also „marode“ sind, auf Kosten des BER sanieren zu müssen.
Spannend wird diese 30-Prozent-Regel bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt der Verkehrswert des jeweiligen Objektes zu ermitteln ist. So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es nicht richtig ist, wenn das Antragsdatum auf Lärmschutz des betreffenden Eigentümers mit dem Wertermittlungsstichtag gleichgesetzt wird. Denn mit diesem Vorgehen würden alle bereits eingetretenen Wertverluste nicht berücksichtigt. Und diese können erheblich sein. So ist zum Beispiel im Ost-Berliner Stadtteil Bohnsdorf der Bodenrichtwert von 300 DM pro Quadratmeter im Jahre 1996 auf 80 Euro pro Quadratmeter im Jahre 2012 auf nur noch die Hälfte gesunken. 1996 ist das Jahr, in dem der grundlegende Entschluss gefallen ist, in Schönefeld den neuen Hauptstadtflughafen zu bauen.
Deutliche Unterschiede bei der Wertermittlung
Strittig ist zudem die Frage, wer für die Wertermittlung von Haus und Grund zuständig ist. Laut Planfeststellungsbeschluss ist der Flughafen als Verantwortlicher für die Verkehrswertermittlung angesehen. Das hat Folgen: Die Bürgerinitiativen rund um den BER berichten von Fällen, in denen der vom Flughafen bestellte Wertermittler bei einem 900 Quadratmeter großen Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus, auf einen Gesamtwert von nur 60.000 Euro kam.
In der Folge wurde vom Flughafen eine Entschädigung von 30 Prozent, also 20.000 Euro, angeboten. Ein unabhängiger Wertermittler errechnete einen Verkehrswert von 240.000 Euro, somit das Vierfache. Für den Flughafen hätte das eine Entschädigung von 80.000 Euro bedeutet. Man erkennt schnell: Es geht um viel Geld bei diesen Lärmsanierungsbaustellen.
Erst jetzt gelten die Vorgaben aus der Planfeststellung vor 10 Jahren
Jetzt ist immerhin klar: Die Flughafengesellschaft muss nun beim Einbau von Lärmschutzfenstern die strengen Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss von 2004 konsequent umsetzen. Das bedeutet, dass keine einzige der künftigen Flugbewegungen am BER den Pegel von 55 Dezibel überschreiten darf. Es bleibt spannend im Umfeld des brachliegenden Hauptstadtflughafens. BER-Chef Mehdorn geht im Übrigen davon aus, „dass für viele Bewohner gar keine Schutzmaßnahmen realisiert werden können, sondern sie mit Entschädigungen vorlieb nehmen müssen.“
Außerdem wird die Zeit knapp für Baumaßnahmen, denn Mehdorn will schon im Sommer den Hauptstadtflughafen für den Probebetrieb öffnen.
Ein Beitrag von: